Worms

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Worms
Bundesland: 
Rheinland-Pfalz
Einreichende Dienststelle: 
Stadtverwaltung Worms, Bereich 5 Soziales, Jugend und Wohnen, Kinder- und Jugendbüro
Name des Ansprechpartners: 
Gerhard Willy
Funktion des Ansprechpartners: 
Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbüro, Geschäftsführung beim Kooperationskreis Suchtprävention Rhein Neckar
Straße/Postfach: 
Adenauerring 3a
Postleitzahl: 
67547
Ort: 
Worms
Telefon des Ansprechpartners: 
06241 853 5111
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar - Länderübergreifende interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar wurde 1998 von den Städten Mannheim und Ludwigshafen, dem Kreis Bergstraße sowie dem Drogenverein Mannheim e.V., Mannheim und der Jugend- und Drogenberatung PRISMA der AWO, Lampertheim gegründet. Von Seiten der Stadt Mannheim und des Kreises Bergstraße beteiligten sich auch die jeweiligen Gesundheitsämter. Nach dem ersten gemeinsamen Kooperationsprojekt, der Wanderausstellung "Sehnsucht" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Herbst 1999 in Mannheim, wurde der Kooperationskreis erweitert und weitere Ziele definiert. So schlossen sich dann weitere gemeinsame Aktionen, die Fachtagungen "Jugend Sucht Schutz" im September 2002 in Ludwigshafen und im November 2005 die Fachtagung "Balance halten - Seiltanz im Internetzeitalter. Lebens- und Erfahrungswelten von Jugendlichen", an. Am 20. November 2008 fand eine weitere Fachtagung mit dem Titel "Flatrate – Schnell, billig von Promille zu Megabits" statt, bei der über 150 Teilnehmer registriert werden konnten.

Der Auftrag, den sich der Kooperationskreis als Gremium interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Suchtprävention gab, ist zum einen die Ressourcen der unterschiedlichen Regionen zu bündeln aber auch mit gemeinsamen größeren Veranstaltungen im Abstand von mehreren Jahren eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. So bedeutet diese Kooperation von vier Kommunen entlang des Rheins (Mannheim, Ludwigshafen, Kreis Bergstraße, Worms) eine länderübergreifende Zusammenarbeit größeren Stils zwischen den drei Bundesländern im Drei-Länder-Eck (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen).

Die Geschäftsführung des Kooperationskreises wurde bisher im Turnus von drei Jahren von der Stadt Mannheim, der Stadt Ludwigshafen , seit 2004 durch den Kreis Bergstraße, Herrn Michael Niedermayr wahrgenommen und ab 2007 durch die Stadt Worms, Herrn Gerhard Willy. Es ist geplant als Ergänzung der Mitglieder für die Zukunft auch die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis als weitere wichtige Partner aus der Metropolregion zu aktivieren und zur Stärkung des regionalen Zusammenhalts zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund können wir stolz darauf sein, dass der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar als Gremium interkommunaler Zusammenarbeit, schon vor der Entwicklung und Anerkennung des Rhein-Neckar-Dreiecks im Jahr 2005 zur Metropolregion Rhein-Neckar seit 1998 eine Vorreiterrolle zu dieser Idee gespielt hat.

In der Region Brücken zu schlagen, Menschen zusammen zu bringen, Kräfte, Aktivitäten und Kompetenzen zu bündeln – mit diesen Zielen hat der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar eine Plattform geschaffen, auf der sich Partner mit gleichen oder ähnlichen Interessen treffen, um Prävention zur Verbesserung einer gesunden Umwelt und der Lebensqualität für Kinder und Jugendliche, Beruf und Familie in der Metropolregion Rhein-Neckar zu fördern und umzusetzen.

Geschäftsordnung
des Kooperationskreises Suchtprävention Rhein-Neckar

1. Zielsetzung und Aufgaben

Zielsetzung des Kooperationskreises Rhein-Neckar ist es, in Interkommunaler Zusammenarbeit die Begriffe Suchtprävention in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu heben und im Rhein-Neckar-Dreieck in entsprechende Präventionsarbeit umzusetzen. Der Kooperationskreis verspricht sich hiervon Synergieeffekte nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Zur Erreichung seiner Ziele setzt sich der Kooperationskreis folgende Aufgaben:

  • Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, wie beispielsweise Fachtagungen, Ausstellungen, Kampagnen etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit durch den Einsatz von Informationsmaterialien, Pressekonferenzen etc.
  • Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Suchtprävention / Gesundheitsförderung beitragen (Schaffung eines Netzwerkes)

2. Zusammensetzung des Kooperationskreises Rhein-Neckar

Der Kooperationskreis besteht zunächst aus den Vertreterinnen und Vertretern der diese Geschäftsordnung beschließenden Kommunen.
Vorbezeichnete Vertreterinnen und Vertreter entscheiden über eine mögliche Erweiterung des Kooperationskreises.
Dazu kommen die von den jeweiligen Kommunen hinzugeladenen freien Träger, Vertreter der Wirtschaft und sonstige Verbände mit beratender Funktion.
Stimmberechtigt sind nur die Vertreter der Kommunen mit jeweils nur einer Stimme. (siehe auch Punkt 7).
Der Austritt einer beteiligten Kommunalen Gebietskörperschaft aus dem Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar erfolgt durch eine formlose Erklärung an die geschäftsführende Gebietskörperschaft. Die Austrittserklärung ist von den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten zu unterschreiben und enthält die Gründe und den Zeitpunkt des Ausscheidens.
Der Austritt ist erst nach Abschluss gemeinsam beschlossener Projekte möglich und wirksam.

3. Geschäftsführung

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Kooperationskreises Rhein-Neckar. Sie oder er koordiniert die Sitzungen und dokumentiert die Arbeit.
Die Geschäftsführung wechselt im Turnus von drei Jahren zwischen den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern des Kooperationskreises. Gemeinsame Hauptveranstaltungen finden im Zuständigkeitsbereich der geschäftsführenden Kommune statt.

4. Sitzungen

Die Sitzungen des Kooperationskreises finden am Sitz der Geschäftsführung statt. Einvernehmlich kann auch ein anderer Sitzungsort gewählt werden. Sie finden mindestens zweimal im Jahr statt, nach Bedarf auch öfter.

5. Beschlussfassung

Über jede Sitzung des Kooperationskreises wird ein Beschlussprotokoll angefertigt. In den Sitzungen werden gegebenenfalls die Beschlussvorlagen für die beteiligten Dezernentinnen und Dezernenten erarbeitet. Sollten mindestens zwei der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften des Kooperationskreises Suchtprävention Rhein-Neckar eine Maßnahme durchführen wollen, können sie dies unter dem Namen des Kooperationskreises tun, sofern einstimmig eine inhaltliche Zustimmung zur Maßnahme erfolgt ist.

6. Finanzierung

Die Kosten der gemeinsamen Veranstaltungen des Kooperationskreises werden zu gleichen Teilen auf die an den jeweiligen Veranstaltungen beteiligten Kommunen umgelegt.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die gemeinsame Außendarstellung des Kooperationskreises Rhein-Neckar gem. Ziffer 1 der vorliegenden Geschäftsordnung. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Presseerklärungen, Veranstaltungen etc.) müssen in gemeinsamer Abstimmung der beteiligten Kommunen erfolgen.

8. Geschäftsordnung

Beschlossen durch die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der beteiligten Kommunen und Landkreises am 02. November 2005

Mathias Wilkes
Landrat des Kreises
Bergstrasse

Wolfgang van Vliet
Sozialdezernent Stadt
Ludwigshafen

Mechthild Fürst-Diery
Erste Bürgermeisterin
Jugend, Soziales und Gesundheit
Stadt Mannheim

Georg Büttler
Bürgermeister der Stadt
Worms

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
Welche?: 
Gewalt-Spiele Internet
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Politiker, Stadtvorstände, Stadträte usw.
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 
Suchtberatungsstellen, Regionaler Arbeitskreis Suchtprävention
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Fremde Konzepte werden ausgewertet und in Fachtagungen vorgestellt, bzw. mit den Fachkräften vor Ort umgesetzt
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Ist nicht bekannt.

Anlagen