Hochtaunuskreis

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Hochtaunuskreis
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Hochtaunuskreis, Der Kreisausschuss
Name des Ansprechpartners: 
Herr Miot
Funktion des Ansprechpartners: 
Projektkoordinator Hart am Limit, FB-Leiter Kinder, Jugendarbeit, Betreuungsstelle und Sozialpsychiatrischer Dienst
Straße/Postfach: 
Ludwig-Erhardt-Anlage 1-5
Postleitzahl: 
61352
Ort: 
Bad Homburg
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6172 9995100
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6172 9999827
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Kinder- und Jugendschutz aktiv im Verein

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Vorbildverhalten Erwachsener und die Früherkennung von suchtgefährdeten Jugendlichen im Verein ist wichtiger Bestandteil einer wirkungsvollen Präventionsstrategie, da Kinder und Jugendliche dort einen großen Teil ihrer Freizeit verbringen und ehrenamtlich Tätige eine hohe Glaubwürdigkeit bei Jugendlichen besitzen. Trainer und Jugendleiter sind ein wichtiges Vorbild neben den primären Erziehungsinstanzen von Elternhaus und Schule.

Der Hochtaunuskreis bietet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe, der Sportjugend Hessen und dem Sportkreis Hochtaunus das Tagesseminar "Kinder- und Jugendschutz aktiv im Verein" an. Bis 2015 sollen in allen Städten und Gemeinden Tagesseminare stattgefunden haben.

Ziel ist es, dass der Verein durch strukturelle Maßnahmen komatöses Rauschtrinken verhindert, attraktive Alternativen zu alkoholischen Getränken anbietet, eine Sportkultur des Genusses und der alkoholfreien Frustrationsverarbeitung entwickelt, sowie eine Früherkennung alkoholgefährdeter Menschen und eine entsprechende Frühintervention im Verein sicher stellt.
 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Wettbewerbsbeitrag als Teil einer kommunalen Gesamtkonzeption zur Alkoholprävention

Der Hochtaunuskreis ist Standort des Projektes "Hart am Limit". Im reaktiven Projektbaustein erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Eltern und Bezugspersonen nach stationär behandelter Alkoholvergiftung noch im Krankenhaus ein entsprechendes Beratungsangebot durch den Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.

Im proaktiven Teil arbeitet ein Netzwerk aus allen Ordnungsämtern des Landkreises, der Polizei, des Jugendamtes, Kreisjugendring, Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe, schulpsychologischer Dienst und Gaststättenverband gemeinsam an wirkungsvollen Maßnahmen der Verhältnisprävention. Zu nennen sind dabei die jeweils kommunal erarbeiteten Sicherheitskonzepte mit sogenannten Bannmeilen ohne Alkoholkonsum, Einsatz von geschlechtsparitätisch besetzten Jugendscouts, Einbindung von Veranstaltern auf der Grundlage der Publikation der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. "Jugendschutz in der Praxis – Veranstaltung geplant", Jugendschutzstreifen von Polizei und Jugendamt im weiten Umfeld der Veranstaltungen zur Eindämmung des "Vorglühens" und Kontrolle der Verkaufsstätten von Alkohol, Beratung der Veranstalter zu attraktiven alkoholfreien Getränken, Unterstützung des Sponsoring von alkoholfreien Getränken.

Daneben werden regelmäßig Jugendschutzkontrollen und öffentliche Veranstaltungen zum Thema Alkohol durchgeführt.

Das Vorbildverhalten Erwachsener ist wichtiger Bestandteil einer wirkungsvollen Alkoholprävention. Da Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Großteil ihrer Freizeit im Verein oder im Jugendverband und mit Freunden aus dem Verein verbringen, ist der Verein eine wichtige Sozialisationsinstanz. Im Rahmen des Verselbständigungsprozesses von Kindern und Jugendlichen sind Trainer und Übungsleiter wichtige Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche. Hier erproben sie Grenzen. Im Netzwerk bestand sehr schnell Einigkeit, dass Vereine und Jugendverbände wichtige Netzwerkpartner in der Alkoholprävention sind.

2. Ausgangs- und Bedarfsanalyse

Alle Netzwerkpartner konnten beobachten, dass komatöses Rauschtrinken bei öffentlichen Klein- und Großveranstaltungen dank der kommunal erarbeiteten Sicherheitskonzepte an Bedeutung verliert. Festzustellen ist, dass Alkoholmißbrauch zunehmend im privaten Bereich stattfindet. Vereine mit den Vereinshäusern, den öffentlichen Sportplätzen und den vielen kleinen und großen Festen stehen im Fokus der Öffentlichkeit.

Kinder und Jugendliche wurden bislang durch Maßnahmen der Suchtprävention in der Schule erreicht, bisher jedoch kaum im öffentlichen Freizeitbereich der Sportvereine und der Jugendverbände. Die Arbeit in den Sportvereinen und Jugendverbänden wird von ehrenamtlichen Personen geleistet, die sehr viel Zeit in ihre sportliche Ausbildung als Jugendleiter oder Trainer investieren. Es wurde als schwierig bewertet, den Personenkreis für zusätzliche Aufgaben zu gewinnen. Viele Projekte, die sich an ehrenamtlich Tätige richten, scheiterten bisher an mangelnder Teilnahme. Es musste deshalb eine Zugangsweise über die Netzwerke der Zielgruppe gewählt werden – also über den Sportkreis, der Hessischen Sportjugend und der jeweiligen Kommune, die eng mit den Sportvereinen vor Ort vernetzt ist. Es mussten aktuelle Themen gewählt werden, die Interesse wecken und nicht als Spaßbremse gewertet werden, gleichwohl aber Alkoholprävention hinreichend abdecken. In der Zusammenarbeit mit Sportkreis und der Hessischen Sportjugend bestätigte sich die Ausgangshypothese des Netzwerkes Hart am Limit, dass Kindeswohlfragen wie Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Kindeswohlgefährdung neben der Alkoholprävention in den Sportvereinen wichtige, aber häufig vernachlässigte Bereich sind. Außerdem sollten Anreize für die Teilnahme in Form eines kostenlosen Angebotes, und in Form der Anerkennung des Tagesseminars zur Verlängerung der Übungsleiter-, Jugendleiter, Vereinsmanager-Lizenz gegeben werden.

3. Ziele des Projektes

3.1. Kurzfristige Ziele

Die Teilnehmer/innen am Seminar sollen die Grundlagen der Aufsichtspflicht und der Verkehrssicherungspflicht beherrschen. Sie sollen in diesem Zusammenhang auch die Haftungsproblematik in Bezug auf komatöses Rauschtrinken Minderjähriger erkennen.
(erfolgt methodisch anhand von Fallbeispielen)

Die Teilnehmer/innen sollen in der Lage sein, alkoholfreie Getränke als attraktive Alternative zu alkoholischen Getränken wahr zu nehmen und im Sportverein anzubieten (hierzu verköstigen die Teilnehmer/innen alkoholfreie Cocktails und Bowle und erhalten Rezepte)

Die Teilnehmer/innen sollen zwischen Genuss, Gewöhnung und Alkoholsucht unterscheiden können. Sie sollen die Wirkung unterschiedlicher Promillewerte im Rauschbrillenparkour erleben.

Die Teilnehmer/innen sollen vielfältige Möglichkeiten des Genusses als wichtige Grundlage der Alkoholprävention, aber auch der Frustrationsbewältigung kennen lernen (durch Beispiele aus der Spiel- und Entspannungspädagogik).

Die Teilnehmer/innen sollen die unterschiedlichen Gefährdungssituationen für junge Frauen (sexuelle Ausbeutung unter Alkoholeinfluss, Veröffentlichung im Internet) und junge Männer (Gewalt, starke Alkoholintoxikation) als Multiplikatoren den jungen Menschen verdeutlichen können.

Die Teilnehmer/innen sollen Planungshilfen erhalten, um durch strukturelle Maßnahme komatöses Rauschtrinken zu verhindern. Sie sollen auch Verhaltensweisen erproben, um den Ausschank von Alkohol an deutlich alkoholisierten Personen zu verhindern (durch Rollenspiele).

Die Teilnehmer/Innen sollen eine Alkoholgefährdung früh erkennen und Gesprächsstrategien im Umgang mit den Betroffenen erlernen. Weiterhin erhalten Sie die Ansprechpartner der Beratungsstellen und Institutionen.

Die Teilnehmer/innen sollen sich mit Grenzüberschreitungen im Sport und Jugendverband auseinandersetzten, sei es sexuelle, körperliche und psychische Grenzüberschreitungen z.B. auch in Form der Nötigung zu Alkoholkonsum. Sie sollen Empathie für die Betroffenen entwickeln (anhand von Fallbeispielen)

Sie sollen eine Kultur des Hinsehens entwickeln und für den Sportverein einen öffentlichen Verhaltenskodex in Form von Leitlinien entwickeln (vgl. Beispiele der Hessischen Sportjugend).

3.2. Mittelfristiges Ziel

Mittelfristiges Ziel ist es, das Gelernte im Alltag des Sportvereins umzusetzen.

3.3. Langfristiges Ziel

Langfristiges Ziel ist es, dass der jeweilige Verein oder Jugendverband sich einer Zertifizierung Jugendschutz beteiligt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vorstand ein öffentlich zugängliches Konzept Jugendschutz und Kinderwohl erarbeitet. Weiterhin ist Voraussetzung, dass zwei Jugendschutzbeauftragte des Vereins benannt sind, die neue Gruppenleiter und Trainer in die Thematik einarbeiten und bei der Planung von Veranstaltungen den Verein unterstützen. Damit soll eine langfristige und nachhaltige alkoholpräventive und Jugendschutzrelevante Präventionsstrategie umgesetzt werden.

4. Qualitätsmanagement und Evaluation

Nach jedem Seminar wird die Zufriedenheit der Teilnehmer/innen schriftlich erfragt und die Gesamtergebnisse ausgewertet (siehe Anlage).

Nach 6 Monaten sollen alle Seminarteilnehmer zum Umsetzungstand und zum nachhaltigen Erkenntnisgewinn befragt werden.

Wurden eine ausreichende Zahl an Vereins oder Verbandsmitglieder geschult, soll im Gespräch mit dem Vorstand und der Bürgermeisterin/den Bürgermeister die Zertifizierung mit dem Ziel der Umsetzung erläutert werden.

5. Bisherige Ergebnisse und Erreichtes

Es ist gelungen das Konzept im Sportkreis Hochtaunus, in der Sportjugend Hessen, bei den Bürgermeistern des Landkreises und den Landrat sowie den Ordnungsämter, der Polizei und des Kreisjugendrings nicht nur kommunalpolitisch, sondern auch fachpolitisch zu verankern. Die Seminarankündigung läuft über die jeweilige Stadt oder Gemeinde, so dass die kommunalpolitische Einflussmöglichkeit optimal genutzt wird. Das Konzept ist langfristig und nachhaltig angelegt und kombiniert Verhaltens- und Verhältnisprävention.

Das Konzept wurde in einem Modellprojekt im Herbst 2012 in Königstein erfolgreich erprobt und die Akteure der Sportvereine und Jugendverbände aktiv eingebunden. Das Konzept wird nun auf andere Städte und Gemeinden übertragen. Bis 2015 sollen in allen Städten und Gemeinden im Hochtaunuskreis entsprechende Schulungen stattgefunden haben.

6. Verwendung eine möglichen Preisgeldes

Mit einem gewährten Preisgeld könnte die Zahl der Seminare pro Jahr erhöht werden. Weiterhin könnte mit dem Preisgeld auch ein kleiner finanzieller Anreiz der Vereine für die Zertifizierung im Jugendschutz ermöglicht werden. Weiterhin könnte die Zertifizierung durch entsprechende Aushängeschilder und durch die Bereitstellung von Schulungsmaterialien unterstützt werden.
 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Vereinsleben

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Sportkreis Hochtaunus, Sportjugend Hessen, Kreisjugendring
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Teile aus den Projektunterlagen "Hart am Limit", Teile aus der Sportjugend Hessen

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Das Seminarkonzept soll in allen Städten und des Landkreises umgesetzt werden

Anlagen