St. Peter Ording

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
St. Peter Ording
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland : 
Schleswig-Holstein
Einreichende Dienststelle: 
Amt Eiderstedt – Der Amtsdirektor – Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung
Name des Ansprechpartners: 
Hans Jörg Rickert
Funktion des Ansprechpartners: 
Koordinator RTSDP
Straße/Postfach: 
Böhler Landstr. 97
Postleitzahl: 
25826
Ort: 
St. Peter-Ording
Ort_Zusatz: 
Gemeinde
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 4863 3605
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 4862 1000-555
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

„School’s out Party“ am Strand von St. Peter-Ording - Prozessorientierter Umgang mit einer problembehafteten Situation

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Seit den 90iger Jahren hat sich am Strandabschnitt „Köhlbrand“ in Ording eine „School’s out Party“ etabliert. Was zunächst harmlos begann, hat zu Begleiterscheinungen geführt, die die Tourismus-Zentrale (TZ) St. Peter-Ording zu Maßnahmen veranlasst, aber auch den Einsatz von Polizeikräften erforderlich gemacht hat. Nicht mehr tragbare Auswüchse waren schließlich Veranlassung für den Bürgermeister, sich dieser Thematik gezielt zuzuwenden. Da ein Verbot als wenig hilfreich gesehen wurde, suchte man nach „jugendgerechten“ und mit der Duldung von Alkoholkonsum auf dieser Party sicher auch ungewöhnlichen Möglichkeiten. In den letzten drei Jahren ist über den Koordinator des Präventionsgremiums der Gemeinde ein Verfahren entwickelt worden, das bei anfangs großer Skepsis auf allen Seiten zur gegenseitigen Akzeptanz von Begleitmaßnahmen und steten Verbesserungen geführt hat, die weiter entwickelt werden sollen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Vorbemerkung

Seit dem Jahre 2000 gibt es in der Gemeinde St. Peter-Ording ein Präventionsgremium mit dem Namen „Runder Tisch zur Sucht- und Drogenprävention“ (RTSDP, www.rtsdp-spo.de).

Leitmotto ist „Lust auf Leben“. Sein Auftrag ist eine gemeindenahe Prävention. Eingerichtet wurde das Gremium aus aktuellem Anlass aufgrund eines befürchteten höheren Drogenkonsums (damals Cannabis). Daher stammt der Name. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben war bis 2006 der leitende Verwaltungsbeamte der Gemeinde beauftragt. Mit einem Team von Vertretern des Diakonischen Werkes Husum, der LSSH, Mitgliedern des Ausschusses für Jugend, Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde und des Jugendzentrums u.a.m. wurde in Zusammenarbeit mit Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen, Kita, Kinderheime und Internat u.a.) mit gezielter Präventionsarbeit begonnen. Bis heute versteht der RTSDP seine Tätigkeit als Teil einer stetigen Gesundheits- und Sozialpolitik. Angestrebt wird dabei eine Kombination von Verhaltens- und Verhältnisprävention, in deren Fokus Kinder und Jugendliche sind.

Im Mai 2006 ist für den RTSDP in Abstimmung mit der Gemeindevertretung die Stelle eines Koordinators und Moderators (Ehrenamt) geschaffen worden, dem die geschäftsführende Leitung des Gremiums obliegt. Beauftragt wurde damit der Realschulrektor a.D. Hans Jörg Rickert (*1942). Er ist bis heute ehrenamtlich in dieser Funktion tätig. Politische Gremien und Verwaltung der Gemeinde unterstützen die Arbeit. Er ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Sach-und Geschäftsausgaben des RTSDP werden durch Haushaltsmittel der Gemeinde finanziert (Produktkonto).

Seit 2008 ist die Gemeinde St. Peter-Ording Mitglied des Amtes Eiderstedt mit Sitz in Garding. Bürgermeister ist Rainer Balsmeier (seit 1996), zugleich auch seit 1. Mai 2009 Tourismus-Direktor in St. Peter-Ording. In Präventionsangelegenheiten ist für ihn in seiner Funktion als Verwaltungs- und Tourismuschef der Gemeinde - in Kooperation mit Marion Bernhardi als Sachbearbeiterin des Amtes Eiderstedt als Dienststelle der Verwaltung - der Koordinator des RTSDP erster Ansprechpartner. Das wird auch in umgekehrter Richtung praktiziert.

Seit 2007 gibt es für die Arbeit des RTSDP mit den Gremien der Gemeinde abgestimmte Leitlinien. Sie werden regelmäßig überprüft und weiter entwickelt. Der RTSDP hat ein weit gefasstes Plenum, das sich aus Vertretern von Einrichtungen in der Gemeinde sowie weiteren Kooperationspartnern zusammensetzt. Jugendliche und interessierte Bürgerinnen und Bürger arbeiten hier außerdem mit. Über alle Angelegenheiten in Sachen Prävention wird im Plenum informiert und beraten. Die 62. Sitzung war am 15. Oktober 2015.

Anlass und Ausgangssituation

Mehr als 20 Jahre gibt es inzwischen in St. Peter-Ording eine „School’s out Party“. Sie findet anlässlich des Schuljahresabschlusses am Donnerstagabend des vorletzten Schultages vor den Sommerferien statt. Ort der Party ist der Strandkorbbereich auf dem breiten Sandstrand vom Übergang „Köhlbrand“ aus im Areal nördlich vom Fahrradsteg. Er ist seeseitig vom Toilettenpfahlbau und landseitig von Strandkorbpodesten begrenzt. Zum Badebereich sind es weniger als 150 m, zu den Dünen (landseitig) etwa 500 m. Der Pfahlbau für die Strandaufsicht befindet sich etwa 50 m vom Toilettenpfahlbau entfernt direkt an der Badezone. Von ihm aus hat man Sicht auch auf den Strandkorbbereich. Schaukeln und Strandduschen sind nahebei. Es ist beliebter Aufenthaltsbereich für Bade- und Strandgäste, u.a. auch wegen der günstigen Erreichbarkeit per Auto über die Strandüberfahrt in Ording. Bis morgens 10:00 Uhr spätestens muss der Strandbereich für die Öffentlichkeit in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Das bedeutet vor allem: Vom Normalmüll der Strandgäste des Vortages befreiter Sandstrand und benutzbare Toiletten.

Jugendliche haben diesen günstigen Bereich für ihre School’s out Party gewählt. Zunächst waren es kleinere Schülergruppen. Mal wurde mit der Strandaufsicht gesprochen, mal nicht. Es kam zu kleineren Vorkommnissen, aber insgesamt gab es keinen besonderen Anlass, diese Strandfeiern zu beanstanden. Der Verschmutzungsgrad nahm jedoch zu, auch die Anzahl der Jugendlichen an diesem Abend. Einen Veranstalter gab es nicht. Es war keine Schulveranstaltung. Man traf sich eben. Die TZ griff regelnd ein. Mit rotweißem Flatterband wurden die Aufgänge zu den Strandkorbpodesten und auch die nicht zu betretenden Strandkorbbereiche abgesperrt. Zusätzlich wurde am Toilettenpfahlbau für diesen Abend ein Lichtstrahler zugeschaltet, der den betretbaren Bereich zu einem Teil ausleuchtete. Zwei Mitarbeiter der Strandaufsicht waren vor Ort, dann später Polizeikräfte direkt vor Ort sowie zusätzliche in Rufbereitschaft erreichbar. Die Jugendlichen hielten sich weitgehend an die Vorgaben und respektierten die Anwesenheit der Ordnungskräfte von TZ und Polizei. Mal fanden sich auch einige Freiwillige zum Aufräumen. Das zur Verfügung stehende Areal wurde „benutzt“.

Diese Feier „freier Art“ Jugendlicher an einem Superort sprach sich unter ihnen herum. Die Anzahl und vorwiegend der Alkoholkonsum nahmen zu, damit aber auch der Verschmutzungsgrad. Die aufgestellten Müllbehälter für Glas und Papiersäcke wurden nicht unbedingt genutzt. Mitarbeiter der TZ räumten am nächsten Morgen für den normalen Strandbetrieb auf. Die Reinigung der Toiletten erfolgte wie normal durch ein von der TZ damit beauftragtes Unternehmen. Das musste wegen der Strandgäste sein. Besser konnten es die jungen Leute eigentlich nicht haben. Die School’s out Party an diesem Ort hatte sich endgültig etabliert.

In der Nacht vom 21./22. Juni 2012 kam es zum Eklat. Etwa 150 bis 250 junge Leute ab 14 Jahre aufwärts hatten sich an diesem Donnerstagabend eingefunden, darunter auch ehemalige Schüler und solche von woanders her. Einige Jüngere gingen vorzeitig. Grenzüberschreitungen und Ausschreitungen nahmen im Laufe der Nacht zu. Auswüchse in Form von übermäßigem Alkoholgenuss und Verschmutzungen, Sachbeschädigungen, Pöbeleien und schließlich Schlägerei machten ein Eingreifen der Kräfte von TZ und Polizei erforderlich. Pöbeleien in der Folge diesen gegenüber nahmen ein unerträgliches Maß an. Das Ausmaß der Verschmutzung wurde am nächsten Morgen sichtbar, außerdem beschädigte Strandkörbe. In einige Strandkörbe war uriniert worden.

Erstes Vorgehen, Konzeption, Ziele und Zielgruppen

Bürgermeister und Tourismus-Direktor Rainer Balsmeier informierte nach Berichterstattung durch Johannes Mahnsen (Leiter der Strandaufsicht der TZ) und Polizeihauptkommissar Frank Dittelbach (Leiter der Polizeistation St. Peter-Ording) den Koordinator des RTSDP Hans Jörg Rickert am 30. August 2012. Angedacht wurde zwischen Ihnen eine Zusammenkunft mit weiteren Gesprächspartnern. Im Plenum des RTSDP wurde „School’s out Party“ Thema in den Sitzungen am 06. September und 01. November. Zwischenzeitlich hatte sich der Koordinator beim Leiter der Polizeistation über den Ablauf im Juni informiert. Sehr deutlich distanzierte sich die Nordseeschule St. Peter-Ording durch ihren Schulleiter OStD Matthias Ramm am 01. November hinsichtlich einer Verantwortung auch im Hinblick auf die Zukunft dieser „Party“, da es keine Schulveranstaltung sei und Auswüchse wesentlich durch schulfremde Teilnehmer verursacht worden seien. Das Plenum empfahl aber, zusammen mit Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei in Kontakt mit Schülerinnen und Schülern nach Wegen zu suchen, wie diese Party so begleitet werden könne, dass die, die tatsächlich feiern wollen, dies unbeschadet tun können.

Zum 25. Januar 2013 lud der Bürgermeister zum Gespräch über den zukünftigen Umgang mit der „School’s out Party“. Eingeladen waren vom Amt Eiderstedt Matthias Widderich und Sven Jacobsen (Ordnungsamt), Strandmeister Frank Friedrichs von der TZ (Strandaufsicht), Polizeihauptkommissar Frank Dittelbach und der RTSDP Koordinator. Die Jugendschutzabteilung des Kreises Nordfriesland war aus terminlichen Gründen verhindert, hatte aber gegenüber dem Bürgermeister die Unterstützung bei Maßnahmen zugesichert.

Nach Kurzdarstellung der komplexen Problematik durch schwerwiegendes Fehlverhalten insbesondere einzelner Teilnehmer, die man in der Menge rechtlich bis auf Ausnahmen nur  schwer ausmachen und belangen könne, und der Tatsache, dass diese bisher geduldete „Veranstaltung“ als „Teil der Jugendkultur“ auch positiv zu bewerten sei, verständigte man sich dahingehend, dass ein Verbot einerseits wohl möglich aber andererseits schwer umsetzbar wäre. Die Jugendlichen würden mit Sicherheit Möglichkeiten finden und „ihre Party“ an einen anderen Ort verlagern. Das Problem an sich bliebe. So schloss man sich bei aller Skepsis folgendem Vorschlag des RTSDP-Koordinators an: 2013 weiterhin Duldung bei personell erweiterter Begleitung dieser „Strandparty“ - bei gleichen absichernden Vorbereitungen und Anwesenheit von Mitarbeitern der TZ sowie von Polizeikräften - durch Mitarbeiter der Jugendschutzabteilung des Kreises, Vertreter des RTSDP und des Ordnungsamtes. Dafür gewonnen werden sollten zusätzlich Mitglieder der Schülervertretung, des Kollegiums, der Eltern und Mitarbeiter des Internates.- Dieses Vorgehen sei gesetzlich abgesichert über „Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit unter besonderer Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes“. Man hoffte, auf diesem Wege erfolgreich zu sein und vor allem schwerwiegende Ausschreitungen zu verhindern.- Der Koordinator erklärte sich bereit, dieses auf der Grundlage auch der Empfehlung des RTSDP-Plenums auf den Weg zu bringen. Ihm wurde die Federführung übertragen.-

Weiteres Vorgehen und Umsetzung

Koordinator Hans Jörg Rickert führte daraufhin zunächst mit Strandmeister Frank Friedrichs von der TZ eine Ortsbesichtigung durch und suchte danach das Gespräch mit Schulleiter OStD Matthias Ramm von der Nordseeschule. Dieser sicherte jede mögliche Unterstützung im Rahmen der Vorbereitungen einer erweiterten Begleitung zu. Über ihn wurden Vertreter der Schule – Schüler, Eltern, Lehrkräfte – zu einem offenen Informationsgespräch „School’s out Party“ ohne vorgegebene Tagesordnung am Donnerstag, 21. März 2013 um 13:15 Uhr eingeladen. Die Schule stellte die Räumlichkeiten zur Verfügung. Über persönliche Gespräche, Telefonate und Emailkontakte informierte der Koordinator andere mögliche und erwünschte Teilnehmer von RTSDP, Nordseeinternat, Jugendzentrum, TZ, Amt Eiderstedt (FB Bürgerdienste und Ordnung) und lud sie zu dem Gespräch ein. Alle sechs eingeladenen Einrichtungen waren vertreten. Unter den 18 Teilnehmern waren 6 Vertreter aus der Schülerschaft (SV), der gesamte Schulelternbeiratsvorstand (3), zwei Lehrkräfte (Personalrat und Verbindungslehrkraft zur SV) und zwei Mitarbeiter des mit der Nordseeschule kooperierenden Internates. So war eine breitest mögliche Basis gegeben. Die Problematik wurde umfassend erörtert. Das erhoffte Ergebnis, weitere Begleitpersonen zu finden, blieb jedoch aus, denn Eltern, Lehrkräfte und Erzieher sahen eine Beteiligung sehr problematisch und die Schülerinnen und Schüler sahen sich nicht gefährdet und wollten „unter sich Party machen“. Dennoch blieb ein positiver Gesamteindruck aufgrund der Informationen und der sachlichen Auseinandersetzung. Klar war allen, dass es wie 2012 nicht erneut sein dürfte und dass neben den Ordnungskräften von TZ und Polizei weitere Personen anwesend sein würden. Diese aber würden zurückhaltend und vor allem deeskalierend agieren wollen.- Die angefertigte Aktennotiz wurde allen Gesprächsteilnehmern per Email übermittelt.

Information und Aussprache des RTSDP-Plenums am 18. April und nachfolgende Gespräche des Koordinators mit der Jugendschutzabteilung des Kreises, des Ordnungsamtes (Amt Eiderstedt), der TZ und der Polizei führten zu einem Abstimmungsgespräch hinsichtlich des Vorgehens am 17. Juni 2013. Zurückhaltung und Deeskalation erhielten Priorität vor allen anderen Maßnahmen. Auch das Einhalten von Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz sollte hintangestellt werden. Eingreifen und Maßnahmen waren nur für den Notfall angesagt.

Die „School’s out Party“ fand statt. Zunächst war sie durch starke Gewitter beeinträchtigt. Es waren nur ganz wenige schon da. Als es dann gegen 21:00 Uhr aufklarte, kamen die Jugendlichen scharenweise zum gewohnten Ort. Auf etwa 120 bis 150 wuchs die Zahl an. Ein großer Teil von ihnen hatte in der Parkpalette Station gemacht. Unter 14jährige waren kaum, auch nur wenige unter 16 Jahre dabei, ebenfalls wenige „Trittbrettfahrer“. Insgesamt verlief die Party friedlich. Zwar war wohl kaum ein Jugendlicher ohne Alkohol dabei, aber im Ganzen hatte auch keiner „zu viel“. Mit Johannes Mahnsen und Jan Tappendorf waren zwei Mitarbeiter der TZ und mit Freimuth Lass und Paul Ahrendsen zwei Polizeikräfte vor Ort sowie ab 22:00 Uhr seitens der Fachaufsicht Jugend des Kreises Svend Goldenbaum und Kerstin Formella. Begleiter vom RTSDP waren Hans Jörg Rickert , Gemeindevertreter Peter Hansen und Jugendpfleger Daniel Schädler. Man zeigte sich den Feiernden auf deren Nachfrage und sprach mit ihnen. Besondere Vorkommnisse gab es nicht. Zwei Uhr nachts war Ende. Eine für den 31. Oktober vorgesehene Nachbesprechung wurde nicht durchgeführt. Im Jahr 2014 sollte ähnlich verfahren werden.

Für die „School’s out Party“ 2014 am 10./11. Juli gab es am 15. Mai ein Vorgespräch ähnlich dem Informationsgespräch im Vorjahr. Bei 12 Teilnehmern waren ebenfalls alle Einrichtungen vertreten, die Schülerschaft nur noch mit zwei Teilnehmern. Am 07. Juli gab es ebenfalls wieder ein Absprachetreffen. Seitens des Fachdienstes Jugend sollte ein Mitarbeiter reichen. Zu beiden Treffen wurden Ergebnisprotokolle gefertigt.

Bei der Party waren etwa 120 Jugendliche, soweit erkennbar unter 16 Jahre keine,

und junge Erwachsene anwesend, unter ihnen sog. „Trittbrettfahrer“ mit Stresspotential. Diese erforderten erhöhte Aufmerksamkeit, aber echte Pöbeleien und körperliche Aus-einandersetzungen blieben aus. Manche Teilnehmer waren sehr stark alkoholisiert, doch Handlungsbedarf gab es nicht. Die Akzeptanz der Feiernden gegenüber der Begleitungsmannschaft war nicht nur erkennbar, wurde von einigen auch artikuliert. Insgesamt verlief es bis ca. 01:00 Uhr weitgehend „harmonisch“. Bereitschaftskräfte der Polizei nahmen später noch Kontrollaufgaben vor. Es gab eine mutwillige Spülkastenbeschädigung im Toilettenpfahlbau und die übliche Verschmutzung des Areals. Eine umfassende Aktennotiz dokumentiert die Party.

Auch 2015 gab es in der Schule eine – verkleinerte - Informationsrunde (15. Juni) mit Ergebnisprotokoll wie auch eine Abspracherunde (08. Juli, ohne bes. Aktennotiz). Die „School’s out Party“ fand am 16./17. Juli statt. Das Begleitungsteam setzte sich wie gewohnt zusammen; der Fachdienst Jugend war jedoch absprachegemäß nur telefonisch erreichbar. Die Teilnehmeranzahl lag bei 100, darunter sehr wenige unter 16 und keine „Trittbrettfahrer“. Alkoholkonsum war wieder reichlich. Handlungsbedarf war nicht erforderlich, allerdings wandte man sich um Unterstützung an das Team. Für den Morgen darauf war in Absprache mit der Schule ein Aufräumtrupp von drei Achtklässlern im Einsatz, der die Mitarbeiter der TZ von den „Sammelaufgaben“ auf dem Strand entlastete. Eine umfassende Aktennotiz dokumentiert das Gesamtgeschehen.

Innovationsgehalt

Jugendliche und junge Erwachsene erwarten von Erziehungsberechtigten und Älteren, dass ihr „Jungsein“ und ihre „Sicht von der Welt“ im Großen und ganz besonders auch im Kleinen - was ihre persönlichen Anliegen und Wünsche betrifft - ernst genommen werden. Sie wollen sich auf Augenhöhe behandelt wissen, als urteils- und entscheidungsfähig beurteilt werden, dabei aber auch Fehler machen dürfen. Sie erwarten seitens der Erwachsenen Vertrauen und Zutrauen in ihre Fähigkeiten und sind dann auch bereit zur Einsicht und zur Akzeptanz anderer Sichtweisen. Jugendliche sind außerdem voll in der Medienwelt zuhause, lieben, nutzen und leben soziale Netzwerke und schlagen ab und zu wie seit jeher über die „Stränge“. Manche von ihnen machen das sogar ganz bewusst. Dem müssen Ältere begegnen, es manchmal aber auch aushalten können. Was jedoch nicht geht, muss sachlich geklärt werden.

Mit dieser Perspektive lässt sich mit und bei Jugendlichen durch Offenheit, umfassende Sachinformation, Schärfung von Problembewusstsein viel erreichen. Dazu braucht man auch einen „längeren Atem“. Mit Verboten und restriktivem Vorgehen hat man höchstens kurzfristig nur scheinbar Erfolg. Die „School‘s out Party“ ist für die Jugendlichen in der heutigen „Schulleistungsgesellschaft“ ein immens wichtiges Ereignis geworden. Sehr sensibel reagieren sie auf Eingriffe in diesen Bereich ihrer Jugendkultur. Das galt es zu berücksichtigen. Dass das getan worden ist, war für sie besonders wichtig. Dass organisatorisch nicht eingegriffen worden ist in den gewohnten Ablauf, dass ihr ungezwungenes Feiern mit Alkoholkonsum toleriert und bei „gezogenen Grenzen mit Flatterband“ sowie verstärkter Begleitung akzeptiert worden ist, hat das Konfliktpotential dieser Party minimiert. Jugendliche selber haben dabei für sich und für mit ihnen Feiernde auch Verantwortung übernommen. Sie kümmerten sich um angetrunkene Jugendliche und achteten auf Badende. Ihnen dabei mit Zutrauen zu begegnen, war und ist von großer Bedeutung für sie.

Die Einschaltung von Personen ihres Vertrauens seitens des Jugendzentrums und des RTSDP u.a.m. in Form einer distanzierten Begleitung hat die durch Ordnungskräfte von Polizei und auch TZ gegebene Kontrolle und Aufsicht bei ihnen in ein anderes Licht gesetzt. Auch die offiziellen Kräfte haben sich unterstützt gefühlt und sahen ihre höchst kompetente Arbeit in der Öffentlichkeit anerkannt und gewürdigt. Das war für alle ein neuer Ansatz.

Die Einbindung jüngerer Mitschüler und deren Bereitschaft zum Aufräumen rief Erstaunen und Anerkennung hervor. Es ist zugleich auch eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme, denn schon im nächsten Jahr könnten einige aus diesen Jahrgängen mitfeiern wollen. Über das, was und wie viel konsumiert worden ist, waren diese doch auch überrascht. Bei ihnen überwog noch der Abwehrmechanismus.

Ergebnisse und Erreichtes

Es hat sich gezeigt, dass Geschehnisse wie die „School’s out Party“ mit ihrer komplexen Problematik möglichst frühzeitig offen angesprochen werden müssen. Einbindung möglichst breiten Sachverstandes, Einbeziehung aller Betroffenen und in unterschiedlichen Positionen tätigen Fachbereiche, Abwägung von Interessen, Rückkopplungen, nicht zuletzt Ausloten von scheinbar unmöglichen Wegen und Risikobereitschaft – z.B. Zulassen/Dulden von Alkoholkonsum/Zurückhaltung - sind dabei erforderlich.

In diesem Fall war es, nachdem man schon weit vor 2012 zu Begleitmaßnahmen seitens Tourismus-Zentrale und danach auch polizeiliche Unterstützung sowie in den letzten Jahren mit Einbindung der Nachtbereitschaft gegriffen hatte, rechtzeitig, um nicht gleich restriktiv bis zum Verbot hin vorzugehen.

So konnte diese eigentlich im Sinne der „Jugendkultur“ positive Veranstaltung weiter in ihrer sich entwickelten Grundform als eines Treffens von Jugendlichen und jungen Erwachsenen toleriert bzw. sogar akzeptiert werden. Die Anzahl der Feiernden war bisher rückläufig, u.a. auch zurückzuführen auf einen erheblichen Rückgang der Teilnahme Minderjähriger. Das prozessorientierte Vorgehen kann als erfolgreich bewertet werden.

Damit verbundene Probleme sind in breiter Form erörtert und ins Bewusstsein gerückt worden. Der RTSDP wird sich weiterhin der „School’s out Party“ annehmen, damit rechtzeitig präventiv Weichen gestellt werden können. Das Problem des Alkoholkonsums durch Jugendliche bleibt zu bearbeiten. Das geschieht bereits im Rahmen des Langzeitprojektes „JiMs Bar“. Möglichkeiten der Verhinderung der hohen Strandverschmutzung in dem Areal sind zu suchen u.a.m.

Die Tatsache, dass der RTSDP seit Jahren als Präventionsgremium mit einem hohen Vernetzungs- und auch Bekanntheitsgrad bei den Jugendlichen existiert, hat sich dabei als sehr hilfreich erwiesen.

Es ist bereits mit dem Vorstand des Schulelternbeirates vereinbart, die Schulelternvertretungen aller Klassen in ihrer nächsten gemeinsamen Sitzung über die komplexe Thematik zu informieren und darüber miteinander ins Gespräch zu kommen. Weitere Wege werden sich dann sicher aufzeigen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 30a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Tourismuszentrale

C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

Über die Leitlinien und das Plenum (u.a. Protokolle)

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekts Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Einzelprojekts Nr. 3

D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen

Fotos

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1.	11.07.2014 – 00.27 Uhr    Feiernde Jugendliche im Strandkorbbereich
1. 11.07.2014 – 00.27 Uhr Feiernde Jugendliche im Strandkorbbereich

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2.	11.07.2014 – 01:24 Uhr    Nachtfoto – es sind noch Feiernde da
2. 11.07.2014 – 01:24 Uhr Nachtfoto – es sind noch Feiernde da

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3.	11.07.2014 – 07:34 Uhr    Nach der Party am Morgen
3. 11.07.2014 – 07:34 Uhr Nach der Party am Morgen

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4.	17.07.2015 – 07:50 Uhr    Blick vom Toilettenpfahlbau auf den Strand
4. 17.07.2015 – 07:50 Uhr Blick vom Toilettenpfahlbau auf den Strand

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5.	17.07.2015 – 07:54 Uhr    Restmüll am Strand
5. 17.07.2015 – 07:54 Uhr Restmüll am Strand

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6.	17.07.2015 – 08:31 Uhr    TZ-Mitarbeiter und Achtklässler haben aufgeräumt
6. 17.07.2015 – 08:31 Uhr TZ-Mitarbeiter und Achtklässler haben aufgeräumt