Gießen (Landkreis)

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Gießen (Landkreis)
Typ: 
Landkreis
Bundesland : 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Suchthilfezentrum Gießen / Jugendförderung des Landkreises Gießen
Name des Ansprechpartners: 
Bernd Hündersen/ Ingrid Macht
Funktion des Ansprechpartners: 
Geschäftsführer des Suchthilfezentrums Gießen/ Teamleiterin Jugendförderung Landkreis Gießen
Straße/Postfach: 
Schanzenstraße 16 / Bachweg 9
Postleitzahl: 
35390/ 35398
Ort: 
Gießen
Ort_Zusatz: 
Landkreis
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 641 78027 / +49 641 93909113
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 641 6868637
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Fahren unter Einfluss von THC

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Hintergung ist die wachsende Zahl von Fahranfängern bzw. Fahrschülern, die entweder erst gar nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden, oder die Fahrerlaubnis relativ rasch nach Erhalt wieder entzogen bekommen, weil ein THC-Konsum/THC-Missbrauch von der Staatsanwaltschaft an die Führerscheinstelle weitergeleitet wurde. Über gezielte und gleichzeitig flächendeckende Information durch Vorträge, Poster, Internet werden die entsprechenden Altersgruppen frühzeitig erreicht. So gelingt es, den allergrößten Teil der nicht abhängigen jungen Personen zu einer reflektierten selbstkritischen Position zu THC-Kosnum zu motivieren und ihnen - für den Fall einer beretis bestehenden Faherlaubnisproblematik- frühzeit die notwendigen Hilfestellunegn anzubieten, damit aus einem Fahrerlaubnisentzug bzw.der Nichtzulassung zur Führerscheinprüfung keine weiteren beruflichen, sozialen und rechtlichen Konsequenzen resultieren.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

In jüngster Vergangenheit waren an jährlich über 42.000 Verkehrsunfällen Personen beteiligt, die entweder alkoholisiert waren oder unter dem Einfluss von Drogen standen. Besonders die Zahl der Jugendlichen, die unter Betäubungsmitteleinfluss am Straßenverkehr teilnehmen oder auch nur durch Konsum, Erwerb oder Besitz von illegalen Drogen polizeilich in Erscheinung treten, nimmt zu.

Neben den gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Drogenkonsum einhergehen, sehen sich die Betroffenen Konsequenzen ausgesetzt, die weitreichende Folgen für ihr privates und berufliches Leben haben können. Hierzu zählt die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt, das im Einzelfall einen Eintrag in das Führungszeugnis nach sich ziehen kann. Darüber hinaus drohen ernste Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, die von der Anordnung eines ärztlichen/medizinisch-psychologischen Gutachtens bis hin zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis reichen. Bei Fahranfängern kann die zweijährige Probezeit zudem um weitere zwei Jahre verlängert werden. Auch Personen, die noch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen, aber schon polizeilich in Zusammenhang mit Drogendelikten in Erscheinung getreten sind, müssen bei Antragstellung für die Fahrerlaubnis mit derartigen Maßnahmen rechnen. Unter Umständen kann der Antrag sogar ganz abgelehnt werden.

Diese Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit haben für die Jugendlichen oft unüberschaubare Folgen, bis hin zum Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Grundsätzlich entstehen erhebliche Kosten (ca. 3.550,- €).

Im Rahmen der Offenen Sprechstunde des Suchthilfezentrums Gießen wurde das Beratungsangebot vermehrt von eben diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Anspruch genommen, die im Straßenverkehr mit Cannabis auffällig wurden und deren Fahrerlaubnis gefährdet bzw. bereits entzogen wurde. Häufig sind die um Rat suchenden nicht ausreichend über die Thematik informiert und sind sich folglich den kurz- und langfristigen Folgen ihres Konsums nicht bewusst.

Vor diesem Hintergrund brachte Herr Dr. Hündersen, Geschäftsführer des SuchtHilfeZentrums Gießen, im Herbst 2014 das Anliegen, eine entsprechende Präventionskampagne zu entwickeln, in die Arbeitsgruppe Sucht des Präventionsrates der Stadt und des Landkreises Gießen ein. Die Präventionskampagne „Fahren unter Einfluss von THC“ konnte schließlich ins Leben gerufen werden und wird seit Herbst 2015 aktiv umgesetzt.

Konzeption, Ziele und Zielgruppen / Vorgehen und Umsetzung

In Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Justiz, Polizei, Sucht und Fahrererlaubniswesen wurden Plakate und Flyer erstellt, die über die Risiken von Drogenkonsum am Steuer informieren. Zielgruppengerecht wurde auf dem Informationsmaterial ein sog. „QR-Code“ platziert, der Zugriff auf weitere Informationen ermöglicht. Die Plakate und Flyer sollen sowohl in Justiz- und Polizeibehörden zum Einsatz kommen, als auch Schulen und sonstigen Jugendeinrichtungen wie Jugendfeuerwehren, Jugendzentren, Sportvereinen und Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere sollen auch die 14-21 Jährigen eindrücklich auf die Gefahren von Drogen angesprochen werden, bevor sie in eine entsprechende Straftat verwickelt sind. Die vorrangigen Ziele der Kampagne sind somit die Gewährleistung sozialer, sowie die Sicherung/Wahrung beruflicher Integration.

Darüber hinaus wird das Staatliche Schulamt Gießen/Vogelsberg seine Beratungslehrkräfte für Sucht- und Drogenprävention zum Thema „Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr“ schulen. Die Beratungslehrer werden mit den Materialien vertraut gemacht, um diese im Unterricht mit Jugendlichen ab der 7. Klasse einzusetzen. Zur Vertiefung des Themas wird Herr Dr. Hündersen in die jeweiligen Schulen eingeladen, um dort im Rahmen eines Vortrags weitere Informationen zum Thema Cannabis im Straßenverkehr zu vermitteln.

„Fahren unter Einfluss von THC“ ist ein Projekt, welches auch im Rahmen des Kommunalkonzepts Suchtprävention angeboten wird und in dessen Gesamtkonzeption zur kommunalen Suchtprävention als suchtpräventive Maßnahme eingebunden ist. Bislang sind sieben Kommunen (Buseck, Biebertal, Lich, Linden, Lollar, Heuchelheim und Wettenberg) teil des Konzepts. Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses Kommunale Suchtprävention tagen einmal im Quartal. Dort tauschen sich die beteiligten Jugendpflegen, gemeinsam mit dem Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Gießen und der Fachstelle Suchtprävention sowie der Geschäftsführung des Suchthilfezentrums über die Bedarfe der Kommunen, die Intensivierung bestehender Projekte sowie die Umsetzung neuer Projekte aus. Eine langfristige und nachhaltige Implementation dieses Projektes ist in den beteiligten Kommunen vorgesehen und wird in einigen Kommunen bereits umgesetzt.

Innovationsgehalt

Innovativ an diesem Projekt ist vor allem, dass im Rahmen einer systematischen Kooperation unterschiedlicher Akteure eine neue Zielgruppe frühzeitig und flächendeckend durch den Einsatz unterschiedlicher analoger und digitaler Medien (Poster, Plakate, Internet) und in unterschiedlichen Institutionen (Schulen, Fahrschule, Sportvereine etc.) angesprochen werden kann. Jugendliche Führerscheinanwärter und solche, die bereits ihre Fahrerlaubnis besitzen, können durch diese Kampagne frühzeitig über die Konsequenzen von Cannabiskonsum informiert werden und eine selbstkritische, reflektierte Position zum Konsum von Cannabis einnehmen.  

Ergebnisse und Erreichtes

Das Projekt konnte bereits in verschiedenen Arbeitskreisen, unter anderem auch im Koordinierungsausschuss Kommunale Suchtprävention, beworben werden. Eine Vielzahl an Postern und Postkartensätzen wurden in verschiedenen Institutionen verteilt. Ebenso konnte bereits eine Schulung für Beratungslehrer von Herrn Dr. Hündersen durchgeführt werden. Über 350 Schüler wurden bereits durch Vorträge von Herrn Dr. Hündersen erreicht. Für das Jahr 2016 sind bereits mehrere Vorträge an unterschiedlichen Schulen geplant.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 30a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Führerscheinbehörde
 

C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 31a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Staatsanwaltschaft

C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

Im Rahmen der Arbeit der AG Sucht innerhalb des Präventionsrates für Stadt und Kreis Gießen

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekts Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Einzelprojekts Nr. 3

D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen