Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen im Landkreis Fürstenfeldbruck

Am 21.3.2012 unterzeichneten im Landratsamt Fürstenfeldbruck auf Einladung von Landrat Thomas Karmasin die Bürgermeister und Oberbürgermeister des Landkreises sowie Vertreter der Polizeiinspektionen und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord die gemeinsame "Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen".

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus verschiedenen Vertretern aus Gewerbe- und Ordnungsämtern der Gemeinden, den Polizeiinspektionen des Landkreises, dem Straßenverkehrs-, dem Gewerbeamt und der Fachstelle Jugendschutz und Prävention, des Amtes für Jugend und Familie, hatte im März 2010 unter der Schirmherrschaft von Landrat Karmasin die Vereinbarung auf den Weg gebracht. Die "Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen" ist ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Alkoholpräventionsprojektes "HaLT- Hart am LimiT" und ermöglicht ein einheitliches Vorgehen der Städte und Gemeinden als Genehmigungsbehörden auf Landkreisebene.

Im Fokus der Vereinbarung steht die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. "Die Vereinbarung" beschreibt auf 7 Seiten, wie man eine Veranstaltung, die einen, den Jugendschutz eher tangierenden Charakter (als z. B. eine Veranstaltung des Seniorenclubs), sowohl für die Besucher, als auch den Veranstalter (oft ein Verein, Burschenschaft, Sportclub, etc.) sicher und verantwortungsbewusst organisieren und durchführen kann. Auf der Grundlage der neuen Vereinbarung können beispielsweise Auflagen zur Verhinderung des sog. Kofferraumtrinkens erlassen werden. Dabei handelt es sich um die Unart, sich außerhalb des Festgeländes, aber dennoch in der Nähe der Veranstaltung mit Schnaps zu betrinken und hinterher zum Fest zurückzukehren.

Weiterhin ist geregelt, dass landkreisweit Veranstaltungsende grundsätzlich spätestens 3.00 Uhr des Folgetags ist. Die Vereinbarung ist ein wichtiges und grundlegendes Symbol in der Handhabung von gefährlichem Alkoholkonsum, das alle 23 Bürgermeister und Polizeiinspektionen zum Ziel haben. Sie stehen mit Ihrem Namen hinter der Vereinbarung und vereinheitlichen so die Vermeidung von risikobehafteten Alkoholkonsum im ganzen Landkreis.

Ein weiteres Ziel der Vereinbarung ist es, die Auflagen bei Genehmigungen öffentlicher Veranstaltungen, bei denen die Gefahr von übermäßigem Alkoholkonsum besteht, zu vereinheitlichen. Die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wie Altersbeschränkungen und Abgabeverbote sind zusammengefasst, als eine Art Handlungsleitlinie, in der Vereinbarung dargestellt.

Weitere wichtige Kernpunkte der Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch im Landkreis Fürstenfeldbruck sind z. B. die Einlasskontrollen, die von einem gewerblichen Sicherheitsdienst durchzuführen sind, oder, z. B., dass der Genehmigungsbehörde vom Veranstalter ein volljähriger Verantwortlicher und ein volljähriger Vertreter vor Ort für die Veranstaltung benannt wird (vollständiger Wortlaut der Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen im Landkreis Fürstenfeldbruck: siehe Anlagen).

Das Eintrittsalter für Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sinkt so extrem schnell, wie der kontinuierliche und übermäßige Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ansteigt. Risikobehafteter Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem, das uns alle angeht. Die Vereinbarung kann vielleicht nicht alle Probleme, die durch gefährlichen Alkoholkonsum entstehen, verhindern, wenigstens ist sie aber der Beginn einer notwendigen und kritischen Auseinandersetzung mit Alkoholphänomenen wie "Kofferraumsaufen", "Binge-Drinking", "Vorglühen", "Komasaufen", etc.

Die Vereinbarung fördert dabei die Vernetzung verschiedenster Akteure, wie Genehmigungsbehörden (Ordnungsämter, Verwaltungen, Städte und Gemeinden), Polizeiinspektionen, Jugendamt, Vereine, Bürgermeister, Landrat, etc., die sich alle dem Problem des schädlichen Alkoholkonsums annehmen wollen. Die Vereinbarung möchte natürlich keine Veranstaltungen verhindern oder den Spaß "verderben", sondern eine sichere und jugendschutzrechtlich konforme Veranstaltung gewährleisten, die ohne böse Überraschungen für den Veranstalter, die Besucher oder den Landkreis endet. Die Implementierung der Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen im Landkreis Fürstenfeldbruck ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige, kommunale und systemische Präventionsarbeit, unterstützt und getragen von wichtigen, politischen Akteuren.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein