Weilheim-Schongau (Landkreis)

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Weilheim-Schongau (Landkreis)
Typ: 
Landkreis
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Weilheim-Schongau, Gesundheitsamt
Name des Ansprechpartners: 
Petra Regauer
Funktion des Ansprechpartners: 
Dipl. Sozial.päd. (FH) - Präventionsfachkraft
Straße/Postfach: 
Stainhartstr. 7
Postleitzahl: 
82362
Ort: 
Weilheim
Telefon des Ansprechpartners: 
0881-681-1615
Telefax des Ansprechpartners: 
0881-681-2699
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Wir geben Halt"

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der thematische Schwerpunkt des Projektes "Wir geben Halt" liegt bei der Prävention von riskantem Alkoholgebrauch "Komasaufen" von Kindern und Jugendlichen. Die Besonderheit: Es werden bestehende Angebote und Projekte miteinander verknüpft, weiterentwickelt und dadurch Ressourcen gebündelt.

"Wir geben Halt" betrifft die ganze Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, fängt in der Familie an, bezieht Schule und Freizeit mit ein, wendet sich an Handel, Gewerbe und Gastronomie, fördert und fordert das verantwortliche Denken und Handeln von Politik und Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ausgangslage:

Der Präventionskreis Sucht des Gesundheitsamtes Weilheim-Schongau beschäftigt sich seit mehreren Jahren hauptsächlich mit der Problematik des riskanten Alkoholgebrauchs von Kindern und Jugendlichen. Allein in den Jahren 2007 bis 2010 wurden in unserem Landkreis 300 Fälle von alkoholvergifteten Kindern und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren in den 4 Krankenhäusern des Landkreises registriert. Darunter waren 8 sogenannte "Nahtodesfälle", d.h. Kinder und Jugendliche, die gerade noch rechtzeitig wiederbelebt werden konnten.
Das jüngste Mädchen war 12 Jahre alt. Insgesamt liegt die Zahl der Mädchen bei etwa der Hälfte.

Bei genaueren Recherchen konnten wir feststellen, dass es sich bei den Alkoholvergiftungen der Mädchen meist um "Trinkunfälle" handelte. Die Mädchen waren zum großen Teil zum ersten Mal auf einer Party, tranken meist zum ersten Mal Alkohol und konnten ihren Konsum nicht einschätzen. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass in der heutigen Jugendkultur nur selten Gläser zum Einsatz kommen. Meist wird hochprozentiger Alkohol (Wodka) mit Säften oder Cola/Fanta gemischt und in 1½ Literflaschen herumgereicht. Für ein Mädchen mit geringem Körpergewicht reichen dann manchmal 2-3 große Schlucke, um umzukippen.
Bei den Jungen war der Trend zu "Wettbewerben" deutlich erkennbar: 1. Wer beschafft den meisten bzw. stärksten Alkohol, 2. Wer kippt als Letzter um, 3. Wer "kotzt" als Letzter.

Bei den männlichen Jugendlichen ist die Hauptgruppe 15 bis 17 Jahre alt. Einzelne männliche Jugendliche tauchen mehr als einmal alkoholvergiftet im Krankenhaus auf, während es bei den Mädchen meist nur einmal ist. Bei Umfragen unter Jugendlichen aus unserem Landkreis hat sich gezeigt, dass es als "cool" gilt, so viel zu "saufen", bis man umkippt. Jugendliche, die einmal zu viel getrunken haben, werden gerne wieder auf Partys eingeladen, auch wenn sie Schäden verursacht oder Wohnungen verunreinigt haben.
Umfragen unter Jugendlichen haben ebenfalls ergeben, dass die meisten Jugendlichen genau wissen, in welchem Supermarkt, Getränkemarkt, an welcher Tankstelle und in welcher Gaststätte keine Ausweise verlangt werden und wo man auch unter 16 Jahren an Bier, Wein, Sekt und Schnaps kommen kann.
Außerdem hatten 95% der befragten Jugendlichen einen über 18-jährigen Freund/Bruder oder eine über 18-jährige Freundin/ Schwester, der/die die Einkaufswünsche bezüglich Alkohol für sie erfüllt.
Bei einer Befragung von 100 über 18-jährigen Berufsschülern im Juli 2010, bezüglich der Weitergabe von Alkohol an Minderjährige, kam heraus, dass alle schon von unter 16-jährigen zum Einkauf von Bier, Wein, Sekt oder Schnaps angehalten worden waren.
Nur 4 Berufsschüler hatten das abgelehnt. Die Gründe waren: 1. "der Typ war ein Asi", 2. "Ich war zu faul", 3. "Das war meine kleine Schwester, der bringe ich doch keinen Alkohol mit, 4. "Das war ein Nachbarsjunge, der ist eh immer so komisch drauf, da weiß ich ja gar nicht, was der damit macht." Also hatten sich 2 von 100 über 18-jährigen Berufsschülern Gedanken dazu gemacht, was mit und bei der Weitergabe von Alkohol entgegen dem Jugendschutzgesetz passieren kann.

Es ist festzustellen, dass Jugendliche und junge Erwachsene das Jugendschutzgesetz kennen, aber bei Verstößen dagegen kein Unrechtsbewusstsein entwickeln.
Die Weitergabe von Alkohol an unter 16-Jährige gilt als Kavaliersdelikt.

Vorgehen und Umsetzung:

Alle Fachleute im Präventionskreis Sucht (Sozialpädagogen aus der Suchtberatung, beauftragte Lehrer für Suchtprävention an Schulen, Streetworker, Jugendsozialarbeiter an Schulen, Polizisten, Elternvertreter, Mitarbeiter von Erziehungsberatungsstellen, etc.) waren sich einig, dass wir mit Einzelprojekten und Einzelmaßnahmen die Problematik des riskanten Alkoholgebrauchs bei Kindern und Jugendlichen nicht in den Griff bekommen können.

Wir konnten zwar in den letzten 4 Jahren mit unserem Projekt "no alc for kids - Schulungen zum Thema Jugendschutz und Alkohol" (siehe Projektbeschreibung des Einzelprojekts "no alc for kids") eine große Zahl von Mitarbeitern in Handel und Gewerbe, wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter von Vereinen erreichen, aber leider nur punktuell, nach dem "Gießkannen-Prinzip".
Wir überzeugten unsere Vorgesetzten von der Sinnhaftigkeit und Effektivität eines ganzheitlichen, kommunalen Projektes und konnten unseren Landrat Dr. Friedrich Zeller als Schirmherrn gewinnen. Die Auftaktveranstaltung des Landkreises fand im Januar 2010 statt.
Wir trugen Situationen und Gelegenheiten zusammen, die uns "gefährlich" für Kinder und Jugendliche erschienen, sammelten Akteure, Ansprechpartner und Kooperationspartner, die uns wichtig erschienen, um ganzheitlich tätig zu werden.

Wir nannten unser Projekt "Wir geben Halt" im Sinne von wir geben Halt, wir sagen aber auch Halt, bis hierher und nicht weiter, und richteten es auf 2 Jahre aus.
Pate für die Wahl des Namens war die Band "Silbermond" mit ihrem Song "Irgendwas bleibt" in dem die Zeilen vorkommen " Gib mir einfach nur ein bisschen Halt, und wieg mich einfach nur in Sicherheit, hol mich aus dieser schnellen Zeit, nimm mir ein bisschen Geschwindigkeit, gib mir was, irgendwas, das bleibt."

Es kristallisierten sich 6 Gruppen als Ansprechpartner für uns heraus:

  1. Städte und Gemeinden
  2. Vereine und Verbände
  3. Gaststätten, Bars, Kneipen und Diskotheken
  4. Supermärkte, Getränkemärkte und Tankstellen
  5. Schulen, SMV und Elternvertretungen
  6. Betriebe

Jede dieser Gruppen wurde gesondert angeschrieben, die Problematik erläutert und unser Projekt "Wir geben Halt" erklärt. Wir baten in dem Schreiben um ein Gespräch, um die Situation vor Ort kennenzulernen und eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen.
Als Anreiz, sich zu beteiligen schrieben wir einen Wettbewerb für jede Gruppe aus. Dem Anschreiben lag ein Rückmeldebogen bei, der gleichzeitig als Anmeldung zum Wettbewerb galt und in dem wir bestimmte für uns interessante Informationen abgefragt haben.
Die Preise sind: der erste Preis 500,00 Euro, der zweite Preis 300,00 Euro und der dritte Preis 200,00 Euro. Jeder Gewinner bekommt eine Urkunde per e-mail und laminiert in DIN A 3.

Über Sponsoring erhielten wir die Preisgelder von den Sparkassen Weilheim und Schongau, der Raiffeisenbank, der AOK, der DAK und der Firma Roche.
Jedem Sponsor wurde die Patenschaft für eine der 6 Gruppen übergeben. Der Sponsor wird von uns auf dem Laufenden gehalten und ist in der Jury und bei der Preisvergabe im November 2011 mit dabei.

Wir starteten mit den 34 Städten und Gemeinden.
Einschließlich Verwaltungsgemeinschaften hatten wir 21 Rückmeldungen. Mit 18 Bürgermeistern, deren Ordnungsamtsleitern und Jugendrefenten, sowie (soweit vorhanden) Streetworkern und kommunalen Jugendpflegern fanden Beratungsgespräche statt.
Dabei wurde ersichtlich, dass großes Interesse an einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung und Informationen zum Thema Jugend und Alkohol besteht.
Alle 18 Gemeinden haben unsere Vorlage "5 aus 12 für eine gelungene Veranstaltung" in die Bewilligungsbescheide für Feste und Veranstaltungen mit aufgenommen.
Einige Bürgermeister würden gerne den ersten Platz bei unserem Landkreiswettbewerb belegen, da sie denken, dies als gute Werbung für ihren Ort nutzen zu können.

Des Weiteren schrieben wir alle 321 Vereine und Verbände im Landkreis an, die Jugendarbeit leisten, mit der Bitte, sich möglichst intensiv und kreativ mit der Thematik zu befassen.
Auch hier war das Interesse enorm groß und es fanden eine Vielzahl von Informationsgesprächen und Veranstaltungen mit Vorständen und Jugendleitungen statt.

Die 19 angeschriebenen weiterführenden Schulen bekundeten ebenfalls Interesse. Hier legten wir Wert darauf immer Eltern, Lehrer und Schülervertreter am Tisch zu haben und richteten unser Augenmerk nicht nur auf die Alkoholproblematik, sondern auf unser Gesamtkonzept zur Suchtprävention.

Die Rückmeldungen der übrigen Gruppen verliefen unterschiedlich.
Sehr zurückhaltend waren die 37 Supermärkte und 27 Getränkemärkte im Landkreis. Es beteiligten sich hauptsächlich die Märkte, bei denen wir in den Jahren zuvor schon Alkoholschulungen "no alc for kids" durchgeführt hatten. In den nächsten Wochen starten wir hier noch mal eine persönliche, telefonische Anfrage.

Bei den 20 Tankstellen rannten wir offene Türen ein. Ein Großteil der Tankstellenbetreiber im Landkreis bekundete Interesse an einer Zusammenarbeit und ließ das gesamte Personal von Fachleuten zum Thema "Jugendschutz und Alkohol - no alc for kids" schulen. Besonders das vielfältige dazugehörige Material wird sehr geschätzt. Viele Tankstellenbesitzer fürchten, dass hier in Bayern ebenfalls ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol eingeführt werden könnte. Aussagen sind: "Wir verdienen nach 20 Uhr mehr Geld mit Alkohol als mit Benzin", und "wenn wir nach 20 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, dann können wir gleich dicht machen".

Von den 77 angeschriebenen ausbildenden Betrieben hatten vor allem die größeren Betriebe Interesse an einer Zusammenarbeit. Es erfolgten Informationsveranstaltungen in verschiedenen Varianten: zum Teil mit dem gesamten Personal, mit den Jugendlichen oder mit der Führungsebene. Bemerkenswert war, dass in keinem der Betriebe, mit denen wir Kontakt hatten Alkohol ausgeschenkt wird, nicht mal an Automaten und auch bei Betriebsfeiern angegeben wurde, dass sie größtenteils ohne Alkohol stattfinden.

Im Anschreiben an die über 300 Gaststätten, Bars, Kneipen, Stüberl, Kioske und Diskotheken boten wir gemeinsame Alkoholschulungen für mehrere Betriebe, sowie entsprechendes Informationsmaterial ( laminierte Jugendschutzgesetze, Flyer für Gastronomie) an und fragten das Angebot und die Kosten alkoholfreier Getränke ab. Das Interesse an gemeinsamen Schulungen war gleich Null. Dafür wollten fast alle das Informationsmaterial. Wir schickten dieses zu, sprachen unsere Anerkennung den Gaststätten aus, die ein attraktives alkoholfreies Getränk billiger als Bier anboten und regten die Gaststätten, die nur Mineralwasser billiger auf der Karte hatten, dazu an, Limonade, Spezi, Cola oder eine Saftschorle günstiger anzubieten.
Kurze Zeit nach dem Versand telefonierten wir mit den einzelnen Betreibern, fragten, ob alles angekommen sei und ob sie Interesse an einer Einzelschulung in ihrem Betrieb hätten. Das war bei einem großen Teil der Fall und es fanden dort Schulungen statt, die auf die günstigste Uhrzeit für den jeweiligen Betrieb gelegt wurde.

Ziele:

  • Einhaltung der bestehenden Jugendschutzgesetze
  • eine konsequentere Ahndung der Weitergabe von Alkohol an Jugendliche und die Ausschöpfung des Strafrahmens
  • Überdenken der möglichen Folgen der Weitergabe von Alkohol: die Weitergabe ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die bei lebensbedrohlichen Folgen, wie einer Alkoholvergiftung zu einem Strafdelikt werden kann!
  • Verantwortung und Zivilcourage fördern und fordern (hinschauen, eingreifen, "niemanden betrunken liegen lassen")
  • Die Zahl der medizinischen Notfälle durch Alkoholmissbrauch verringern, das spart nicht nur Kosten, sondern senkt auch das Risiko einer Folgeerkrankung
  • Reduzierung von Risikofaktoren und damit Vermeidung von Todesfällen
  • Förderung von verantwortungsvollem Umgang mit Alkohol
  • Aufzeigen von Schutzfaktoren
  • Diskussion über die Allgegenwärtigkeit von Alkohol, vor allem von hochprozentigem Alkohol ("muss unbedingt noch Rum in den Glühwein!?")
  • Diskussion über eine allgemeine Abgabe von Alkohol erst ab 18 Jahren (wird von verschiedenen Supermärkten schon praktiziert)
  • Förderung von kreativen Maßnahmen um ein Umdenken hin zur Genusskultur zu erreichen
  • Selbstbewusstsein und Kompetenz der Verantwortlichen bezüglich Alkohol stärken
  • Aufzeigen und Entwickeln von Ressourcen Jugendlicher und Verantwortlicher

Zielgruppen:

  • Städte und Gemeinden: Kommunalpolitiker, Ordnungsämter, Jugendreferenten
  • Kinder, Jugendliche und deren Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Schulen: Lehrer, Elternvertreter und Schülermitverwaltung
  • Supermärkte, Getränkemärkte und Tankstellen (hauptamtliches Verkaufspersonal)
  • Vereine und Verbände (Betreiber von Vereinsstüberln und ehrenamtliches Verkaufspersonal)
  • Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken, Kioske
  • Betriebe (Betriebsleitungen und Ausbilder)
  • Rettungsdienste, Personal der Krankenhäuser
  • Polizei
  • Justiz

Unser Anliegen ist es möglichst viel an Wissen zu rechtlichen, medizinischen und sozialen Folgen des riskanten Alkoholkonsums an möglichst viele Beteiligte zu vermitteln.

Bisherige Ergebnisse

  • 18 Beratungsgesprächen bei Städten und Gemeinden mit durchschnittlich 5 Teilnehmern
  • 10 Auftaktveranstaltungen in Städten und Gemeinden mit durchschnittlich 40 Teilnehmern
  • 30 Alkoholschulungen "no alc for kids" vor Veranstaltungen bei Vereinen und Verbänden mit durchschnittlich 40 Teilnehmern
  • 8 Informationsabende bei Jugendleitungen von Vereinen und Verbänden mit durchschnittlich 30 Teilnehmern
  • 6 Informationsgespräche in Schulen mit Vertretern der Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern mit durchschnittlich 12 Teilnehmern
  • 22 Einsätze in 10-ten Klassen "Basics zu Sucht" (siehe Projekt D 20 ) mit durchschnittlich 30 Teilnehmern
  • 8 Elternabende zu Jugend und Alkohol
  • 16 Mal Verleih der Partykisten (siehe Projekt D 30 ) an Veranstalter von alkoholfreien Partys oder alkoholfreien Ständen auf Großveranstaltungen
  • Bau eines großen Glücksrades aus Holz durch einen Verein, das kostenlos zum wirkungsvollen Mixen von alkoholfreien Getränken verwendet werden kann. Der Verein verleiht über das Gesundheitsamt kostenlos das Glücksrad an andere Vereine
  • Vernetzung von Sportvereinen und "In-Kneipen" zur Veranstaltung von alkohol- und rauchfreien "Ü 14" Partys, bisher fanden in 3 Orten insgesamt 5 Partys statt
  • Konzert mit der Allgäuer Mädchenband "Sternblut" und Vorgruppen bestehend aus jungen Leuten aus unserem Landkreis
  • Fachtag zu Sucht für Multiplikatoren zum Thema "Leben in Beziehung" mit Gerald Koller aus Österreich
  • Erstellung von 3 professionellen Kino-Spots durch Schüler zum Thema "Komasaufen"

Das deutlichste Ergebnis hatten wir bezüglich des Weilheimer Volksfestes, das jedes Jahr um Pfingsten herum stattfindet.
Während der 12-tägigen Dauer des Volksfestes 2008 wurden 12 alkoholvergiftete Jugendliche in Krankenhäuser eingeliefert. Die erste Alkoholschulung "no alc for kids" mit den Bedienungen, Kellner und Securities erfolgte 2009 im Vorfeld. In diesem Jahr wurden nur noch 4 Fälle von Alkoholvergiftung bei Jugendlichen registriert und 2010, nach weiterer Schulung, gab es nur noch 2 Jugendliche, die wegen zu hohen Alkoholkonsums eingeliefert werden mussten.

Evaluation

Nach allen Alkoholschulungen wurden Fragebögen ausgeteilt und eventuelle Verbesserungsvorschläge in die nächsten Schulungen mit eingebaut.
Es erfolgen laufend Befragungen von Schülern verschiedener Altersgruppen. Reflexion mit den Ansprechpartnern und den Kollegen im Präventionskreis Sucht.

Sonstiges

  • Die Elternabende in Schulen zum Thema Jugend und Alkohol finden meist für Eltern von Schülern der 7-ten und 8-ten Klassen statt. Der Abend beginnt mit einem Kurzreferat zum Thema. Anschließend teilen wir die Eltern nach Eltern von Mädchen und Eltern von Jungen auf.
    Das hat sich sehr bewährt, da somit die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Entwicklung besser berücksichtig werden können.
  • Es fanden Gespräche mit den örtlichen Richtern statt, vor allem wegen der Problematik Weitergabe von Alkohol durch Ältere an Jüngere und den entsprechenden Gerichtsverhandlungen.
  • Wir besuchten nachts Notaufnahmen von Krankenhäusern um uns ein Bild vor Ort zu machen.
  • Das Projekt "Wir geben Halt" wurde auf mehreren Bürgermeisterdienstbesprechungen vorgestellt und für die Teilnahme geworben.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen - „Komasaufen“, Leichtfertige Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welche?: 

Handel und Gewerbe, Vereine und Verbände, Politiker, Ausbilder, Schulfamilie, Polizei, Justiz

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 

Ordnungsämter, Rettungsdienste, Polizei, Justiz, Jugendamt

C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Auflagen der Ordnungsämter für Alkoholschulungen bei Veranstaltungen, anschl. Urkunden für die Teilnahme

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

„HALT-Projekt“ Hart am Limit

C 37 Sind umgekehrt im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen worden?: 
ja
Wenn ja, welche?: 

„no alc for kids“ - Alkoholschulungen für Handel und Gewerbe und Ehrenamtliche, die Alkohol ausschenken, „Partykisten“, geschlechtsspezifische Ausrichtung von Elternabenden

Einzelprojekte

Anlagen