Veitsbronn

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Veitsbronn
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Gemeindejugendpflege Veitsbronn
Name des Ansprechpartners: 
Igor Ninic
Funktion des Ansprechpartners: 
Gemeindejugendpfleger, Sozialpädagoge
Straße/Postfach: 
Nürnberger Str. 2
Postleitzahl: 
90587
Ort: 
Veitsbronn
Telefon des Ansprechpartners: 
0911 7520831
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Suchtpräventionskonzept der Gemeindejugendpflege Veitsbronn

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Ausgangslage

Die politische Gemeinde Veitsbronn befindet sich im nördlichen Landkreis Fürth in Bayern (Mittelfranken) und besteht aus den sieben Ortsteilen Veitsbronn, Siegelsdorf, Kreppendorf, Bernbach, Retzelfembach, Kagenhof und Raindorf» Die Gemeinde Veitsbronn hat 6645 Einwohner (Stand vom 1.4. 2008), eine Fläche von über 16 qkm und grenzt unmittelbar an das Städtedreieck Nürnberg, Fürth, Erlangen.

Die Gemeinde Veitsbronn als Träger der Jugendhilfe bietet zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde. Die Aufgabenbereiche werden von der Gemeindejugendpflege übernommen. Die Gemeindejugendpflege ist die Anlaufstelle für alle Belange von Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde. Die Aufgaben der Gemeindejugendpflege übernimmt der Gemeindejugendpfleger. Daneben bestellt die Gemeinde Veitsbronn einen Jugendbeauftragten, der die Belange der Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde im Gemeinderat politisch vertritt. Nach Bedürfnissen von Jugendlichen und Kindern initiiert, plant und koordiniert die Gemeindejugendpflege Angebote für junge Menschen, Diese arbeitet selbständig, eigenverantwortlich und parteipolitisch sowie konfessionell neutral,. Mit unseren Angeboten begleiten und fördern wir junge Menschen in unserer Gemeinde und geben ihnen die Möglichkeit der Entfaltung zu mündigen Menschen.

Die traditionellen Veranstaltungen wie Kirchweihen und Maifest sind Ereignisse in unserer Gemeinde, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger zusammen mit all unseren Gästen immer wieder freuen. Zugleich stellen solche öffentlichen Veranstaltungen eine große sicherheitsrelevante Herausforderung für uns dar Die Ereignisse im Jahr 2006 haben auf Kirchweihen unserer Gemeinde leider gezeigt dass insbesondere missbräuchlicher Alkoholkonsum die Stimmung einer solchen Veranstaltung leicht zerstören kann. In diesem Jahr hatten wir viele Sachbeschädigungen und Zerstörungen an Privatbesitz, die auf aggressives Verhalten und missbräuchlichen Alkoholkonsum zurückzuführen waren. Darüber hinaus konnte verstärkt der Konsum von Alkohol durch Jugendliche an öffentlichen Plätzen unserer Gemeinde festgestellt werden. Die Erfahrungen und Berichte von Jugendlichen und Eitern über den leichten Zugang zu Alkohol bei öffentlichen und traditionellen Veranstaltungen haben sich zu diesem Zeitpunkt sehr gehäuft.
Aufgrund dieses Hintergrundes und der Tatsache, dass wir mit Sachbeschädigungen vermehrtem aggressiven Verhalten wie Schlägereien konfrontiert waren, mussten wir dringend handeln.
Die Gemeindejugendpflege Veitsbronn hat sich zur Aufgabe gemacht, eine präventive Gesamtkonzeption zu erstellen, um oben genannter Situation gerecht zu werden, präventiv zu wirken und dringende Maßnahmen umzusetzen.

2. Unsere Ziele der Suchtprävention

Die Grundziele der gemeindlichen präventiven Bemühungen wurden auf die Schaffung von präventiven Handlungsfeldern (Säulen) gelegt. Die Säulen wurden als Grundbausteine der Suchtprävention in unserer Gemeinde gedacht und stützen somit das Gesamtkonzept.
Folgende Handlungsfelder wurden aufgrund der Gegebenheiten vorerst festgelegt:

  • Eltern/Familie, Schule, Jugendarbeit Veranstaltungen/Feste und
  • Festwirte/Handel/Gaststätten.

Die Handlungsfelder sollen auch bei den Kindertageseinrichtungen, Vereinen und Organisationen berücksichtigt und integriert werden.

2.1 Familie / Elternhaus

Die Einbeziehung von Eltern in die Suchtprävention der Gemeindejugendpflege spielt eine wichtige und entscheidende Rolle. Durch ihr Verhalten in der Erziehung im Elternhaus üben die Eltern einen großen Einfluss auf den Umgang mit Suchtmitteln aus und dienen in ihrer Elternrolle als Vorbilder.
Das Hauptziel der gemeindlichen Suchtprävention liegt in der Stärkung von familiären Erziehungskompetenzen. Mehrere empirische Befunde, wie von Hornung (1983) oder von Shedler und Block (1990), weisen auf die vier Merkmale des Erziehungsverhaltens der Eltern hin, die das Risiko eines zukünftigen missbräuchlichen Substanzgebrauchs stützen: Gleichgültigkeit, Verständnislosigkeit, Überbesorgtheit sowie Inkonsistenz im Erziehungsverhalten. Rat- und Hilfsbedarf von Eltern nahmen im Jahr 2008 in unserer Gemeinde leicht zu. Aus diesem Grund und wegen der Tatsache, dass verstärkt Beratungsbedarf bei Eltern unserer Gemeinde vorhanden ist, was sich in der verstärkten Wahrnehmung der Beratungstermine zeigt, wird die Notwendigkeit der Elternarbeit begründet. Mit dem Angebot sprechen wir Eltern an, mit dem Ziel, sie besser zu informieren, damit sie besser in der Lage sind, mit ihren Kindern über Suchtthemen zu kommunizieren. Des weiteren möchten wir die Eltern in Form der Beratung die Möglichkeiten aufzeigen, wie sie auf den Gebrauch von Alkohol und weiteren Drogen ihrer Kinder reagieren können.
Bühringer (1993) bestätigt in ihrer Arbeit, dass Familie der „wichtigste Ort für präventive Maßnahmen ist"(1). Aus diesem Grund setzen wir schwerpunktmäßig bei diesem Handlungsfeld auf die Verhaltensprävention und die Unterstützung der Eltern und Familien.

2.2 Schule

Die präventive Arbeit an der Schule als Ort, an dem der Bildungsauftrag verwirklicht wird und wo die Begegnung der Gleichaltrigen in den Klassen stattfindet stellt für unser Suchtkonzept ein weiteres wichtiges Handlungsfeld dar. Hier wird versucht, gemeinsam mit den Lehrkräften an einem Strang in Sachen Prävention zu ziehen, Es werden Angebote gemacht, die von den Schülern als Unterrichtsstunde in Anspruch genommen werden.
Die Suchtprävention in der Schule soll aus vielen kleinen, kontinuierlichen und ganzheitlich orientierten Maßnahmen und Projekten bestehen. Besonders im Grundschulalter erscheint es dabei besonders wesentlich, Kinder "stark" zu machen. Dazu dient maßgeblich die: Stärkung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls, Stärkung des Ichs in sozialer Kompetenz, Förderung der Körper-, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Förderung der Konfliktfähigkeit Förderung der Erlebnis- und Genussfähigkeit.
Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus erfordert eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern. Als ein Ziel der Suchtprävention soll die Zusammenarbeit angeregt und gefördert werden. Vor einigen Jahren wurde der Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe, der vom Gemeindejugendpfleger geleitet wird, ins Leben gerufen, in dem sich mit suchtpräventiven und gesellschaftssozialen Themen beschäftigt wird. Hier sind die Vertreter und Lehrkräfte der Grund- und Hauptschule in Veitsbronn ebenso vertreten, wie auch die Vertreter der Schulverbandsgemeinden (Bürgermeister), sowie Mitglieder der Jugendpolizei, ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), Jugendhilfeplanung des Landkreises Fürth, Jugendarbeiter vor Ort und andere. Bei diesem Handlungsfeld findet eine Mischung aus Verhaltensprävention mit den Schülern, Eltern und Lehrkräften, aber auch Verhältnisprävention durch die Vernetzung im Arbeitskreis statt.

2.3 Jugendarbeit

Die Gemeinde Veitsbronn versucht ihre Jugendlichen vor Alkoholkonsum und Rauchen zu schützen und setzt dafür Akzente in ihrer offenen Jugendarbeit. Ziel soll es sein, Jugendliche nicht nur durch strikte Verbote zu schützen, sondern die Schwerpunkte auf die Prävention von Alkoholkonsum und Rauchen zu legen und die Jugendlichen zu eigenverantwortlichem Umgang mit Alkohol und Tabakwaren zu befähigen.
Aus diesem Grund ist es das Ziel, Anreize auf der Ebene der Verhaltens- und Verhältnisprävention zu schaffen, auf Rauchen und den Alkoholkonsum, sowie andere Suchtmittel zu verzichten. Die Suchtprävention in der gemeindlichen offenen Jugendarbeit soll mehr sein als nur die Vermittlung kognitiver Inhalte wie Aufklärung, Information und Bewusstmachung.
Durch gezielte Freizeitbeschäftigung in Kunst Musik, Spiel und Sport bieten wir in der offenen Jugendarbeit vielfältige Möglichkeiten, persönliche Stabilität zu erlangen und lebensbejahende, selbstbewusste, selbständige und belastbare junge Menschen heranzubilden.

2.4 Öffentliche Veranstaltungen / Feste

Die Gemeindejugendpflege Veitsbronn versucht einen Rahmen für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde zu erstellen und somit das Ziel der Suchtprävention auch auf diesem Bereich zu erreichen. Durch die Verhältnisprävention werden hier maßgeschneiderte Konzepte entwickelt, mit dem Ziel, Akzente in der Öffentlichkeit zu setzen und auf die Suchtprävention aufmerksam zu machen. Darüber hinaus wird versucht, Hilfestellungen bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen anzubieten.

2.5 Festwirte / Handel / Gaststätten

Die Festwirte und den Handel, sowie die Gaststätten in unserer Gemeinde mit ins Boot zu holen, gehört zu den spannendsten Aufgaben der Gemeindejugendpflege. Hier ist das Ziel mehr Aufmerksamkeit bei den Verantwortlichen im Verkauf zu schaffen und Sie dabei unterstützend darauf hinzuweisen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Dieses Handlungsfeld wird durch Verhaltens- als auch durch Verhältnisprävention geprägt.

3. Unser Vorgehen und Umsetzung der Ziele

Beim Vorgehen und der Umsetzung der Ziele wird folgender Aspekt beachtet: Die Intention der Umsetzung vom Konzept und die Erreichung der Ziele werden als ein Prozess verstanden, der nicht auf eine bestimmte Dauer geplant ist.

3.1 Familie / Elternhaus

Die Eltern nehmen einen direkten Einfluss auf die Entwicklung ihrer Kinder, Deshalb ist es notwendig, im Gemeindeblatt, das jeden Monat erscheint, immer wieder über die Verhaltenskompetenzen der Eltern im Umgang mit bestimmten Suchtmitteln wie Alkohol, Tabak und anderen zu berichten und sie dabei zu fördern. Diese Informations- und Orientierungshilfen, aber auch konkrete Bewältigungsstrategien (life skills) werden vom Gemeindejugendpfleger regelmäßig veröffentlicht. Im Rathaus der Gemeinde steht ein Bereich im Foyer für einen Infobereich zu verschiedenen Suchtthemen für die Öffentlichkeit und Eltern zur Verfügung. Hier haben die Eltern und die Kinder / Jugendliche die Möglichkeit, sich zu informieren und verschiedene Broschüren zu lesen und mitzunehmen. Des weiteren bietet der Gemeindejugendpfleger ein Beratungsangebot für die Eltern und veröffentlicht regelmäßig seine Kontaktdaten im Gemeindeblatt. Eine Einbeziehung der zuständigen Erziehungsberatungsstellen in diesem Zusammenhang ist möglich und soll praktiziert werden.

3.2 Schule

Bevor ein Angebot stattfinden kann, wird die Schulleitung davon informiert Mit dieser werden das Konzept, die Ziele sowie das Vorgehen besprochen, mit der Bitte das Kollegium an der Schule zu informieren. Bei kleineren Projekten und Angeboten wird vorher die Lehrkraft persönlich und detailliert informiert. Bei der Umsetzung der Ziele an der Schule werden die so genannten „Standortgegebenheiten" berücksichtigt. Hier sind die Interessen und der Bedarf der Schüler und Lehrkräfte zu berücksichtigen, sowie feste schulische Termine wie Prüfungen, Vorbereitungen aufs Fest etc.
Entscheidend für eine gute Teilnahme seitens der Schüler sind die langfristige Planbarkeit sowie eine ansprechende Aufbereitung und Vorstellung der Themen, Inhalte sowie Referenten. Die beiden Jugendpfleger der Schulverbandsgemeinden konzipieren und organisieren den Ablauf der Projekte oder bieten vereinzelt, unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Ressourcen, die Angebote in der Schule an.

Seit einigen Jahren gibt es im Schuleinzugsgebiet Veitsbronn einen Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe. Die Grundidee war es, ein aufeinander abgestimmtes Handeln von Schule und Mitwirkenden aus der Jugendhilfe und dem öffentlichen Leben unter Berücksichtigung von verschiedenen Lebenslagen junger Menschen zu entwickeln. Die Ziele dieses Arbeitskreises sind es einen regen Informationsaustausch und die Vernetzung zwischen den beteiligten Teilnehmern und Institutionen im Schuleinzugsgebiet Veitsbronn zu schaffen und jeweilige Einrichtungen und deren Arbeit besser kennen zu lernen. Der Kernpunkt des Treffens bildet jedoch die gemeinsame Planung und die Arbeit an aktuellen Themen der Prävention, Schule und der Jugendhilfe, mit dem Ziel ein kooperatives Handlungskonzept zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitskreis erörtert immer wieder die Themen zur Prävention und setzt damit Impulse in der kooperativen Zusammenarbeit innerhalb des Schuleinzugsgebiets Veitsbronn.

3.3 Jugendarbeit

Die Gemeindejugendpflege sieht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Prävention von Suchtkonsum. Diese Präventionsarbeit findet kontinuierlich in der offenen Jugendarbeit und im Jugendtreff statt, mit dem Ziel, Jugendliche vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und setzt auf den Aspekt der Einübung eines eigenverantwortlichen Handelns im Umgang mit Alkohol und Rauchen an. Aus diesem Hintergrund heraus werden verschiedene Angebote im Rahmen des offenen Betriebs des Jugendtreffs und im Rahmen der mobilen Jugendarbeit angeboten. Der zuständige Jugendpfleger plant, koordiniert und evaluiert die Angebote für Jugendliche, gestaltet außerdem mit ihnen die Regeln im Jugendtreff und spricht die Themen Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit immer wieder an.

Die verstärkte Vernetzung der Gemeindejugendpflege mit anderen Einrichtungen der Jugendarbeit aus dem Landkreis und mit den Beratungsstellen wird angestrebt.

3.4 Öffentliche Veranstaltung / Feste

Im Rahmen der anzeige- oder genehmigungspflichtigen Veranstaltungen wurden speziell aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre Auflagen für den ordnungsrechtlichen Jugendschutz der Gemeinde Veitsbronn gemacht. Diese werden, nach Berücksichtigung der Vorfälle und nach Austausch von Erfahrungen, gemacht Die Auflagen und der gesetzliche Rahmen schützen die Kinder und Jugendlichen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Die Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen sind ein fester Bestandteil unserer Suchtprävention.

3.5 Festwirte / Handel / Gaststätten

Im Vorfeld der öffentlichen Großveranstaltungen unserer Gemeinde wird mit den Festwirten und dem Handel, sowie mit den Gaststätten gesprochen. Hier besucht der Gemeindejugendpfleger die Verkaufsstellen und spricht persönlich mit den Verantwortlichen über die Maßnahmen und die Erfahrungen mit ihnen, Er bietet Unterstützungshilfen an bei der Umsetzung Vorort und ist somit das Bindeglied zwischen Gemeindeverwaltung und dem Verkauf.

4. Ergebnisse und Erreichtes

4.1. Familie und Elternhaus

Für die Veröffentlichung von Infoartikeln zu verschiedenen Themen der Suchtprävention im Gemeindeblatt haben wir viel positive Rückmeldung von den Erwachsenen unserer Gemeinde bekommen. Die veröffentlichten Artikel bieten eine gute Basis für die Arbeit zur Förderung der Verhaltenskompetenzen. Durch die Zustimmung des Bürgermeisters hat die Gemeindejugendpflege die Möglichkeit bekommen, dauerhaftes Material in einer guten Qualität zu veröffentlichen. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde Veitsbronn getragen. Die Infoecke im Rathaus hat sich bewährt und die Tatsache, dass wir im letzten Jahr erneut Broschüren für die Aufklärung bestellt haben, zeigt, dass sie in Anspruch genommen werden, Die Beratungstermine Ende 2008 sind etwas zurückgegangen; jedoch plant die Gemeindejugendpflege in den nächsten Monaten eine kontinuierliche Einführung von Elterninfo Abenden zu verschiedenen Themen, um hier auch eine Basis für offene Gespräche unter den Eltern anzubieten und aufzubauen.

4.2 Schule

Durch die Vernetzung der Gemeindejugendpflege konnte das Projekt „Rauschbrilie" ins Leben gerufen werden. Dieses Projekt bietet zum einen eine gute Grundlage für weitere Zusammenarbeit mit und in der Schule und zum anderen ein Konzept, welches sich an jeder Schule in Form einer zweistündigen Schulstunde umsetzen lässt. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Präventionsverein 1,2,3 e.V. aus dem Landkreis Fürth durchgeführt, der die teure „Rauschbrille" zur Verfügung gestellt hat.

Die Resonanz im Landkreis war so groß, dass wir auch von anderen Schulen im Landkreis angesprochen wurden und dieses Projekt dort umgesetzt haben. Da die Ausführung des Projekts nicht in das Aufgabengebiet der Gemeindejugendpflege Veitsbronn gehört, musste es, aufgrund der knappen Zeit- und Mitteiressourcen in der „freien Zeit“ realisiert werden. Auch die Schaffung eigener „Rauschbrillen" könnten evtl durch Sponsoring angestrebt werden.

Die Umsetzung der präventiven Maßnahmen im Schuleinzugsgebiet war von einer sehr großen Bedeutung im Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe. Hierzu fand auch ein Themenabend im Jahr 2008 statt. Hier haben wir uns ausgetauscht und es wurde über die Erfahrungen in anderen Gemeinden zum Thema berichtet.

4.3 Jugendarbeit

In der offenen Jugendarbeit wurden die Präventionsansätze in der Hausordnung und dar aktuell entwickelten Konzeption verankert. Ebenfalls fanden im Jahr 2007 und 2008 mehrtägige Suchtwochen statt, welche auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben. Die Tatsache, dass der Verkauf von Bier nur freitags ab 18 Uhr zu einem teuren Preis und unter Berücksichtigung der Höchstmengen verkauft wird, ruft ein Gefühl des Konsums eines Genussmittels bei dem Besucher des Jugendtreffs hervor, Aufgrund der Preis» und Regelgestaltung im Jugendtreff nahm der Verkauf stätig ab und wird aktuell vereinzelt nur von älteren Besuchern ab 18 Jahren praktiziert, Hier hat sich auch die Aufnahme dieser Anreize in den Mietvertrag des Jugendtreffs als positiv bewährt. Beim Ausschank von Alkohol bei einer privaten Anmietung des Jugendtreffs müssen die teuereren Mietgebühren gezahlt werden« Mit diesem Anreiz wollen wir deutlich machen, dass eine Party mit Alkohol teuer zu spüren ist und die Mieter finanziell belohnen, wenn sie auf den Alkohol verzichten. Die erhöhten Gebühren kommen dem Jugendtreff zugute.

4.4 Öffentliche Veranstaltung / Feste

Die Umsetzung der Maßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen zeigten im Jahr 2007 und 2008 die ersten positiven Ergebnisse, Die öffentlichen Veranstaltungen unserer Gemeinde blieben ohne größere Sach- und Personenschäden» Vereinzelt kam es zwar zu Schlägereien, jedoch hielten sie sich im Vergleich zu den Jahren zuvor in einem akzeptablen Rahmen, Ebenfalls gingen die Straftaten, welche auf einen Alkoholmissbraüch zurückzuführen sind, deutlich zurück.

Die Aufnahme der ZusatzaufSagen bei anzeige- und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stellen präventive Standards in unsere Gemeinde dar, die erfüllt werden müssen und schützen somit die Kinder und Jugendliche.

4.5 Festwirte / Handel / Gaststätten

Die persönliche Ansprache der Verantwortlichen und unsere Informationsgewinnung bei Alkoholverkaufsstellen sind ebenfalls positiv zu bewerten. Die Vermittlung der Tatsache, dass die Gemeinde die Betreibende Hilfestellung geben möchte traf bei Betreibern auf durchaus gute Resonanz.
Damit wurde der Grundstein für eine Zusammenarbeit gesetzt. Die Umsetzung unseres Konzeptes konnte jedoch nicht ohne die Arbeit und Bemühungen des Bürgermeisters und des Gemeinderates, sowie aller Beteiligten realisiert werden.

Anmerkung

(1) vgl. proJugend 3/2006, Wege zum Erfolg, Suchtprävention mit Eltern, S.8 [zurück]

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 
Festwirte/Veranstalter
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Im Rahmen des Arbeitskreises Schule und Jugendhilfe
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Anfragen von weiteren Gemeinden in unserem Landkreis

Anlagen