Die drei Projektphasen:
Rot
Bei mehrfacher Auffälligkeit von Jugendlichen in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol*:
Stellen diese Jugendlichen einen Antrag auf Fahrerlaubnis, verlangt die Führerscheinstelle entweder ein allgemeines medizinisches Gutachten oder die Bewerber werden verpflichtet an einer medizinisch, psychologischen Untersuchung teilzunehmen. Bestätigt sich der Verdacht, dass ein problematischer Alkoholmissbrauch vorliegt, wird keine Fahrerlaubnis ausgestellt.
Gelb
Bei auffälligem Verhalten von Jugendlichen in Verbindung mit Alkoholkonsum (Nach polizeilicher Meldung an das Jugendamt und die Führerscheinstelle):
Die Eltern erhalten ein Schreiben vom Jugendamt. Darin wird vermittelt, dass sich auch negative Verhaltensweisen von Jugendlichen abseits einer persönlichen Verkehrsteilnahme unmittelbar auf die Kraftfahreignung auswirken. Folgen weitere Auffälligkeiten, sind laut Schreiben Konsequenzen im Hinblick auf die Erteilung der Fahrerlaubnis unumgänglich. Zusätzlich werden Ansprechpartner genannt, die für eine Erziehungs-/ Suchtberatung zur Verfügung stehen.
Grün
Die Führerscheinstelle erteilt die Fahrerlaubnis, wenn das Fehlverhalten nicht wiederholt auftritt oder das Gutachten positiv ausfällt.
Zielgruppe:
Eltern und Jugendliche ab 14 Jahren, die noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Intention der Maßnahme:
In den Familien soll eine Auseinandersetzung mit der Problematik angeregt werden. Betroffene Eltern sollen zudem animiert werden Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Ein Projekt-Flyer wird zur Zeit erstellt.