Rottweil (Landkreis)

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Rottweil (Landkreis)
Typ: 
Landkreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Dezernat für Soziales, Jugend und Versorgung
Name des Ansprechpartners: 
Bernd Hamann
Funktion des Ansprechpartners: 
Sozialdezernent
Straße/Postfach: 
Olgastraße 6
Postleitzahl: 
78628
Ort: 
Rottweil
Telefon des Ansprechpartners: 
0741/244-302
Telefax des Ansprechpartners: 
0741/244-421
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Jugendschutz - Na klar!

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Projekt "Jugendschutz - Na klar!" des Landkreises Rottweil will neben vielen anderen Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes Gaststätten, Diskotheken, Vereinsheime und Tankstellen mit Shop für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar, besonders auszeichnen.
Hierfür müssen von der jeweiligen Einrichtung verschiedene Vorgaben im Bereich des Jugendschutzes vorbildlich erfüllt sein. Durch die Vernetzung von Landkreis, Polizei und Gemeinde sowie eine hervorragende öffentliche Begleitung und die im Lokal deutlich erkennbare Auszeichnung wird erreicht:

  • dass Jugendschutz, Alkoholmissbrauch usw. ständig Thema öffentlicher Diskussion sind,
  • weniger Alkohol an junge Menschen ausgeschenkt wird,
  • die Erwachsenenwelt Position bezieht,
  • Eltern und Erziehungsberechtigte erkennen können in welchen Einrichtungen ihre Kinder "gut aufgehoben" sind und
  • laufend mehr Gaststätten etc. diese Auszeichnung anstreben.

Die zertifizierten Gaststätten, Tankstellen, Vereinsheime, Diskotheken werden auf den Homepages des Landkreises, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde/Stadt veröffentlicht.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Jugendschutz - Na klar!

Auszeichnung für Gaststätten und Tankstellen mit Shop.

Gute Beispiele wirken manchmal mehr als reine Kontrolle. Deshalb setzen Landkreis, Polizei und Gemeinden im Landkreis Rottweil auf Aufklärung und Kooperation. Jugendschutz - Na klar! zertifiziert vorbildliche Lokale/Tankstellen nach einer intensiven Prüfung. Diese können kann exklusiv mit dem Logo "Jugendschutz - Na klar!" für sich werben. "Schwarzen Schafen" wird so das Leben schwerer gemacht.

Seit 1996 werden im Landkreis Rottweil von der Polizei und den Mitarbeitern des Jugendamtes regelmäßig Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erfolgt eine Anzeige, entsprechende Bußgelder werden verhängt. Im Nachhinein werden mit den betroffenen jungen Menschen und deren Eltern erzieherische Gespräche von Seiten der Mitarbeiter des Jugendamtes geführt. Gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis Rottweil wurde ein Abgabeverbot von Alkopops in öffentlichen Räumen eingeführt. Zusammen mit der Polizei wurde ein Leitfaden für Veranstalter erstellt, der mit Blick auf Veranstaltungen die wichtigsten Hinweise und Anregungen zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gibt. Die kommunale Jugendarbeit und die Dezentrale Jugendpflege führen für Jugendgruppenleiter regelmäßige Multiplikatorenschulungen in Bezug auf das Jugendschutzgesetz und den Alkoholmissbrauch durch. Junge Menschen, die im Umgang mit Alkohol Probleme haben, werden von der Polizei der Führerscheinstelle gemeldet. In Rücksicht auf die charakterliche Eignung, die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass es eventuell beim Erwerb der Fahrerlaubnis zu Schwierigkeiten kommen kann. Von Seiten der Jugendhilfe erfolgen erzieherische Gespräche.

Ziel des Projektes "Jugendschutz - Na klar!" ist es, Gastronomiebetriebe und Tankstellen, die sich vorbildlich in Fragen des Jugendschutzes engagieren, zu zertifizieren und öffentlich auszuzeichnen um ihnen so auch die Möglichkeit zu geben, für sich zu werben. Ganz bewusst wird mit diesem Ansatz über die reine Kontrollfunktion hinausgegangen. Jugendschutz - Na klar! schafft Transparenz in der Öffentlichkeit, bietet Eltern von Kindern und Jugendlichen Sicherheit, entbindet aber nicht von eigenverantwortlichem Handeln.

Voraussetzung für die Zertifizierung sind bei Gaststätten, dass mindestens ein verantwortlich leitender Angestellter an einer Schulung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes teilgenommen hat, bei beworbenen Veranstaltungen eine Einlasskontrolle mit zwingender Ausweiskontrolle erfolgt, Werbung für Veranstaltungen nur mit dem Hinweis auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes betrieben wird, erkennbar betrunkene Jugendliche keinen Einlass erhalten, mindestens ein attraktives, nicht alkoholisches Getränke billiger angeboten wird als das günstigste alkoholische Getränk, wobei der Litervergleich maßgeblich ist und in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung und auch künftig kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorgekommen ist bzw. vorkommt.
Tankstellenshops werden auf Antrag zertifiziert wenn mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter bei einer Schulung zur Einhaltung des Jugendschutzes teilgenommen hat und das Jugendschutzgesetz eingehalten wird sowie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung und künftig kein Verstoß dagegen vorgekommen ist bzw. vorkommt.

Die Schulungen für die Mitarbeiter mit Blick auf das Jugendschutzgesetz werden von der Polizei organisiert und durchgeführt. Nach positiver Prüfung, Kontrollen und Schulungen erfolgt durch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde/Stadt zusammen mit der Polizei und dem Sozialdezernat des Landkreises Rottweil die öffentliche Zertifizierung des Betriebes. Alle zertifizierten Unternehmen werden auf der Homepage der jeweiligen Stadt/Gemeinde, des Landkreises und der Polizeidirektion veröffentlicht.

Das Projekt Jugendschutz - Na klar! basiert auf verschiedenen Ausgangsbedingungen.

Neben den aufgeführten unterschiedlichen Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes wurde bewusst ein positiver Ansatz zur Bearbeitung und Ergänzung des Problemfeldes gewählt. Zielgruppe sind zum einen insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die ohne Alkohol kaum ihre Freizeit gestalten können.

Weiter ist es Ziel des Projektes, bei Gaststätten, Vereinsheimen, usw. das Verhalten mit Blick auf den Jugendschutz positiv zu schärfen und eine attraktive Auszeichnung zu verleihen. Durch das Projekt soll das Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauch weiter in der öffentlichen Diskussion bleiben mit dem Ziel, dass immer mehr Erwachsene "Stellung beziehen" bzw. die nötige Sensibilität im Umgang mit Alkohol und Kindern und Jugendlichen entwickeln. Die intensive und positive Berichterstattung in den Medien verstärkt gleichzeitig diese Zielsetzung.
Durch die positive Kennzeichnung von entsprechenden Betrieben können Eltern ihren Erziehungsauftrag besser wahrnehmen. Sie können damit die Freizeitgestaltung ihrer Kinder und Jugendlichen positiv beeinflussen, wobei insgesamt eine größere Transparenz erreicht wird.

Das Projekt ist so aufgebaut, dass durch die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Werbung bei immer mehr Betrieben der Wunsch nach Auszeichnung entsteht. Dasselbe gilt für die Beteiligung der jeweiligen Städte und Gemeinden, wobei im Landkreis von 21 Städten und Gemeinden bisher schon 19 am Projekt teilnehmen.

Mit Initiierung und Umsetzung des Projektes kommen zwangsläufig Überlegungen in Bezug auf eine weitere Ausdehnung auf. So ist vorstellbar, dass auf Dauer auch der Einzelhandel und Vereine eine entsprechende Auszeichnung erhalten können.

Das besondere des Projektes ist es bei diesem Ansatz, dass alle besonderen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Blick auf eine mehr oder weniger gelungene Freizeitgestaltung aufgegriffen werden.

Durch die Öffentlichkeitsarbeit und die laufenden Jugendschutzkontrollen, sowie die Verankerung vor Ort in der jeweiligen Stadt und Gemeinde bleiben die zertifizierten Betriebe "im Blickpunkt". So können natürlich auch einmal verliehene Zertifikate wieder entzogen werden und zum anderen ist auf diese Art eine Erfolgs- und Zielkontrolle möglich. Eine weitere Kontrolle der Zielerreichung bieten selbstverständlich auch der Fortgang der Zertifizierungen sowie die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Kinder/Jugendliche aus allen Lebensbereichen, bei welchen Freizeitgestaltung ohne Alkohol nicht möglich scheint
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welche?: 

Gastronomie, Vereine, Tankstellen „Erwachsenenwelt“

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 

Tankstellen

C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere
Welche?: 

Jugendamt, Kommunale Jugendarbeit

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 

Polizei

C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Zwischen Landkreis, Polizei, Gemeinden

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
C 37 Sind umgekehrt im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen worden?: 
nein

Anlagen