Trier

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Trier
Typ: 
kreisfrei
Bundesland : 
Rheinland-Pfalz
Einreichende Dienststelle: 
Stadtverwaltung Trier, Abteilung Jugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Christine Schmitz
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendschutzbeauftragte
Straße/Postfach: 
Augustiner Hof 1
Postleitzahl: 
54290
Ort: 
Trier
Ort_Zusatz: 
Stadt
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 651 718-2584
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Let´s Netz" - Wie kommunale Suchtprävention resoourcenorientiert gelingen kann

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der ressourcenorientierten Vernetzung einzelner Akteure im kommunalen Setting.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Prozess der Aufarbeitung Weiberfastnacht 2012 und Planungen für 2013

Die Problemsituation, dass zahlreiche Jugendliche und junge Heranwachsende in Trierer Krankenhäusern an Weiberfastnacht wegen einer Alkoholvergiftung behandelt werden mussten, veranlasste die verantwortlichen Institutionen in der Stadt Trier (Kommunalverwaltungen, Feuerwehr/Rettungsdienst, Krankenhäuser, Schulen, Polizei, Arbeitsgemeinschaft der Trierer Karnevalsvereine, Einrichtungen der Jugendarbeit), im Rahmen des dafür etablierten Gremiums „Runder Tisch Weiberfastnacht“ gesamtkonzeptionell die einzelnen Handlungsebenen erneut kritisch zu betrachten, weitere Vernetzungsebenen auszuloten und Lösungsansätze zu entwickeln. Es fand eine systematische Aufarbeitung der Probleme, die im Zusammenhang mit den Feiern an Weiberfastnacht 2012 im öffentlichen Raum aufgetreten sind, statt. Mit Stand Oktober 2012 haben drei mehrstündige Sitzungen des Gremiums, verbunden mit einer intensiven Vor- und Nachbereitung, unter Federführung des Jugendamtes – hier insbesondere durch die Jugendpflege / Jugendschutz - stattgefunden.

Zielgruppen und Ziele

Im Mittelpunkt standen zunächst die Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen einer umfassenden kommunalen Prävention gegen missbräuchlichen Alkoholkonsum erreicht werden sollten, jedoch wurde im Gesamtprozess schnell deutlich, dass es im Gesamten um eine Strategie für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Trier gehen muss, um die Lebensqualität und öffentliche Sicherheit in unserer Kommune zu steigern.

Vorgehen und Umsetzung

Jugenschutzkontrollen: Anlassbezogen und kontinuierlich

Während des gesamten Jahres werden anlassbezogen (u.a. Weiberfastnacht, Trierer Altstadtfest, Trierer Weinfeste) gemischte Jugendschutzkontrollen von Polizei und Jugendamt – Jugendschutz durchgeführt. Hier ist die Etablierung des 2010 gegründeten „Haus des Jugendrechts Trier“ sehr hilfreich, von wo aus eine engmaschige Vernetzung anlassbezogen organisiert werden kann.

Des Weiteren werden kontinuierliche Jugendschutzkontrollen sowie Einsätze bei aktuellen Hinweisen ganzjährig zeitnah organisiert. Dadurch ist zu erkennen, dass im gesamten Stadtgebiet bei Gewerbetreibenden und Gastronomen eine Kultur der gemeinsamen Verantwortung für den Jugendschutz deutlich zu erkennen ist. Diese wissen darum, dass der Jugendschutz und seine damit verbundenen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet präsent sind und ernstgenommen werden.

Jugendgerechte Alternativveranstaltung

Ziel dieser Konzeption ist es,  in der Stadt Trier am Weiberdonnerstag eine Veranstaltung anzubieten, die sich am Geschmack der jugendlichen Zielgruppe orientiert und möglichst viele Jugendliche für den Tag an das Jugendzentrum „EXhaus Trier“  zu binden. Hierbei wird im besonderen Maße auf Jugendschutz und die Sicherheit geachtet:

  • Zielgruppe: 14+ (Jugendliche und junge Erwachsene
  • Ein niedriger Eintrittspreis: 3 Euro
  • erwartet Größenordnung  1000 +
  • Durch die Sicherheitskräfte wird gewährleistet, dass keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden.
  • Einsatz aller pädagogischen Fachkräfte des Exzellenzhauses begleitend während der gesamten Veranstaltung inkl. personeller Unterstützung durch die Stadtjugengpflege
  • Enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt und Feuerwehr
  • Unterstützung durch „Die Tür“ mit dem Partybus und alkoholfreien Cocktails
  • Verpflegungsangebote     
  • verkauft werden nur Bier etc., keine Spirituosen oder branntweinhaltigen Mixgetränke

Zusammenarbeit und Unterstützung mit einem weiteren Jugendzentrum in Trier (MJC) und einer örtlichen Suchtberatungsstelle „DIE TÜR“ Trier. Das Exhaus bewirbt die Party professionell mit Flyern, Postern und der Unterstützung des Radiosenders City Radio Trier.

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt ist die Bewerbung in den Schulen. Das Exhaus wird alle Trierer Schulen mit Jugendlichen in der altersmäßig relevanten Zielgruppe mit Flyern und Postern versorgen.

Entwicklung Leitfaden: „Jugendschutz in der Region Trier – Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit

Der Grundstein hierzu wurde bei einer gemeinsamen Fachtagung in Kooperation der „Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz in der Region Trier“ mit der ADD (ehemalige Bezirksregierung, als höchste Ordnungsinstanz) gelegt und in Workshops zu gemeinsamen Vorgehensweisen mit den Ordnungsbehörden und Jugendämtern erarbeitet. Hierbei wurden Reglungen und Hinweise für die Veranstaltung, Party etc. Hinsichtlich des Veranstalters und Sicherheitsauflagen in der Genehmigung von Veranstaltungen festgelegt.

Diese Zusammenarbeit trägt wesentlich zu einer konsequenten Umsetzung des Jugendschutzes bei und soll zukünftig weiter manifestiert werden.

Dieser Leitfaden findet mittlerweile landesweit große Beachtung und wird mustergültig weiterentwickelt.

Implementierung des Präventionsmodells „HaLT“

Mit dem Präventionsansatz „HaLT – Hart am Limit“ wurde eine effektive Antwort auf den zunehmenden riskanten Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen entwickelt. Kernidee von „HaLT“ ist, durch ein kommunales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Akteure über das Suchthilfesystem hinaus, dem Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig sollen Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum frühzeitig Hilfe erhalten.

Nach den Vorkommnissen an Weiberfastnacht in 2012 hat sich der Trierer Stadtrat nach umfassender Prüfung verschiedener Modelle zunächst für die dreijährige Etablierung dieses Präventionsmodells entschieden.

Das Suchtpräventionsmodell „HaLT“ besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: einen reaktiven und einem proaktiven Baustein. Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche nach einen stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Alkoholvergiftung durch ein sog. „Brückengespräch“ von Fachleuten aus dem Bereich der Suchtberatung vor Ort angesprochen. Des Weiteren werden Einzelgespräche für die Betroffenen (und ihre Erziehungsberechtigten) angeboten. Im proaktiven Baustein werden kommunal verankerte Präventionsstrategien mit dem Ziel, exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen durch die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel zu unterbinden, konzipiert und umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hierbei die Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor allem im Hinblick auf das Vorbildverhalten von Erwachsenen.

Hier konnte die Trierer Suchtberatungsstelle „DIE TÜR“ sowie das Trierer Fachkrankenhaus „Mutterhaus“ gewonnen werden. Dabei zeigt sich wiederum ein weiterer Aspekt der städtischen Präventionsstrategie, die kooperative und nachhaltige Vernetzung einer Vielzahl von Akteuren innerhalb unserer Stadt.

Aufklärung in Schulen und Institutionen

Die kontinuierliche Aufklärung zu (aktuellen) suchtspezifischen Themen durch Polizei und Jugendamt in Trierer Schulen und Institutionen für Kinder und Jugendliche, Eltern und Fachkräfte finden ganzjährig statt.

Dieses Angebot ist seit Jahren ein fester Bestandteil der Trierer Suchtprävention und bietet darüber hinaus ein hervorragende Möglichkeit, „das Ohr“ immer nah an den jeweiligen Zielgruppen zu haben.

„BUNT statt BLAU“

Einmal jährlich findet in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Suchtprävention“ und der Krankenkasse DAK für Trierer Schulen dieses Präventionsangebot statt. (Weitere Infos unter:  www.dak.de/dak/leistungen/bunt_statt_blau)

Angebot „Jugendtaxi“

Das Jugendtaxi hat vor allem zwei Zielgruppen, die im Hinblick auf ihre Freizeitmobilität unterstützt werden:

  1. Jugendliche im Alter zwischen 16 und unter 18 Jahren: Die Möglichkeit, Veranstaltungen mit dem PKW zu erreichen, besteht nicht. Der Heimweg muss entweder zu Fuß angetreten werden oder aber die Jugendlichen sind darauf angewiesen, mitgenommen zu werden, ohne in jedem Fall einschätzen zu können, ob die fahrende Person fahrtüchtig und/oder vertrauenswürdig ist. Gerade für weibliche Jugendliche dürfte die Mitnahme durch Fremde häufig mit einem Unsicherheitsgefühl einhergehen.
  2. Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren: Diese Gruppe ist zwar – sofern im Besitz eines Führerscheins und eines KFZ – autonom mobil, weist im Rahmen der Mobilität aber häufig das Problem auf, dass nicht selten Unfälle in direktem Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und der noch fehlenden Fahrpraxis entstehen.

Beiden Gruppen ist gemeinsam, dass sie eine hohe Wochenend- und Freizeitmobilität aufweisen, häufig aber nicht über ein Einkommen verfügen, mit dem der sichere Transfer zwischen Veranstaltung und Wohnort mit dem Taxi als dem häufig einzigen in Frage kommenden (alternativen) Verkehrsmittel finanziert werden könnte.

„Dann kommt der Berg zum Propheten“ – Zusammenarbeit mit Club- u. Discothekenbetreiber/innen

In der Stadt Trier sind drei Großanbieter für Diskotheken / Clubs am Markt.

Mit den Inhabern werden seitens des Jugendamtes, des Ordnungsamtes und der Polizei regelmäßige Fachgespräche gemeinsam geführt, um aktuelle Problemlagen sowie Anregungen auf beiden Seiten konstruktiv zu besprechen.

Somit ist eine konstante Vernetzung auch zu dieser Zielgruppe gewährleistet.

Einführung von Testkäufen

Die Koordinierung, Betreuung und Beratung erfolgt durch den Beauftragten / die Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Trier und den Jugendschutzbeauftragten / die Jugendschutzbeauftragte der Stadt Trier - Jugendamt.

Die Testkäufe / Jugendschutzkontrollen sind in allen Verkaufsstellen von Tabakwaren und Alkohol (Gaststätten, Tankstellen, Supermärkten etc.) durchführbar.

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen behalten die Polizei und das Jugendamt die fachliche Übersicht, um Testkäufe effektiv zu planen, zu koordinieren und auszuführen.

Die kurzfristige Durchführung von Jugendschutzkontrollen ist im Einzelfall notwendig. Die zuständigen Behörden werden flexibel handeln.

Innovationsgehalt oder was schon immer sinnvoll war...

Die obengenannten vielfältigen Maßnahmen gewähren in der kontinuierlichen Anwendung ein stabiles Netzwerk im Rahmen des Jugendschutzes im gesamten Stadtgebiet. Innovativ, wenn auch nicht neu, ist sicherlich unser „Leitfaden Jugendschutz“, der nicht nur regional ein einheitliches Vorgehen in der Großregion Trier begünstig, sondern auch landesweit Anerkennung findet.

Ergebnisse und Erreichtes:

Die konsequente Anwendung der auf den Weg gebrachten Maßnahmen für „Weiberfastnacht“ hatten seit 2012 eindeutig zum Ergebnis, dass sich die Anzahl der durch Alkoholkonsum vergifteten Kinder und Jugendlichen auf eine geringe Zahl reduziert hat. Auch während des gesamten Jahres ist bei den Kontrollen ein „Mitmachen“ und eine hohe Sensibilität im Rahmen des Jugendschutzes in unserer Stadt deutlich zu erkennen. Somit bleibt festzuhalten, dass der vielfältige Maßnahmenkatalog, dem ein abgestimmtes und gut funktionierendes Netzwerk zu Grunde liegt, dauerhaft angewandt zu sehr guten Erfolgen in der Präventionsarbeit geführt hat und weiterführen wird.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 31a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Taxi-Unternehmen

C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

mit dem Taxi-Unternehmen, Ordnungsämtern

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
C 36a Wenn ja, welche?: 

Landesebene und von dort aus an andere rheinland-pfälzische Kommunen, u. a. Leitfaden Jugendschutz

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 10 Titel des Einzelprojekts Nr. 1: 
Leitfaden "Jugendschutz"
D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
D 14 Kurzbeschreibung des Projektes auf maximal einer DIN A 4 – Seite : 

siehe Anlage "Leitfaden Jugendschutz"

Einzelprojekts Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Einzelprojekts Nr. 3

D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen

Fotos

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Logo "Jugendtaxi"