Lindlar

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Lindlar
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Name des Ansprechpartners: 
Andrea Beckmann-Hinrichs
Funktion des Ansprechpartners: 
Sachbearbeiterin / Mitarbeiterin Runder Tisch f. Ju-gendarbeit in Lindlar
Straße/Postfach: 
Borromäusstr. 1
Postleitzahl: 
51789
Ort: 
Lindlar
Telefon des Ansprechpartners: 
02266/96-221
Telefax des Ansprechpartners: 
02266/96-7221
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholfreie Party an Weiberfastnacht

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine alkohol- und drogenfreie Karnevalsveranstaltung für Kinder und Jugendliche an Weiberfastnacht. Es wird eine Schulkarnevalsveranstaltung übernommen, die nahtlos in die eigene Veranstaltung übergeht, damit keine "Betreuungslücke" entsteht.

Ziel der Veranstaltung ist sowohl, das Brauchtumsfest Karneval auch ohne Alkohol und Drogen weiterzugeben aber auch das Fernhalten der Kinder und Jugendlichen von privaten und öffentlichen Feiern, bei denen auch Alkohol (und Drogen) konsumiert werden.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenfrei und die Party ist für alle zugänglich, um Ausgrenzungen zu vermeiden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

An Weiberfastnacht beginnt in unserer Region die Karnevalszeit als Auftakt mit den so genannten Straßen- und Kneipenkarnevalsfeiern. Bei diesen Feiern gab und gibt es überall Probleme mit alkoholisierten Jugendlichen oder solchen, die unter Drogeneinfluss stehen. Die Aggressivität nahm zu, ebenfalls der Alkoholkonsum der Jugendlichen.

Also entschloss man sich in Lindlar, eine interessante Veranstaltung zumindest für Weiberfastnacht anzubieten, mit einer schönen Karnevals- und Feieratmosphäre mit Kostümen, Tanz, Mitmachaktionen und einem Bühnenprogramm, die aber absolut alkohol- und drogenfrei sein sollte und auch war und ist.

Um möglichst viele Kinder und Jugendliche anzusprechen und die Teilnahme zu ermöglichen, sowie eine nahtlose Betreuung zwischen Schul- und Freizeitkarneval zu gewährleisten, entschied man sich, die Schulveranstaltung der Gemeinschaftshauptschule im Kulturzentrum Lindlar zu übernehmen. Die Mitwirkenden vom Runden Tisch für Jugendarbeit (Mitarbeiter Sozialamt, Leiter des Jugendzentrums, Sozialarbeiter der Schulen, Suchtberatungsstelle, psychologische Beratungsstelle, Polizei, Ordnungsamt, Kreuzbund Lindlar, ehrenamtliche Helfer etc.) arbeiten bei dieser Veranstaltung ebenso eng zusammen wie bei vielen anderen Projekten.

Wichtig ist, dass durch Kontrollen von Polizei, Ordnungsamt und den anwesenden Helfern sichergestellt ist, dass weder im Kulturzentrum noch auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung Alkohol oder Drogen konsumiert oder versteckt werden. Ebenfalls erhalten alkoholisierte oder unter Drogen stehende Jugendliche keinen Zugang zur Veranstaltung.

Neben den vielfachen Unterhaltungsmöglichkeiten durch Mitmachspiele, Schminken, Kostümprämierung, Bühnenprogramm, Sing Star an der Playstation, aber auch durch Aufklärung und Spiele bzw. Gespräche sowohl von Seiten der Suchtberatungsstelle (z. B. Rauschbrille) als auch von Seiten der psychologischen Beratungsstelle (z. B. Quiz) und des Kreuzbundes Lindlar wird der Nachmittag interessant und bunt gestaltet und jeder hat die Möglichkeit, sich zu informieren, aber auch zu feiern.
Durch die so genannte Rauschbrille, die von der Suchtberatungsstelle eingesetzt wird, wird den Jugendlichen im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt, was sie wie wahrnehmen, sobald sie verschiedene Promillegrenzen erreicht haben. Das Staunen der Jugendlichen, die die Rauschbrille aufsetzen und einen beaufsichtigten Parcours hiermit durchlaufen, ist groß: "Was, schon mit 0,6 Promille schwanke ich und sehe undeutlich?"
Ein Quiz rund um das Thema Alkohol und Cannabis, das vom Kreuzbund angeboten wird, sorgt ebenfalls für Überraschungen. Vielen Jugendlichen ist nicht klar, wie schnell aus einem gelegentlichen und mäßigen Konsum von Alkohol eine Abhängigkeit beginnen kann. Das Jugendzentrum Horizont und seine Mitarbeiter sind bei dieser Veranstaltung mit als federführender Organisator und Leiter von Aktionen tätig und auch nach der Party Anlaufstelle für viele Kinder und Jugendliche.

Im Vorfeld der Veranstaltung werden sämtliche Geschäfte, Tankstellen, Kioske, Gaststätten und Restaurants nochmals eindringlich auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes - insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von Alkoholika und Tabakwaren- hingewiesen, was auch großen Erfolg gezeigt hat.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist für alle frei. Die Getränke (Softdrinks und alkoholfreie Cocktails) und das Essen (Pizza, Fritten, Snacks, Teilchen, Popcorn, Süßigkeiten) werden zu sehr geringen Preisen angeboten, damit jeder sich leisten kann, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die Veranstaltung steht ganz im Zeichen des "Miteinander" von all denjenigen, die Spaß am Karneval haben, und zwar ohne Alkohol und Drogen. Hier kommen Jugendliche aller Schulformen und sozialen Schichten zusammen, niemand wird ausgegrenzt. Durch Gruppenspiele etc. wird ein Gemeinschaftsgefühl erzeugt, dass vielfach weit über diesen Nachmittag hinaus anhält und neue Freundschaften bringt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere
Welche?: 

Ratsmitglieder und sachkundige Bürger

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Suchtberatungsstelle mit Spielen, Projekten und Aufklärung
Kreuzbund mit alkoholfreien Cocktails und Aufklä-rungsspielen/ Lebensgeschichten

Wenn ja, welche?: 

Es gab mehrfach den Versuch, diese Veranstaltung auch andernorts zu installieren, da sie hier sehr erfolgreich verläuft und ausschließlich positive Resonanz hat. Dies scheiterte aber andernorts an der mangelnden Bereitschaft von Mitwirkenden, sich entsprechend einzusetzen und eine Veranstaltung durchzuführen.

Anlagen