Karlsruhe

Typ: 
kreisfrei
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Karlsruhe
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Ordnungs- und Bürgeramt
Name des Ansprechpartners: 
Günther Röstel
Funktion des Ansprechpartners: 
Stabsstelle für strategische Sicherheitsangelegenheiten
Straße/Postfach: 
Kaiserallee 8
Postleitzahl: 
76133
Ort: 
Karlsruhe
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 721 1333370
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 721 953370
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Gelbe Karte" für alkoholisierte Randalierer im öffentlichen Raum

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der Wettbewerbsbeitrag ist Teil einer Präventionsstrategie des Ordnungs- und Bürgeramtes, mit dem jungen Menschen führerscheinrechtliche Maßnahmen aufgezeigt werden, wenn sie im öffentlichen Raum unter Alkoholeinfluss Straftaten oder schwerwiegende Ordnungsverstöße begangen haben.

Junge Menschen, die sich um eine Fahrerlaubnis bemühen bzw. eine solche erst erhalten haben, bekommen mit der symbolischen "Gelben Karte" einen deutlichen Hinweis, dass ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt wird, sollten sie erneut im öffentlichen Raum unter Alkoholeinfluss strafbare Handlungen oder auch Ordnungsstörungen begehen, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht unwesentlich beinträchtigen.
Eignungsbedenken ergeben sich in aller Regel nach Gewaltdelikten oder wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.

Die Erfolgsaussichten dieser Strategiemaßnahme basieren auf der Erkenntnis, dass die Fahrerlaubnis bei vielen jungen Menschen auch als "Statussymbol" angesehen wird, welches nicht gerne "aufs Spiel gesetzt wird".

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Ausgangslage

Die Karlsruher Innenstadt ist mit ihren zahlreichen Diskotheken und Lokalen an den Wochenenden lokaler, regionaler und überregionlaer Treffpunkt junger Menschen. In diesem flächenmäßig kleinen Bereich befinden sich rund 450 Gaststättenbetriebe, von denen viele der Eventgastronomie zuzuordnen sind.

Durch den Event-Charakter der Nachtgastronomie bestehen für diese Betriebe in der Regel keine Sperrzeitverkürzungen. Dies sorgt dafür, dass sich zu Zeiten der Abwanderung in den frühen Morgenstunden, aber auch durch die hohen Besucherfluktuationen zwischen den Lokalitäten, eine große Personenzahl in diesem engen Raum bewegen.
Es ist festzustellen, dass zu den Morgenstunden der Grad der Alkoholisierung der Besucher ansteigt und die Hemmschwellen der Gewaltbereitschaft sinken.

2. Besondere Lage

Aufgrund dieser Ausgangslage war in den zurückliegenden Jahren ein Anstieg der Straßenkriminalität in dem beschriebenen Bereich der Stadt Karlsruhe festzustellen. Der überwiegende Teil der Besucher des Karlsruher Nachtlebens ist friedlich, lediglich ein kleiner Teil der Besucher ist polizeilich auffällig. Von diesem Anteil sind etwa 25 Prozent bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.

Insbesondere ist festzustellen, dass ab Mitternacht einzelne Personen oder Gruppen in und um der Disco-Szene Auseinandersetzungen provozieren. Diese Situationen stellen die Vollzugspolizei - gerade mit Blick auf immer knapper werdende Ressourcen - vor große Herausforderungen, insbesondere personeller Art.

Um diesen Tendenzen entgegen zu wirken, setzt die Stadt Karlsruhe mit ihren Kooperationspartnern, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Karlsruhe seit 2008 die Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte" ein.

3. Ziele der Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte"

Mit der Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte" zeigen das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe und seine Kooperationspartner ihre gesellschaftliche Verpflichtung in der polizeilichen Gefahrenvorsorge gegenüber der Bevölkerung, als auch gegenüber den ordnungsstörenden Akteuren mit ihrem zu missbilligendem Verhalten auf. Im Vordergrund steht hinter dem Wettbewerbsbeitrag "Gelbe Karte" nicht die repressiven Sanktionsmöglichkeiten, vielmehr soll mit dieser Präventionsmaßnahme eine beratende und hilfegebende Funktion gegeben werden und letztendlich zu einer dauerhaften Verhaltensänderung führen.

Die Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte" hat gegenüber der Anwohnerschaft, sowie den Besuchern des Karlsruher Nachtlebens eine Schutzfunktion vor Personen, welche andere provozieren, körperliche Auseinandersetzungen suchen oder sonstige Straftaten und Ordnungsstörungen begehen und somit das subjektive Sicherheitsgefühl nicht unwesentlich beeinträchtigen.

4. Umsetzung der Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte"

Die "Gelbe Karte" kommt in Betracht, wenn die Schwelle zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung noch nicht erreicht, die Schwelle einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber überschritten ist. Bloße Raufereien, Pöbeleien oder Belästigungen genügen in aller Regel nicht. Als weitere Voraussetzung müssen gesicherte Tatsachen der nicht zu billigenden Handlung vorliegen. Unter diesen Voraussetzungen wird auch die mit der "Gelben Karte" verbundene Belehrung bzw. Warnfunktion als Präventiv- und Aufklärungsmaßnahme rechtlich für zulässig und insbesondere bei Jugendlichen für erzieherisch sinnvoll erachtet.

Eine wichtige Informationsquelle für die Fahrerlaubnisbehörde über mögliche Eignungsbedenken sowohl bei den Fahrerlaubnisbewerbern als auch bei Fahrerlaubnisinhabern ergibt sich aus der Meldepflicht der Polizei nach § 2 Absatz 12 Straßenverkehrsgesetz. Hiernach hat die Polizei Informationen über Tatsachen, die nicht nur auf vorübergehende Eignungsmängel schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln. Bei Personen, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen oder beantragt haben, dürfen Informationen übermittelt und aufbewahrt werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Antragsstellung in absehbarer Zeit zu rechnen ist, so beispielsweise bei Jugendlichen.

So erhält das Ordnungs- und Bürgeramt, Fachbereich Polizeirecht, vom Polizeipräsidium zeitnah einen detaillierten Vorkommnisbericht. Diese Vorkommnisberichte, die auch Grundlage für ein polizeirechtliches Aufenthaltsverbot nach den Bestimmungen des Polizeigesetzes Baden-Württemberg sind, werden ausgewertet und der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe, als auch der Führerscheinstelle des Landratsamtes Karlsruhe übermittelt. Letzterer, da auch Bewohner der Landkreisgemeinden das Eventangebot der Stadt Karlsruhe annehmen.

Personen, die eine "Gelbe Karte" erhalten haben, werden statistisch erfasst, um in einem Wiederholungsfall eine erneute Beurteilung des Sachverhaltes vorzunehmen, ggf. auch mit dem Ziel eine sofortige Überprüfung der Kraftfahreignung anzuordnen.

Schriftstücke der Führerscheinstelle sind als Anlagen beigefügt.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Die Präventionsmaßnahme "Gelbe Karte" wurde zu Beginn ihrer Umsetzung von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Zunächst wurde das Konzept vom Ordnungs- und Bürgeramt und seinen Kooperationspartner, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Karlsruhe, in einer gemeinsamen Pressekonferenz unter starker Beteiligung und einem hohen Medieninteresse vorgestellt.

Nach zahlreichen Veröffentlichungen in den lokalen Printmedien hat das, bis dahin erstmalig in der Bundesrepublik von Karlsruhe geschaffene und praktizierte Konzept bundesweites Interesse gefunden. Medien, Kommunen, Polizeidienststellen, Gerichte, Staatsanwaltschaften und mit der Jugendfürsorge betraute Organisationen und Verbände aus allen Teilen der Bundesrepublik, richteten zahlreiche Anfragen an das Ordnungs- und Bürgeramt, mit dem Ziele diese Präventionsmaßnahme für ihre Zuständigkeitsbereiche zu übernehmen.

Unter dem Motto "Mach kein Stress" erfolgte eine Plakat- und Flyerkampagne mit der die Ziegruppe "junge Menschen" neben anderen ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf diese führerscheinbezogenen Verwaltungsmaßnahmen hingewiesen wurde. Bewusst wurde für den Plakat- und Flyerinhalt eine Ausdrucksweise gewählt, die von diesem Personenkreis gesprochen wird. Mit dieser "markigen" Jugendsprache wurde u.a. die "Gelbe Karte" bekannter gemacht und erreichte auch die Zielgruppe. So ist der grammatische Fehler in der Hauptaussage "Mach kein Stress" wie auch die grobe Ausdrucksweise der Aussagen Absicht. Um die Wirkung der Aussagen bei den Jugendlichen und den jungen Menschen zu erfahren, wurden im Vorfeld der Plakat- und Flyergestaltung in Diskotheken Befragungen durchgeführt. Hierbei entschied sich die Mehrzahl der Befragten für diese deutliche Sprache. Mit diesem Ergebnis führte die Stadt Karlsruhe den nicht alltäglichen Dialog mit jungen Menschen, der jedoch nicht in der täglichen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger Anwendung findet.

Den Plakat- und Flyerinhalt fügen wir als Anlage bei.

Mit der Internetseite www.karlsruhe-handelt.de wird u.a. auf das Alkoholpräventionsprojekt "Gelbe Karte" hingewiesen.

6. Ergebnisse

"GELBE KARTEN" GEGEN ALKOHOLAUFFÄLLIGE UND GEWALTBEREITE JUNGE MENSCHEN

MASSNAHMEN

2009

2010

2011

2012

Gelbe Karten
(Androhung führerscheinrechtlicher Maßnahmen)

   20

24

18

38

Anordnung eines medizinisch-
psychologischen Gutachtens

4

11

6

1

Nach "Gelber Karte"
wieder auffällig geworden

1

7. Fazit

Mit dem vom Ordnungs- und Bürgeramt ins Leben gerufene Präventionskonzept "Gelbe Karte" nahm die Stadt Karlsruhe mit ihren Kooperationspartnern in Deutschland gleich zu Beginn der Projektumsetzung eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Alkoholmissbrauch und Gewalt ein. Durch die zahlreichen bundesweiten medialen Veröffentlichungen hat es zwischenzeitlich bei vielen Kommunen Nachahmung gefunden. Auch das Innenministerium Baden-Württemberg hat, basierend auf der "Karlsruher Idee", im August 2011 eine Handlungsempfehlung an die Polizeidienststellen gerichtet, mit dem Ziel dieses Modell in der Praxis umzusetzen, um so landesweit ein einheitliches Verfahren sicherzustellen (siehe Anlage).

Das Präventionskonzept "Gelbe Karte" ist ein probates Mittel, den Alkoholmissbrauch und daraus resultierende Aggressions- und Gewaltdelikte im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Die in Karlsruhe hiermit gewonnenen Erfahrungen verdeutlichen, dass junge Menschen, sobald es um ihr "Statussymbol Führerschein" geht, auf die Warnfunktion der "Gelben Karte" positiv reagieren und sich mit einer Änderung ihres Verhaltens im öffentlichen Raum auseinandersetzen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Gesamtkonzeption "Gelbe Karte"

Anlagen

14_1511_1605_3217.pdf

Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg zu einer Handlungsempfehlung des IM BW zur Aktion "Gelbe Karte" (Quelle: 11.08.2011 - Pressestelle Innenministerium Baden-Württemberg)
PDF icon 14_1511_1605_3217.pdf

14_1511_1605_3218.pdf

Flyer- und Plakatmotiv "Mach kein Stress"
PDF icon 14_1511_1605_3218.pdf

14_1511_1605_3219.pdf

Muster-Schriftstücke der Führerscheinstelle
PDF icon 14_1511_1605_3219.pdf

14_1511_1605_3220.jpg

Jugendlicher beim Kauf von Alkohol
Jugendlicher beim Kauf von Alkohol

14_1511_1605_3221.jpg

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum - KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) - Einsatz
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum - KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) - Einsatz

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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) im Gespräch
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) im Gespräch