Alkoholprävention im Sport

Konkrete Alkoholprävention in einzelnen Sportvereinen vor Ort

Die Kooperation zwischen der Stadt Hannover und dem Stadtsportbund besteht seit drei Jahren. In dieser Zeit wurde zum einen auf größeren Veranstaltungen (z.B. Staffeltagen) in den beiden größten zwei Mannschaftssportarten in Hannover, Fußball und Handball, über Möglichkeiten informiert, das Thema Alkoholprävention im Verein konkret vor Ort umzusetzen. Im dritten Jahr in Folge soll es darum gehen, langfristig in den Vereinen vor Ort Handlungskonzepte zur Alkoholprävention umzusetzen. Dazu soll mit Vereinen bzw. A- oder B-Jugendmannschaften eine Kooperation bis zum Ende der Saison 11/12 abgeschlossen werden. Erweitert wird das Projekt auf die Sportarten Hockey, Rugby, Volleyball und Basketball. Eine gemeinsame Dokumentation des Gesamtprojektes durch den Jugendschutz und den Stadtsportbund soll weitere Vereine motivieren, hier initiativ zu werden.

Ziele und Methoden der Prävention

Es geht um eine Sensibilisierung im Umgang mit Alkohol im alltäglichen Vereinsleben. Zum einen sollen mit Jugendlichen aus den Altersgruppen der A- und B-Jugend Regeln erarbeitet und erprobt werden, die ihnen helfen, Grenzen beim verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu setzen und einzuhalten. Außerdem wird an das Vorbildverhalten von Eltern und Verantwortlichen im Verein, wie z.B. Trainer/innen, Betreuer/innen und Vorstandsmitgliedern erinnert. Aus diesem Grund ist es wichtig, Verhaltensregeln einzuhalten, die für alle im Verein gelten.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es folgenden konzeptionellen Rahmen

Erarbeitung, Bekanntmachung und Einhalten der Vereinbarungen zur Alkoholprävention (siehe Muster-Anlage), Workshop für Vereinsmitglieder, die im unmittelbaren Kontakt zu Jugendlichen stehen (Trainer/innen, Betreuer/innen), weiterführende Angebote
für Jugendliche im Verein; in Zusammenarbeit mit dem Jugendschutz; Information über beratende Angebote, gemeinsame Bearbeitung von Regelverstößen, Teilnahme und Angebote des Jugendschutzes bei Vereinsfesten. Über eine Dokumentation der einzelnen Projekte sollen auch andere Vereine ermutigt werden, sich mit dem Thema nachhaltig zu beschäftigen.

Vereinbarungen zur Alkoholprävention im Verein

Der Grundgedanke ist ein bewusster, maßvoller Umgang im Rahmen des Jugendschutzgesetzes, nicht das komplette Verbot von Alkohol im Sportverein. Aus diesem Grund erarbeiten die Vereine, incl. Spieler/innen, Trainer/innen und Betreuer/innen, im
Zeitraum des Projektes zum Beispiel folgende Absprachen und halten diese ein:
Kein Alkohol im Trikot! Im Trikot wird auch der Verein in der Öffentlichkeit repräsentiert.
Das Trinken im Trikot ist ein Widerspruch, da dieser Verein mit dem Projekt ein Zeichen gegen den missbräuchlichen Umgang mit Alkohol setzen möchte.

Die Erwachsenen sind dafür ein Vorbild! Für die Zeit des Trainings und des Spiels gilt diese Regel auch für sämtliche Erwachsene, die sich im unmittelbaren Umfeld bewegen (Trainer, Betreuer, Eltern). Bei Heimspielen sollten die Verantwortlichen der gegnerischen Mannschaft darauf angesprochen werden und für die Einhaltung dieser Regel geworben werden. Begrenzung des Alkoholausschankes während der Jugendspiele! In der Nähe des Sportplatzes sollen für die Zeit der Jugendspiele keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Der Wirt/die Wirtin der Vereinsgaststätte soll angesprochen werden, sich an dieser Regelung zu beteiligen. Bei Hallenspielen wird die Richtlinie eingehalten, dass innerhalb des Gebäudes für den Zeitraum des Spiels bzw. des Turniers kein Alkohol verkauft wird.
Alkohol nicht als Belohnung! Als Belohnung für herausragende Einzel- oder Mannschaftsleistungen bzw. als Geburtstagsgeschenk wird kein Alkohol eingesetzt. Dafür gibt es attraktive Alternativen.

Kein Gruppenzwang beim Alkoholtrinken! Wenn die Mannschaft feiert bzw. zu Feiern eingeladen wird, gibt es keinen Zwang beim Alkohol. Die Erwachsenen übernehmen die Aufgabe, Einzelne zu unterstützen, die keinen bzw. wenig Alkohol trinken wollen.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein