Osnabrück (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Osnabrück (Landkreis)
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
Name des Ansprechpartners: 
Melanie Grimm
Funktion des Ansprechpartners: 
Dipl. Soz.-Päd. im Sozialpsychiatrischen Dienst
Straße/Postfach: 
Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 
49082
Ort: 
Osnabrück
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 541 5018205
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 541 68205
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

HaLT - Jugendschutz - Testkäufe - Schulungen - mit Beharrlichkeit zum Erfolg

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Die meisten der im Krankenhaus behandelten Kinder und Jugendlichen hatten exzessiv in Parks, auf Spielplätzen oder an anderen öffentlichen Orten getrunken. Sie tranken meistens Spirituosen und gaben an, den Alkohol selbst beschafft zu haben.

Seit 2009 werden im Landkreis Osnabrück Testkäufe durchgeführt. Das Ergebnis zeigte, dass in 50-75% der Fälle Destillate an Minderjährige verkauft wurden. Diese Tatsachen verdeutlichen, wie schwierig es für die Mitarbeiter im Einzelhandel ist, konsequent die im Jugendschutzgesetz geregelten Alkoholabgabebestimmungen durchzusetzen. Langfristige Änderungen sind mit politischen Gesamtstrategien, verwaltungsrechtlich verbindlichen Regelungen, innovativer Weiterentwicklung durch Aufgreifen von Ideen und Erfahrungen im gemeinsamen Wirken im Netzwerk, gemeinsamen und geregelten Verfahren und finanzieller Förderung möglich. Das zeigt dieser Beitrag auf.

 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Hintergrund, Bedarf und Entwicklung der Projektidee

Logo des Projekts

Trotz der Erfolge in der präventiven Arbeit ist der exzessive Konsum von Alkohol weiterhin bei Kindern und Jugendliche höchst attraktiv. Insbesondere das so genannte "Komasaufen" ist weit verbreitet. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die stationär aufgrund einer Alkoholvergiftung behandelt werden müssen, ist in den vergangenen Jahren stetig und besorgniserregend gestiegen (vgl. stat. Statistisches Bundesamt Deutschland 2011: bei den 10-20-Jährigen von 9.500 in 2000 auf 26.428 in 2009; das ist ein Anstieg von 178% in neun Jahren). Erstmalig scheint nun die Zahl der Alkoholintoxikationen zu stagnieren, allerdings auf einem enorm hohen Niveau. In der Region Osnabrück wurden in 2006, 2011, bis 08/2012 im Rahmen des HaLT Projektes 80, 73 und 78 Kinder und Jugendliche ermittelt, die stationär im Christlichen Kinderhospital Osnabrück und den Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück behandelt wurden.

Die Hintergründe und Erklärungen für diesen Anstieg sind vielfältig und nicht ausschließlich mit einem veränderten Konsumverhalten unter jungen Menschen zu erklären. Eine der gesellschaftlichen Erklärungen ist die leichte Verfügbarkeit und der günstige Preis.

Um dem beschriebenen Trend entgegen zu wirken, führt der Caritasverband Osnabrück seit 2004 das Projekt HaLT – Hart am LimiT durch, ein Frühinterventionsprojekt zur Prävention von Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen. Es besteht mit der Umsetzung des reaktiven Bausteins ein stetiges Gesprächsangebot für vergiftete Jugendlichen und deren Eltern. Darüber hinaus werden Trainings, Projekttage, Präventionsveranstaltungen in Schulen und Freizeiteinrichtungen, Sprechstunden für Schüler, Elternarbeit, Lehrerfortbildungen und  Multiplikatorenschulungen etc. durchgeführt. Die Inhalte und Methoden haben sich an den Bedarfen der Jugendlichen orientiert und wurden stetig weiterentwickelt.

Aus diesen Ansätzen heraus wurden im proaktiven Baustein des HaLT-Projektes der Jugendschutz- die Kontrolle - und die Schulungen konsequent weiter entwickelt und durchgeführt, wie die Schulungen des Einzelhandels und die Schulungen der Auszubildenden im Einzelhandel.

Ergänzend zum Leistungsvertrag der zwischen dem Landkreis Osnabrück und den ausführenden Leistungserbringern der freien Wohlfahrtspflege seit 2001 besteht, konnte eine weitere Leistungsvereinbarung zwischen dem Landkreis, Fachdienst Gesundheit und dem Caritasverband geschlossen werden (Anlage) um die Maßnahmen im Rahmen von HaLT- Hart am Limit weiter zu befördern. Im proaktiven Baustein werden die bereits entwickelten vielfältigen Maßnahmen auf kommunaler Ebene beschrieben, die eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen im Handel, die Sensibilisierung von Verkaufspersonal, auch der Auszubildenden, von Eltern, Lehrkräften und eine breit angelegte Öffentlichkeit umfassen. Neben der Sensibilisierung und der damit einhergehenden Übernahme von Verantwortung zum Thema steht die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Einhaltung des Jugendschutzes und der vom Alkohol ausgehenden gesundheitlichen Gefahren im Vordergrund.

Das Zusammenwirken der Kooperationspartner und ein verlässliches Netzwerk sind für das Gelingen der Maßnahmen von großer Bedeutung. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über die Koordinierung und Abstimmung in der Steuerungsgruppe des Gesundheitsdienstes für den Landkreis, im Sozialpsychiatrischen Verbund, Arbeitskreis Sucht, in den kriminalpräventiven Räten der Kommunen und im kommunalen HaLT- Netzwerk. Hier werden gemeinsam mit den Mitgliedern die Bedarfe ermittelt, durchgeführte Veranstaltungen und Maßnahmen bewertet, Evaluationsergebnisse geprüft, Konzepte weiterentwickelt und Kooperationen erweitert. Das HaLT -Netzwerk besteht aus Vertretern der Verwaltung und Politik des Landkreises Osnabrück, Kinderkrankenhauses und Kinderhospitals, der Niedersächsischen Landesschulbehörde und einzelner Schulen, Einrichtungen der Jugendpflege, der Jugend- und Suchthilfe, Polizei, Stadt Osnabrück, Unternehmerverband Einzelhandel, DEHOGA, Veranstalter und Sponsoren.

Zur Förderung des konsequenten Jugendschutzes entschied sich der Landkreis 2009 zur Durchführung von Testkäufen. In einer zentralen Veranstaltung im Kreishaus wurden die Bürgermeister der Kommunen mit dem Verfahren und den Schulungsangeboten vertraut gemacht. Seither versuchen jugendliche Testkäufer/innen im Alter bis 18 Jahren, hochprozentige alkoholische Getränke in Supermärkten, Tankstellen und Getränkemärkten zu kaufen. Die Testkäufer/innen sind Fachoberschüler/innen der Verwaltung oder Polizeischule und Jugendliche aus den Kommunen, die von der Jugendpflege vorgestellt werden. Sie werden auf ihren Einsatz sorgfältig von Vertretern der Jugendpflege und den Ordnungsämtern vorbereitet, geschult und während der Ausführung begleitet. Die Vertreter der kommunalen Ordnungsämter führen mit ihnen die Testkäufe in Zusammenarbeit mit der Polizei durch. In den einzelnen Kommunen werden seither regelmäßig Testkäufe zur Überprüfung durchgeführt, ob sich die Verkäufer und Verkäuferinnen an die gesetzlich vorgeschriebene Regelung halten, Jugendlichen unter 16/18 Jahren keinen Alkohol zu verkaufen.

Die Testkäufe werden besonders vor großen kommunalen Ereignissen und Festen durchgeführt, um hier besonders zu sensibilisieren. In allen Städten und Gemeinden des Landkreises finden regelmäßig, regional durchaus sehr unterschiedliche Festivitäten statt, die oft von starkem Alkoholkonsum, insbesondere bei Jugendlichen geprägt sind. Zum Beispiel in der Region Osnabrück sind dieses der "Karneval- Ossensamstag", der 1. Mai, sogenannte "Scheunenfeten", Schützenfeste und "Abi- und Zeugnisfeiern". Vor und während dieser Feste gilt es, die Öffentlichkeit für das Thema des exzessiven Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und die Gesellschaft zum "Hinsehen" zu motivieren. Damit sind die Testkäufe keine isolierten Maßnahmen, sondern stehen im Kontext von Maßnahmenpaketen. Über die regelmäßig stattfindenden Bürgermeisterkonferenzen werden die Verantwortlichen in den Kommunen zeitnah mit den aktuellen Informationen versorgt.

Laut Ordnungsämter in den Kommunen haben sich die Ergebnisse der Testkäufe im Vergleich zu den Vorjahren leicht verbessert, aber noch nicht bis zur vollen Zufriedenheit. Auf jeden Fall sind die Akteure, besonders die Ordnungsämter, dem brisanten Gesellschaftsthema gegenüber deutlich sensibler geworden. Sie kommen auf den Landkreis zu, um gemeinsam nach Lösungen und Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.

Zunehmend fallen diejenigen Verkäufer/innen auf, die sich zwar den Ausweis der Jugendlichen zeigen lassen, aber dennoch den Alkohol verkauften. Oftmals nur ein Rechenfehler, wie sich im heraus stellt. Die Ausgabe von Alterskontrollscheiben durch den Landkreis wurde hier als sehr hilfreich und erleichternd erfahren, da mit dem taggenauen Einstellen ein Nachrechnen in dem oft hektischen Kassengeschehens nicht mehr erforderlich ist.

Das Verfahren - Hand in Hand

Der Verstoß gegen die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wird von der betroffenen Kommune dem Landkreis angezeigt. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Da sich die Beteiligten in dem Gespräch im Anschluss an dem Testkauf in der Regel einsichtig zeigen, bietet der Landkreis in einem Schreiben den Verzicht auf ein förmliches Ordnungswidrigkeitsverfahren an, wenn die Betroffenen an einer Schulung zu den Regelungen des Jugendschutzgesetzes teilnehmen.

Die Fachambulanz für Suchtprävention und Rehabilitation des  Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Osnabrück bietet regelmäßig 4x im Jahr eine entsprechende dreistündige Schulung an. Die Teilnehmer entrichten einen eigenen Betrag in Höhe von 20,00 Euro. Nach Inanspruchnahme der Schulung reicht der Teilnehmer die Bescheinigung beim Landkreis ein, der damit das Verfahren beendet. Falls kein Teilnahmebeleg vorliegt, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 100,00 – 150,00 Euro zu rechnen.

Die Schulungen, besonders der Auszubildenden

An den Schulungen nimmt nicht nur das aufgefallene Verkaufspersonal teil, sondern ebenfalls Interessierte, die das Zertifikat erlangen möchten. Der Unternehmerverband schreibt seine Mitglieder regelmäßig zu dem Thema an und teilt ihnen die Schulungstermine in den Mitgliedsorganen mit.
Auch das Angebot der betrieblichen Schulungen wird regelmäßig offeriert und von größeren Unternehmen in Anspruch genommen. Kleinere Unternehmen schätzen eher die zentral angebotenen Schulungen für die Entsendung ihrer Mitarbeiter. Die Resonanz zu den Schulungen war so positiv, dass das Angebot auch auf den Landkreis Emsland ausgeweitet wurde und dort ebenfalls regelmäßig vorgehalten wird.

Nicht nur der Einzelhandel, sondern auch die Auszubildenden im Einzelhandel erfahren zum Thema Jugendschutz und Alkoholabgabe ein Schulungsangebot. Die Auszubildenden können sich somit bereits im Unterricht mit den Jugendschutzregelungen intensiv auseinandersetzen. Sie erfahren rechtliche Kenntnisse, die ihnen Sicherheit bieten. Die jugendlichen Auszubildenden sind häufig im gleichen Alter wie die jugendlichen Käufer, das erfordert in der konkreten Situation Handlungskompetenz und Sicherheit im Tun. Die Schulungen werden an allen Berufsbildenden Schulen in Stadt und Landkreis Osnabrück, die den Unterricht für die Auszubildenden im Einzelhandel durchführen regelmäßig angeboten. In 2012 waren das 10 Klassen mit 250 Schüler und Schülerinnen. Die 171 Schüler und Schülerinnen der Berufsbildenden Schule "Am Pottgraben"  kamen aus 41 Betrieben. Die Schulung erfolgt  im ersten Ausbildungsjahr. Aktuell schlägt einer der Schuldirektoren vor, die Kenntnisse im dritten Ausbildungsjahr noch einmal in Erinnerung zu rufen und die inzwischen gesammelten Erfahrungen der Auszubildenden zu erfragen. Ziel der gemeinsamen Bearbeitung und Reflexion ist die weitere Vertiefung der Kenntnisse und die Erweiterung der Handlungskompetenzen.

Die Schulungen werden von geschulten Präventionsfachkräften des Caritasverbandes gemeinsam mit den Präventionsbeauftragten der Polizei durchgeführt. Im Vorfeld wurden 7 Kollegen und Kolleginnen der Polizei auf diese Aufgabe durch den Caritasverband vorbereitet. Diese Zusammenarbeit hat sich außerordentlich bewährt, da hier die Akteure der Testkäufe ihre direkten und regionalen Erfahrungen und Erkenntnisse einbringen können.

Qualitätssicherung und Evaluation der Ergebnisse

Die Schulungen der Auszubildenden sind mit einem umfänglichen Fragebogen evaluiert worden, die Ergebnisse liegen vor (Anlage). Die Fachambulanz ist darüber hinaus nach Din EN ISO 2008-2001 und AZAV zertifiziert.

Zu dem Angebot der Schulungen werden die Abgabestellen von alkoholischen Getränken regelmäßig aufgesucht und auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und auf die Möglichkeit des Schulungsangebots hingewiesen. Hier erfolgt eine besondere Unterstützung durch den Kriminalpräventiven Räte in den Kommunen.

Beschäftigten im Einzelhandel werden außerdem eigens entwickelten Flyer, Handkärtchen, sorry cards (Anlage), Plakate etc. zur Verfügung gestellt, die gezielt beim Hinterfragen der Kaufberechtigung von Alkoholika und Rauchwaren unterstützen. Die Unterlagen beinhalten Tipps und Ratschläge, wie z.B. der Verkauf ablehnen werden kann.

Die Schulungskonzepte

Viele Geschäfte unterstützen ihr Verkaufspersonal mittlerweile mit Aushängen, Warntönen, Bekanntmachungen, Flyern und anderen Aktionen, um die Umsetzung des Jugendschutzes zu vereinfachen. Doch "das Fragen nach dem Ausweis" und anschließendes konsequentes Handeln muss die Verkaufskraft selber ausführen. Diese Hürde, verbunden mit der ungewissen Reaktion des Gegenübers und evtl. leichten Unsicherheiten zur gesetzlichen Grundlage, führen noch immer zur Nichteinhaltung des JuSchG. Hierbei können Selbstsicherheit durch Übung und ein Repertoire von verschiedenen Handlungs- und Deeskalationsstrategien, sowie genaue Kenntnis des JuSchG helfen. Wichtig ist, dass Jeder und Jede sich eigene Strategien und Formulierungen zurechtlegt, die zur eigenen Person und Charakter passen. Denn nicht Jeder und Jede ist beispielsweise der Typ für einen spontanen, witzigen und gleichzeitig mit konsequenten Handlungen verbundenen Vortrag an der Kasse, der über die Inhalte des Jugendschutzgesetzes aufklärt.

Unterstützend werden typische Problemsituationen im Einzelhandel bei der Alkoholabgabe an Jugendliche diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Was kann man zum Beispiel macht, wenn man durch das Fenster eine Gruppe offensichtlich Minderjähriger beobachtet, die einen bereits Volljährigen zum Alkoholkauf in das Geschäft vorschicken? Eine häufige Situation, wie Verkäufer und Verkäuferinnen erklären. Zum einen kann der Verkauf verweigert werden, zum anderen kann sich das Kassenpersonal auch Name und Anschrift des Käufers notieren und erfüllt so seine Sorgfaltspflicht.

Es soll ein sicherer, selbstbewusster und konsequenter Umgang mit dem Jugendschutzgesetz im Handel gefördert und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden.

Das Personal im Einzelhandel kann damit einen wichtigen Beitrag leisten, um den riskanten Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen im Vorfeld zu verhindern.

Das heißt im Einzelnen:

  • für das Thema sensibilisieren (Verantwortung für sich und andere übernehmen)
  • das Bewusstsein für eine konsequente Umsetzung des JuSchG im Handel schärfen
  • Inhalte des § 9 JuSchuG (Alkoholabgabe) transparent und verständlich machen, mögliche Folgen bei Nichteinhaltung bewusst machen
  • Erarbeitung und Erprobung von Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung des JuSchG, besonders auch in Konfliktsituationen, mit Hilfe von Übungen
  • Aufzeigen und Erlernen von Deeskalationstechniken in gemeinsamen Übungen,
  • der gezielte Einsatz von Informationsmaterialien (Alterskontrollscheiben und sorry cards, Anlagen)

Die Teilnehmer erhalten ein Handout zum Thema und ein Zertifikat (Anlage). Flyer und Informationsmaterialien ergänzen die Unterlagen. Die Teilnahmebescheinigung reicht der Teilnehmer selbständig beim Fachdienst Jugend des Landkreises ein und beendet damit das ordnungsrechtliche Verfahren.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Verkaufsstätten

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Sozialpsychiatrischer Verbund, HaLT Netzwerk
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Leistungsvereinbarung, HaLT Netzwerk

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Innovative Weiterentwicklung im HaLT Netzwerk Niedersachsen, regionale Ideen aus den Präventionsräten

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Schulungskonzepte, Checklisten, Anschreiben, das gesamte Bußgeld-/Ahndungs-)Verfahren

Anlagen

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Vertrag Leistungsvereinbarung LKOS
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HaLT Leistungsvereinbarung
PDF icon 14_1564_1681_3396.pdf

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HaLT Einzelhandel Anschreiben Betriebe
PDF icon 14_1564_1681_3397.pdf

14_1564_1681_3398.pdf

HaLT Einzelhandel Evaluation zu den Schulungen
PDF icon 14_1564_1681_3398.pdf

14_1564_1681_3399.pdf

HaLT Einzelhandel Handout Auszubildende
PDF icon 14_1564_1681_3399.pdf

14_1564_1681_3400.pdf

HaLT Einzelhandel Handout Betriebe
PDF icon 14_1564_1681_3400.pdf

14_1564_1681_3401.pdf

HaLT Einzelhandel Teilnahmebescheinigung
PDF icon 14_1564_1681_3401.pdf

14_1564_1681_3402.pdf

HaLT Einzelhandel Zertifikat Betrieb
PDF icon 14_1564_1681_3402.pdf