Harburg (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Harburg (Landkreis)
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Landkreis Harburg
Name des Ansprechpartners: 
Kai Schepers
Funktion des Ansprechpartners: 
Mitarbeiter der Kreisjugendpflege
Straße/Postfach: 
Schlossplatz 6
Postleitzahl: 
21423
Ort: 
Winsen (Luhe)
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 4171 693594
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 4171 693196
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Aktionswoche gegen Sucht "Wer ist hier die Flasche?" im Rahmen eines suchtpräventiven Gesamtkonzeptes für den Landkreis Harburg

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

In den Kommunen des Landkreises Harburg wurden von Politikern, Polizei und Fachkräften der Jugendhilfe seit etwa 2006 im öffentlichen Raum zunehmend mehr Alkohol trinkende junge Menschen bemerkt. Aus diesen Gruppen wurden vermehrt Straftaten verübt. Zeitliche Schwerpunkte waren vor allem Dorf- und Stadtfeste und die Wochenenden.

Der Landkreis Harburg (Kreisjugendpflege) hat im Rahmen des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes darauf mit verschiedenen und mit den Kooperationspartnern abgestimmten Maßnahmen reagiert. Im Rahmen dieses Beitrags soll neben dem Gesamtkonzept als Einzelmaßnahme die Aktionswoche gegen Sucht "Wer ist hier die Flasche?" herausgestellt werden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Logo des Landkreises Harburg

In den Kommunen des Landkreises Harburg wurden von Politikern, Polizei und Fachkräften der Jugendhilfe seit etwa 2006 im öffentlichen Raum zunehmend mehr Alkohol trinkende junge Menschen bemerkt. Aus diesen Gruppen wurden vermehrt Straftaten verübt. Zeitliche Schwerpunkte waren vor allem Dorf- und Stadtfeste und die Wochenenden.

Die Kreisjugendpflege und die kommunale Suchtberatung erstellten Anfang 2007 ein Suchtpräventionskonzept, das die Situation analysiert und verschiedene Bausteine der Gegensteuerung und Hilfe entwirft (siehe Anlage 1). Gemeinsam mit den Gemeindejugendpflegern, den Präventions- und Jugendbeauftragten der Polizei und der Suchtberatung des Landkreises wurde vor allem zwischen 2009 und 2011 in gemeinsamen Gesprächen die Lage erörtert und nach weiteren Maßnahmen des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes gesucht. Daraus haben die kommunalen Jugendpflegen wegen der Auffälligkeiten bei Festen nach gemeinsamer Abstimmung eine Eingabe an die Runde der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Harburg gemacht, um sich für das Maßnahmenpaket eine politische Unterstützung zu holen (siehe Anlage 2). Dieses Papier beschreibt die Ausgangssituation recht genau.

Gesamtkonzeption

Maßnahmen des Gesetzlichen Jugendschutzes:

Die Ansprache von Verkaufsstellen und Veranstaltern von Festen erfolgt, um auf die Regelungen des Jugendschutzgesetzes hinzuweisen und diese als Partner des Jugendschutzes zu gewinnen. Einher ging dieses mit Rückmeldungen des Einzelhandels, dass in den elektronischen Kassensystemen vermehrt Warntöne beim Verkauf von Alkohol und Tabak integriert sind. Bei den Testkäufen hat sich jedoch herausgestellt, dass sich die Verkäuferinnen und Verkäufer in der Mehrzahl der Fälle bei der Altersermittlung schlicht verrechnet haben. Diese beiden Maßnahmen stellen aus unserer Sicht eine gezielte Verhältnisprävention dar.

Da die Jugendlichen immer wieder Wege finden, sich hochprozentigen Alkohol zu beschaffen, wurden Einsätze von Jugendschutzstreifen direkt auf den Dorf- und Stadtfesten geplant und umgesetzt. Mitarbeiter der Ordnungsämter, der örtlichen Jugendarbeit und der Polizei in Uniform (wenn möglich aus der Polizeistation vor Ort) sind an den Festtagen über die Veranstaltung gegangen und haben junge Menschen angesprochen (Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr). Wurde in den Taschen Alkoholika gefunden, die für die Altersgruppe nicht erlaubt sind, wurden die jungen Menschen aufgefordert, diese Alkoholika vor den Augen der Jugendschutzstreifen zu entsorgen. Die jungen Menschen konnten die Ansprache nachvollziehen und zeigten sich zumeist nicht ablehnend. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht eine Mischung aus Verhältnis- und Verhaltensprävention dar.

Maßnahmen des Erzieherischen Jugendschutzes:

In Zusammenarbeit mit interessierten Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen (jetzt: Oberschulen) und Integrierten Gesamtschulen wird seit 2007 die Aktionswoche gegen Sucht "Wer ist hier die Flasche?" für Sechst- und Achtklässler angeboten. Nähere Ausführungen mit Anlagen finden sich in der Beschreibung der Einzelmaßnahme mit Anlagen.

Im Jahr 2012 konnte der KlarSicht-Parcours der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.klarsicht.bzga.de) in den Landkreis Harburg geholt werden. Rund 300 Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen und Schulformen im Landkreis Harburg wurden zum Teil mit Bussen zur Winsener Stadthalle gebracht und haben den Parcours durchlaufen. Die Reaktion der Lehrkräfte und auch anderer Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit war so positiv, dass die Kreisjugendpflege sich entschlossen hat, den ab Ende 2012 angebotenen KlarSicht-Koffer (Parcours im Kleinformat) anzuschaffen. Dieser wird nach einer kurzen Einweisung Fachkräften der Schulen und der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Die erste Einweisung mit 15 Fachkräften fand im Dezember 2012 statt. Ab Ende Januar 2013 erfolgen die ersten Einsätze an Schulen.

Daneben ist die Kreisjugendpflege im landkreisweiten Netzwerk "Schutzengel" beteiligt, das sich zum Ziel macht, den Einfluss junger Frauen auf (vor allem männliche) Autofahrer zu nutzen, um nächtliche alkoholbedingte Unfälle vor allem an Wochenenden zu reduzieren. (schutzengel.young-gans.de)

Ein weiterer Baustein war die Beteiligung der Jugendpflegen im Landkreis Harburg am Multimedia-Festival "KomaStorys": www.zukunftsraeume.org/index.php?article_id=67 (Flyer siehe Anlage 3).

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Die letzten beiden Nennungen im Rahmen des Gesamtkonzept

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Fachkräfte der Jugendsozialarbeit

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Theater "Wilder Panther, Keks"
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Theaterstück "Wilder Panther, Keks" und in Einzelfällen auch das Stück "Flasche leer", www.schauspielkollektiv.de/Schauspielkollektiv/Flasche_leer.html

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

14_1565_1682_2770.pdf

Konzept Suchtprävention 2007
PDF icon 14_1565_1682_2770.pdf

14_1565_1682_2771.pdf

Eingabe der kommunalen Jugendpflegen an die Hauptverwaltungsbeamten
PDF icon 14_1565_1682_2771.pdf

14_1565_1682_2772.pdf

Flyer für das Multimedia-Festival "KomaStorys"
PDF icon 14_1565_1682_2772.pdf

14_1565_1682_2774.pdf

Aktionswoche, Kooperationsvereinbarung mit Schule
PDF icon 14_1565_1682_2774.pdf

14_1565_1682_2775.pdf

Aktionswoche: Lehrer-Info und Elternbriefe
PDF icon 14_1565_1682_2775.pdf

14_1565_1682_2777.pdf

Beschreibung des Theaterstücks "Wilder Panther, Keks", Quelle: D.a.S. Theater/Köln (http://www.dastheaterkoeln.de/Panther2.htm)
PDF icon 14_1565_1682_2777.pdf

14_1565_1682_2778.pdf

Aktionswoche: Schülerfragebögen vorher und nachher
PDF icon 14_1565_1682_2778.pdf