Bad Homburg von der Höhe

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bad Homburg von der Höhe
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland : 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Magistrat, Soziales, Jugend u. Wohnen – Kinder- und Jugendförderung
Name des Ansprechpartners: 
Monika Fabel
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachdienstleiterin
Straße/Postfach: 
Rathausplatz 1
Postleitzahl: 
61343
Ort: 
Bad Homburg v.d.Höhe
Ort_Zusatz: 
Stadt
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6172 100-5020
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Abschluss statt Abschuss" - Ein Projekt zur Alkoholprävention an Bad Homburger Schulen und zur Risikominimierung der Abiturfeier 2015

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis (JJ) erhielt 2010 erstmals den Auftrag vom Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.H., ein spezifisches Alkoholpräventionskonzept für Bad Homburger Abschlussklassen durchzuführen. Dieses Projekt wurde den Erfahrungen sowie dem Bedarf angepasst, ständig weiterentwickelt und besteht nun seit fünf Jahren. Ziel des Projektes ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Planung und der Umsetzung– vor allem unter dem Aspekt der Risikominimierung – bei der Abiturfeier zu unterstützen.

Die Feier im Jubiläumspark in Bad Homburg v.d. Höhe gehört für Generationen von Bad Homburger Schüler/-innen zum festen Bestandteil der Feierlichkeiten zum bestandenen Abitur. Das Ende der Schulzeit ist für die Schüler/-innen ein Grund sich zu freuen und dies wird dann auch gebührend gefeiert. Nach einigen kontroversen Diskussionen unter den beteiligten Kräften in den vergangen Jahren, ist es inzwischen gelungen mit einem gut ausgearbeiteten Konzept den Gefahren und negativ Entwicklungen entgegenzuwirken. Eine Gefahr wird darin gesehen, dass das Trinkmuster der Feiernden in Richtung Rauschtrinken (Binge-Drinking) geht und es zu alkoholbedingten Notfällen kommen kann. Auch soll der Jugendschutz eingehalten werden. Für alle Beteiligten ist es daher sehr wichtig, die Feier gründlich vorzubereiten und einen Fokus auf eine Risikominimierung zu setzen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Im Oktober 2010 hat der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe erstmals mit der Organisation und Durchführung eines Projektes zur Alkoholprävention an allen allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Bad Homburg beauftragt.

Komasaufen, auch Rauschtrinken oder Binge-Drinking genannt, stellte seit Jahren ein Problem unter Jugendlichen dar: Rauschtrinken im engeren Sinne bezeichnet ausschließlich extreme Trinkformen, die zu Vollrausch oder Koma führen können.Diese Problemlage wurde auch durch die Ergebnisse einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die im Februar 2011 veröffentlicht wurde, deutlich. Die Zahlen der exzessiv trinkenden Jugendlichen waren hier zwar leicht rückläufig, bewegten sich aber nach wie vor auf einem viel zu hohen Niveau. 2011 gaben 16,7 Prozent der minderjährigen Jugendlichen an im letzten Monat Binge-Drinking betrieben zu haben. Vor allem bei Jungen und jungen Männern ist dieses riskante Trinkverhalten weiterhin verbreitet. So praktizierte im Jahr 2010 jeder fünfte 12- bis 17-Jährige mindestens einmal im Monat Binge-Drinking, bei den 18- bis 25-Jährigen war es sogar jeder Zweite.

In Bad Homburg wurden zum Abschluss der Prüfungswoche für die Haupt- und Realschulen im Mai 2010 viele Jugendliche mit Alkoholvergiftungserscheinungen in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Die Jugendlichen hatten an verschiedenen Örtlichkeiten im Hochtaunuskreis gefeiert, auch bei den Abiturfeiern 2010 im Jubiläumspark gab es wieder zahlreiche Einlieferungen.

Der Bedarf an intensiven Hilfsangeboten für junge Menschen war offensichtlich gegeben: 2009 wurden nach Auskunft von Kliniksprecherin Renate Bottler im Bad Homburger Krankenhaus 32 Jugendliche wegen einer Alkoholvergiftung behandelt, in Usingen waren es 14. In dem Jahr 2010 landeten bis Oktober bereits 44 Teenager zwischen 13 und 18 Jahren mit Vollrausch in den Hochtaunuskliniken, davon 24 im Krankenhaus Bad Homburg. Alleine bei den Abiturfeiern 2010 im Jubiläumspark in Bad Homburg mussten 11 Jugendliche mit Alkoholvergiftungserscheinungen in das Krankenhaus eingeliefert werden.

Diese Entwicklung war nach gemeinsamer Einschätzung der Mitarbeitern/-innen des Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. H. und den Mitarbeitern/-innen des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe ein dringender Grund präventiv tätig zu werden. Eine Arbeitsgruppe wurde unter Federführung der Stadt gebildet, in der sich die Festveranstalter (Jugendliche) und alle Kooperationspartner auch mit Ordnungsamt und Vertretern der Polizei an einem Tisch zusammensetzten, um die Rahmenbedingungen und präventiven Maßnahmen zu vereinbaren. Dieses Konzept wurde im Verlauf der letzten Jahre ständig weiterentwickelt.

Zum fünften Mal in Folge waren die Mitarbeiter/-innen des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe 2015 im Vorfeld der Abiturfeier im Bad Homburger Jubiläumspark an den Bad Homburger Schulen aktiv und auch während der Feier im Anschluss an die schriftlichen Abiturprüfungen, die am 27. März 2015 im Jubiläumspark stattfand, tätig. Zielgruppe des Projektes waren alle Abschlussjahrgänge der Bad Homburger Schulen (Kl. 9-13). Vom Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe waren der Mobile Berater für die Stadt Bad Homburg v.d.H. sowie die Mitarbeiterin des HaLT- Projektes für die konzeptionelle Planung und die anschließende Durchführung der Angebote verantwortlich. Weitere Mitarbeiter/-innen des ZJS-HTK sowie die "TaunuScouts" (Peer-Projekt des ZJS-HTK) unterstützten sowohl die Projektarbeit mit den Schulklassen als auch den Einsatz während der Feier im Park. Mit fünf bewährten Elementen konnte das ZJS-HTK einen wesentlichen Beitrag zu einer gelungenen Feier leisten:

  • Teilnahme der hauptverantwortlichen Mitarbeiter/-innen an den Vor- und Nachbereitungstreffen
  • eintägige, alkoholspezifische Präventions- und Informationsveranstaltungen für Bad Homburger Abschlussklassen (Humboldtschule, Gesamtschule am Gluckenstein, Maria-Ward-Schule)
  • Elternabend zum Erstkonsum von Alkohol im Jugendalter im E-Werk in Bad Homburg
  • Präsenz der Mitarbeiter/-innen auf der Abiturfeier und das Bereitstellen eines suchtmittelfreien Rückzugsraumes für die Schüler/-innen (Chillout-Zone) am Festtag
  • Bereitschaft zur Beratung in den Hochtaunuskliniken und telefonische Bereitschaft am Tag nach der Feier.

In den vergangenen Jahren kamen alle Beteiligten regelmäßig zusammen, um zentrale Themen, wie Sicherheit, Müllvermeidung und organisatorische Fragen der Feier zu besprechen. Bei den Treffen nehmen Rettungsdienst, Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauhof, Mitarbeiter/-innen der Stadt, Schülervertreter der Abschlussklassen, die Polizei und Mitarbeiter/-innen des ZJS-HTK teil. Der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kommt bei Planung und Umsetzung der Feier immer wieder große Bedeutung zu. An Jugendliche unter 16 Jahren darf auf dem Festgelände kein Alkohol ausgeschenkt werden. Möglichkeiten des "Einschmuggelns" von mitgebrachten, zum Teil brandweinhaltigen Getränken, werden durch Kontrollen unterbunden. Das Abwägen zwischen Sicherheitsvorkehrungen auf der einen Seite und Freiraum zum Feiern auf der anderen, ist in den Planungstreffen regelmäßig Thema. Es wurde gemeinsam entschieden, den seit 2013 eingesetzten Sicherheitszaun und die Einlasskontrollen durch einen professionellen Sicherheitsdienst beizubehalten und so unter anderem zu verhindern, dass brandweinhaltige Alkoholika und unbefugte Personen auf das Gelände kommen.

Früher haben viele Ortsfremde und auch jüngere Jahrgänge die weit bekannte Feier besucht um dort (viel) Alkohol zu konsumieren. Bei den Trinkmotiven ließen sich schnell Unterschiede feststellen: Für die einen bestand ein Anlass zum Feiern, der auch das Trinken von Alkohol einschließen konnte. Andere suchten den Anlass gezielt um Alkohol zu konsumieren. Gerade bei dieser 2. Gruppe häuften sich die alkoholbedingten Zwischenfälle. Um genau diese Problematik zu verringern, vergaben die Abiturienten/-innen 2015 wieder die aus dem Vorjahr bewährten Einlassbändchen, so dass möglichst nur noch Personen auf das Gelände kamen, die einen direkten Bezug zu den Abschlussklassen und damit auch Grund zum Feiern hatten.

2015 waren die Feierlichkeiten friedlich und die alkoholbedingten Zwischenfälle hielten sich in Grenzen. In der Öffentlichkeit wurde ein positives Resümee gezogen. Die beschlossenen Vorgaben wurden gut umgesetzt und das bestehende Konzept hat sich bewährt. Dies kam auch im Abschlussgespräch nach der Feier deutlich zum Ausdruck. Alle Beteiligten äußerten sich positiv.

Auch im Jahr 2015 fanden unter dem Motto "Abschluss statt Abschuss – Feiern ja, aber mit Verstand" mehrere Präventionsveranstaltungen an weiterführenden Schulen in Bad Homburg vor der großen Abiturfeier statt. An mehreren Schulen gehören die Präventionsveranstaltungen für die Abschlussklassen mittlerweile zum festen Bestandteil in der Jahresplanung und so konnten auch Anfang 2015 Termine problemlos vereinbart werden. Dank der sehr guten Kontakte zu den Kooperationspartnern fanden in den Monaten Januar und März Veranstaltungen mit den beteiligten Schulen statt. Auch in 2015 konnte wieder mit allen Abschlussjahrgängen der genannten Schulen präventiv gearbeitet werden.

Das uns von den Schulleitungen zur Verfügung gestellte Zeitkontingent reichtevon 45 Minuten bis zu einem gesamten Schultag. Die Veranstaltungen unter-schieden sich je nach Zeitvorgabe und enthielten entsprechend der zur Verfügung stehenden Zeit unterschiedlich Inhalte und Methoden.

Bei den Veranstaltungen mit den Klassen und Oberstufenkursen wurden Strategien eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Alkohol erarbeitet. Den Schülern/-innen wurde vermittelt, dass Feiern - auch mit Alkohol – bei Einhaltung des Jugendschutzes akzeptiert wird. Beispiele und riskante Konsummuster wurden in Diskussionsrunden problematisiert. Übermäßiger Konsum, Mischkonsum oder der Konsum zum falschen Zeitpunkt, insbesondere die Teilnahme am Straßenverkehr unter Suchtmitteleinfluss, wurden mit den verbundenen Gefahren bearbeitet und es wurden persönliche und gesellschaftliche Grenzen definiert.

Weitere Themen waren das Bewusstsein für den eigenen Körper sowie die Verantwortung für andere übernehmen. Die Abschlussjahrgänge konnten so ihre Verantwortung gegenüber jüngeren Schülern/-innen erkennen und ihr eigenes Verhalten reflektieren. Die Weitergabe von alkoholischen Getränken an unter 16 Jährige oder brandweinhaltiger Getränke an unter 18 Jährige wurden thematisiert, und es wurde hierbei das Jugendschutzgesetz erläutert. Ein sehr wichtiger Bestandteil der Präventionsveranstaltungen unter dem Aspekt der Risikominimierung war das Besprechen von direkten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Intoxikation. Hier wurden Handlungsoptionen von Schülern/-innen sowie deren Grenzen Beispielhaft verdeutlicht. Die Präventionsveranstaltungen sollen auch über die Abiturfeier hinaus zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Alkohol führen.

Neben der Zielgruppe der Schüler/-innen wenden wir uns im Rahmen des Projektes auch an Eltern mit einem Elternabend mit dem Titel: "Was soll ich tun?- Zum Erstkonsum von Alkohol bei Jugendlichen." Eingeladen waren alle Eltern und Erziehungsberechtigte von Schülern/-innen ab der 7. Klasse. Durch Ansprechen dieser Adressaten wollten wir auch indirekt die jüngeren Jahrgänge erreichen. Erfahrungsgemäß finden in der Altersgruppe der 14 bis 16 Jährigen erste Trinkerfahrungen statt, so dass Eltern hier häufig ein Bedürfnis nach Handlungssicherheit äußern und einen Informationsbedarf haben.

Neben Prävention und Risikominimierung für die Feierlichkeiten wird das Projekt noch abgerundet durch das Beratungsangebot im Rahmen der Fachstelle HaLT. Seit 2011 bietet HaLT im Hochtaunuskreis eine zeitnahe und umfassende Versorgung von Jugendlichen mit riskantem Alkoholkonsum. Mit den Hochtaunuskliniken besteht eine enge Kooperation und zu besonderen Anlässen bietet die HaLT-Beraterin auch eine Telefonbereitschaft außerhalb ihrer Beratungszeiten an. Möglichst zeitnah nach einem Alkoholnotfall kann so das Geschehene noch einmal reflektiert und aufgearbeitet werden. So soll ein Wiederholungsfall verhindert werden und eine mögliche Suchtentwicklung im Sinne einer umfassenden Frühintervention in den Anfängen aufgehalten werden. Dies gilt natürlich auch für die Zeit direkt nach der Abiturfeier. 2015 gab es im direkten Nachklang der Feier keinen Beratungsbedarf – dies vielleicht auch aufgrund der umfassenden Präventionsarbeit und des großen Vorbereitungsaufwandes unter Koordination der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja (bitte als Anlage beifügen, siehe Abschnitt E)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppen richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren/Seniorinnen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs")
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computernutzung
exzessive Internetnutzung
Weitere
C 26 Welche innovative Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Verfolgung geschlechtersensibler Ansätze
Verfolgung kultursensibler Ansätze
Einbeziehen bisher nicht bzw. kaum angesprochener Zielgruppen
Einbeziehen von Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
Nutzen neuer Zugangswege zur Zielgruppe
Einsatz neuer Wege zur Beteiligungsförderung
Berücksichtigung bislang noch nicht einbezogener Suchtstoffe/Süchte (z.B. Crystal Meth u.a. neue psychoaktive Substanzen, pathologisches Glücksspiel, exzessive Computer- und Internetnutzung)
Nutzung "Sozialer Medien" (Facebook, Twitter u.a.)
Zusammenarbeit mit neuen, bislang eher selten eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister/in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Beitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
niedergelassene Ärzte/Ärztinnen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 32a Wenn ja, welche?: 

keine Angabe

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
C 36a Wenn ja, welche?: 

Die Stadt Oberursel hat 2015 hessenweite Vorstellung über HLS

Einzelprojekte

Einzelprojekts Nr. 1

D 10 Titel des Einzelprojekts Nr. 1: 
"Chillout"-Zone während der Feierlichkeiten im Jubiläumspark
D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
D 14 Kurzbeschreibung des Projektes auf maximal einer DIN A 4 – Seite : 

Kernstück des Abiprojektes ist das Angebot des ZJS-HTK für die Feiernden während den Abiturfeierlichkeiten im Jubiläumspark am 27. März 2015. Auch 2015 bot das ZJS-HTK dort wieder einen suchtmittelfreien Rückzugsraum, die sogenannte "Chillout"-Zone, an. In der "Chillout"-Zone im Jubipark arbeiteten 8 fachliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis während der Abiturfeier. Vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Jubiläumspark zusammenkommen, sind diese bereits aus den Schulprojekten, der offenen Jugendarbeit oder durch Beratungsangebote bekannt. Bei dem Einsatz des Personals in diesem Arbeitsbereich soll auch der Peer-Gedanke durch den Einsatz zusätzlicher Honorarkräfte (TaunusScouts) berücksichtigt werden. Mit der "Chillout"-Zone boten wir den jungen Besucherinnen und Besuchern im Jubipark die Gelegenheit eine freiwillige "Pause vom Feiern" einzulegen. Die "Chillout"-Zone dient dem Rückzug und der Regeneration, bietet Raum für Kommunikation und Entspannung ohne Suchtmittelkonsum und zeigt während der Feier Handlungsalternativen zu übermäßigem Alkoholkonsum auf. In entspannter Atmosphäre gibt es das unverbindliche Angebot für Informations- und Beratungsgespräche.

Ziel ist eine Sensibilisierung für die Folgen und Risiken übermäßigen Alkoholkonsums. In der Zone ist Alkohol- und Gewaltverbot. Stark alkoholisierte Personen werden zur medizinischen Versorgung weitergeleitet.Bei diesem Projekt soll sich der einzelne Jugendliche alternativ zum festlichen Treiben bei einladender Zeltatmosphäre bzw. in bereitstehenden Liegestühlen an einem nicht konsumorientierten Ort aufhalten können. Das "Chillout"-Zelt ist mit Teppichboden, Sitzsäcken, indirekter Beleuchtung sowie jugendgerechter Entspannungsmusik ausgestattet. Kostenlose farbige, alkoholfreie Cocktails, Obst und kleine Snacks laden zum Verweilen ein und regen indirekt zu Gesprächen an. Viele Liter Mineralwasser und 1.000 Laugenbrezeln wurden in der "Chillout"-Zone sowie auf dem gesamten Partygelände verteilt. Die Jugendlichen sollen sich wohlfühlen, während der Anwesenheit in der "Chillout"-Zone keinen Alkohol konsumieren und sich von der Anstrengung der Party entspannen können. Dies dient auch der Gewaltprävention. Die Jugendlichen fühlten sich in der Chillout- Zone sehr wohl und hielten sich überwiegend an die aufgestellten Regeln. So konsumierten sie, während sie sich hier aufhielten, keinen Alkohol und es herrschte eine friedliche Stimmung. Auch in diesem Jahr gab es eine sehr gute Kooperation und einen regelmäßigen Austausch mit den MitarbeiterInnen des Deutschen Roten Kreuzes sowie dem Sicherheitsdienst. Umgekehrt erhielten Polizei, DRK und auch der Sicherheitsdienst Flyer des ZJS-HTK, so dass sie bei möglichem Beratungsbedarf die HaLT-Fachstelle schnell erreichen konnten. 2015 wurde nach den Feierlichkeiten im Jubiläumspark unter den MitarbeiterInnen des ZJS-HTK ein positives Fazit gezogen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sprachen uns teilweise direkt ihre Dankbarkeit aus. Sie freuten sich über Getränke und Laugenbrezeln und sahen in uns AnsprechpartnerInnen für schwierige Situationen und offene Fragen. So konnten wir unseren Auftrag der Risikominimierung sehr gut erfüllen.

Einzelprojekts Nr. 2

D 20 Titel des Einzelprojekts Nr. 2: 
Vortrag für Eltern: "Was soll ich tun? – Erstkonsum von Alkohol bei Jugendlichen"
D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 23 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
D 24 Kurzbeschreibung des Projektes auf maximal einer DIN A 4 – Seite : 

Eltern sind mit immer neuen Herausforderungen in der Erziehung konfrontiert. Spätestens ab der Pubertät ist das Thema "Umgang mit Alkohol" in vielen Familien präsent. Oft entsteht ein Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Kontrolle, wenn Eltern sich mit dem Erstkonsum von Alkohol bei ihren Kindern auseinander setzen müssen.

Hier entstehen auch Fragen, Unsicherheiten, Sorgen und Ängste. Diese sind nicht unbegründet. Statistiken zeigen, dass die Zahl der Krankenhauseinweisun-gen aufgrund einer Alkoholvergiftung bei unter 20jährigen in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen hat.

So kommen immer wieder auch Fragen auf, wie die folgenden:

  • Darf mein Kind schon Alkohol trinken?
  • Welche Haltung in Bezug auf Alkohol soll ich meinem Kind gegenüber entwickeln?
  • Inwieweit habe ich Einfluss auf das Konsumverhalten meines Kindes? Bringen Verbote etwas?
  • Wie kann ich selbst ein gutes Vorbild sein?

Der etwa anderthalbstündige Vortrag setzt sich mit diesen Fragen auseinander. Anschließend haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen.

Dieser Vortrag ist Teil eines Konzeptes zur Alkoholprävention für Bad Homburger Schulen, das mit finanzieller Unterstützung der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe vom Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis durchgeführt wird.

Der Einladung folgten ca. 15 Mütter und Väter, eine für dieses Thema ideale Gruppengröße. Die TeilnehmerInnen hatten neben dem Vortrag die Möglichkeit,sich untereinander auszutauschen und auch einige praktische Übungen aus der Arbeit mit ihren Kindern kennen zu lernen. Als Referentin führte Nicole Lepper, Beraterin für das Projekt "HaLT-Hart am Limit", durch den Abend. Unterstützt wurde sie durch Sebastian Ott, den Mobilen Berater für die Stadt Bad Homburg v.d.H.

Einzelprojekts Nr. 3

D 30 Titel des Einzelprojekts Nr. 3: 
Veranstaltungen mit den Abschlussklassen der Humboldtschule
D 31 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 32 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 33 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja

Anlagen

Fotos

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Brezeln

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Chillout-Bereich 2015

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Chillout-Bereich 2015

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Chillout-Zelt, Innenbereich 2015

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Schulprojekt 2015 - Einsatz der Rauschbrillen

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Team 2014