Marburg

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Marburg
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung
Name des Ansprechpartners: 
Regina Linda
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachbereichsleiterin
Straße/Postfach: 
Frauenbergstraße 35
Postleitzahl: 
35039
Ort: 
Marburg
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6421 201294
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6421 201903
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Ein ungewöhnliches Team auf Erfolgskurs

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

SuPPOrdJu - ein ungewöhnliches Team auf Erfolgskurs im Jugendschutz und bei Alkoholmissbrauch

In der Stadt Marburg hat das Projekt "SuPPORDJu" der Polizei, des Jugend- und Ordnungsamtes zu einer Verbesserung der Situation im Jugendschutz und bei Alkoholmissbrauch geführt.
Phänomene mit "Binge-Drinking, Komasaufen, Vorglühen" im öffentlichen Raum ist in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt und beschäftigt zunehmend die Behörden. Für viele Jugendliche endet der Abend im Krankenhaus. Auch der Anstieg von Beschwerden, Pöbeleien, Vandalismus, Lärm und Randalen sowie von Straftaten unter exzessivem Alkoholgenuss wird öffentlich diskutiert und beschäftigte die Lokalpolitik.
Polizei, Ordnungs- und Jugendamt haben sich zusammengeschlossen, um die Probleme gemeinsam in den Griff zu bekommen. Die Kombination von Erfahrung, Wissen und rechtlichen Möglichkeiten werden gemeinsam diskutiert und mit unterschiedlichsten Lösungsansätzen angegangen.
Mit vornehmlich präventiven, aber auch repressiven Maßnahmen ist es gelungen, die Situation in Marburg zu verbessern.
 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Logo des Projekts "SuPPOrdJu"

SuPPORDJu - PolizeiPräsidium-ORDnungsamt-Jugendamt - ein ungewöhnliches Team auf Erfolgskurs

1. Anlass und Ausgangssituation

Die Universitätsstadt Marburg ist eine Stadt mit vielen jungen Menschen. Sie hat 80.000 Einwohner, davon sind 23.000 Studierende der Philipps-Universität. Unsere 37 Schulen werden von 13.000 Schülern besucht, von denen ca. die Hälfte in den umliegenden Kommunen leben.
Die Stadt Marburg beobachtet das Phänomen des steigenden Konsums von alkoholischen Getränken bei Kindern und Jugendlichen seit Jahren mit großer Sorge und hat bereits frühzeitig mit präventiven Maßnahmen und Aktionen sowie den rechtlich zur Verfügung stehenden repressiven Mitteln reagiert.
Die Umgestaltung des sog. "Marktdreiecks", einem Areal in der Marburger Innenstadt zum Teil an der Lahn mit neu gestalteten Lahnterrassen und an der Mensa sowie einem Großkino gelegen, entwickelte sich mit dem Sommer 2007 verstärkt zu einem beliebten Treffpunkt für Jugendliche, um zu feiern und zu trinken.
Hinzu kommen zwei nahe gelegene Einkaufszentren mit Supermärkten, die z. T. bis 24 Uhr geöffnet haben und die Möglichkeit bieten, sich auch außerhalb von Gaststätten und Tankstellen in den späten Abendstunden noch mit Alkohol zu versorgen.
Beschwerden über Pöbeleien, Belästigungen von Passanten, Müll, zerbrochene Flaschen, Ruhestörungen, Sachbeschädigungen, Diebstähle, Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen, Urinieren, Alkoholvergiftungen und Randale wurden laut. Die Polizei registrierte einen Anstieg von Straftaten im Bereich rund um die "Neue Party-Meile".
Jugendliche, die exzessiv Alkohol konsumierten, wurden ins Krankenhaus verbracht.
Diese Situation führte zu öffentlichen Diskussionen und wurde in den örtlichen Medien und in der Lokalpolitik thematisiert.

2. SuPPORDJu

Nachdem die Straftaten im Jahre 2008 ihren Höhepunkt am sog. "Marktdreieck" erreichten, haben sich die Polizei, das Ordnungs- und Jugendamt in einer bisher ungewöhnlichen Kooperation zusammen geschlossen, um die vorhandenen Probleme gemeinsam in den Griff zu bekommen. Noch heute ist es ein ungewöhnlicher Anblick, wenn uniformierte Polizeibeamte gemeinsam mit Sozialarbeitern des Jugendamtes die Jugendlichen ansprechen. Sehr schnell wurden die gegenseitigen Vorurteile abgebaut und die unterschiedlichen Kompetenzen und Arbeitsweisen akzeptiert. Mit großem Engagement ist es gelungen, das fachliche Wissen und die jeweiligen Zuständigkeiten zu bündeln und für das gemeinsame Ziel, den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen zu vermeiden und optimal einzusetzen.
Die Praxis zeigt, dass sich in der Zusammenarbeit die unterschiedlichen Ansätze von Polizei, Jugend- und Ordnungsamt durchaus vereinen lassen. So gelingt es zumeist, eine situationsangepasste, gemeinsame Lösung zu finden, die insbesondere für die betroffenen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen positiv ist.
Dabei sind einige Ideen recht unkonventionell, aber selbstverständlich rechtlich korrekt.
Alle beteiligten Mitarbeiter der drei Institutionen arbeiten sehr eng, engagiert und motiviert zusammen.
Den Namen "SuPPORDJu" haben wir gewählt, weil unsere Aktivitäten mit der Übersetzung aus dem Englischen "unterstützen" zu tun haben.

Wir unterstützen:

  • uns gegenseitig mit Wissen, Erfahrungen, Kenntnissen und einer sehr guten Kooperation
  • die Jugendlichen mit Aufklärung über Alkoholmissbrauch, mit Angeboten, sicher und attraktiv zu feiern, und bieten Alternativen
  • die Eltern mit Informationen und Hilfsangeboten
  • und beraten Gastwirte und Veranstalter bei Veranstaltungskonzepten

3. Ziele

Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Kombination präventiver und repressiver Maßnahmen, zu einer Verbesserung der Situation führt. Voraussetzung ist eine Vernetzung auf allen Ebenen sowie ein ständiger Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Schwerpunkt unserer Arbeit sind präventive Maßnahmen. Wir wollen informieren, beraten und aufklären.

  • Wirkungsvollste Maßnahme ist die gemeinsame Präsenz an Brennpunkten. Je nach vorgefundener Situation werden Gespräche geführt, auf Fehlverhalten aufmerksam gemacht und Konflikte gelöst.
  • Im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit wird zusammen mit den Jugendlichen nach Lösungsansätzen zur Vermeidung von Alkoholmissbrauch gesucht und Alternativen angeboten.
  • Jugendschutzkontrollen werden regelmäßig gemeinsam in Geschäften, Gaststätten, öffentlichen Plätzen und während Veranstaltungen durchgeführt.
  • In einer Milieustudie, die die Philipps-Universität im Auftrag der Stadt Marburg durchgeführt hat, wurde ermittelt, dass die Jugendlichen, die sich auf den öffentlichen Plätzen treffen und dort Alkohol konsumieren, nicht einer besondere gesellschaftlichen Schicht zuzurechnen sind.
  • Veranstalter und Gastwirte wenden sich an uns und werden u.a. bei der Planung und Durchführung von sicheren und attraktiven Veranstaltungen unterstützt.
  • Uns ist es gelungen, dass sich Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte auf freiwilliger Basis dazu bereit erklären, keinen hochprozentigen Alkohol ab 20.00 Uhr zu verkaufen. Attraktive Treffpunkte, an denen Jugendliche sich treffen und Alkohol konsumieren, befinden sich häufig in der Nähe von Lebensmittelgeschäften oder Tankstellen. Mit dem Verzicht auf den Verkauf von Alkohol, ist die Beschaffung alkoholischer Getränke nicht einfach und es wird weniger Alkohol getrunken.
  • Rund um einen Brennpunkt haben wir eine Sicherheitskooperation organisiert. Ein privater Sicherheitsdienst, der von den umliegenden Grundstückseigentümern und der Stadt Marburg für ein Freizeitgelände finanziert wird, kontrolliert gemeinsam mit der Ordnungspolizei und der Polizei. Der Sicherheitsdienst kann auf den privaten Flächen Hausrecht ausüben und die Ordnungspolizei und die Polizei können mit öffentlich-rechtlichen Maßnahmen agieren.

Wir kooperieren mit anderen Projekten, wie zum Beispiel:

a.) HaLt (Hart am Limit), ein Projekt der Stadt Marburg und des Diakonischen Werks

Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus geliefert wurden, wird noch während des stationären Krankenhausaufenthalts ein "Brückengespräch" und innerhalb einer Woche ein Nachgespräch in der Drogen- und Suchtberatung (angeboten.

b.) P³ (Präventive Pädagogische Präsenz), ein Projekt der Stadt Marburg und der Jugendkonflikthilfe (JUKO)

Die Mitarbeiter des Projekts werden aktiv, wenn Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auffällig geworden sind. Es folgt innerhalb von fünf Tagen ein Intensivgespräch mit dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten mit dem Ziel, eine Wiedergutmachungsvereinbarung zu schließen und diese zu einem späteren Zeitpunkt auch in einem Überprüfungsgespräch zu kontrollieren.

c.) BOB – Eine Kampagne gegen Alkohol am Steuer

BOB ist die Person einer Gruppe, die nach Absprache keinen Alkohol trinkt und seine Mitfahrer sicher nach Hause bringt. In den teilnehmenden Gaststätten, Kneipen und Diskotheken erhält er bei Vorlage des gelben Schlüsselanhängers "BOB" ein alkoholfreies Getränk gratis.

  • In regelmäßigen Abständen bieten wir den Jugendlichen alternative Aktivitäten. Unsere Veranstaltung "Hauptsache es dreht", bei der Jugendbands auftreten und verschiedene Sportarten angeboten werden, ist bei den Jugendlichen, auch ohne ein Alkoholangebot, sehr beliebt.
  • Am 17. Deutschen Präventionstag (16.-17.04.2012) konnten wir uns mit SuPPORDJu in München mit einem Informationsstand und dem Projektspott: "Randale in der Stadt" erfolgreich präsentieren und auch den Austausch mit anderen Teilnehmern suchen.

Alle möglichen repressiven Maßnahmen des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitsrechts und des Verwaltungsrechts werden konsequent angewandt, um den Alkoholmissbrauch zu reduzieren.

  • Bei der Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche wird regelmäßig ein Bußgeld festgesetzt. In der Kombination der Ordnungswidrigkeiten des Jugendschutzgesetzes und des § 8 OWiG wird, wenn es Sachverhalt rechtfertigt und die Verantwortung nachgewiesen werden kann, zusätzlich auch gegen die Geschäftsinhaber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
  • Bei Alkoholintoxikationen wird gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
  • Gaststättenerlaubnisse werden widerrufen, wenn mehrfach gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen worden ist.
  • Bei Mehrfachtätern, die an Brennpunkten durch Straf- und Gewalttaten auffällig werden, wird ein befristetes Aufenthaltsverbot ausgesprochen.
  • Im Jahre 2008 wurde in einer konkreten Situation mit einer Allgemeinverfügung ein befristetes Alkoholverbot ausgesprochen. Jugendliche und Kinder hatten sich per Handy oder E-Mail auf einem öffentlichen Platz getroffen und erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Mehrere Kinder mussten stark alkoholisiert in die Klinik gebracht werden. Nachdem Kontrollen, Aufnahme der Personalien mit anschließendem Kontakt zu den Eltern und Aufklärungsarbeit keine positiven Auswirkungen gezeigt hatten, blieb nur die Möglichkeit, Alkohol ganz zu verbieten. Diese Situation hat sich unmittelbar nach Inkrafttreten des Alkoholverbotes gebessert.

Unsere gemeinsamen Ziele lassen sich wie folgt definieren:

  • die gemeinsame Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG)
  • regelmäßige Jugendschutzkontrollen
  • die Aufklärung über die Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs
  • den positiven Umgang mit Alkohol vermitteln
  • Information und Beratung von Jugendlichen, Eltern, Gastwirten und Geschäftsinhabern
  • Straftaten verringern

4. Konzeptionelle Umsetzung

Hier einige Beispiele gelungener Zusammenarbeit:

Marburger Abi-Parade

Nach den letzten schriftlichen Abiturarbeiten haben die Jugendlichen in der ganzen Stadt gefeiert. Autos mit mehr oder weniger angetrunkenen Fahrern und vollbesetzt mit jugendlichen Beifahrern fuhren durch die Straßen. Es kam zu Unfällen, Randalen, Schlägereien und allen bekannten Auswirkungen eines Alkoholexzesses.
Gemeinsam mit dem Stadtschülerrat und einem Veranstalter wurde die Abi-Parade organisiert. So wie bei den Rosenmontagsumzügen schmücken die Abiturienten ihre angemieteten Wagen (LKWs) und fahren durch die Stadt. Während des Zuges besteht ein absolutes Alkoholverbot auf den Wagen. Die Abi-Parade endet direkt vor einer Diskothek bzw. einem Festzelt, wo im Anschluss noch weiter gefeiert werden kann.

Ampelbändchen

Gemeinsam mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde ein Veranstaltungskonzept entworfen. Da Veranstalter den strengen Regeln oft dadurch entgehen, dass sie in die Nachbarkommunen ausweichen, war es uns wichtig, den gesamten Landkreis in das Konzept einzubringen. Die wichtigsten Punkte des Konzeptes sind:

  • die Beratung durch die Ordnungsämter / Polizei,
  • pro 100 zu erwartende Besucher i.d.R. eine Sicherheitskraft, mindestens 4 Ordnungskräfte,
  • Einlasskontrolle und die Vergabe von "Ampelbändchen",
  • Überwachung der Außenbereiche (z.B. Parkplätze),
  • Kontrolle der Aufenthaltsbestimmungen für Kinder und Jugendliche,
  • Keine Werbung für Flat-Rate-, All-Inklusive- oder sonstige Rabattangebote.

Regelmäßige gemeinsame Jugendschutzkontrollen

Zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden allgemeinen Jugendschutzkontrollen erfolgen zu größeren Veranstaltungen, wie z. B. Rosenmontag, Abi-Parade, Herbstmesse, Marburg b(u)y Night oder sonstige Feierlichkeiten, gemeinsame Jugendschutzkontrollen. Während der missbräuchliche Konsum von Alkohol vorwiegend durch Ordnungsamt und Polizei unterbunden werden, übernimmt das Jugendamt den Part der Beratung der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Mit den Erziehungsberechtigten wird schriftlich Kontakt aufgenommen(Elternbrief) und es wird Beratungsgespräch angeboten.

Beobachtung der Marburger "Event-Szene"

Die "Event-Szene" wird gemeinsam beobachtet. Immer häufiger kommt es zu so genannten Face-book-Partys, die nicht angemeldet werden, oder es wird versucht, gaststättenrechtliche Auflagen zu verhindern, in dem Veranstaltungen als privat deklariert werden, obwohl sie öffentlich beworben werden. Aus diesen Beobachtungen und Ermittlungen resultieren oft spontane gemeinsame Jugendschutzkontrollen sowie Veranstaltungsverbote.

5. Ergebnisse und Erfolg

Als Ergebnis unserer Arbeit können wir festhalten:

  • Alkohol wird weniger konsumiert.
  • Alkoholmissbrauch wird öffentlich diskutiert.
  • Es wird nicht weggeschaut.
  • Das subjektive Sicherheitsgefühl der Marburger hat sich verbessert.
  • Jugendliche sind offener uns gegenüber und sensibler für das Thema Alkoholmissbrauch.
  • Veranstalter und Gastwirte suchen die Beratung.
  • Ein Rückgang der Straftaten an den Brennpunkten ist festzustellen (z. B. im Bereich Marburg-Mitte von 2008 bis 2011 um über 50%).
  • Ca. 300 Kommunen haben sich bereits für unser Konzept, insbesondere für das Alkoholverbot, interessiert.

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Aktionstage "Hauptsache es dreht"; gemeinsame Kontrollen (Präventiv und repressiv)

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Kinder- und Jugendparlament (KiJu-Pa)

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

P hoch 3

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Anlagen

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PPP SuPPOrdJu v. 28.03.2012
PDF icon 14_1507_1595_2600.pdf

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Logo/Button "Hauptsache es dreht"
Logo/Button "Hauptsache es dreht"

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Deutscher Präventionstag München 2012
Deutscher Präventionstag München 2012

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Polizei und Ordnungspolizei (1)
Polizei und Ordnungspolizei (1)

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Polizei und Ordnungspolizei (2)
Polizei und Ordnungspolizei (2)