Vorbildlich feiern

Die Kreisstadt Euskirchen beteiligt sich seit September 2010 als kommunaler Partner an dem durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderte und bundesweit angelegte Modellprojekt HaLt-Hart am Limit, welches vom Kreisgesundheitsamt des Kreis Euskirchen koordiniert wird. Das Projekt ist verhaltens- und verhältnispräventiv ausgerichtet mit der Zielsetzung, bei Erwachsenen in ihrer Vorbildfunktion anzusprechen und bei Jugendlichen eine erhöhte Sensibilität hinsichtlich des Alkoholkonsums zu bilden. Dies soll auf der verhältnispräventiven Ebene in verschiedenen Modulen erreicht werden. Dazu gehören "Schulen", "Karneval", "Gastronomie und Handel" und "Vereine".

Die Schirmherrschaft für die Stadt Euskirchen haben der Bürgermeister Dr. Friedl und Landrat Rosenke gemeinsam übernommen. Am 25.09.2010 fand die Auftaktveranstaltung statt, zu der auch die Euskirchener Karnevalsvereine eingeladen wurden. Aus diesem Treffen heraus sind in den genannten Modulen verschiedene Aktionen begonnen worden. Für diesen Wettbewerb wurden zwei Module mit exemplarischen Aktivitäten ausgewählt.

Die Karnevalstage führen gerade in Gebieten rund um Köln häufig und besonders im Straßenkarneval zu übermäßigen öffentlichen Alkholkonsum mit vielen negativen Auswirkungen.
Den negativen Auswirkungen des Straßenkarnevals wird auch in Euskirchener primär durch ordnungsrechtliche Kontrollen in Handel und Gastronomie als auch bei auffälligen Personen begegnet. Beim organisierten Karneval haben jedoch gerade die ansässigen Karnevalsvereine große Einflusspotentiale auf den Alkoholkonsum der Gäste.

Als ein wichtiger Kooperationspartner stieg der F.Eu.Ka. e.V (Festausschuss Euskirchener Karneval e.V.) in das HaLt-Projekt ein. Für die Sessionseröffnung am 10.11.2010 wurde kurzfristig ein HaLt-Banner über Sponsoren beschafft und an der mobilen Bühne angebracht.

Da der Konsum und die Verbreitung von Alkohol während der Karnevalsumzügen oft Probleme mit sich bringt, wurde das HaLt-Projekt auf der Zugversammlung (Planungstreffen für den Rosenmontagszug) vorgestellt. Als eine Maßnahme hat der Festausschuss eine Selbstverpflichtungserklärung eingeführt, die jede am Zug teilnehmende Gruppe unterschreiben muss. Die Mitwirkenden verpflichten sich darin, dass von ihnen keine alkoholischen Getränke an die Zugbesucher noch an jugendliche Teilnehmer verteilt werden. Damit soll der öffentliche Alkoholkonsum von feiernden Erwachsenen beeinflusst werden und allen Akteuren die Vorbildfunktion bewusst gemacht werden. Gleichzeitig wird dadurch auch die Gefahr gemindert, dass auf diesem Weg Alkohol in die Hände von den Kindern und Jugendlichen gelangt. Bei Verstößen werden die Zuggruppen von der weiteren Teilnahme am Umzug ausgeschlossen.

Um auch in den Festsälen HaLt in den Blick zu rücken, erhalten alle Vereine entspreche Plakate zum HaLt-Projekt und zum Jugendschutz.
Außerdem wird bei jeder durch die Stadt erteilten Schankgenehmigung das Projekt bekannt gemacht sowie ein Anschreiben und ein Jugendschutzplakat ausgehändigt. Die sieben weiterführenden städtischen Schulen erhalten kurz vor Weiberfastnacht für die 8. bis 10. Klassen Elterbriefe mit Verhaltenstipps.

Auf der oben genannten. Auftaktveranstaltung berichtete eine Teilnehmende, dass bei den sogenannten Vor-Abi-Feiern Jugendliche recht viel Alkohol trinken. Solche Partys wurden von den Abiturienten in Eigenregie selbständig geplant. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und die Gewinne aus dem Getränkeverkauf werden dann für die eigentliche Abiturfeier eingesetzt. Die Steuerungsgruppe für die Stadt Euskirchen hat die Anregung aufgegriffen und in ersten Kontakten mit den Schülersprechern eines Gymnasium das HaLt-Projekt vorgestellt und Unterstützungsangebote gemacht.

Angesichts des für die Schüler/innen kaum zu leistenden organisatorischen Aufwand, den problematische Situation mit betrunkenen jungen Gästen, werden seit kurzem nun die meisten Vor-Abi-Feiern als Kooperationsveranstaltung der Schülerschaft mit einer der großen und bei jungen Leuten sehr beliebten Discothek veranstaltet.

Am 18.01.2013 wird eine dieser "Vor-Abi-Feier" gemeinsam von vier weiterführenden Schulen dort stattfinden. Nach dem der Inhaber als HaLt-Kooperationspartner gewonnen wurde, wird es einen HaLt-Infostand in der Diskothek geben, wo die Jugendlichen einen Alkoholselbsttest machen oder sich mit Rauschbrille Motorikübungen stellen können. Geplant ist, im Laufe des Abends auch Spots der BzgA/Kenn-dein-Limit in gewissen zeitlichen Abständen auf einer Großleinwand abzuspielen. Als Give-aways sind Minitaschenlampen vorgehen und für jeden Quiz-Teilnehmer/in hat der Diskotheken-Inhaber ein kostenloses, alkoholfreies Getränk in Aussicht gestellt.

Interessierte Jugendliche sollen nach Möglichkeit an diesem Abend als Peers gewonnen werden, um bei künftigen Vorhaben von HaLt mitzuwirken. Je nach dem auf welche Resonanz das Angebot bei den Jugendlichen stößt, soll auch an einigen kommenden Veranstaltungen ein Info-Stand aufgebaut werden.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein