Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Alkoholprävention im Landkreis Roth – Verknüpfung von erzieherischem, gesetzlichem und strukturellem Jugendschutz
Auf Basis eines Vertrags übernimmt der Kreisjugendring die Aufgaben der gesamten Kinder- und Jugendarbeit des örtlichen Trägers, sprich Landkreis, ebenso den gesetzlichen Jugendschutz.
Im Jahr 2006 wurde vom Kreisjugendring im Rahmen der Jugendhilfeplanung - Teilbereich Jugendarbeit - ein deutlicher Bedarf an Strategien gegen den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum im Landkreis festgestellt. Die Verantwortlichen vor Ort standen vor der Herausforderung, Vandalismus, Aggressivität auf Veranstaltungen etc. entgegen zu wirken. Hierauf beschloss der Landkreis, das Thema Alkoholprävention im öffentlichen Raum noch intensiver in den Fokus zu nehmen und zwar gemeinsam mit allen am Geschehen beteiligten Personen und Organisationen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema hat der Kreisjugendring ein Maßnahmenbündel aus Verhältnis- und Verhaltensprävention geschnürt, mit dem Anspruch, durch die enge Verzahnung des erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Jugendschutzes den negativen Entwicklungen des Alkoholkonsums bei Jugendlichen gegen zu steuern.
Einen hohen Stellenwert nimmt dabei die Partizipation aller an der Thematik beteiligten Akteure ein: Eltern, (ehrenamtliche) Jugendleiter, Vereinsmitglieder, Veranstalter von Festen, Fahrlehrer bis hin zu Gastwirten, Jugendbeauftragte der Gemeinden und deren Ordnungsämter um damit die Sensibilität und Akzeptanz von Jugendschutzfragen zu erhöhen und das Bewusstsein für die Bedeutung des Jugendschutzes zu stärken. Weitere Priorität erhielt die Steigerung des Verantwortlichkeitsgefühls aller beteiligten Personen sowie das Erkennen und Schaffen von Handlungsalternativen. In vielen Gemeinden wurden Arbeitskreise zum Thema Jugendschutz initiiert, zudem wurden gemeindliche Konzepte zum Jugendschutz erarbeitet, die gegebenenfalls den aktuellen Erfordernissen angepasst werden Der Landkreis Roth kann hierbei auf eine gute Vernetzung und die über Jahre entwickelten Strukturen im landkreisweiten Jugendschutz setzen.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
1. Anlass und Ausgangssituation
Bedarfsanalyse durch Jugendhilfeplanung, Teilbereich Jugendarbeit
Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Jugendarbeit durch den Kreisjugendring ein deutlicher Bedarf an Strategien gegen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum im Landkreis festgestellt: in nahezu jedem Gespräch mit Bürgermeistern (sog. "10-Punkte-Checks") wurde von den zuständigen Vertretern der Politik und Jugendbeauftragten das Thema Alkohol im öffentlichen Raum und dessen meist negative Konsequenzen aufgegriffen. Die Verantwortlichen vor Ort standen vor der Herausforderung, Vandalismus, Aggressivität auf Veranstaltungen etc. entgegen zu wirken. Hierauf beschloss der Landkreis, das Thema Alkoholprävention im öffentlichen Raum intensiver in den Fokus zu nehmen – gemeinsam mit allen am Geschehen beteiligten Personen und Organisationen.
2. Umsetzung
Zielsetzung des Landkreises hinsichtlich Alkoholprävention im öffentlichen Raum sowie Zielgruppen
Als oberste Zielsetzung wurde festgelegt, die Sensibilität und Akzeptanz von Jugendschutzfragen zu erhöhen, um damit auch das Bewusstsein für die Bedeutung des Jugendschutzes zu stärken. Weitere Priorität erhielt die Steigerung des Verantwortlichkeitsgefühls aller beteiligten Personen sowie das Erkennen und Schaffen von Handlungsalternativen. Nach dem afrikanischen Sprichwort: "ein ganzes Dorf erzieht ein Kind" sollten möglichst viele Akteure in die Entwicklung eines landkreisweiten Präventionsnetzwerkes involviert werden.
Um eine wirkungsvolle und ganzheitliche Prävention zu entwickeln, ist es von grundlegender Bedeutung, Maßnahmen der Verhältnisprävention und der Verhaltensprävention zu koppeln bzw. sich ergänzende Maßnahmen anzubieten und zu etablieren. Im Rahmen der Verhältnisprävention sollen möglichst langfristig und nachhaltig Strukturen geschaffen werden, durch welche alle am Thema beteiligten Personen und Berufsgruppen angesprochen werden. Hier stehen also neben "typischen" Zielgruppen wie Eltern auch diejenigen im Fokus, die sich nicht unmittelbar mit der Alkoholprävention befassen, wie Gastwirte, Veranstalter oder auch Fahrschullehrer. Im Rahmen der Partizipation sollen die Akteure vor Ort beteiligt werden und in Bestandsaufnahme, Problembestimmung, Maßnahmenentwicklung, Durchführung und Bewertung einbezogen werden. Die Realisierung soll durch Einrichtung von Arbeitskreisen zu diesem Thema erfolgen und durch die Entwicklung von Strukturen auch die Nachhaltigkeit gesichert werden. Eine nicht zu unterschätzende Relevanz hat die Vernetzung zum Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Unterstützung für die Akteure. Hinsichtlich des gesetzlichen Jugendschutzes sind zum Teil auch repressive Maßnahmen notwendig. Im erzieherischen Jugendschutz ist die Zielgruppe der verhaltenspräventiven Maßnahmen sind in erster Linie die Jugendlichen selbst. Diesem Personenkreis ist das Ausmaß der Risiken und Gefahren als Folge von übermäßigem und riskantem Alkoholkonsum oft nicht bewusst. Sie sollen befähigt werden, unter Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen bewusst Entscheidungen zu einem verantwortungsbewussten Alkoholkonsum treffen zu können, um damit ihre eigene Gesundheit und ihre Lebensbedingungen verbessern zu können - mit den entsprechenden Fähigkeiten und mit Selbstvertrauen (Empowerment). Hierzu ist es notwendig, im Sinne des Setting- Ansatzes immer die gesamte Lebenswelt in den Blick zu nehmen. Der Umgang mit Alkohol stellt durchaus eine Entwicklungsaufgabe im Jugendalter dar. Konsumiert wird aus verschiedensten Gründen: gruppendynamische Prozesse, Neugier, erhöhtem Risikobedürfnis oder auch zur Problembewältigung, um Spaß zu haben, cool zu sein oder lustiger zu werden. Eine strikte, Alkohol komplett ablehnende, moralisierende Haltung mit dem erhobenen Zeigefinger wäre für Jugendliche unglaubwürdig, nicht nachvollziehbar und somit nicht Ziel führend.
3. Erreichtes und Ergebnis
3.1 Verhältnispräventive Maßnahmen – Schaffen von förderlichen Strukturen
3.1.1 Intensivierung gesetzlicher Jugendschutz unter Einbeziehung der entsprechenden Kooperationspartner
Im Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Kreisjugendring/kommunaler Jugendarbeit und dem Jugendamt. Die Zuständigkeiten sind klar aufgeteilt: das Jugendamt ist für kommerzielle Veranstaltungen und Gaststätten, der Kreisjugendring für die Vereine, Verbände und Gemeinden zuständig. Die Zusammenarbeit erfolgt durch engen fachlichen Austausch und regelmäßige Besprechungen. Das Jugendamt kontrolliert bei abendlichen Veranstaltungsbesuchen die Einhaltung der Gestattungsauflagen und die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes. Der Kreisjugendring berät im Vorfeld und kontrolliert ggf. stichpunktartig die Aktivitäten der Gemeinden bei Veranstaltungen wie Kirchweihen etc. sowie Vereine und Verbände bei ihren Feierlichkeiten. Bei Bedarf (bei großen Veranstaltungen) erfolgen gemeinsame Veranstaltungsbesuche und -kontrollen von Jugendamt und Kreisjugendring.
Zum Ausschank branntweinhaltiger Getränke gibt der Landkreis folgende Empfehlung:
"Um sicherzustellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren weder Branntwein noch branntweinhaltige Getränke auf Ihrer Veranstaltung kaufen und/oder konsumieren können, hat sich in der Praxis folgende Regelung bewährt: Der Ausschank und der Konsum dieser Getränke wird ausschließlich in einem gesonderten Raum vorgenommen, der vom anderen Veranstaltungsgelände deutlich sichtbar abgegrenzt ist. Eine Eingangskontrolle gewährleistet, dass einerseits nur volljährige Besucher diesen abgegrenzten Raum betreten können sowie andererseits keine Getränke aus diesem Bereich mit nach außen genommen werden. Durch diese Regelung wird auch das Bedienungspersonal entlastet. Denn laut Gesetz dürfen Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke nur an Volljährige abgegeben und von diesen konsumiert werden. Zu den branntweinhaltigen Getränken gehören auch die so genannten "Alcopops", also Mixgetränke wie Rigo, Bacardi-Orange, Wodka-Lemon usw., unabhängig vom Gesamtalkoholgehalt." (Quelle: Hinweise zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes. Jugendamt/KJR. 2012).
Die Umsetzung dieser Empfehlung wird von den kreisangehörigen Gemeinden in Form einer Auflage beim Gestattungsverfahren von den Veranstaltern gefordert. Einige verantwortungsbewusste Veranstalter setzen diese Maßnahme auch selbstständig um. Bei der Planung und Umsetzung des abgetrennten Barbereiches unterstützen in Form von Beratung sowohl KJR als auch Jugendamt. Die Kontrolle erfolgt durch das Ordnungsamt, durch den jeweiligen Arbeitskreis oder ggf. durch KJR/Jugendamt.
Eine Schlüsselrolle im gesetzlichen Jugendschutz haben die Ordnungsämter der Gemeinden. Jugendamt und Kreisjugendring laden einmal jährlich die Ordnungsbeamten der Gemeinden zu einem Austauschtreffen ein. Die Zusammenarbeit ist außerordentlich wichtig, denn durch die Auflagenerteilung haben die Gemeinden großen Einfluss auf die Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In einigen Gemeinden ist es gängige Praxis, dass Ordnungsbeamte gemeinsam mit dem Kreisjugendring/Jugendamt und/oder Polizei in der Regel abends dann auch die Einhaltung der Auflagen überprüfen. Die Ordnungsbeamten sind verpflichtet, Gestattungsanträge an das Jugendamt und an die Polizei weiterzuleiten. Im Landkreis Roth wurde vom Landratsamt und den Gemeinden festgelegt, dass die jeweiligen Ordnungsbeamten zusammen mit dem Gestattungsantrag Erfahrungswerte zur Jugendrelevanz (Art der Veranstaltung, Art der Musik, Öffnungszeiten…) mitteilen. In persönlichen Gesprächen oder Telefonaten wird gemeinsam die Jugendrelevanz eruiert. Bei der Kombination "Jugendrelevanz" und "Branntwein" erfolgt in der Regel die Auflage zum abgetrennten Barbereich. Die Auflagen der Gemeinden im Landkreis umfassen neben dem abgetrennten Barbereich auch die Vorgabe des zahlenmäßigen Umfangs des Sicherheitsdienstes (auch ob professionell oder aus eigenen Reihen). In einigen Gemeinden liegen Allgemeinverfügungen bzw. Verordnungen für Kirchweihen etc. vor.
Den gemeindlichen Jugendbeauftragten als Vertreter der Jugend in den politischen Gremien kommt eine hohe Bedeutung für die Sensibilisierung der Politik in Jugendschutzfragen zu. Der KJR veranstaltet zweimal im Jahr ein Treffen für die Jugendbeauftragten der Gemeinden. Dies dient der Vernetzung und dem Austausch. Einige der Jugendbeauftragten haben auch die Umsetzung des BOB-Projektes übernommen. Auf Veranstaltungen zeigen Jugendbeauftragte Präsenz. In Zusammenarbeit werden Optimierungsmöglichkeiten besprochen und umgesetzt. Als Experten vor Ort sind die gemeindlichen Jugendpfleger auch in der Alkoholprävention, u. a. auch im öffentlichen Raum tätig. Die Jugendpfleger setzen sich aktiv im jeweiligen Arbeitskreis Jugendschutz ein, meist läuft der Arbeitskreis unter deren Leitung. Teils sind die Jugendpfleger "aufsuchend" tätig, sind also mit dem Umgang und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit vertraut. Auch ihr Kontakt zu ehrenamtlichen Vertretern der Jugendarbeit vor Ort ist meist sehr eng. Gemeinsam werden bereits im Vorfeld von Veranstaltungen diese hinsichtlich der Kriterien des Jugendschutzes geplant, ggf. auch besucht oder kontrolliert. Die Vertreter der gemeindlichen Jugendarbeit treffen sich im vierteljährlichen Rhythmus beim Kreisjugendring zum Austausch von Erfahrungswerten, zur fachlichen Diskussion und zur Information aktueller Geschehnisse. Im Rahmen des BOB-Projektes übernehmen einige der Jugendpfleger die Koordination im Ort. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei ist Voraussetzung für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes vor Ort.
Während der Veranstaltungssaison (insbes. Fasching und im Sommer) wird der fachliche Austausch mit der Polizei intensiviert. Bei Bedarf werden Veranstaltungen auch gemeinsam mit der Polizei besucht. Einmal im Jahr laden Jugendamt und KJR die zuständigen Polizeiinspektionen des Landkreises zu einem Austauschtreffen ein. Hier werden dann die vergangenen Veranstaltungen reflektiert, anstehende Feste besprochen und aktuelle Problemlagen im Landkreis bzw. der Umgang damit diskutiert.
3.1.2 Aufbau des Bereiches struktureller Jugendschutz und Verankerung vor Ort
3.1.2.1 Initiierung und Begleitung der Arbeitskreise "Jugendschutz" vor Ort
Jede kreisangehörige Gemeinde hat aufgrund örtlicher Gegebenheiten unterschiedliche Rahmenbedingungen und sollte bzw. möchte folglich unterschiedliche Schwerpunkte im Jugendschutz setzen. Die Zielsetzung des Kreisjugendring war/ist es, unter Einbeziehung der jeweiligen Akteure vor Ort deren Expertenwissen zu nutzen und in die Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Aus diesen Gründen unterstützt(e) die Kreisjugendpflegerin die Bildung von Arbeitskreisen zum Thema Jugend (-schutz) bzw. runde Tische für Jugendarbeit in den Gemeinden.
Diese Arbeitskreise beschäftigen sich teils ausschließlich, teils neben anderen Themen mit dem Thema Alkohol im öffentlichen Raum. Im Landkreis Roth bestehen aktuell acht Arbeitskreise zum Thema Jugend oder Jugendschutz in der Marktgemeinde Allersberg, Gemeinde Büchenbach, Gemeinde Georgensgmünd, Stadt Hilpoltstein, Stadt Roth, Gemeinde Röttenbach, Marktgemeinde Thalmässing und Marktgemeinde Wendelstein. Bestehend aus Vertretern der Politik, überwiegend den jeweiligen Bürgermeistern, den jeweiligen Jugendbeauftragten aus dem Gemeinderat, den Mitarbeitern des Ordnungsamtes, der gemeindlichen Jugendarbeit, Vertretern aus Vereinen und Verbänden oder Ortsgruppen, der Polizei oder anderen Interessierten diskutieren die Akteure aktuelle Problemlagen vor Ort, konkretisieren sie und erarbeiten entsprechende Lösungsstrategien. Unterstützung und Begleitung sowie fachlicher Input werden durch die Kreisjugendpflegerin geboten. Die Arbeitskreise bestehen bis heute. Sie tagen in unterschiedlichem Rhythmus. Einige laden Referenten zu ihren Treffen ein, andere Arbeitskreise verfolgen die Umsetzung ihrer Konzepte direkt auf den Veranstaltungen selbst, zeigen Präsenz, versuchen mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und überzeugen sich von der Wirksamkeit der Maßnahmen. Andere führen erfolgreich eigene alkoholfreie Veranstaltungen für Jugendliche durch (z.B. "Rosenmontagsdisko" des AK Jugend Hilpoltstein). Diese Arbeitskreise entwickeln in der Regel auch ein Jugendschutzkonzept.
3.1.2.2 Entwicklung von Jugendschutzkonzepten vor Ort sowie sonstige Verordnungen/Satzungen
Im Landkreis Roth wurden acht individuell auf die Situation vor Ort zugeschnittene, praktikable Jugendschutzkonzepte durch die jeweiligen ortsansässigen Arbeitskreise entwickelt. In der Marktgemeinde Allersberg, der Gemeinde Georgensgmünd, Stadt Hilpoltstein, Gemeinde Rednitzhembach, Stadt Roth, Gemeinde Röttenbach, Marktgemeinde Thalmässing und Marktgemeinde Wendelstein liegen Jugendschutzkonzepte vor. Die Einhaltung und Umsetzung der Konzepte wird durch die Arbeitskreise selbst und ihre Gemeinden kontrolliert. Darüber hinaus überprüft auch der Kreisjugendring im Rahmen von Stichproben die Umsetzung vor Ort z. B. bei abendlichen Veranstaltungsbesuchen und berät bei Bedarf. In einigen Gemeinden liegt ein Jugendschutzkonzept vor, das Pflicht- und Kürpunkte enthält und vor der Erteilung von Gestattungen vom Veranstalter ausgefüllt werden muss. Nachfolgende Gemeinden haben für bestimmte Veranstaltungen spezielle Verordnungen oder Satzungen verabschiedet: Marktgemeinde Allersberg - Allgemeinverfügung zum Allersberger Faschingszug, die Gemeinde Büchenbach - Verordnung für Weiherfest, Gemeinde Georgensmünd - zusätzliche Auflagen bei der Kirchweih, Gemeinde Rednitzhembach – Kirchweihverordnung, Stadt Roth - Allgemeinverfügung für Kirchweih, Gemeinde Röttenbach – Kirchweihverordnung und die Marktgemeinde Schwanstetten – Kirchweihverordnung.
3.1.2.3 Vernetzung und Zusammenarbeit mit Multiplikatoren
Alkoholprävention kann nur gelingen, wenn die Akteure, die eng mit der Zielgruppe Jugendliche zu tun haben, in der Alkoholprävention kompetent und darüber hinaus untereinander gut vernetzt sind. Aus diesem Grund hält der KJR einige Angebote vor, um alle an der Alkoholprävention Mitwirkenden noch besser zu vernetzen und einzubinden.
Der Bereich Jugendschutz hat hohen Stellenwert im Landkreis. In Folge dessen wurde ein breites Spektrum an Angeboten entwickelt. Der Kreisjugendring bietet für Schulen, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen die Vorträge Jugendschutz sowie Pubertät an. Primäre Zielgruppe sind hier Eltern. Der Kreisjugendring Roth versteht sich als Arbeitsgemeinschaft der organisierten Jugendverbände und Kinder- und Jugendgruppen im Landkreis Roth. Planen Vereine und Verbände Veranstaltungen mit Alkoholausschank, bietet der KJR Beratung und Begleitung hinsichtlich der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes an. Bei Bedarf nimmt der KJR an den Vorbesprechungen teil, berät und unterstützt die verantwortlichen Ehrenamtlichen bei den Planungen und bei Bedarf auch bei der Umsetzung. Stichprobenartig nimmt der KJR abends auch Kontrollen vor, um die Praxistauglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzubessern. In enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen werden problematische Zustände diskutiert und ggf. Lösungen erarbeitet. Die Jugendleiter haben darüber hinaus aufgrund ihrer Basisarbeit in Gruppenstunden o. ä. gute Beziehungen zur der Zielgruppe Jugendliche. Als Multiplikatoren sind sie wichtige Ansprechpartner hinsichtlich des Jugendschutzes bzw. der Alkoholprävention.
Im Rahmen der "Juleica-Ausbildung" bietet der Kreisjugendring den Baustein Alkoholprävention an, bei dem sich aktive Jugendleiter mit dem Thema Alkoholkonsum, Wirkungen auf Körper und Verhalten sowie Risiken und Gefahren beschäftigen. Verhaltenstipps zum Umgang mit (riskant) konsumierenden Jugendlichen werden thematisiert, Rollenspiele geübt sowie alternative Freizeitangebote für Gruppenstunden mit jugendlichen Teilnehmern (z.B. die Geocaching-Tour "It´s partytime!") angeboten und durchgeführt. Evaluation hinsichtlich Praxisbezug, Verständlichkeit, Struktur etc. findet nach jedem Seminar statt.
Im Rahmen der BOB-Aktion wurde auf eine enge Vernetzung mit den landkreisangehörigen Fahrschulen hingewirkt. Die Fahrschulen erklärten sich bereit, Alkoholprävention in ihren Fahrschulunterricht in den Fokus zu nehmen und über die BOB-Aktion zu informieren. Zur bestandenen Prüfung erhalten die Jugendlichen zusammen mit dem Führerschein einen BOB-Schlüsselanhänger überreicht. Inzwischen besteht eine enge fachliche Zusammenarbeit.
Auch das Gaststättennetzwerk wurde durch das BOB-Projekt weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit mit Gastwirten intensiviert. Im Landkreis wurden Testkäufe im Einzelhandel und an Tankstellen durchgeführt. In Kooperation mit Jugendamt, Polizei und Gemeindejugendpflegern wurde ein Konzept erarbeitet und die Tests durchgeführt. Bewusst wurde auf eine mögliche Strafverfolgung verzichtet; der aufklärende Gedanke stand im Vordergrund. Auf die pädagogische Begleitung der Jugendlichen wurde großer Wert gelegt.
3.2 Verhaltenspräventive Maßnahmen – Empowerment und Aufklärung
3.2.1 Maßnahmen zur Stärkung des Selbstwertgefühles und zur Förderung sozialer Kompetenz
Der Kreisjugendring führt in Schulen des Landkreises Kurse zur Stärkung des Selbstwertgefühles und geschlechtsspezifische Selbstbehauptungstrainings durch. Darüber hinaus werden regelmäßig auch soziale Kompetenztrainings in geschlechtsspezifischen Gruppen angeboten. Inhalt ist das Training der sozialen Kompetenzen wie Selbstsicherheit, Körpersprache, Kommunikation, Empathie, Umgang mit Ärger, Wut und Misserfolgen, positiver Umgang mit Kraft und Aggression, Fairness. Gearbeitet wird mit Methoden wie Rollenspiele, Kampfspiele, psychomotorische Übungen. Ziel ist die Auseinandersetzung mit sich selbst während gruppendynamischer Prozesse.
Im Kurs "Essstörungen" steht die Beschäftigung mit dem eigenen Körper sowie der Aufbau eines positiven Körpergefühls im Vordergrund.
In Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Antiagressivitätstrainer und den Jugendsozialarbeitern der Landkreisschulen (JaS) wird ein soziales Kompetenztraining zur primären und sekundären Gewaltprävention für männliche Jugendliche der 6. - 8. Jahrgangsstufe angeboten, die bereits durch Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffällig wurden oder als gefährdet gelten. Zielsetzung ist, eine Verfestigung von abweichendem Verhalten zu vermeiden, alternative Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten und weiteren Auffälligkeiten entgegen zu steuern. Die Jugendlichen erhalten nach Abschluss des Trainings ein Zertifikat und ihren von sich selbst erarbeiteten Entwicklungsfahrplan. In Streitschlichterprogrammen an Schulen werden Kinder und Jugendliche zu Streitschlichtern ausgebildet. Im Konfliktfall sind sie in der Lage, ihre Mitschüler zu unterstützen und ihnen deeskalierend zur Seite zu stehen.
3.2.2 BOB-Aktion im Landkreis Roth – Präventionsprojekt gegen Alkohol im Straßenverkehr
Im Jahr 2011 hat der KJR im Landkreis die BOB-Aktion als Vernetzungselement für eine flächendeckende Präventionslandschaft eingeführt. Die BOB-Aktion verbindet Maßnahmen der Verhältnisprävention mit Maßnahmen der Verhaltensprävention mit folgenden Zielsetzungen: die Aktion greift positives Handeln junger Menschen auf und transportiert es in die Öffentlichkeit. Der Jugendliche erfährt Anerkennung im familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Eine Sensibilisierung zum Thema "Alkohol und Steuer" mit der langfristigen Konsequenz einer Reduzierung und Vermeidung von alkoholbedingten Verkehrsunfällen soll erreicht werden und letztlich ein tragfähiges Präventionsnetzwerk sowohl im Landkreis Roth, als auch bayernweit aufgebaut werden.
Weitere Informationen in der Projektbeschreibung des Einzelprojekts BOB-Aktion.
3.2.3 Modellprojekt zur Alkoholprävention an der RS Roth
Das vom Landrat Herbert Eckstein initiierte Modellprojekt "Alkoholprävention im Landkreis Roth" begleitet seit dem Schuljahr 2011/12 die (damaligen) 8. Klassen der Realschule Roth bis zum Abschluss mit alkoholpräventiven Maßnahmen. Ziel ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol.
Weitere Informationen in der Projektbeschreibung des Einzelprojekts Alkoholprävention im Landkreis Roth an der Realschule Roth.
3.2.4 Geocachingtour zur Alkoholprävention "It's Partytime"
Die Schulen im Landkreis können beim Kreisjugendring die Aktion "Geocaching zur Alkoholprävention" buchen. Nach einer Einleitung zur Bedienung der Geräte gehen die Schüler in Gruppen auf Tour. Der im Vorfeld von den Kreisjugendringmitarbeitern gelegte "Geocaching - Pfad" soll in Gruppenarbeit mit Hilfe der Geräte geortet werden. Entlang dieses Pfades sind Dosen versteckt, die ein Quiz zur Alkoholprävention enthalten. Dieses Quiz müssen die Schüler lösen. Im Anschluss an den praktischen Teil werden die Ergebnisse des Rätsels im Plenum vorgestellt und diskutiert. Die Aktion ist konzeptionell im Jahr 2011 erarbeitet worden und aufgrund der Interaktivität bei den Schülern sehr beliebt. Oft wird aus Langeweile Alkohol konsumiert. Hier wird den Schülern neben der Informationsvermittlung eine alternative Freizeitmöglichkeit aufgezeigt.
3.2.5 Beratung Jugendlicher
Selbst dann, wenn sich Veranstalter mit dem Thema Alkoholprävention identifizieren und ihrer Verantwortung gegenüber den Jugendlichen bewusst sind, kann es zu Situationen kommen, die sich ihrem Einflussbereich entziehen. Was tun, wenn Jugendliche selbst mitgebrachte Alkoholika vor Ort oder im Umfeld der Veranstaltung konsumieren. Um mit diesen Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, besuchen KJR und Polizei gemeinsam einige Veranstaltungen. Stark betrunkene Jugendliche bekommen Hilfe und Unterstützung, die Eltern werden bei Bedarf kontaktiert oder im Erstfall ärztliche Hilfe hinzugerufen.
Im extremsten Fall müssen stark alkoholisierte Jugendliche ins Krankenhaus eingeliefert werden. Diese Jugendlichen werden im Landkreis Roth durch das Projekt "Hart am Limit" (Sekundärprävention) betreut. Das Gesundheitsamt des Landkreises berät in Zusammenarbeit mit der AWO eben diese Jugendlichen und deren Eltern am nächsten Morgen. Ziel des Gespräches ist es, eine solche lebensgefährliche Situation künftig zu vermeiden sowie den besorgten Eltern und Jugendlichen in dieser Extremsituation "Halt" zu geben (weitere Informationen zum HaLT-Projekt auf www.halt-bayern.de).
Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt im Rahmen der primären Prävention Unterrichtseinheiten an Schulen zur Alkoholprävention an.
3.3 Erstellung von eigenem Informationsmaterial
Ergänzend zu den beschriebenen Aktivitäten haben die für den Jugendschutz verantwortlichen Organisationen folgende Publikationen erarbeitet:
Beginnend wurde im Jahr 2011 von Jugendamt und Kreisjugendring die Handreichung "Hinweise zur Umsetzung des Jugendschutzes" veröffentlicht. Danach folgte in Kooperation mit dem Gesundheitsamt das Faltblatt "Fährst du noch oder läufst du schon (wieder) – wie erspare ich mir Probleme wegen Alkohol/Drogen und Führerschein?".
Im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit wird derzeit die Handreichung "Mindeststandards – Empfehlungen für Veranstalter/ für Gemeinden zur Umsetzung des Jugendschutzes" aktualisiert.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags
C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags
Erhöhung der Sensibilität und Akzeptanz von Jugendschutzfragen
C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
HaLT-Projekt, BOB-Aktion