Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.
Aus diesem Grund testet die Stadtverwaltung gemeinsam mit ihren minderjährigen Auszubildenden, dem Polizeirevier und dem Zentrum für Suchtprävention der Villa Schöpflin in regelmäßigen Abständen, ob diese Vorschriften eingehalten werden. Hierbei geht es vorrangig um Information und Aufklärung. Das gemeinsame Ziel ist, das Verkaufspersonal und die Gewerbetreibenden zu sensibilisieren und bei Bedarf zu schulen.
Seit den ersten Alkoholtestkäufen 2010 haben sich die Ergebnisse signifikant verbessert. Während bei den ersten Testkäufern lediglich 20,83% und bei den zweiten Testkäufern knapp 50% korrekt abgewickelt wurden, hat sich diese Quote bei der dritten Kontrolle auf 55,56% erhöht.
In diesem Jahr wurden zusätzlich zum ersten Mal Gaststätten kontrolliert, die bei der ersten Kontrolle ein ähnlich schlechtes Ergebnis wie der Einzelhandel aufwiesen.
Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass durch verschiedene Maßnahmen wie Testkäufe, Schulungen und Presseinformationen eine Verbesserung des Verhaltens des Personals im Einzelhandel und in den Gaststätten erreicht wird. Diejenigen Geschäfte, die zum zweiten oder dritten Mal kontrolliert wurden, haben ein signifikant besseres Ergebnis. Eine Wiederholung von Testkäufen und regelmäßige Schulungen machen auf das Thema aufmerksam und halten es "in den Köpfen lebendig".