Werra-Meißner-Kreis

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Werra-Meißner-Kreis
Typ: 
Landkreis
Bundesland : 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Werra-Meißner-Kreis, Fachdienst Jugendförderung
Name des Ansprechpartners: 
Armin Bahl
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendbildungsreferent; Erz. Kinder- und Jugendschutz
Straße/Postfach: 
Schlossplatz 1
Postleitzahl: 
37269
Ort: 
Eschwege
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 5651 302-1452
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 5651 302-1459
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Kreisweites Gütesiegel „Wir sind Nachfrager“ für aktiven Kinder- und Jugendschutz

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Mit dem Projekt „Wir sind Nachfrager. Jugend -Alkoholprävention aktiv & engagiert gestalten“ wollen wir zeigen, dass Jugendschutz mehr sein kann, als die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen: Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern. Mit dem freiwilligen Erwerb des Gütesiegels übernehmen Erwachsene soziale Verantwortung und sensibilisieren für dieses wichtige Thema.

Einzelhändler, Tankstellen, Gastwirte, Festveranstalter und Vereine/Verbände im gesamten Werra-Meißner-Kreis haben die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz zu leisten.

Die Gütesiegelpartner verpflichten sich, bestimmte Standards zur Alkoholprävention freiwillig einzuhalten. Sie zeigen, dass sie sich mit der Aktion „Wir sind Nachfrager“ aktiv für den Jugendschutz engagieren – und zwar weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ausgangslage und Entwicklung der Idee

Laut Veröffentlichung von dpa-regional war im Jahr 2007 die Zahl der mit Alkoholintoxikation in Kliniken eingelieferten Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren prozentual hessenweit im Werra-Meißner-Kreis am höchsten. Durch konstruktive Reaktion und Prävention konnte die Zahl der Einlieferungen reduziert werden. Dennoch haben die Ortsjugendförderungen in ihren Arbeitszusammenhängen festgestellt, dass viele Jugendlichen immer noch riskant Alkohol konsumieren. Bundesweite Erhebungen unterstreichen diese Feststellung.

Auf Grund dieser Erkenntnis wurden an unterschiedlichen Stellen im Werra-Meißner-Kreis in Zusammenarbeit und Beratung der Fachstelle für Suchtprävention Aktionen und Projekte initiiert. So wurde Ende Oktober 2010 vom Runden Tisch Jugendarbeit in Witzenhausen eine Initiative zum Kinder- und Jugendschutz ins Leben gerufen. Den Mitgliedern ging es um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in Witzenhausen, insbesondere auf öffentlichen Festveranstaltungen. Dazu wurde „Eine schöne Festkultur für Witzenhausen“ entwickelt. Darunter werden die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das Angebot von mindestens zwei preiswerten attraktiven alkoholfreien Getränken, sowie die Vorbildfunktion von Erwachsenen verstanden. Konkret wurde dieses Konzept erstmalig auf der Kesperkirmes 2011 mit ansprechenden Altersbändchen und alkoholfreien Cocktails umgesetzt. In 2012 wurden die Bändchen wieder gegen einmalige Vorlage des Personalausweises an Jugendliche verteilt. Das Ordnungsamt informierte die Festveranstalter darüber.

Der Runde Tisch Netzwerk Jugendliche in Bad Sooden-Allendorf entwickelte 2011/12 ein ähnliches Konzept: „Eine schöne Fest- und Trinkkultur für Bad Sooden-Allendorf“. Es wurde mit Gastronomen ein Cocktail-Wettbewerb durchgeführt, an dem Jugendliche ihren alkoholfreien Lieblingscocktail wählen konnten, welcher für die Kampagne stehen soll. Auf dem Erntefest wurden moderne Altersarmbändchen gegen einmalige Vorlage des Personalausweises verteilt.

Seit 2009 gibt es in Eschwege den Lokalen Aktionsplan gegen Alkoholmissbrauch. Etliche Partner haben sich gefunden, um Suchtprävention in Eschwege gemeinsam zu gestalten und zu unterstützen. Anfang 2012 wurden die Einzelhändler mit ins Boot geholt. Gemeinsam wurden Kriterien entwickelt, wie der Einzelhandel mit gezielten Maßnahmen noch besser zum Kinder- und Jugendschutz beitragen kann.

Auch Sontra und einige andere Gemeinden sind an solch einem Konzept interessiert. Daher ist im Arbeitskreis kommunale Jugendarbeit die Idee entstanden, die in den einzelnen Kommunen entwickelten Konzepte in ein kreisweites Gütesiegel münden zu lassen. Die Idee und die geplante Umsetzung dieses Gütesiegels zum Jugendschutz sind auf den folgenden Seiten beschrieben.

Idee und Ziel

Diese wertvollen und guten Ideen der einzelnen Kommunen sollen im Projekt „ein kreisweites Gütesiegel für aktiven Jugendschutz“ weitergeführt werden - ohne diese jedoch  aufzuheben. Vielmehr geht es um eine Bündelung von Ressourcen und ein Gesamtkonzept, in dem sich die einzelnen Maßnahmen zur Prävention wiederfinden.

Die Idee ist, mit dem Gütesiegel zu zeigen, dass Jugendschutz mehr sein kann als die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Einzelhändler, Tankstellen, Gastwirte, Festveranstalter und Vereine haben die Chance mit der Einhaltung von zusätzlichen Punkten aus der jeweiligen Checkliste einen entscheidenden Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz zu leisten. Dies kommt sowohl den Gütesiegel-Inhabern als auch deren Kunden oder Mitgliedern zu Gute. Das mit dem Siegel verbundene positive Feedback kann und soll von den Gütesiegel-Inhabern zur Darstellung in der Öffentlichkeit genutzt werden.

Ziel des Projektes ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern.

Es geht darum, unsere Kinder und Jugendliche gemeinsam zu schützen. Dabei sind Erwachsene Vorbild. Es soll ein klares Zeichen gegen den missbräuchlichen Alkoholkonsum bei Jugendlichen gesetzt werden. Mit dem freiwilligen Erwerb des Gütesiegels soll soziale Verantwortung übernommen werden und so grundsätzlich für dieses Thema in der Gesellschaft sensibilisiert werden.

Folgende Kriterien sind für jeden Gütesiegelpartner verpflichtend:

  • Es gibt einen Jugendschutzbeauftragen (Ansprechpartner, Teilnahme an Schulungen)
  • Regelmäßige Teilnahme des Personals an Schulungen des AK Gütesiegel (eine in drei Jahren)
  • Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene
  • Altersprüfung durch Ausweiskontrollen
  • Hinweis auf Jugendschutzgesetz

Jeder Gütesiegelpartner sucht sich zudem noch weitere Kriterien entsprechend der Vorlage aus:

Kriterien für den Einzelhandel „4 aus 7“

  • Belehrung des Personals (mit Unterschrift)
  • Verzicht auf Maßnahmen zur Trinkanimation
  • Limitierung der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche ab 16 -18 Jahren (max. 2 Liter Bier; 1 Flasche Wein/Sekt)
  • keine Abgabe nach 20 Uhr an Jugendliche (16-18 Jahre)
  • Regelhafte betriebsinterne Testkäufe
  • Kassensysteme mit Altersprüfung
  • Keine Abgabe von Alkohol, an Gruppen mit offensichtlich Minderjährigen

Kriterien für Gaststätten und Diskotheken „4 aus 6“

  • Belehrung des Personals (mit Unterschrift)
  • Verzicht auf Maßnahmen zur Trinkanimation
  • Mind. zwei attraktive alkoholfreie preiswerte Getränke
  • Minderjährige kenntlich machen (Armbändchen, Stempel o.ä.)
  • Info Jugendschutz (Bei Werbemaßnahmen wird hierauf hingewiesen)
  • Durchsagen zum Jugendschutz werden um 24 Uhr durchgeführt

Kriterien für öffentliche Festveranstaltungen „4 aus 10“

  • Belehrung des Personals (mit Unterschrift)
  • Verzicht auf Maßnahmen zur Trinkanimation (z.B. Rabattaktionen bei alkoholischen Getränke
  • Mind. zwei attraktive alkoholfreie preiswerte Getränke
  • Minderjährige kenntlich machen (Armbändchen, Stempel o.ä.)
  • Verzicht auf Alkohol bei repräsentativen Aktivitäten (Bühne, Umzüge, Presseaktionen)
  • Durchsagen zum Jugendschutz werden um 24 Uhr durchgeführt
  • Verzicht auf hochprozentige Mixgetränke
  • Eingangskontrollen (auf mitgebrachten Alkohol)
  • Eintritt über One-Way-Tickets
  • Der Veranstalter und das eingesetzte Personal, haben eine Vorbildfunktion und bleiben nüchtern

Kriterien für Vereine „4 aus 6“

  • Verzicht auf alkoholische Getränke während und direkt nach den Übungseinheiten, Gruppenstunden, etc.
  • Verzicht auf Maßnahmen zur Trinkanimation
  • Verzicht auf Alkohol bei repräsentativen Aktivitäten (Bühne, Umzüge, Presseaktionen)
  • Genereller Verzicht auf Spirituosen im Vereinsleben
  • Regelmäßige Schulungen der JugendleiterInnen, ÜbungsleiterInnen, etc.
  • Verzicht auf Alkohol bei u-16-Veranstaltungen

Antragsverfahren

Wie erhalte ich das Gütesiegel?

Bei der Einhaltung der Kriterien zum Jugendschutz (siehe Punkt "Kriterien für jeden Gütesiegelpartner") kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Neben den gesetzlichen verpflichtenden Auflagepunkten wählt der Gütesiegelpartner dabei die angegebene Mindestzahl an Kriterien aus, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet. Das Antragsformular dazu findet sich auf der Seite www.wir-sind-nachfrager.de. Dieses Formular wird dann an die zuständige Stadt/Gemeinde geschickt. Diese übermittelt es dann nach einer Prüfung an den AK „Gütesiegel“. Nach einer abschließenden Prüfung wird dann das Gütesiegel verliehen.

Bei Einhaltung der Auflagen ist die Veranstaltung bzw. der Einzelhandel, Verein, gastronomische Betrieb im Sinne des Jugendschutzgesetzes geprüft. Das Gütesiegel kann bei Missachtung der Kriterien jederzeit wieder entzogen werden.

Was muss ich tun, um das Siegel zu behalten?

Für Veranstaltungen muss das Gütesiegel immer wieder neu beantragt werden. Bei Vereinen und Gewerbebetreibenden ist das Gütesiegel zunächst auf drei Jahre befristet. Bei einer Einhaltung der Kriterien werden die zertifizierten Gütesiegelpartner nach drei Jahren zu einer Auffrischungsschulung eingeladen. Die zertifizierten Gütesiegelpartner werden positiv in der Presse erwähnt und dürfen das Siegel für weitere drei Jahre behalten.

Kann mir das Gütesiegel entzogen werden?

Bei Verstößen gegen die Kriterien des Gütesiegels werden die zertifizierten Gütesiegelpartner auf die Verstöße hingewiesen und zu einer Auffrischungsschulung eingeladen. Nehmen Sie daran nicht teil oder werden sie wiederholt auffällig, wird das Siegel entzogen. Dies wird in einem Pressebericht und unter www.wir-sind-nachfrager.de veröffentlicht.

Wer kontrolliert mich?

Grundsätzlich verpflichten sich die zertifizierten Gütesiegelpartner zur Selbstkontrolle. Sollten von Dritten Verstöße gegen die Kriterien festgestellt werden, können diese dem AK Gütesiegel mitgeteilt werden, welcher Schritte zur Überprüfung einleiten wird. Die betroffenen Gütesiegelpartner werden auf die Verstöße hingewiesen. Bei wiederholtem Verstoß wird ihnen das Siegel entzogen (vgl. "Kann mir das Gütesiegel entzogen werden?").

Das Projekt ist in ein Gesamtkonzept zur Suchtprävention im Werra-Meißner-Kreis eingebunden, das schon seit Jahren existiert und engmaschig vernetzt ist. Die Ziele des Projektes sind genau festgelegt und werden regelmäßig durch den Arbeitskreis Gütesiegel intern evaluiert. Die Gütesiegelpartner sind patizipativ in das Konzept und deren Umsetzung eingebunden. 

Es ist auf der kommunalpolitischen Ebene verankert (der Landrat ist Schirmherr), daher ist der Transfer in die anderen Kommunen gewährleistet.

Das Innovative an diesem Projekt ist, dass sowohl Gastronomen, Diskothekenbesitzer und Festveranstalter, Einzelhändler und Tankstellenbesitzer, sowie die gesamte Bandbreite der Vereine ein und das gleiche Gütesiegel erwerben können. Dadurch ist eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit gegeben. Viele Menschen an unterschiedlichen Orten ziehen dadurch an einem Strang. Unseres Wissens hat das Gütesiegel "Wir sind Nachfrager" dadurch deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal.

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 23a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Vereine und Verbände, in denen Jugendliche aktiv sind.

C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere
C 28a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Einzelhandel, Tankstellen, Vereine und Verbände

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 31a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Vereine und Verbände

C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

Kooperationsvereinbarung

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekts Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Einzelprojekts Nr. 3

D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen

Fotos

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Pressekonferenz, Wir sind Nachfrager

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Auftaktveranstaltung

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Heli Pressebild, Wir sind Nachfrager