Lörrach (Landkreis)

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Lörrach (Landkreis)
Typ: 
Landkreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Dezernat V
Name des Ansprechpartners: 
Brigitte Baumgartner
Funktion des Ansprechpartners: 
Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Palmstr. 3
Postleitzahl: 
79539
Ort: 
Lörrach
Telefon des Ansprechpartners: 
07621/410-5020
Telefax des Ansprechpartners: 
07621/410-95020
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Präventions-Netzwerk *PrävNew*

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Die Mitglieder von LIFE (der AG-Suchtprävention) sehen ihr Bemühen darin, die Persönlichkeit der/der Einzelnen zu stärken. Suchtprävention soll die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen positiv beeinflussen, damit Suchtmittelmissbrauch vermieden werden kann. Suchtprävention soll - idealerweise - gesellschaftliche Lebensverhältnisse wie auch individuelle Verhältnisse schaffen, die keine Bedingungen für Suchtmittelmissbrauch liefern.

Aber auch dort, wo ungünstige Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene bereits fortgeschritten sind, will Suchtprävention wirksam werden, damit süchtigem Verhalten vorgebeugt wird. Die Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen, die sozialen Kompetenzen des Einzelnen und von Gruppen sollen durch einen ganzheitlichen Ansatz zu einer langfristigen Verbesserung von Lebensqualität gefördert werden.

Sachliche Aufklärung ist sinnvoll, nicht die Abschreckung! Es geht um die Stärkung der Persönlichkeit in Form von Lebenskompetenzförderung. Suchtprävention soll darauf abzielen, der Entstehung von substanzbezogenen und nichtstofflichen Abhängigkeiten/Süchten und den damit verbundenen psychosozialen Störungen vorzubeugen.

Der Landkreis Lörrach hat 1999 in enger Zusammenarbeit mit den im Bereich der Suchthilfe und -prävention tätigen Verbänden und unter Einbindung der Politik, der Polizeidirektion Lörrach und der Stadt Lörrach eine Drogenkonzeption für den Landkreis Lörrach erarbeitet. Neben einer Bestandsaufnahme vorhandener Angebote wurden Ziele für die Suchthilfe im Landkreis Lörrach festgelegt. Im Anschluss daran wurden jeweils verschiedene Maßnahmen auf ihre Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele untersucht. Zum Schluss wurde ein Maßnahmekatalog erarbeitet, der sich in kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gliederte. Ziel aller Maßnahmen ist es seither, den BürgerInnen ein Leben ohne Sucht zu ermöglichen. Weiteres wichtiges Ziel war und ist es, durch die vorhandene Drogenkonzeption eine enge Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Trägern und Einrichtungen zu erreichen und zu intensivieren. Doppelstrukturen sollen vermieden und ein breites Angebot an Hilfen vorhanden sein. Dieser Ansatz wurde durch das Kommunale Suchhilfenetzwerk des Landes Baden-Württemberg bestärkt.

Der Landkreis Lörrach setzte zum 01.01.2009 die Forderungen nach diesem Netzwerk um und strukturierte seine Arbeitsgremien neu. In einem Workshop im Juli 2007 hatte sich der Landkreis in Kooperation mit den verschiedensten elementaren Einrichtungen mit den 10 Kriterien für die Entwicklung und Einrichtung von Kommunalen Suchthilfenetzwerken (des Sozialministeriums Baden-Württemberg) beschäftigt. Einig waren sich die Teilnehmenden ebenfalls, dass die Suchtprävention in das Suchthilfenetzwerk eingebunden werden soll.

Im Beitrag des Landkreises Lörrach werden zwei Einzelprojekte näher beschrieben:

Das Projekt KiSEL - Kinder suchtkranker Eltern. Aufgrund einer Initiative der LIFE-Mitglieder wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich der Thematik von Kindern suchtkranker Eltern widmete. Befragungen, Workshops und Fachtagungen führten zur Umsetzung eines Konzeptes und einer Angebotsstruktur, welche sich seit 2006 kontinuierlich weiter entwickelt.

Das Sport-Projekt der Stadt Lörrach entwickelte sich aus einer Idee aus der Schweiz. Besonders in der kalten Jahreszeiten sollte den Jugendlichen an den Wochenenden ein besonderes Angebot als Alternative zum "rumhängen" angeboten werden. Nach einer kurzen Pilotphase wurde das Angebot auf weitere Stadtteilgebiete ausgeweitet und ein weiteres Angebot für Kinder bis 12 Jahren mit auf genommen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Seit mehr als 20 Jahren besteht die Arbeitsgruppe Suchtprävention im Landkreis Lörrach. Dort sind alle mit Suchtprävention befassten Beratungsstellen, Hilfsorganisationen und Behörden des Landkreises vernetzt. Vertreten sind das Landratsamt Lörrach, die Polizeidirektion Lörrach, der Baden Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv.), der Arbeitskreis Rauschmittel (AKRM), die Frauenberatungsstelle Lörrach, das Blaue Kreuz Lörrach, die Villa Schöpflin und die Präventionsbeauftragte des Regierungspräsidiums Freiburg. Ihr Ziel war seit langem, gemeinsam eine große Aktion zur Vorbeugung zu starten.

Diese wurde 2000/2001 greifbar: Im Jahr 2001 wurde kreisweit zu nahezu 80  Veranstaltungen eingeladen. Die Besucher erlebten, dass man sich in der Freizeit den sogenannten "Kick" auf viele Arten holen kann und keinesfalls Drogen braucht. Zum Beispiel beim Sport: Zum Sporterlebnistag in einem Fitness-Center kamen 250 Kinder und Jugendliche, die das Angebot der Sportvereine kennen lernten und in einem Hip-Hop-Workshop schnupperten. Für Skater-Abende in der Lörracher Innenstadt wurden Autos von den Straßen verbannt, in Wen-Do-Kursen lernte man sich zu verteidigen und zu behaupten. Und sonst noch? Inline-Disco, Beach-Party, Soccer-Cup, Choreographie-Wettbewerb, Aktionstag am Berufsschulzentrum.

Die grundsätzliche Strategie für die Kampagne LIFE war unstrittig. Allen Arten von Sucht musste sie gelten. Weil Belehrung und Abschreckung nach aller Erfahrung nur mäßigen Erfolg bringt, sollten neue Wege beschritten werden, mit dem Auge auf dem einzelnen Menschen und Zielen wie diesen: Stark werden - Selbstvertrauen aufbauen - Bedürfnisse und Gefühle aussprechen - Konflikte bestehen - Niederlagen verkraften - Genießen erleben.

Der Erfolg der Präventionskampagne LIFE ist schwer auszudrücken, aber es wurden in den zehn Monaten einige tausend Menschen in Ihren Lebenswelten erreicht. Ihnen wurden Angebote gemacht, die ihren Interessen entsprachen. Daneben wurden Teile des Projektes evaluiert, um einige Aussagen über die Wirksamkeit treffen die können. Nie zuvor hatte eine Initiative den gesamten Landkreis umfasst und alle Arten von Sucht-Erscheinungen zum Thema gemacht. Die Kampagne erhielt in ihrem Verlauf wie erhofft eine Eigendynamik, immer mehr Schulen, Vereine, Verbände etc. interessierten sich für das Thema Suchtprävention und partizipierten.
Und er veranlasste die Mitglieder der AG-Suchtprävention, an diesen positiven Ansätzen und Erfolgen weiter aufzubauen. LIFE hatte sich in den wenigen Monaten der Jahre 2001/2002 zu einer Marke in der Suchtprävention im Landkreis entwickelt.

Entstehung des KiSEL-Projektes:

Als ein Ziel aus der Drogenkonzeption des Landkreises wurde benannt, die Zielgruppe der Kinder aus suchtbelasteten Elternhäusern stärker in den Blickpunkt zu bringen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine Angebote für diese Kinder. Das sollte sich ändern.

Angeregt durch die LIFE-Mitglieder bildete sich ein neuer Arbeitskreis, der sich zum Teil aus den LIFE-Mitgliedern zusammensetzte, aber auch weitere Mitglieder wie das Gesundheitsamt, der Kontaktladen Drehscheibe aber auch die Sozialen Dienste des Landratsamtes sowie der Fachklinik im Landkreis akquirierte.
Am 21.03.2002 fand die erste konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe KiSEL (Kinder suchtkranker Eltern) statt. Es wurde ein Workshop durchgeführt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit der Institutionen zu definieren sowie die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen und zu verbessern.

Im Jahr 2003 wurde die Fragebogenaktion vorbereitet und durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass großes Bedürfnis an einem Angebot für Kinder aus suchtbelasteten Familien besteht. Ebenfalls wurde signalisiert, dass es an bereits vorhandenen Informationen mangelt und eine Anlaufstelle bisher nicht vorhanden war.

Am 04. März 2004 fand die erste Fachtagung zu diesem Thema in den Räumlichkeiten der Villa Schöpflin für insgesamt 40 Teilnehmer statt. Die Organisatoren der Fachtagung konnten eine positive Resonanz ziehen. Der Bedarf an Hilfen für Kinder, aber auch für Eltern und Multiplikatoren wurde deutlicher. Daraufhin formulierte die Arbeitsgruppe einen Antrag an die Landesstiftung zur Finanzierung und Umsetzung eines Gruppenangebotes, zur Durchführung weiterer Schulungen sowie dem Aufbau eines Netzwerkes. Der Antrag wurde leider nicht berücksichtigt.

Die Arbeitsgruppe arbeitete dennoch an ihrem Ziel weiter, konzipierte in Kleingruppen das Konzept für ein Gruppenangebot und ein Handlungskonzept und macht sich auf die Suche nach Sponsoren und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
Der AKRM (Arbeitskreis Rauschmittel) zeigte sich bereit, die Trägerschaft für das Gruppenangebot zu übernehmen und arbeitete gemeinsam mit der Kommunalen Suchtbeauftragten an der weiteren Umsetzung.

Im November 2005 fand eine weitere Fachtagung zum Thema in Kooperation mit der LIFE-Projektgruppe im Alten Wasserwerk Lörrach statt. Angesprochen wurden rund 100 TeilnehmerInnen.

Im April 2006 startete die erste Gruppe und die eingestellte Fachkraft nahm ihre Arbeit auf. Bereits ein halbes Jahr später wurde deutlich, dass der Bedarf größer wird und eine zweite Gruppe nötig wurde. Heute im dritten Jahr des Gruppenangebotes bestehen bereits drei Gruppen für die Altersgruppen 6 bis 7, 8 bis 10 und ab 11 Jahren.

Gleichzeitig zeigte die Öffentlichkeitsarbeit Wirkung. Durch verschiedene Spenden (Evangelische Kirchengemeinde Binzen, BZ-Aktion "Hilfe zum Helfen", Software AG Darmstadt, Sparkasse Lörrach-Rheinfelden und weitere) sowie Aktionen wie den "Cutting Day" (einem Tag im letzten November, an dem Friseure den BürgerInnen die Haare zu einem Festpreis schnitten und den Erlös spendeten) konnte das Projekt weiter finanziert werden. Der Landkreis Lörrach finanziert inzwischen eine 50%-Fachkraftstelle und übernimmt die Mietkosten für den Gruppenraum. Dieses Engagement und entsprechende Wertschätzung fand gerade in der derzeitig schwierigen finanziellen Zeit allergrößten Respekt und Anerkennung. Mit den Krankenkassen vor Ort ist man in einem regelmäßigen Austausch über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Als Weiteres entwickelte die Kommunale Suchtbeauftragte gemeinsam mit VertreterInnen aus den Kindertageseinrichtungen und dem Sozialen Dienst des Landratsamtes einen Leitfaden für alle Kindertageseinrichtungen zum Umgang mit Kindern suchtkranker Eltern und bezog die Empfehlungen zum Kinderschutz nach §8a KJHG mit ein. Der Ordner wurde um die Themenbereiche Psychische Erkrankung, Behinderung und sexualisierte Gewalt ergänzt und kostenlos allen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Ergebnisse und Erreichtes:

Suchtprävention ist eine komplexe Aufgabe, die weit über die Informationsvermittlung bezüglich verschiedener Suchtstoffe hinausgeht. Allein die Tatsache, dass es zunehmend "Süchte" (z.B. auch Arbeits- oder Spielsucht) gibt, die überhaupt nichts mit dem konsumieren von Stoffen zu tun haben, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es bei Sucht und Abhängigkeit zunächst einmal um Verhaltensweisen geht und nicht vorwiegend um Stoffe und deren unmittelbare Wirkungen auf den Organismus, obwohl auch dieser Aspekt nicht aus dem Auge verloren werden darf.

Das Konsumverhalten von Menschen, egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene wird von der familiären Situation, dem sozialen Umfeld, der Persönlichkeit des Individuums und dem alltäglichen Lebensraum bestimmt. Während die klassische Drogenprävention ihre Schwerpunkte auf die Informationsvermittlung über die Wirkungen verschiedener Stoffe wie Alkohol, Haschisch oder Heroin legte und methodisch mehrheitlich mit Faltblättern, Plakaten und Kinospots daherkam, setzt die moderne Suchtprävention darüber hinaus auf zwei weitere Aspekte:

Die Weiterentwicklung der Fähigkeit beim Menschen, seine individuellen Verhaltensweisen und Abhängigkeiten kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Abhängigkeiten oder bedenkliche Gewohnheiten (z.B. regelmäßig 16 Stunden Arbeitstag, häufiges Glücksspiel in der Spielhalle oder im Casino, keine Nahrungsaufnahme etc.) auch als solche zu verstehen und zunächst zu akzeptieren. Diese Voraussetzungen, dazu gehört u.a. auch die Information über bestimmte Stoffe, sind unerlässlich für Veränderungen oder grundsätzliche Entscheidungen für oder gegen bestimmte Verhaltensweisen bzw. Konsum.
Erst die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und dem Verhalten anderer, ermöglicht ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln bezüglich sich selbst und gegenüber dem sozialen Umfeld.

Das Aufzeigen und Herausarbeiten dieser Fähigkeiten und Kompetenzen ist somit der zentrale Bestandteil der Suchtprävention!

Ziele dabei sind:

  • Die Fähigkeit, sich mit anderen Menschen zu verständigen und zu fördern. Das heißt unter anderem, sich streiten, fair durchsetzen und sich für andere Menschen einsetzen zu können.
  • Die Fähigkeit zu fördern, zu erkennen was einem gut tut und dementsprechend zu handeln.
  • Die Fähigkeit zu fördern, zu erkennen was einem schadet, um sich in angemessener Weise zu verhalten.
  • Die Fähigkeit zu fördern, zu erkennen, dass es immer auch Alternativen zu dem gibt was man gerade macht.
  • Die Fähigkeit zu fördern, diese Alternativen auch zu tolerieren und Menschen, die diese Alternativen leben, zu akzeptieren.

Prävention hat somit die Aufgabe sowohl im gesellschaftspolitischen Rahmen als auch in individuellen Handlungszusammenhängen aktiv zu werden.

Insgesamt wurden durch die Drogenkonzeption des Landkreises aus dem Jahr 1999 wichtige Impulse gesetzt.
Als Leitziele einer weiteren Planung im Bereich der Suchtprävention (und Suchthilfe) stellen sich wie folgt dar:

  • Stärkung der Prävention
  • Ausreichende Grundversorgung
  • Erhalt und Ausbau der niedrigschwelligen Angebote
  • Aufrechterhaltung einer dezentralen Versorgung
  • Bedarfsorientierte Fortentwicklung
  • Optimierung der Kooperation mit den Trägern und unter den Trägern (siehe unten).

Um diese Leitziele im Rahmen der Fortentwicklung der Suchthilfeplanung im Landkreis Lörrach zu erhalten und weiter umzusetzen, werden mit politischer Unterstützung für die einzelnen Bereiche folgende Maßnahmen verfolgt:

1. Stärkung der Prävention

Im Bereich der Prävention konnte in den vergangenen Monaten eine gute Versorgung der weiterführenden Schulen erreicht werden. Diese Basics der Präventionsarbeit gilt es aufrecht zu erhalten, da auch die Nachhaltigkeit höher bewertet wird.

Da der Zugang zu Suchtmitteln wie Alkohol oder Zigaretten bereits immer früher stattfindet, soll das Augenmerk weiter auf den Grundschul- und auch Kindergartenbereich ausgedehnt und als zusätzlichen Bereich aufgebaut werden. Der Fokus liegt hier auf Frühförderung und Kompetenztraining.

2. Ausbau und Erhalt ambulanter Angebote

Durch die Aktivitäten der AG-KiSEL konnten für die Zielgruppe der Kinder suchtkranker Eltern bereits erste Angebote umgesetzt werden. Die Nachfrage zeigt jedoch auch, dass der Bedarf noch viel größer ist und weitere Angebote geschaffen werden müssen.
Hinzu kommt, dass die Kinder aus dieser "Problemgruppe" aufgrund der familiären und häuslichen Situation untergebracht werden müssen. Das machen im Landkreis Lörrach bis zu 60% der Pflegekinder aus.
Sollte es der Landkreis schaffen, neben einem erweitertem Gruppenangebot für die Kinder auch Schulungen für Multiplikatoren sowie Elternseminarkurse für betroffene Eltern anzubieten, könnte damit ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung mehr zu stützen und die Multiplikatoren mehr zu sensibilisieren. Dies wiederum könnte zur positiven Folge haben, dass weniger Kinder fremd untergebracht werden müssten.
Bei den Angeboten für Kinder und Jugendlichen machte sich die Stadt Lörrach die Erfahrungen aus der Schweiz zunutze und baute Teams für Projekte mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche auf. Das offene Angebot zur Bewegungsförderung und Integration soll sich hierbei als Alternative zum "Fernsehen und Computerspielen" verstehen und wird überwiegend in den kalten Jahreszeiten angeboten und umgesetzt.

Im Nachtsport-Projekt werden Jugendliche ab 14 Jahren angesprochen. Spät abends an den Wochenenden schließt das Projekt eine Lücke durch ein Sport- und Freizeitangebot. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak oder sonstigen berauschenden Mitteln ist in und außerhalb der Sporthalle untersagt.

Von Mitte Oktober bis Ende März stehen Kindern zwischen 7 und 12 Jahren wöchentlich jeden Sonntag zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr zwei städtische Hallen zur Verfügung. Hier können sie kostenlos verschiedene Sportarten und Spiele ausprobieren, ihre Kraft bzw. Geschicklichkeit üben und damit ihre Freude an der Bewegung entdecken. Als Besonderheit gibt es den ganzen Sportnachmittag eine gesunde Verpflegung mit Apfelschnitzen, Vollkornwürfeln, Saft und Wasser.

3. Suchthilfewegweiser für den Landkreis Lörrach

Die Erstellung eines Suchthilfewegweisers kann dazu beitragen, die Transparenz der Angebote und der Einrichtungen zu erhöhen.
Er soll einen Überblick über bestehende Angebote im Landkreis geben, mit den wichtigsten Daten, wie Ansprechpartner, Ansprechzeiten, Krisenintervention, Telefonzeiten, den entsprechenden Angeboten etc. Er soll so gestaltet werden, dass er mühelos angewendet und auch mitgenommen werden kann. Das bedeutet auch, dass er eine kleine handliche Form erhalten soll.

4. Informationsdrehscheibe

Die Kommunale Suchtbeauftragte betreibt eine Homepage (www.sucht-loerrach.de), um eine unkomplizierte, umfassende und fundierte Informationsquelle rund um das Thema Sucht zur Verfügung zu stellen und um Perspektiven und Lösungen aufzuzeigen. Nehmen Sie sich Zeit und klicken Sie sich durch die Seiten, die Sie interessieren.
Die Wirtschaftsregion Südwest hat eine Homepage (www.familien-plus.de) erarbeitet, welche als Familienportal dient, in dem Informationen rund um Beruf und Familie angezeigt werden.

5. Optimierung der Kooperation mit den Trägern und unter den Trägern

Durch das Kommunale Netzwerk Sucht Landkreis Lörrach, welches durch das Sozialministerium gefordert wurde, sieht der Landkreis neue Möglichkeiten und Chancen, seine Strukturen und Kooperationen weiter auszubauen und zu intensivieren. Dies soll in den nächsten zwei Jahren auch durch die Fortschreibung der Drogenkonzeption erfolgen, in der die Suchtprävention einen bedeutenden Teil einnehmen wird.
Durch die Drogenkonzeption von 1999 und dem seit 2007 initiierten Kommunalen Netzwerk Sucht kann der Landkreis Lörrach eine positive Bilanz ziehen. Die Politik ist regelmäßig über die Aktivitäten in der Suchtprävention informiert und unterstützt die Bemühungen der Suchtbeauftragten als auch der Einrichtungen vor Ort.
Das suchtpräventive Netz konnte gut ausgebaut und verstärkt werden. Es finden gemeinsame Absprachen und Aktionen statt. Es werden Doppelstrukturen vermieden und auf ein breites Spektrum an Angeboten geachtet. Des Weiteren wird auf die Einbindung weiterer Akteure geachtet um dadurch Ressourcen zu bündeln. Dies geschieht durch die Einbindung der Krankenkassen, Betriebe, Schulen, VIPS, regionalen Veranstaltungen etc.
So konnte in den vergangenen Jahren die Kooperation mit der AOK Lörrach, der IKK Lörrach, der Barmer Krankenkasse Lörrach, der DAK Lörrach, der mhplus Betriebskrankenkasse Rheinfelden und weiteren Einrichtungen aufrecht erhalten und verstärkt werden.

Erfüllung der Bewertungskriterien:

Der Landkreis Lörrach erfasste durch die Drogenkonzeption im Jahr 1999 bereits eine erste Analyse im Landkreis mit Bedarfen und Zielen. Diese wurde durch eine Bestandserhebung in den Jahren 2004-2006 aktualisiert und überprüft. Derzeit wird die Drogenkonzeption überarbeitet und fortgeschrieben.

Die meisten Projekte der Einrichtungen sind evaluiert, mitunter durch externe Anbieter. Seit 2010 werden alle Projekte einer regionalen Evaluation unterzogen und überprüft.

Bei der Verfolgung neuer Aktionen, Veranstaltungen, Fachtagungen, Angeboten wird auf eine ganzheitliche Vorgehensweise geachtet sowie auf eine Einbindung von nicht unmittelbar mit Suchtprävention befassten Akteuren. Aufgrund der Einrichtung des Kommunalen Netzwerk Sucht (KNS) nimmt die Vernetzung und Kooperation einen wichtigen Stellenwert ein. Der Landkreis Lörrach ist auch stolz darauf, dass sich die Politik gerne einbinden lässt und die Aktivitäten im Suchtbereich unterstützt.

Beide im Wettbewerb vorgestellten Projekte sind darauf ausgerichtet, längerfristig und nachhaltig zu implementieren und können nach Bedarf und Möglichkeit auch ausgedehnt bzw. in andere Gemeinde, Stadtteile oder Kommunen transferiert werden.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welche?: 

Sportverein, Einzelhandel,

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
Welche?: 

Essstörungen

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere
Welche?: 

Jugendhäuser

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Kommunales Netzwerk Sucht Landkreis Lörrach

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Sportprojekt aus der Schweiz

Wenn ja, welche?: 

unbekannt

Einzelprojekte

Anlagen