Saarlouis (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Saarlouis (Landkreis)
Bundesland: 
Saarland
Einreichende Dienststelle: 
Kreisjugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Dagmar Schäffer
Funktion des Ansprechpartners: 
Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Prof.-Notton-Straße 2
Postleitzahl: 
66740
Ort: 
Saarlouis
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6831 444304
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6831 444600
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Kenne deine Grenzen"

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrages

a) thematischer Schwerpunkt

Das Thema "Alkoholprävention im öffentlichen Raum" mit dem Namen "Kenne deine Grenzen" wird im Landkreis Saarlouis in Zusammenarbeit mit einem auf Nachhaltigkeit bedachten, suchtpräventiv wirkendem Netzwerk mit Hinblick auf gesundheits-, sozial und ordnungspolitische Maßnahmen durchgeführt.

b) Das Besondere an diesem Beitrag

Diese im Saarland einzigartige Kampagne wird schon im 4. Jahr beispielhaft und flächendeckend mit kontinuierlichen suchtpräventiven Maßnahmen im Sinne von Verhaltens- und Verhältnisprävention durchgeführt. Die Kampagne findet innerhalb des Landkreises Saarlouis an verschiedenen öffentlichen Orten unter Einbeziehung und Vernetzung aller für eine gelungene Alkoholprävention nötigen Akteure statt.
 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

"Kenne deine Grenzen"

Eine Initiative zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum

Anlass und Ausgangssituation für die Initiative "Kenne deine Grenze" waren die gestiegenen Zahlen der alkoholkonsumierenden Kinder und Jugendlichen im Landkreis Saarlouis. Immer häufiger wurden innerhalb des Landkreises Kinder und Jugendliche in angetrunkenem oder auch volltrunkenem Zustand erlebt, da dieser Konsum auch oft mit Verschmutzung öffentlicher Bereiche und mit Aggressivität der Konsumierenden einhergeht.
Eltern und Erziehungsberechtigte reagieren oftmals nicht oder nur sehr zögernd. Sie möchten nichts falsch machen, die Lage nicht durch Verbote verschlimmern oder verharmlosen den Konsum bei ihren Kindern beziehungsweise zeigen totale Gleichgültigkeit.
Seit langem ist bekannt, dass je früher jemand den Alkoholkonsum beginnt, das Risiko einer Abhängigkeit umso größer ist.
Aufgrund dieser alarmierenden Gegebenheiten bedurfte es für den Landkreis Saarlouis weiterer als der üblichen Maßnahmen zur Suchtprävention.

Mit dieser Initiative " Kenne deine Grenzen " hatte der Landkreis Saarlouis alle Voraussetzungen geschaffen, um eine Suchtprävention mit Nachhaltigkeitseffekt zu installieren. Einzelaktionen oder Aktionen, die von einer Institution alleine durchgeführt werden, versprachen wenig Erfolg.
Der Landkreis Saarlouis zählt zu den ältesten Landkreisen Deutschlands und hat ca. 202 000 Einwohner, die auf einer Gesamtfläche von 459,08 Quadratkilometern in dreizehn Städten und Gemeinden leben.
Aufgrund dieser Weitläufigkeit war hierfür eine Vernetzung aller für eine gelingende Suchtprävention wichtigen Akteure notwendig. In diesem Fall waren dies: das Kreisjugendamt Saarlouis mit dem Erzieherischen Kinder – und Jugendschutz und dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die örtlichen Suchtberatungsstellen, die Schoolworker, die Jugendpfleger, die Polizeiinspektionen sowie die Ordnungsämter der einzelnen Städte und Gemeinden. Also wurde im Fachbereich Erzieherischer Kinder- und Jugendschutzes des Kreisjugendamtes Saarlouis das Konzept zur Suchtprävention im Landkreis Saarlouis erarbeitet.
Aus diesem Konzept und der daraus gebotenen Notwendigkeit wurde dann auch im Übrigen die Stelle der Suchtbeauftragten des Landkreises Saarlouis, welche ich als Verfasserin dieses Beitrages innehabe, geschaffen.
Durch die erfolgreiche Kooperation mit den bereits erwähnten Partnern war die Grundlage geschaffen, um " Kenne deine Grenzen " beginnen zu können.

Diese dauerhafte Initiative, die sowohl präventive und repressive Maßnahmen beinhaltet und vereint, ist nun schon im vierten Jahr fest etabliert und aktiv. Verschiedene Ziele sollen hiermit verfolgt werden. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit alkoholischer Getränke soll minimiert sowie der Konsum von Alkohol hinausgezögert werden. Dazu soll damit eine niedrigschwellige, vor Ort stattfindende Suchtprävention gegeben sein.
Die zu erreichenden Zielgruppen sind sehr vielfältig. Es sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Erziehungsberechtigte, Familien, Erwachsenen, Veranstalter (auch aus der Gastronomie- und Clubszene), der Einzelhandel und Tankstellen, die hierüber erreicht werden.

Es finden kontinuierlich Präventionsprojekte an Schulen statt, und seit diesem Jahr werden auch an den weiterführenden Schulen Peer-Groups ausgebildet. Regelmäßige Theateraufführungen zu ausgewählten Themen im Bereich Sucht finden an allen weiterführenden Schulen in jeder Stadt und jeder Gemeinde des Landkreises statt. Mit den Schülern werden diese Themen natürlich entsprechend aufgearbeitet. Begleitend werden Elternabende durch renommiertes Fachpersonal durchgeführt.
Um zu informieren, aufzuklären und fach- und sachgerechte Hilfe anbieten zu können, schreiben die zuständigen Polizeiinspektionen und die Ordnungsämter die entsprechenden Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder die Suchtbeauftragte des Kreisjugendamtes an, wenn sie bei Jugendschutzkontrollen im öffentlichen Raum Auffälligkeiten bei Jugendlichen im Konsum von Alkohol und/oder die Nichteinhaltung von Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes festgestellt haben.
Die aufgenommenen Daten der aufgegriffenen Jugendlichen werden an die beiden eben genannten Stellen weiter geleitet und den Jugendlichen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein schriftliches Beratungsangebot unterbreitet. In diesen Gesprächen kann dann der Bedarf an Hilfe ermittelt werden und wenn nötig auch schnell und unkompliziert an andere Stellen weiter vermittelt werden.

Aufgrund von geführten Statistiken kann der Erfolg der letzten Jahre ermittelt und die daraus entstehenden weiteren Projekte und Maßnahmen geplant werden. Die gewünschten Ergebnisse sind erreicht worden und werden kontinuierlich neu bewertet und optimiert.

Das Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol wird gefördert, es können durch verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen an sehr unterschiedlichen Orten ganz verschiedene, bereits erwähnte, Zielgruppen erreicht werden.
Ebenso ist der Ansatz schon seit Beginn der Initiative gegeben, dass Aktivitäten gefördert werden, um Präventionsstrukturen zu verbessern.
Hierbei werden vorbildhaft im Landkreis Saarlouis gesundheits-, sozial- und ordnungspolitische Maßnahmen miteinander vereint, um präventiv dem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit entgegen zu wirken.
Somit sind dabei auch die Bewertungskriterien laut Merkblatt Ziffer 5 erfüllt.
Mit dieser Initiative "Kenne deine Grenzen" hat der Landkreis Saarlouis innerhalb des Saarlandes einen wichtigen Meilenstein in Hinblick auf eine gut funktionierende und zeitgemäße Suchtprävention geschaffen.

Einzelprojekte innerhalb dieser Initiative bestehen nicht, da es allen beteiligten Akteuren ein wichtiges Anliegen war und ist, den Gedanken der Nachhaltigkeit und der Vernetzung nicht in Einzelaktionen aufzuteilen, um in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass hier ein gut funktionierendes, professionell arbeitendes Team bestehend aus unterschiedlichen Akteuren verschiedener Einrichtungen und Professionen an einem Strang ziehend eine gelungene, flächendeckende und kontinuierliche Suchtprävention im gesamten Landkreis anbietet.

Dagmar Schäffer
Suchtbeauftragte
Kreisjugendamt
Prof. Notton- Straße 2

66740 Saarlouis

Telefon: 06831/444-304
Mobil: 01520/8924116
eMail: dagmar-schaeffer@kreis-saarlouis.de

 

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Ordnungsamt, Polizei
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Verfügung von 2009 durch ehemalige Landrätin

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Anlagen