Sarstedt

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Sarstedt
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Stadt Sarstedt
Name des Ansprechpartners: 
Horst-Dieter Schelper
Funktion des Ansprechpartners: 
Städt. Oberrat - Vertreter des Bürgermeisters
Straße/Postfach: 
Steinstraße 22
Postleitzahl: 
31157
Ort: 
Sarstedt
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 5066 80522
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 5066 80570
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholprävention im öffentlichen Raum - Ganzheitliche Testkäufe

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Es gibt u. a. klare Reglungen

  • zur Teilnahme an Glücksspielen,
  • Aufenthalt in Spielhallen,
  • zur Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken, branntweinhaltigen Lebensmitteln sowie alkoholischen Getränken,
  • zur Abgabe von Tabakwaren,
  • Abgabe von Filmen, Film- und Spielprogramm mit einer Altersbeschränkung. 

 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ganzheitliche Testkäufe

Alkohol – Branntwein – Filme – Spiele – Spielhallen – Glücksspiele - Tabakwaren

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Es gibt u.a. klare Regelungen

  • zur Teilnahme an Glücksspielen,
  • Aufenthalt in Spielhallen,
  • zur Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken, branntweinhaltigen Lebensmitteln sowie alkoholischen Getränken,
  • zur Abgabe von Tabakwaren,
  • Abgabe von Filmen, Film- und Spielprogrammen mit einer Altersbeschränkung.

Ein Verstoß gegen eine o.a. Verbotsnorm stellt grds. eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bereits seit mehreren Jahren werden Testkaufaktionen zum Erwerb von Branntwein und alkoholischen Getränken durchgeführt. Die Testkaufaktionen haben dazu geführt, dass die Abgabe von Branntwein und alkoholischen Getränken zurückgegangen ist.
Nur am Beispiel des Landkreises Hildesheim kann man ausführen, dass es bei den ersten Testkaufaktionen den jugendlichen Testkäufern regelmäßig gelungen ist, in mehr als 2/3 der Kaufversuche Branntwein oder alkoholische Getränke zu erwerben. Nach einigen Jahren und einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit waren meistens nur weniger als 1/3 der Testkäufe erfolgreich. Allerdings konnte eine nachhaltige Veränderung nicht erreicht werden und die Ergebnisse stagnierten auf einem noch immer hohen Niveau.

Das Projekt "Testkäufe" möchte nunmehr ganzheitlich die o.a. Rechts-normen abdecken und letztendlich die Möglichkeit des Erwerbs von Branntwein, Alkohol und Tabakware sowie Filmen, Film- und Spielprogrammen mit Altersbeschränkung und die Teilnahme an Glücksspielen  sowie den Aufenthalt in Spielhallen verhindern. Dabei wird eine Quote gegen Null angestrebt.

Ausgangssituation

Das Projekt soll in der 1. Umsetzungsphase (ab 1/2013) lediglich auf die Stadt Sarstedt angewandt werden. Die Testkäufe sollen bei ca. 50 Kiosken, Spielhallen, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften erfolgen.
In der 2. Umsetzungsphase (ab 7/2013) sollen noch ca. 50 weitere Kioske, Spielhallen, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäfte in den Gemeinden Giesen, Nordstemmen, Harsum und Algermissen hinzukommen.

Der gesamte Bereich umfasst dann eine Fläche mit ca. 64.000 Einwohnern.

Konzeption

Die bisherigen Testkaufaktionen (nur Branntwein und Alkohol) wurden durch den Landkreis Hildesheim oder das Polizeikommissariat Sarstedt durchgeführt und beschränkten sich auf 1 – 2 Testkaufaktionen pro Jahr.

Die neue Konzeption sieht vor, dass ständige Testkaufaktionen (gesamte Verbotsnormen) in wechselnden Geschäften durchgeführt werden. Das Begleitpersonal besteht aus Lehrern, städtischen Mitarbeitern, Erwachsenen (i.d.R. Eltern der Testkäuferinnen/ Testkäufer) und ggf. Polizeibeamten. Grds. sollen die Polizeibeamten nur noch im Rahmen der Identitätsfeststellungen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren  hinzugezogen werden.

Die Absprachen/ Datenerfassung und sonstige Kommunikation erfolgt über einen E-Mail-Verteiler und Koordination durch das Polizeikommissariat Sarstedt.

Weitere Projektpartner:

  • Schiller-Oberschule Sarstedt, Schulleiter Herr Sander
  • Sarstedter Anzeiger, Herr Hartmann
  • Präventionsrat Sarstedt, Herr Fricke

Ziele/ Meilensteine   

ab 10/2012 Auswahl/ Fortbildung von Testkäuferinnen/ Testkäufer und Begleitpersonal
15.11.2012  Projektbeginn/ Vorstellung des Projektes/Öffentlichkeitsarbeit
10.12.2012 Info-Schreiben des Bürgermeister an alle betroffene Geschäfte
19.12.2012  1. Testkaufaktion (unter Anleitung)
27.12.2012 2. Testkaufaktion (unter Anleitung)
ab 1/2013 Beginn der selbständigen Testkaufaktionen/Umsetzungsphase 1
ab 5/2013 Bewertung erster Ergebnisse/ Kontaktaufnahme mit den vier Bürgermeistern der Gemeinden Giesen, Nordstemmen, Harsum und Algermissen
ab 7/2013   Umsetzungsphase 2 im gesamten Kaufbereich
12/2013  Controlling
bis 2015 Projektende (voraussichtlich)

Zielgruppen

  • Prävention: Kinder und Jugendliche
  • Prävention/ Repression: Gewerbetreibende sowie deren Verkaufspersonal

Ziele

In den zurückliegenden Jahren wurden ca. 20 – 50 Testkäufe pro Jahr durchgeführt.

Zielzahl 2013: 500 Testkäufe / Beanstandungsquote > 10%
Zielzahl 2014: 500 Testkäufe/  Beanstandungsquote > 5%
Zielzahl 2015: 500 Testkäufe/  Beanstandungsquote > 1%

Ergebnisse

Verlässliche Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Ansprechpartner:

EPHK Kahr, Leiter Polizeikommissariat, Polizeikommissariat Sarstedt, Tel. +49 5066 985121

weitere Projektpartner:

  • Bgm. Kar-Heinz Wondratschek, Bürgermeister, Stadt Sarstedt, Tel. +49 5066 80521
  • Christine Klein, Schulleiterin, Gymnasium Sarstedt, +49 5066 902280

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Spielhallen, Kiosk
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Präventionsrat

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Kiosk, Präventionsrat
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

E-Mail-Verteiler

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Anlagen