Delmenhorst

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Delmenhorst
Typ: 
kreisfrei
Bundesland : 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Fachdienst Gesundheit
Name des Ansprechpartners: 
Dr. Helge Schumann
Funktion des Ansprechpartners: 
Amtsarzt
Straße/Postfach: 
Lange Str. 1 a
Postleitzahl: 
27749
Ort: 
Delmenhorst
Ort_Zusatz: 
Stadt
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 4221 91131
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Suchtprävention und (Früh-)Intervention an Delmenhorster Schulen

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der Stadt Delmenhorst ist es über das Konzept „Suchtprävention und (Früh-) Intervention an Delmenhorster Schulen“ gelungen, die Ressourcen aller Akteure der Delmenhorster Suchtpräventionslandschaft systematisch zu bündeln.

Auf Basis von empirischen Bedarfsanalysen, die seit 2008 regelmäßig als Vollerhebung in allen weiterführenden Schulen der Stadt durchgeführt werden, sieht das Konzept vor, die schulische Suchtprävention zentral zu koordinieren und die Schulen personell bei der Umsetzung zu unterstützen. Auf diese Weise ermöglicht das Konzept einheitlich allen Delmenhorster Schulen eine systematische Suchtprävention, welche die Schülerinnen und Schüler entwicklungsorientiert und nachhaltig über ihre Schullaufbahn begleitet.

Ein Stufenplan zum Umgang mit Substanzgebrauch wird ebenfalls über das Konzept vorgehalten, der ebenfalls mit Unterstützung der Stadt eine einheitliche und systematische Frühintervention an den Schulen ermöglicht.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Präventionsmaßnahmen sollen frühzeitig beginnen, um Gesundheitsressourcen zu fördern, die für das spätere Gesundheits- und Krankheitsverhalten eine wichtige Rolle spielen. Diese Maßnahmen sollen empirisch und theoretisch fundiert sein. Des Weiteren ist die Suchtprävention nicht nur punktuell, sondern vielmehr zielgruppenorientiert und entwicklungsbegleitend anzulegen.

Vor dem Hintergrund dieser Grundprinzipien der Suchtprävention ist Schule das Setting, in dem alle jungen Menschen unabhängig vom sozialen Status in Deutschland erreicht werden können und das über viele Jahre in einem besonders sensiblen Lebensabschnitt, der Jugendphase.

Folglich stehen den Schulen bereits seit Jahren Suchtpräventionsbausteine zur Verfügung (bsp. BASS. "Schule und Cannabis"), die systematisch durchgeführt werden können und auch Stufenpläne, die einen Leitfaden zum Umgang mit Konsumierenden aufzeigen, werden vorhalten. Deren Umsetzung ist jedoch stark abhängig von den jeweiligen Ressourcen der Schulen und von dem Engagement einzelner Akteure. Eine nachhaltige Umsetzung einer entwicklungsbegleitenden Suchtprävention und Frühintervention an Schulen ist indes ohne die verlässliche strukturelle und personelle Unterstützung der Kommunen kaum umsetzbar.

In Delmenhorst wird im Alter von ca. 12 Jahren mit der Suchtprävention begonnen und in den sechsten Jahrgängen aller Delmenhorster Schulen durchgeführt. Für die Altersklasse der ca. 14-jährigen Schülerinnen und Schüler konnte die Delmenhorster Suchtprävention bisher lediglich die Hälfte der Delmenhorster Schülerinnen und Schüler nachhaltig versorgen. Im Alter von ca. 16 Jahren, in dem der Konsum von Alkohol legal ist und über die Hälfte der Jugendlichen mindestens einmal im Monat Rauscherfahrungen machen, fehlte ein systematisches Angebot gänzlich.
Auch wenn die letzte Delmenhorster Schülerstudie zum Substanzgebrauch (Den Bericht der Studie finden Sie hier: www.riskanter-konsum.de) von 2013 im Vergleich zu 2008 zeigt, dass der Einstieg in Alkohol- und Tabakkonsum deutlich in die höheren Altersklassen gewandert ist, so ist indes erkennbar, dass ab dem Alter von 15 Jahren, in dem die Delmenhorster Suchtprävention bisher an den Schulen unterrepräsentiert war, der riskante Konsum stark zunimmt und insbesondere der Einstieg in den Cannabiskonsum erfolgt.

Delmenhorst verfügt aufgrund der sozial schwachen Struktur traditionell über ein politisch unterstütztes, breites und tragfähiges Netzwerk innerhalb der Suchtprävention. Das Potential der Stadt wurde genutzt und die Ressourcen aller Akteure der Delmenhorster Suchtpräventionslandschaft systematisch gebündelt, um ein kommunales Suchtpräventionskonzept zu entwickeln, das es ermöglicht, alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt nachhaltig und entwicklungsbegleitend zu
erreichen.

Konzeption, Ziele und Zielgruppen

Auf Basis der empirischen Bedarfsanalysen, der Delmenhorster Schülerstudien, die seit 2008 regelmäßig als Vollerhebung in allen weiterführenden Schulen der Stadt durchgeführt werden, sieht das Konzept vor, die schulische Suchtprävention zentral zu koordinieren und die Schulen personell bei der Umsetzung zu unterstützen. Auf diese Weise ermöglicht das Konzept einheitlich allen Delmenhorster Schulen eine systematische Suchtprävention, welche die Schülerinnen und Schülerentwicklungsorientiert und nachhaltig über ihre Schullaufbahn begleitet. Ein Stufenplan zum Umgang mit Substanzgebrauch wird ebenfalls über das Konzept vorgehalten, der eine einheitliche und systematische Frühintervention an den Schulen ermöglicht, um dem zunehmenden Substanzgebrauch und Dealen im Lebensraum systematisch entgegenzuwirken. Der Stufenplan schafft hierbei Handlungssicherheit auf Seiten der Schule und zeigt einen Weg auf, wie mit den auffälligen Schülerinnen und Schülern unterstützend gearbeitet werden kann, ohne vorschnell zu Ordnungsmaßnahmen (etwa Klassenkonferenz, Schulverweis) greifen zu müssen.

Die Konzeptentwicklung wurde von dem Fachkreis Suchtprävention und Gesundheitsförderung des Kriminalpräventiven Rates (KPR) der Stadt Delmenhorst koordiniert, indem alle kommunalen Institutionen und Organisationen vertreten sind, die Berührungspunkte zur Suchthilfe und Suchtprävention haben. (Der Vorsitz des KPR setzt sich aus dem Oberbürgermeister der Stadt, dem Inspektionsleiter der Polizei und einem Schuldezernenten zusammen.) Die konkrete Entwicklung des Konzeptes wurde von der praktischen Arbeitsgruppe „AG Schule“ dieses Fachkreises übernommen. In dieser Arbeitsgruppe sind die Anonyme Drogenberatung, die Polizei, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, die Delmenhorster- Jugendhilfe-Stiftung sowie die Schulsozialarbeit die Institutionen und Organisationen, welche verbindlich für die Umsetzung des Konzeptes verantwortlich sind. Das Konzept wird von der Stadt Delmenhorst nachhaltig unterstützt, was auch über die entfristete Finanzierung einer halben Stelle für Frühintervention deutlich wird, welche die nachhaltige Umsetzung des Konzeptes gewährleistet.

Das Konzept „Suchtprävention und (Früh-)Intervention an Delmenhorster Schulen“ gliedert sich in zwei wesentliche Bausteine: „Regelmäßige & verlässliche Präventionsmaßnahmen“ (siehe Einzelprojekt 1) und einem „Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule“ (siehe Einzelprojekt 2). Das Ziel des Konzeptes ist eine entwicklungsbegleitende nachhaltige kommunale Suchtprävention, die über folgende Teilzeile erreicht wird.

Ziele und Zielgruppen des Bausteins „Regelmäßige & verlässliche Präventionsmaßnahmen“:

  • Die Prävention beginnt frühzeitig in den sechsten Klassen und begleitet die Kinder und Jugendlichen über entwicklungsorientierte Angebote in einem Zwei-Jahres-Rhythmus bis Jahrgang 10.
  • Die Angebote sind bedarfsorientiert und strukturieren sich in drei Präventions-Blöcke, die sich inhaltlich und methodisch an der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen orientieren. Zudem beziehen die Themenblöcke die alterstypischen Konsummuster ein.
  • Die Angebotsstruktur ist einheitlich und verlässlich. Jeder Schüler und jede Schülerin in Delmenhorst soll die Möglichkeit erhalten in der Schullaufbahn alle drei Blöcke zu durchlaufen.
  • Die Suchtprävention ist theoretisch und empirisch fundiert. Über regelmäßige empirische Vollerhebungen in den weiterführenden Schulen werden die aktuellen präventiven Bedarfe analysiert. Neue Maßnahmen werden evaluiert. (Die Delmenhorster Schülerstudien werden von Aktionsbündnis "Riskanter Konsum in Delmenhorst" in Kooperation mit Hoschulen konzipiert und durchgeführt; www.riskanter-konsum.de)
  • Eine nachhaltige Suchtprävention an den allgemeinbildenden Schulen in Delmenhorst wird über die systematische Angebotsstruktur des Konzeptes ermöglicht.

Ziele und Zielgruppen des Bausteins „Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule“

  • Weniger Auffälligkeiten in den Schulen, die im Zusammenhang mit illegalen Drogen stehen
  • Ein standardisiertes Vorgehen innerhalb der Schulen, wenn es zu Vorfällen im Zusammenhang mit illegalen Drogen kommt
  • Handlungssicherheit auf Seiten der Akteure in Schulen (Lehrkräfte, Schulleitung, Schulsozialarbeit), wenn es zu Vorfällen im Zusammenhang mit illegalen Drogen kommt
  • Zugang zu den illegal konsumierenden Schülerinnen und Schülern über eine einheitliche Frühintervention (Stufenplan)
  • Unterstützung statt Bestrafung der auffälligen Schülerinnen und Schüler

Das vollständige Konzept „Suchtprävention und (Früh-)Intervention“ steht in jedem Lehrerzimmer der Weiterführenden Schulen und ist online unter https://www.delmenhorst.de/leben-in-del/soziales/kpr/suchtpraevention.php abrufbar.

Vorgehen und Umsetzung

Das Konzept wurde im September 2015 im Beisein der Drogenbeauftragten des Landes Niedersachsen, der Vorstandsvorsitzenden der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen, der Niedersächsischen Landesschulbehörde, der Leitung der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, der Delmenhorster Schulleitungen und Akteuren der Delmenhorster Jugendhilfe verabschiedet und in die Gesamtkonzeption des Delmenhorster Suchtpräventionskonzeptes implementiert.

In der obigen Abbildung ist die strukturelle Umsetzung des Konzepts „Suchtprävention und (Früh-)Intervention an Delmenhorster Schulen“ visualisiert. Die Basis der Umsetzung stellt demnach die Implementierung des Konzeptes in den weiterführenden Schulen. Das Konzept sieht insbesondere eine systematische Zusammenarbeit der Schulen mit einer verlässlichen kommunalen Suchtprävention als Grundvoraussetzung für eine wirksame und nachhaltige Umsetzung. Das standardisierte Konzept wird dementsprechend von den Schulen in enger Kooperation mit der Stadt Delmenhorst umgesetzt und jährlich in der kommunalen Arbeitsgruppe „AG Schule“ überprüft. Die einzelnen Präventionsmaßnahmen werden indes grundsätzlich über Feedbackgespräche ausgewertet sowie strukturell und methodisch optimiert.
Die konkreten suchtpräventiven Bedarfe werden regelmäßig von dem Aktionsbündnis „Riskanter Konsum in Delmenhorst“ in Form der „Delmenhorster Schülerstudien“ (n>2.000) analysiert und ermöglichen eine empirisch fundierte, wissenschaftliche und bedarfsorientierte Suchtprävention in Delmenhorst. (siehe ww.riskanter-konsum.de)

Über regelmäßige Veranstaltungen werden die Lehrkräfte an den Schulen zu dem Umgang mit dem „Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule“ geschult. Über Elternabende sollen zudem die Eltern über das Konzept und dessen Ziele informiert und einbezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler werden innerhalb der Maßnahmen über das Gesamtkonzept informiert.

Innovationsgehalt

Die Umsetzung von nachhaltiger, entwicklungsbegleitender Suchtprävention ist nur über eine verlässliche kommunale Strategie möglich, welche alle Akteure der Präventionslandschaft in Kommunen zusammenbringt und Parallelstrukturen systematisch aufbricht. In der Stadt Delmenhorst ist dies über das hier vorgestellte Konzept gelungen.

Hierbei wurde das Rad nicht neu erfunden, sondern die bewährten Zahnräder der Suchtprävention optimal ineinander geführt. Das Innovative des Konzeptes zeigt sich also nicht in neuen Zugangswegen oder Angeboten sondern in einer Modellstrategie, die es ermöglicht, die Zugangswege verlässlich und nachhaltig zu beschreiten und somit die etablierten Angebote auch tatsächlich allen Kindern und Jugendlichen in der Kommune zugänglich zu machen.

Hervorzuheben sind hierbei auch die Delmenhorster Schülerstudien, die als Vollerhebung in den Delmenhorster Schulen durchgeführt werden und als Bedarfsanalyse zur Qualitätssicherung und –entwicklung des Konzeptes herangezogen werden.

Die Systematisierung und verlässliche Durchführung der Einzelmaßnahmen verleiht der Delmenhorster Suchtprävention somit einen verhältnispräventiven Charakter, indem es strukturell in den Lebensraum der Heranwachsenden einwirkt. Dies kann die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen über deren Summe hinaus steigern. Insgesamt stellt das Konzept ein Good-Pratice-Beispiel nachhaltiger kommunaler Suchtprävention dar.

Ergebnisse und Erreichtes

Das Konzept wurde in Delmenhorst im September 2015 offiziell verabschiedet. Die Pilotphase des Konzeptes startete in dem Schuljahr 2014/15, in der sich bereits die Umsetzbarkeit des Konzeptes bestätigte. So wurden bereits in dieser Phase der Durchführung alle 6. Klassen und die Hälfte der 8. und 10. Klassen aller Delmenhorster Schulen erreicht. Im Schuljahr 2016/17 sollen in allen 8. und 10. Klassen die Maßnahmen des Konzeptes durchgeführt werden.

Die Umsetzung des Konzeptes in anderen Kommunen ist sicherlich möglich. So wurde der Leitfaden zum Umgang mit Substanzgebrauch in Schulen bereits in das neue Konzept BASS übernommen, das allen niedersächsischen Schulen zugänglich ist. (BASS ist ein Bausteinprogramm schulischer Suchtprävention der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen; http://www.bass-ordner.de)

Um den Transfer des Delmenhorster Modells in andere Kommunen zu fördern, wird das Konzept in April 2016 auf der NLS-Tagung „Kommunale Alkoholprävention“ vorgestellt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 26a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Das Innovative des Konzeptes zeigt sich in einer Modellstrategie, die es ermöglicht, die Zugangswege verlässlich und nachhaltig zu beschreiten und etablierte Angebote tatsächlich allen Kindern und Jugendlichen in der Kommune zugänglich zu machen.

C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 30a Wenn "Weitere"... Welche?: 

Kriminalpräventiver Rat

C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

Das hier vorgelegte Konzept wurde von allen Akteuren gemeinsam verabschiedet.

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
C 36a Wenn ja, welche?: 

Der Leitfaden zum Substanzgebrauch an Schulen ist in das neue niedersächsische Bausteinprogramm schulischer Suchtprävention BASS der niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS) übernommen worden.

Das Projekt Rausch und Risiko in Klasse 10 wurde, koordiniert von der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen, 2015 als Pilot in Delmenhorst durchgeführt und evaluiert. Das Projekt ist ebenfalls in BASS übernommen worden.

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 10 Titel des Einzelprojekts Nr. 1: 
Regelmäßige und verlässliche Präventionsmaßnahmen
D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
D 14 Kurzbeschreibung des Projektes auf maximal einer DIN A 4 – Seite : 

Die nachhaltige Suchtprävention an den allgemeinbildenden Schulen in Delmenhorst wird über eine verlässliche Angebotsstruktur der AG Schule (Die AG Schule ist eine Arbeitsgruppe des Kriminalpräventiven Rates (KPR) in Delmenhorst) erreicht. Die Prävention beginnt frühzeitig in den sechsten bzw. siebten Klassen und begleitet die Kinder und Jugendlichen über entwicklungsorientierte Angebote in einem Zwei-Jahres-Rhythmus in ihrer Schullaufbahn. Die Angebote sind bedarfsorientiert und strukturieren sich in drei Präventions-Blöcke, die sich inhaltlich und methodisch an der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen orientieren. Zudem beziehen die Themenblöcke die alterstypischen und geschlechtsspezifischen Konsummuster ein. Die verlässliche Angebotsstruktur der AG Schule ist umfasst die drei Präventions-Blöcke „Lebenskompetenz“, „Partykompetenz“ und „Risikokompetenz“. Jeder Schüler und jede Schülerin soll die Möglichkeit erhalten in der Schullaufbahn alle drei Blöcke zu durchlaufen. Die angebotenen Projekte "KlarSicht" (https://www.klarsicht.bzga.de/evaluationsergebnisse/index.php) sowie "Rausch und Risiko" (Fietz, H., Holterhoff-Schulte, I. (2015). Rausch und Risiko – Bausteinprogramm zur Suchtprävention mit Jugendlichen – Evaluationsbericht. Hannover. NLS.) sind bereits evaluiert worden. Die Evaluation des Projektes drop+hop ist geplant. In dem Gesamtkonzept (siehe Anlage "Gesamtkonzept") werden die einzelnen Angebote detailliert beschrieben.

Siehe auch Anlage "Poster zur Prävention"

Einzelprojekts Nr. 2

D 20 Titel des Einzelprojekts Nr. 2: 
Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln an der Schule
D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 23 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
D 24 Kurzbeschreibung des Projektes auf maximal einer DIN A 4 – Seite : 

Bezogen auf Vorfälle im Zusammenhang mit illegalen Drogen an Schulen bestehen häufig Handlungsunsicherheiten auf Seiten der Lehrkräfte und Schulsozialarbeit. So wird zum Teil impulsiv überreagiert oder der Vorfall wird verdrängt und es wird gar nicht gehandelt.
Der Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule visualisiert zum einen übersichtlich die gesetzlichen Vorgaben (siehe Anlage "Poster zur Frühintervention") und bietet zum anderen einen Stufenplan, wie mit dem Thema „Illegale Drogen in der Schule“ lösungsorientiert und einheitlich umgegangen werden kann.

Bei Besitz, Handel oder Weitergabe von Betäubungsmitteln (illegalen Drogen) im Lebensraum Schule steht insbesondere der Schutz der nicht betroffenen Schülerinnen und Schüler im Vordergrund, sodass der Leitfaden vorsieht, den Vorfall zeitnah in Kooperation mit der kommunalen Suchtprävention aufzuarbeiten (Sofortprävention). In Kombination mit der „Früh-Intervention nach Stufenplan“ soll es zudem gelingen, den Lebensraum Schule zu schützen und die betroffene Person mit pädagogischen Mitteln zu erreichen.

Die „Intervention nach dem Stufenplan“ soll keine Alternative zu geeigneten pädagogischen Maßnahmen oder Erziehungsmitteln darstellen, die sinnvollerweise als Konsequenzen auf den Vorfall eingeleitet werden. Jedoch soll dieses Interventionsmodell als lösungsorientierter Vorbau zu den Ordnungsmaßnahmen, wie etwa dem vorschnellen Schulverweis, dienen.

Das Einsetzen von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen reicht bei substanzbezogenen Problemen in der Regel nicht aus, eine Verhaltensänderung herbeizuführen und sollte um ein differenziertes Hilfs- und Gesprächsangebot ergänzt werden. Die Voraussetzung für das Gelingen ist hierbei eine vertrauensvolle Basis zwischen den Akteuren der Schule und der betroffenen Person.

Somit ist das standardisierte Vorgehen nach dem Stufenplan ein ergänzendes Instrument, einen Zugang zu der betroffenen Person herzustellen, um das substanzbezogene Problem nachhaltig zu beheben.

An welcher Stelle in den Stufenplan eingestiegen wird, ergibt sich über den Schweregrad des Vorfalls. In dem Gesamtkonzept (siehe Anlage "Gesamtkonzept") wird der Stufenplan detailliert beschrieben.

Einzelprojekts Nr. 3

D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen

Fotos

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Verabschiedungsfeier (v. l.: Dr. S. Brägelmann-Tan (Drogenbeauftragte d. Landes), D. Uhmeier (ZKD-Leiter, PI Delmenh./Oldenburg-Land/Wesermarsch), H. Fietz (BL Prävention, A. Drogenberatung) E. Popp (Leitung der A. D.-beratung, Vorsitzende Landesstelle)

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Verabschiedungsfeier

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Verabschiedungsfeier

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Verabschiedungsfeier - H. Fietz stellt das Konzept vor.

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Suchtprävention und (Früh-)Intervention an Delmenhorster Schulen
Suchtprävention und (Früh-)Intervention an Delmenhorster Schulen

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Präventionsangebote an Delmenhorster Schulen
Präventionsangebote an Delmenhorster Schulen

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Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule
Leitfaden zum Umgang mit Suchtmitteln in der Schule