Stadt Langenfeld (Rhld.)

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadt Langenfeld (Rhld.)
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Referat Recht und Ordnung
Name des Ansprechpartners: 
Christian Benzrath
Funktion des Ansprechpartners: 
Referatsleiter
Straße/Postfach: 
Konrad-Adenauer-Platz 1
Postleitzahl: 
40764
Ort: 
Langenfeld
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 2173 7942300
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 2173 79492300
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkostops

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Neben präventiven Maßnahmen der Aufklärung und der Sensibilisierung sowie dem Aufzeigen von alternativen Verhaltensmustern sind auch restriktive Maßnahmen wichtig, die die Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechtes effektiv kontrollieren. So soll die Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche und der Konsum durch Kontrollen erschwert werden.

In Langenfeld intensivieren die in die Alkoholprävention involvierten Referate Jugendarbeit und Recht und Ordnung deshalb eine enge Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und Ansprechpartner/innen. Alle diese Maßnahmen sind jedoch nur den Symptomen und der allgemeinen Suchtprävention gewidmet. Ansetzen muss die Prävention im Elternhaus. Stadtverwaltung, Schule und Polizei können nicht die Versäumnisse in der höchstpersönlichen Erziehungsarbeit der Eltern ersetzen oder nachholen. Stärke und Selbstbewusstsein, die junge Menschen brauchen um selbstsicher angebotene Suchtmittel abzulehnen, müssen vor allem in der Familie vermittelt werden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Kriminalpräventiver Rat Langenfeld

1. Thema der Ordnungspartnerschaft

"Alkostops"- Alkoholprävention bei Jugendlichen in Langenfeld

2. Beschreibung der Ausgangslage

Seit 2011 ist es vermehrt zu Beschwerden über das Verhalten von Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen auf städtischen Spielplätzen und Schulhöfen sowie anderen Treffpunkten im öffentlichen Raum im Stadtgebiet gekommen. So haben sich einige Treffpunkte von Jugendlichen herauskristallisiert, an denen diese in den Abend- bzw. Nachtstunden oder an den Wochenenden zusammenkommen. Allerdings lässt sich über die letzten Jahre feststellen, dass die Treffpunkte und Schwerpunkte wechseln. Die Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Treffen beziehen sich auf:

  • Beschwerden über ruhestörenden Lärm
  • Sachbeschädigungen/Vandalismus
  • Verunreinigungen, insbesondere durch nicht entsorgte Glasflaschen bzw. Scherben mit
  • Verletzungsgefahren für Schülerschaft und andere Personen

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die vorerwähnten Verhaltensweisen insbesondere durch überhöhten Alkoholkonsum zumindest von Teilen der betroffenen Personengruppen ausgelöst. Konkrete Nachweise über diesen Zusammenhang existieren in aller Regel nicht. Über diese Vorkommnisse hinaus ist im Jahre 2011 das Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen von Festen und Veranstaltungen beanstandet worden. Insbesondere bei der Karibik-Nacht in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2011 führte ein augenscheinlich überhöhter Alkoholkonsum einzelner Personen bzw. Personengruppen (häufig mit mitgebrachten Alkoholika) zu Übergriffen in Form von Belästigungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.

3. Beschreibung des Konzeptes

Gesamtheitliches Konzept "Alkostops!"

Angelehnt an die sogenannten Alcopops – süße Limonaden/Spirituosen-Mixgetränke, die insbesondere von Jugendlichen konsumiert werden – ist der Titel des vorliegenden Maßnahmenkatalogs für Alkoholprävention in Langenfeld. Alcopops stehen exemplarisch für die Konsumentwicklung unter Jugendlichen in den letzten 10 Jahren.

Bis heute stellt das Referat Recht und Ordnung bei den verschiedenen Kontrollen fest, dass überwiegend süße Kombinationen mit Spirituosen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verzehrt werden, mittlerweile vor allem selbstgemischt in Limoflaschen mitgeführt werden. Das Programm als Stopp, als Einhalten im Konsum mit diesen Getränkenamen zu verbinden, drängt sich daher auf und ist zugleich ein eingängiges Schlagwort. Mit dem Flaschen-Motiv eignet es sich auch für Plakate oder Aufkleber.

Neben präventiven Maßnahmen der Aufklärung und der Sensibilisierung sowie dem Aufzeigen von alternativen Verhaltensmustern sind auch restriktive Maßnahmen wichtig, die die Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechtes effektiv kontrollieren. So soll die Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche durch Kontrollen erschwert werden. Nur die wirkungsvolle Vernetzung der Akteure in der Kommune kann den Alkoholkonsum von Jugendlichen reduzieren. In Langenfeld intensivieren die in die Alkoholprävention involvierten Referate Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss und Recht und Ordnung deshalb eine enge Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und Ansprechpartner/innen.

Alle diese Maßnahmen sind jedoch nur den Symptomen und der allgemeinen Suchtprävention gewidmet. Ansetzen muss die Prävention im Elternhaus. Stadtverwaltung, Schule und Polizei können nicht die Versäumnisse in der höchstpersönlichen Erziehungsarbeit der Eltern ersetzen oder nachholen. Stärke und Selbstbewusstsein, die junge Menschen brauchen um selbstsicher angebotene Suchtmittel abzulehnen, müssen vor allem in der Familie vermittelt werden. Erwachsene insgesamt haben eine Vorbildfunktion, so dass deren Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zur Nachahmung anregt. An diese Verantwortung gilt es ebenfalls zu erinnern.

Das Projekt startete im April 2012 und läuft bis zum Jahresende.

Ziele für die Zielgruppe der Jugendlichen

  • Jugendliche gehen maßvoll und sensibel mit Alkohol um; der regelmäßige Alkoholkonsum von Jugendlichen wird reduziert. Dadurch reduziert sich das gesundheitliche Gefährdungspotential von Alkohol und die Folgen eines Fehlverhaltens unter Alkoholeinfluss
  • Jugendliche haben ein umfassendes Wissen über die Gefahren des Alkoholkonsums
  • Schulhöfe als informelle Treffpunkte nach Möglichkeit erhalten

Ziele für die Zielgruppe der Erwachsenen

  • Eltern werden sich ihrer Vorbildfunktion (im Sinne eines risikoarmen Alkoholkonsums)
    bewusst. Sie werden zur Mitverantwortung motiviert.
  • Eltern zeigen ein konsequentes Verhalten in Bezug auf den Alkoholkonsum ihrer Kinder
  • Gewerbetreibende halten die Jugendschutzbestimmungen ein
  • Eltern und die breite Öffentlichkeit haben ein umfassendes Wissen über die Gefahren des Alkoholkonsums
  • Multiplikatoren in Schule, Jugendarbeit und Vereinen sind über die Gefahren des Alkoholkonsums informiert

Ziele für die beteiligten Behörden

  • Erstellung eines umfassenden Lagebildes zur tatsächlichen Situation
  • Vernetzung von behördlichen Maßnahmen
  • Gestuftes Vorgehen zur Vermeidung von Verdrängungsprozessen

4. Aktivitäten und Maßnahmen

Maßnahmen für die Zielgruppe Jugendliche

  • Aufklärung und Information in Schulklassen unter Beteiligung von Fachkräften aus der Suchtberatung
  • Erstellung eines Flyers mit jugendrelevanten Informationen zu verschiedenen Bereichen des Themas "Alkoholkonsum".
  • Auf dem Face-book account des Jugendzentrums und der Aufsuchenden Jugendarbeit finden Jugendliche Links zu jugendgerechten Internetseiten zum Thema Alkohol.
  • Aufklärungs- und Informationsseiten zum Thema Alkohol auf der homepage der Stadt Langenfeld
  • Plakatkampagne
  • Gestuftes Aufsuchen Prävention- Kontrolle – Eingreifen durch Mitarbeiter/innen der Aufsuchenden Jugendarbeit, Einschreiten des Referates Recht und Ordnung und Einsatz der Polizei

Maßnahmen für die Zielgruppe der Multiplikatoren in Jugendarbeit, Schule, Vereinen

  • Die MOVE – Fortbildung (motivierende Kurzintervention) für die Ansprache konsumierender Jugendlicher für pädagogische Fachkräfte. Diese sind durch den engen Kontakt zu Jugendlichen besonders geeignet ein problematisches Konsumverhalten frühzeitig wahrzunehmen und entsprechend zu intervenieren. . Die Fortbildung wird für Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, Lehrer/innen, Übungsleiter/innen oder andere Erwachsene, die mit Jugendlichen in Kontakt stehen, angeboten.
  • Jugendtrainer/innen bzw. Übungsleiter/innen in Vereinen sollen über die Bestimmungen des Jugendschutzes informiert und auf die Folgen des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen hingewiesen werden

Maßnahmen für die Zielgruppe der Eltern

  • Erstellung eines Flyers mit Informationen zu verschiedenen Bereichen des Themas "Alkoholkonsum".
  • Kontaktaufnahme durch den allgemeinen Sozialen Dienst nach Meldung der Kontrollbehörden zu Eltern jugendlicher Alkoholkonsumenten bei übermäßigem Konsum oder Unterschreiten der Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes.
  • Eltern werden in diesem Rahmen auch auf mögliche Akte von Beschädigungen oder Vandalismus angesprochen. Schadensersatzansprüche werden konsequent durchgesetzt, gegebenenfalls auch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen die Eltern unmittelbar.

Maßnahmen für die Zielgruppe der Erwachsenen

  • Testkäufe im Einzelhandel

Maßnahmen für die Behörden

  • Austausch über alle Einsätze in Zusammenhang mit Jugendlichen und Ruhestörungen, Alkoholkonsum und Vandalismus an Treffpunkten im öffentlichen Raum
  • Steuerung konkreter Maßnahmen, Feststellung von Schwerpunkten
  • Datensammlung über alle relevanten Einsätze und Feststellungen, Vandalismusmeldungen aus Betriebshof und Gebäudemanagement, jugendschutzrelevante Verstöße einzelner Personen und Erstellung eines Abschlussberichtes

5. Personal/Kosten

Insgesamt gab es im Berichtszeitraum April bis Anfang November 2012 an 62 verschiedenen Tagen diverse Kontrollen und Einsätze der Polizei und des Ordnungsamtes sowie aufsuchende Arbeit der Mitarbeiter der AJA auf verschiedenen Schulhöfen mit insgesamt 154 relevanten Feststellungen. Dabei sind folgende Dienste angefallen:

  • Einsatz der Aufsuchenden Jugendarbeit an dreizehn zusätzlichen Terminen am Wochenende neben der regelmäßigen aufsuchenden Arbeit während der Woche
    • 78 Personalstunden (zusätzlich)
    • 120 aufgesuchte Plätze
    • 30 relevante Feststellungen zu Jugendlichen
  • Einsatz des Außendienstes des Ordnungsamtes
    • 132 Personalstunden bei 11 Terminen (zusätzlich)
    • 32 Personalstunden bei 8 Kontrollen im Rahmen des allgemeinen Schichtdienstes bzw. bei Gelegenheit anderer Veranstaltungen mit ordnungsbehördlicher Präsenz
    • 99 aufgesuchte Plätze
    • 41 relevante Feststellungen zu Jugendlichen
  • Aufstockung des Einsatzpersonals durch privaten Sicherheitsdienst
    • 48 Personalstunden (ca. 900 EUR)
  • Einsatz der Polizei
    Die Polizeieinsätze wurden im Regelfall durch akute Störungen und entsprechende Ruhestörungsanzeigen der Anwohner ausgelöst. Die Einsätze fanden im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes, Schwerpunktarbeit der Polizeisonderdienste und im Rahmen der Personalkonzepte bei Veranstaltungen (Public Viewing, Karibiknacht, Karneval) statt, davon sind 42 Einsätze im Zusammenhang mit dem Konzept in der Übersichtsliste registriert.

6. Erreichte Verbesserungen

Durch die Datensammlung und den Abgleich konnten die Behörden schneller auf Schwerpunkte reagieren. So wurden im Rahmen von Veranstaltungen Personalansätze und Einsatzorte vorgeplant und bei fortgesetzten Problemen an einzelnen Standorten das gestufte Verfahren, Aufsuchen durch Jugendarbeit, Einsatz von Ordnungsamt und ggf. Polizei umgesetzt. Erstmals gibt es eine objektive Übersicht über Störungen, Gruppenverhalten und Treffpunkte Jugendlicher und junger Erwachsener im Stadtgebiet.

Das grundsätzliche Verhalten der Jugendlichen ist aus ordnungsbehördlicher Sicht weitgehend angemessen, Schulhöfe stellen einen beliebten und aus Sicht der Ordnungsbehörde grundsätzlich geeigneten Treffpunkt für Jugendliche und junge Erwachsene dar.

Die angetroffenen Cliquen sind nicht homogen. Sie verändern sich in ihrer Zusammensetzung und scheinen Treffpunkte willkürlich zu wählen. Dies erschwert die Ansprechbarkeit für die Aufsuchende Jugendarbeit. Es fehlen feste Kontakte in die Gruppen, die man zur langfristigen Anbindung der Cliquen nutzen kann. Bei den Besuchen der AJA am Abend werden die Streetworker mit den Symptomen des Alkoholskonsums konfrontiert. Die Arbeit mit und an den Ursachen ist dann überhaupt nicht mehr möglich. Deshalb wird die Arbeit der AJA zunehmend auch als repressive Kontrolle wahrgenommen. Dies erschwert die vertrauensbasierte Arbeit mit den Jugendlichen erheblich.

Einzelne Exzesse mit erheblichen Sachbeschädigungen, Vandalismus und Glasbruch lassen sich nicht vorhersehen. Sie sind als akute Gefahrenlage polizeilich zu bewältigen. Störer müssen dabei mit Konsequenzen rechnen und für die Schadensregulierung einstehen.

1. Erhalt der Schulhöfe als Treffpunkt als Alternative zum Aufenthalt auf Spielplätzen oder auf der Straße in Wohnvierteln

Das Projekt "Alkostops" zeigt Wirkung im Bereich der Ruhestörungen. So konnte bei allen Kontrollen des Ordnungsamtes festgestellt werden, dass die angetroffenen Jugendlichen Verständnis für das Ruhebedürfnis der Anwohner hatten. Die meisten Jugendlichen bemühten sich auch, sich ruhig zu verhalten, keine Verunreinigungen zu hinterlassen bzw. räumten bereitwillig bereits vorhandene Verunreinigungen und Glasscherben weg. Beispielsweise an der Don Bosco-Schule konnte das Ordnungsamt beobachten, wie eine Gruppe Jugendlicher ohne die Anwesenheit der Behörde bemerkt zu haben, vor Verlassen des Schulgeländes Müll und Unrat in die Abfallbehälter räumten. An der Gieslenberger Schule wurde die getroffene Vereinbarung, den anfallenden Müll wegzuräumen am Folgetag kontrolliert und der Schulhof beanstandungsfrei vorgefunden.

2. Verständnis bei Nachbarn

Die Beschwerdeführer zeigten regelmäßig Verständnis für den Wunsch der Jugendlichen, sich ungestört treffen zu können. Am verständnisvollsten waren sogar die Nachbarn, die regelmäßig aufgrund der beliebten Lage der angrenzenden Schulhöfe belastet sind. Das Verständnis endet aber nachvollziehbarer Weise, nachdem es ausgerechnet dort zu Sachbeschädigungen gekommen ist.

Die Aufsuchende Jugendarbeit bemüht sich auch zukünftig im konkreten Konfliktfall zwischen Anwohnern und Jugendlichen zu vermitteln.

3. Einschränkung exzessiven Alkoholkonsums

Der Alkoholkonsum ist bundesweit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen rückläufig. Bei einigen wenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Alkoholkonsum jedoch als sehr bedenklich einzustufen. Der Verzehr von Bier und bierhaltigen Mixgetränken ist weiter rückläufig. Beliebt sind hingegen selbstgemischte Getränke aus Fruchtsäften und Energy-Getränken mit Wodka, Jägermeister und Rum, teilweise mit Whiskey. Ebenfalls verbreitet ist der Konsum verzehrfertiger Mixgetränke und purer Spirituosen, hier vor allem Wodka und Jägermeister. Dabei führen Jugendliche immer häufiger billigste Discountermarken und Flaschen dubioser Herkunft mit. Gerade die im Internet oder Schwarzmarkt bezogenen Spirituosen sind bedenklich angesichts der Skandale um gepanschte Getränke in diesem Jahr.

Problematisch erscheint der Alkoholkonsum bei einzelnen Cliquen im Alltag. So gab es einen Einsatz des Ordnungsamtes, bei dem anlässlich eines Geburtstages sechs Jugendliche etwa 25 Flaschen Spirituosen bei sich hatten. Auch bei einer Kontrolle auf einem Schulhof wurden 7 Personen, davon zwei unter 18 Jahren, mit 12 Flaschen Spirituosen angetroffen, die für zwei Abende auf Vorrat gekauft worden waren.

Gleichzeitig gibt es immer wieder Jugendliche, die überhaupt keinen Alkohol verzehren, wenn sie sich in ihren Gruppen aufhalten. So hatte sich im Sommer u.a. eine Clique an einem Schulhof etabliert, bei der regelmäßig kein Alkohol getrunken wurde. Der Schulhof war dementsprechend selten verdreckt. Aber auch einzelne Personen in Alkohol konsumierenden Gruppen enthielten sich dem Alkoholverzehr, offenbar ohne dadurch unter sozialen Druck zu geraten.

Zwischen Alkoholkonsum und Glasbruch als geringste Vandalismusstufe dürfte ein erkennbarer Zusammenhang bestehen.

Im Rahmen des Public Viewing und der Karibiknacht war ein erhöhter Alkoholkonsum bei einer Vielzahl von Jugendlichen feststellbar.

Im Bereich der Alkoholprävention bei den Jugendlichen ist die Aufsuchende Jugendarbeit einzusetzen. Hier müssen die bewährten Instrumente eingesetzt werden und auf eine als Kontrolle wahrgenommene Präsenz verzichtet werden. Der Kontakt zu den Jugendlichen muss im Vorfeld des Alkoholkonsums liegen, d.h. Anbindung an bestehende Gruppenangebote zur alternativen Freizeitgestaltung, Unterstützung in Problemlagen und Stärkung der Persönlichkeit.

Der bisherige Einsatz der AJA im Rahmen von Alkostops stört die Vertrauensbasis zu den Jugendlichen und ist eher kontraproduktiv, weil die Stadt den Kontakt und die Erreichbarkeit zu den Jugendlichen riskiert.

4. Verantwortung der Erziehungsberechtigten einfordern

Erwachsene fungieren durch den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit als schlechte Vorbilder. Das könnte dazu beitragen, dass Jugendliche das Trinken an öffentlichen Plätzen als gesellschaftlich akzeptiert erleben und kein Problembewusstsein entwickeln.

Die Einflussmöglichkeiten der mit Jugendarbeit und Jugendschutz beauftragten Behörden ist nicht ausreichend, um Verhaltensänderungen bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erwirken. Das Elternhaus muss in erster Linie in die Verantwortung genommen werden, wenn alkoholbedingtes Fehlverhalten offenbar wird. Daher haben Polizei und Ordnungsamt geeignete Fälle an den Allgemeinen Sozialen Dienst weitergeleitet, der dann durch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe die Eltern bzw. Familien betroffener Jugendlicher aufgesucht haben.

Insgesamt 17-mal wurden die Eltern von Jugendlichen, die entweder mit nicht für ihr Alter freigegebenen alkoholischen Getränken angetroffen wurden, unter Alkoholeinfluss auffällig waren oder ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, kontaktiert. Bis auf zwei stimmten alle Erziehungsberechtigten einem Hausbesuch durch die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu. Diese Bereitschaft ist bereits ein großer Erfolg. Etwa die Hälfte der Eltern nahmen das Problem sehr ernst und das Beratungsangebot gerne an. Teilweise wurden regelrechte Familienkonferenzen zum Hausbesuch einberufen. Andere Erziehungsberechtigten waren eher ablehnend und gaben an, kein Problem zu erkennen bzw. familienintern die Problematik abschließend behandelt zu haben. Als Erfolg wird gesehen, dass eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bestand und nahezu alle Erziehungsberechtigten erreicht worden sind.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Schulhöfe

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

14_1584_1728_2854.pdf

"Information - Prävention - Intervention", Maßnahmenkatalog der stadt Langenfeld
PDF icon 14_1584_1728_2854.pdf

14_1584_1728_2855.pdf

Postkarten "Alkoholaktion"
PDF icon 14_1584_1728_2855.pdf

14_1584_1728_2859.JPG

Logo der Aktion "Alkostops"
Logo der Aktion "Alkostops"

14_1584_1728_2860.jpg

Scherben auf dem Spielplatz
Scherben auf dem Spielplatz

14_1584_1728_2861.jpg

Betrunkener auf einer Bank
Betrunkener auf einer Bank

14_1584_1728_2989.pdf

Plakat" Heute Nacht unterwegs"
PDF icon 14_1584_1728_2989.pdf