Verfahren zum Umgang mit alkoholisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum

Seit Anfang 2011 gibt es ein zwischen Polizei, Ordnungsamt, Geschäftsstelle auffällige Jugendliche und Jugend- und Drogenberatung anonym e.V. abgestimmtes Verfahren zum Umgang mit gemeldeten Einzelfällen von auffälligen Jugendlichen im öffentlichen Raum. Alle Meldungen von Polizei und Ordnungsamt werden an die Geschäftstelle auffällige Jugendliche weitergeleitet. Die Meldungen werden durch die Jugend- und Drogenberatung und die Geschäftstelle im Rahmen einer Fallbesprechung bewertet (besteht Suchtgefahr). Die Eltern der Jugendlichen, der als riskant bewerteten Meldungen, werden von der Geschäftsstelle auffällige Jugendliche angeschrieben. Dieses Schreiben spricht die Empfehlung aus, einen Termin zu einer Erstberatung bei der Jugend- und Drogenberatung anonym e.V. wahrzunehmen. Stattgefundene Beratungsgespräche werden den Jugendlichen/den Familien bescheinigt. Die Bescheinigung muss dann der Geschäftstelle als Nachweis vorgelegt werden.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Jugendlichen in das Gruppenangebot FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten) der Jugend- und Drogenberatung zuzuweisen. Die aktuelle Konzeption bezieht den Alkoholkonsum mit ein.

Die Daten und Auffälligkeiten der Jugendlichen werden bei der Geschäftstelle in einer Datenbank gespeichert. So können "Wiederholungstäter" schneller identifiziert werden und es kann entsprechend gehandelt werden. Bei besonders schweren Auffälligkeiten wird die "Kinderschutzfachkraft" des Allgemeinen Sozialen Dienstes informiert.

Beide Angebote wirken einer Festigung des missbräuchlichen Alkoholkonsums und einer Suchtentstehung entgegen.

Auch bestehen Kooperationsabsprachen zwischen der Jugend- und Drogenberatung anonym e.V. und der städtischen Kinderklinik vor Ort. Aufgrund einer Alkoholintoxikation stationär aufgenommene Jugendliche/sowie deren Erziehungsberechtigte werden auf das Beratungsangebot hingewiesen und ein Beratungsgespräch nachdrücklich empfohlen. Auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht können die persönlichen Daten dieser Jugendlichen nicht in das Verfahren mit aufgenommen werden.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein