Hochheim am Main

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Hochheim am Main
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Stadt Hochheim am Main, Team 1.1
Name des Ansprechpartners: 
Ernst Willi Hofmann
Funktion des Ansprechpartners: 
Teamleiter, Magistratsrat
Straße/Postfach: 
Burgeffstraße 30/Le-Pontet-Platz
Postleitzahl: 
65239
Ort: 
Hochheim am Main
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6146 900130
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6146 900199
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Hochheimer Markt" - auch ohne Alkohol-Rausch ein berauschendes Fest für junge Leute

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der traditionelle "Hochheimer Markt" ist einer der größten Jahrmärkte Deutschlands. Er zieht jährlich an einem verlängerten Wochenende im November mehr als 500.000 Besucher an. Polizei, Rettungsdienste und Veranstalter haben vor einigen Jahren erkennen müssen, dass die Veranstaltung auch von einer zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen benutzt wird, um alkoholische Getränke zu konsumieren. Ein Phänomen, das bei ähnlichen Strukturen an vielen Orten zu beobachten ist. Unser Konzept dagegen besteht aus mehreren Aktivitäten in den Bereichen Prävention und auch Repression und setzt vor allem auf die Stärkung der Persönlichkeit und Eigenverantwortung der jungen Mensche.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

  • Riskanter und gefährlicher Konsum: 8,2% der Zwölf- bis 17-Jährigen trinkt Alkoholmengen, die auch für gesunde Erwachsene riskant oder gefährlich sind (BZgA 2009).1
  • Binge-Drinking: Jeder fünfte Jugendliche trinkt einmal im Monat fünf Gläser oder mehr. Diese Menge ist für Jugendliche gefährlich, da sie die körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen kann.2
  • Alkoholvergiftungen: Die Zahl der Jugendlichen, die mit akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist zwischen 2000 und 2008 um 170 Prozent gestiegen – von 9.514 auf 25.709.3
  • Zwischen 2006 und 2008 hat sich die Zahl der Jugendlichen, die volltrunken in den Kliniken des Main- Taunus-Kreises eingeliefert wurden, fast verdreifacht.4
  • "Früher haben die Jugendlichen ein wenig Wodka in den Orangensaft gemischt, heute mischen sie ein wenig Orangensaft in den Wodka!5

Hochheimer Markt – Treffpunkt für Hunderttausende

Der Hochheimer Markt hat eine über 500-jährige Tradition und in den vergangenen Jahren immer mehr an Popularität gewonnen. Als einer der größten Jahrmärkte Deutschlands lockt der fünftägige Herbstmarkt am ersten Novemberwochenende nach Allerseelen jährlich bis zu 600.000 Besucher in die Wein- und Sektsstadt. Der Hochheimer Markt ist Jahrmarkt und Volksfest zugleich und bietet ein vielfältiges Verkaufs-, Veranstaltungs- und attraktives Freizeitangebot für die gesamte Familie.

Neben unzähligen Krammarktständen präsentieren verschiedene Händler das Know-how an landwirtschaftlichen und weinbautechnischen Maschinen und Geräten sowie alles Rund um Haus und Garten im Ausstellungsfreigelände. Über 60 Händler bieten in einem modernen Messe- und Ausstellungszelt die verschiedensten Gesundheits- und Fitnessartikel, Haushaltsgeräte und Maschinen für Werkstatt und Hobby sowie Textilien und Schmuck zum Verkauf.

Im großen Festzelt können sich bis zu 2.500 Gäste von dem vielfältigen Angebot bewirten lassen. Attraktive Fahrgeschäfte und die unterschiedlichsten Speisen- und Getränkestände laden zum Feiern und Genießen ein.

Was können wir gegen Alkoholexzesse im Schatten des "Marktes" unternehmen?

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Anonymität solcher Großveranstaltungen nutzen, um sich einen Alkohol-Rausch anzutrinken, ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Es kam vor, dass 13-Jährige auf Intensivstationen behandelt werden mussten. Zu viel Alkohol war auch die Ursache für zahlreiche Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, die von berauschten Gruppen und Einzeltätern im Zusammenhang mit dem Besuch des Hochheimer Marktes begangen wurden. Auch beim Hochheimer Weinfest, das jährlich mitten im Sommer stattfindet, gibt es ähnliche Anzeichen, allerdings in einer deutlich niedrigeren Quantität. Trotzdem finden auch dann die beschriebenen Angebote (Chill-Out-Zone und Jugendschutzkontrollen) Anwendung.

Eine umfangreiche Bestandsaufnahme war nötig: Der Rettungsdienst berichtete über die Anzahl der versorgten Patientinnen und Patienten. Die üblichen Beschaffungsmodalitäten und –wege zeigten sich bei Befragungen und bei den Jugendschutzkontrollen: auf der Veranstaltung selbst wird kaum Alkohol gekauft. Meist bringen die Besucherinnen und Besucher im jugendlichen Alter "harte Sachen" schon mit oder beschaffen Bier und Alkopop-Getränke in Supermärkten und Tankstellen auf dem Weg zum Markt.

Seit 2008 arbeiten wir an einem Konzept, mit dessen Hilfe wir diese Entwicklung stoppen wollen. Es wird ständig evaluiert, weiterentwickelt und den Gegebenheiten und Erkenntnissen angepasst. Heute, Anfang 2013, hat dieses Konzept drei Handlungsschwerpunkte:

  1. Prävention: Die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze, insbesondere die Gründe, die zu Abgabe- und Verzehrverboten für alkoholische Getränke führen, müssen allgemein bekannt und akzeptiert sein. Die körperlichen und psychischen Folgen von Alkoholgenuss im Kindes- und Jugendalter müssen allen Beteiligten deutlich sein.
  2. Intervention: In die Veranstaltung integriert ist die Chill-out-Zone der städtischen Jugendarbeit. Die Chill-out-Zone ist Anlaufstelle für alle jungen Menschen. Hier erlebt man, dass Spaß und Genuss nicht davon abhängen, ob man Alkoholika trinkt. Die Main-Taunus-Scouts suchen den Kontakt zu jungen Marktbesuchern, um sie zum richtigen Umgang mit alkoholischen Getränken zu motivieren.
  3. Repression: Gemischt besetzte Jugendschutz-Kontrollen durch die Polizei und die Ordnungsbehörde decken Zuwiderhandlungen Einzelner auf. Rechtswidriges Mitführen alkoholischer Getränke wird aufgedeckt und verhindert.

Warum kümmern wir uns als Stadt und Veranstalter des Hochheimer Marktes so intensiv und mit großem persönlichen Einsatz um diese Problematik? Neben der elterlichen Pflicht zur Erziehung ist es Aufgabe der Gesellschaft, der Behörden und Institutionen, Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie müssen in der Lage sein, eigen- und sozial verantwortlich auch mit dem Konsum von Alkoholika und anderen Drogen umzugehen.

Erste Gelingensbedingung: Prävention

Ein Mensch, der sich selbst wertschätzen kann, in diesem Sinne stark ist, wird "Nein" sagen, wenn ihm etwas angeboten wird, das ihn schädigen kann – und das er deshalb auch nicht will. Deshalb haben wir nach Wegen gesucht, wie wir diese Stärkung unterstützen können und einige Akteure "ins Boot" geholt, die dabei helfen können.

Das Elternhaus ist und bleibt dabei der wichtigste Wegweiser im Umgang mit Alkohol. Zusammen mit dem Netzwerk Jugendarbeit hat der örtliche Präventionsrat Vortragsveranstaltungen für Eltern und Erziehende angeboten, die sich mit den Themen Pubertät und Suchtprävention beschäftigen. In den Schulen, in der Jugendarbeit und in der Arbeit mit Eltern sind die verschiedenen Projekte zur Stärkung des eigenen Ich’s etabliert. Das Projekt "HaLT – Hart am LimiT", vom Hessischen Sozialministerium, den teilnehmenden Kommunen und Krankenkassen in Hessen getragen, wendet sich u. a. auch an Eltern, deren Kind aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums in ein Krankenhaus eingeliefert wurde oder die Unterstützung brauchen.

Unsere Jugendarbeit verfolgt in ihren Angeboten die Ich-Stärkung unserer Kinder und Jugendlichen als wichtiges Ziel. Die Unterstützung durch das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Main-Taunus-Kreis ist ein wichtiger Baustein. Es leistet Hilfe und Unterstützung in der Suchtprävention, Sozialpädagogischen Familienhilfe, sowie Suchtberatung und Suchtbehandlung. Und zwar für die Betroffenen und deren Eltern.

Junge Menschen, die wertschätzend mit sich und anderen umgehen, werden auch die Regeln, die sich die Gesellschaft im Umgang mit Alkohol gegeben hat, beachten. Diese Regeln bekannt zu machen und bekannt zu halten ist eine ständige Aufgabe aller.

Zweite Gelingensbedingung: Intervention

Alle Betreiber von Verkaufsständen auf dem Hochheimer Markt werden fortdauernd auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken verpflichtet. Die Veranstalterin des Festes, die Hochheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bereich Feste und Märkte, überwacht, dass auch das angestellte Verkaufspersonal die Bestimmungen kennt und einhält. In allen Getränkeständen hängen zusätzliche Hinweisschilder, die an die Abgaberegelungen erinnern.

Standbetreiber, die sich nicht daran halten, müssen auch damit rechnen, dass sie die Zulassung zu kommenden Veranstaltungen verlieren.

In Verhandlungen konnten wir erreichen, dass ein Supermarkt in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes, der bisher stets Anlaufstelle für eine große Anzahl junger Menschen zum Kauf von alkoholischen Getränken war, an den Markt-Freitagen und Markt-Samstagen nicht erst um 22 Uhr, sondern bereits deutlich früher schließt. Auf dem Parkplatz vor diesem Markt trafen sich in früheren Jahren viele Gruppen, die dann die frisch erworbenen Flaschen zum "Antrinken" benutzten. Oft mussten gleich mehrere Gruppen von Polizeibeamten die Szenerie kontrollieren, um schlimmeres zu verhindern.

Der private Betreiber des 2.500 Menschen fassenden Festzeltes auf dem Hochheimer Markt hat im Jahr 2012 mit unserer Unterstützung verfügt, dass an den Abendveranstaltungen Kinder und Jugendliche nur noch in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt erhalten.

Die Main-Taunus-Scouts, eine Gruppe engagierter junger Menschen, die bei großen Veranstaltungen im Main-Taunus-Kreis den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sucht, um sie darin zu bestärken, dass man auch ohne Rauschmittel ein berauschendes Fest feiern kann, sind seit 2010 auf dem Hochheimer Markt im Einsatz. Gleichaltrige, die in der Kommunikation mit trinkenden Jugendlichen geschult sind, werden durchaus als Intervenierende wahr- und ernstgenommen. Die Main-Taunus-Scouts sind im Auftrag des Amtes für Jugend, Schulen und Sport des Main-Taunus-Kreises von der Fachstelle für Suchtprävention geschult worden. Sie suchen auf Festen den Kontakt zu jungen Menschen, vermitteln Kenntnisse sowie Informationen über die Folgen und Auswirkungen von Alkohol.

In den Räumen der Chill-out-Zone sind junge Menschen gut aufgehoben. Hier gibt es Spiel-, Verweil- und alkoholfreie Getränkeangebote, hier sind die Mitarbeiterinnen der städtischen Jugendarbeit für ihre Gäste Ansprechpartner. Es spricht sich herum: von Jahr zu Jahr wird das Angebot stärker angenommen.

Dritte Gelingensbedingung: Repression

Dass Jugendliche neugierig auf Geschmack und Wirkung alkoholischer Getränke sind, gehört zum alterstypischen Experimentierverhalten. Sie haben den natürlichen Wunsch, sich auszuprobieren und Herausforderungen zu bestehen. Dazu brauchen sie mit zunehmendem Alter immer größere Gestaltungsspielräume – aber auch einen Halt gebenden Rahmen und Pflichten. Das Jugendschutzgesetz ist eine praktikable Regelung, die das Erlernen eines unschädlichen Umgangs mit Alkohol sinnvoll unterstützt:6

  • Keine Abgabe/Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige.
  • Keine Abgabe/Verkauf von Spirituosen (Schnaps, Wodka, Rum usw.) und Getränken, die Spirituosen enthalten, an unter 18-Jährige.

Diese Regeln sind nicht verhandelbar!

Gemeinsame Kontrollen durch Polizeibeamte und Beamte der Hochheimer Ordnungsbehörde setzen dort an, wo man diese Regeln nicht beachten will. Die Gruppe durchstreift das Veranstaltungsgelände und spricht junge Menschen an, die entweder beim Konsumieren von alkoholischen Getränken beobachtet werden oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie solche mitführen könnten. Wer solche Getränke dabei hat, muss nachweisen, dass er die Altersgrenzen erreicht hat. Wer zu jung ist, muss mit Folgen rechnen, die je nach Situation und Verhalten der Betroffenen von der Wegnahme der Behälter (oftmals mit einem freiwilligen Ausleeren der Flaschen an Ort und Stelle) bis zum Aufsuchen der Erziehungsberechtigten oder auch Hinweis an die Jugendämter reichen können. Jedenfalls werden auch diese Kontakte genutzt, um die Betroffenen über die negativen Auswirkungen des Alkoholtrinkens zu informieren – und zum Nein-Sagen zu ermuntern. Aus unserer Pressemitteilung zum Hochheimer Markt 2013:

Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche – Strenge Kontrollen beim Hochheimer Markt

In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Rummel von Volksfesten Alkohol trinken und sich gesundheitlich gefährden und schädigen, stark angestiegen. Auch das Lebensalter ist stetig gesunken. Zwölfjährige werden am Rande von Festen oder auch mittendrin betrunken angetroffen und müssen ärztlich und stationär behandelt werden. Die Berichte der Rettungsdienste sind alarmierend.

Polizei, Marktleitung und Ordnungsbehörde werden zum Hochheimer Markt ihr vor vier Jahren begonnenes Konzept fortsetzen, um derartigen Auswüchsen im Schatten des beliebten Volksfestes gezielt begegnen zu können. Wichtig ist, dass "an der Quelle", also
dort, wo Alkohol verkauft und ausgeschenkt wird, der Hahn für Kinder und Jugendliche zu bleibt.

Manche jungen Marktbesucher bringen in ihren Rucksäcken schon Schnaps und Alcopops mit, die dann konsumiert werden sollen. Andere kommen schon angetrunken auf dem Fest an. Nach diesem "Vorglühen" , so der gebräuchliche Jargon, genügt oft ein Glühwein oder ein Bier, um den Geist zu vernebeln.

Die Polizei und die Ordnungsbehörde haben für die Markttage eine gemeinsame Gruppe zusammen gestellt, die vor Ort, also auf dem Marktgelände und den Zuwegen, Bushaltestellen usw. durch intensive Beoabachtung und Kontrolle auffällige Kinder und Jugendliche anspricht. Diese Jugendschutzkontrolle beinhaltet auch die Durchsicht von mitgebrachten Rucksäcken und die Personalienüberprüfung.

Wenn alkoholisierte Minderjährige angetroffen werden, wird die Gruppe je nach Situation die Eltern verständigen, für ärztliche Behandlung sorgen, das Jugendamt einschalten. Sollte es sich herausstellen, dass in verbotener Weise Alkohol an Minderjährige abgegeben wurde, werden die Standbetreiber oder Verkäufer zur Rechenschaft gezogen. Für einen solchen Anbieter ist dann "der Markt gelaufen."

Roman Sickenberger von der Polizeistation Flörsheim und Ernst Willi Hofmann von der Hochheimer Ordnungsbehörde sind sich einig: "Wir dürfen nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist! Deshalb gehen Polizei und Ordnungsamt zusammen auf Streife, um zu vermeiden, dass Kinder und Jugendliche sich selbst schädigen." Und an die Eltern richten sie den Appell: "Kümmern Sie sich bitte darum, mit wem Ihr Kind den Markt besucht, was dort passiert! Besprechen Sie rechtzeitig die verheerende Wirkung von Alkohol und Drogen und sorgen Sie für vertrauensvolle Nähe zu Ihrem Kind, damit Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen."

Die Erkenntnisse aus der inzwischen 5-jährigen Praxis sind ermutigend: insgesamt wurde der starke Anstieg von Marktbesuchern im jungen Alter, die rettungsdienstlich und ärztlich versorgt werden mussten, weil sie getrunken hatten, gestoppt. Es spricht sich unter den Besuchern herum, dass man mit Kontrollen rechnen muss. Die Medien berichten über die Aktivitäten und sorgen dafür, dass dieses Thema in den Schulen, in den Jugendclubs, Vereinen und auch im Elternhaus "besetzt" wird.

Fazit:

Der große Aufwand zahlt sich aus. Die Vernetzung zwischen Prävention, Intervention und Repression gelingt und verhindert manches negative Erlebnis eines Kindes oder eines Jugendlichen im zu frühen Umgang mit alkoholischen Getränken.

Die meisten Erwachsenen trinken Alkohol, er ist oft Bestandteil unserer Fest- und Tischkultur. Kinder lernen den unschädlichen, genussorientierten Umgang jedoch nicht von allein. Sie experimentieren mit einem Stoff aus der Erwachsenenwelt und testen ihre Grenzen aus. In dieser Phase benötigen sie deutliche Hinweise, wo Experimente keinen Platz haben, und nachvollziehbare Regeln. Die wichtigste Orientierung können Eltern und Erziehende bieten. Zwar streiten Jugendliche dies gerade in der Pubertät oft lautstark ab, aber das Verhalten der Eltern bildet doch den "inneren Kompass" für ihr Verhalten.7 Ein sorgfältiger Umgang mit Alkohol durch die "vorbildlichen" Eltern findet auch in der nächsten Generation Nachahmung.

Denn: "Es hat keinen Sinn, Kinder zu erziehen; sie machen uns doch alles nach."

1 Quelle: www.dhs.de/web/infomaterial/factsheets.php
2 wie vor
3 wie vor
4 Zeitungsbericht "Sie saufen sich ins Koma", Höchster Kreisblatt, 7. Oktober 2010
5 Aussage eines in der Suchtprävention tätigen Sozialarbeiters lt. Zeitungsbericht "Sie saufen sich ins Koma", Höchster Kreisblatt, 7. Oktober 2010
6 aus: "HaLT" – Jugendliche und Alkohol, Tipps für Eltern
7 aus: "HaLT" – Jugendliche und Alkohol, Tipps für Eltern

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Städtische Jugendarbeit

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

"Hart am Limit" (HaLT)

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Einzelne bewährte Aktionen werden auch in anderen Städten und Gemeinden durchgeführt, z. B. zu Fastnachtsumzügen und größeren Volksfesten mit ähnlicher Infrastruktur.

Einzelprojekte

Anlagen

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PDF icon 14_1521_1620_2825.PDF
Beschreibung Wettbewerbsbeitrag "Hochheimer Markt" (mit Abbildungen)

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Logo Hochheimer Markt
Logo Hochheimer Markt

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Marktleben - Marktbesucher
Marktleben - Marktbesucher

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Marktleben - Rasante Fahrgeschäfte für "junges" Publikum
Marktleben - Rasante Fahrgeschäfte für "junges" Publikum

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Jugendschutzkontrolle beim Auto-Scooter
Jugendschutzkontrolle beim Auto-Scooter

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Jugendschutzkontrolle - Überprüfen und ins Gespräch kommen
Jugendschutzkontrolle - Überprüfen und ins Gespräch kommen

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Jugendschutzkontrolle - Polizei und Ordnungsamt sprechen junge Leute an
Jugendschutzkontrolle - Polizei und Ordnungsamt sprechen junge Leute an