Rödermark

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Rödermark
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Fachabteilung Jugendarbeit
Name des Ansprechpartners: 
Andreas Jacobsen
Funktion des Ansprechpartners: 
Stadtjugendpfleger
Straße/Postfach: 
Trinkbrunnenstraße 10
Postleitzahl: 
63318
Ort: 
Rödermark
Telefon des Ansprechpartners: 
06074911610
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Vernetzung von Präventionsprojekten und Einführung der erprobten Modelle im gesamten Landkreis

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Die zu einem Gesamtpaket zusammengefügten Einzelprojekte
1.1. Der "Export" des Paketes in alle Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach
2.1. Das Projekt "Gaststätten mit Herz und Verstand"
2.2. Das Projekt "Clean Scouts"
2.3. Das Projekt "Festregeln"

2.1 Gaststätten mit Herz und Verstand

Qualitätslabel für Gaststätten mit Herz und Verstand

Dem Leitbild der "kinder- und jugendfreundlichen Stadt Rödermark" folgend ist seit einigen Jahren bereits von der städtischen Fachabteilung für Jugendarbeit, und der Agentur Röm Kids in Abstimmung mit den zuständigen Stadtverordneten ein Programm entwickelt worden, das den Gefahren des Alkohols vorbeugen soll, und von Bürgermeister Roland Kern ausdrücklich unterstützt wird. Gemeinsam mit den Wirten der Rödermarker Gaststätten soll das Problem auch weiterhin aktiv und konstruktiv angegangen werden.

"Mit der Einhaltung des Gaststättengesetzes, das vorschreibt, dass ein Getränk billiger sein muss als die gleiche Menge Alkohol, ist es nicht mehr getan. Meist gibt es dann nur Wasser oder Milch, was für die Jugendlichen "unattraktiv" ist. "Die Wirte sollen mindestens zwei attraktive nichtalkoholische Getränke auf der Karte haben, die billiger sind, als die entsprechende Menge Alkohol.

Als Nachweis gilt die Getränkekarte. "Alkopops" müssen gestrichen sein, und der Gaststättenbetreiber muss garantieren, dass alkoholische Getränke nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt werden. Dafür bekommt die Gaststätte das Recht, ein Qualitätslabel der Stadt Rödermark in ihre Karte zu drucken und an der Eingangstür anzubringen, das das Lokal als "Gaststätte mit Herz und Verstand" auszeichnet.

Diese Auszeichnung gilt, solange die Kriterien erfüllt werden. Um dies zu garantieren werden unregelmäßige Stichproben durchgeführt. Wir wollen uns nicht als Oberzensoren fühlen oder gar eine Art Prohibition einführen, doch wir wollen zeigen, dass wir das Problem erkannt haben und Vorschläge machen, was man tun könnte. Dafür ist allerdings die Mitarbeit der Gastronomen notwendig. "Wenn viele mitmachen, können wir ein positives Signal nach innen und außen geben, dass andere Städte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen unserem Beispiel folgen."

2.2 Konzept "Clean Scouts"

Die Initiative "Clean Scouts" entstand, wie so Vieles in unserer Gesellschaft aus einer Problemlage heraus. Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen und Erwachsenen während öffentlicher und vereinsinterner Feierlichkeiten und Feste hat sich auch in unserer Stadt zu ungewollter Intensität entwickelt und hat in den vergangenen Jahren zu ständig steigenden Problemen und Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum und letztlich auch zu Personenschäden geführt. Sowohl Vandalismus und Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum und Einrichtungen, als auch Fremd- und Eigengefährdung von Menschen (gewalttätige Übergriffe gegen Andere oder Alkoholvergiftungen der eigenen Person durch "Koma-Trinken" u. a.) gaben dringenden Anlass dazu, sich Gedanken um Neue Wege der Prävention zu machen.

Man sieht sie auf den Festen in unserer Stadt überall, und man soll sie sehen: die "Clean Scouts" in ihren roten T-Shirts.

Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, den jungen Besuchern zu helfen, die Feste ohne Absturz ins "Alkohol-Nichts" genießen zu können. Sie wollen ihnen zeigen, wie man auch ohne zuviel Bier, Wein, Schnaps und Alkopop viel Spaß und tolle Erlebnisse haben kann.

Die Scouts haben dabei keine Berührungsängste, sie trauen sich sowohl, die jungen Leute anzuquatschen, wenn sie meinen, dass die ein bisschen sparsamer mit Alkohol umgehen sollten, sie werden aber auch die Wirte und Tresendienstler anmachen, wenn sie merken, dass die Alkohol an die falschen Leute verkaufen (und z. B. damit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen).

Deshalb haben die Scouts  auch immer genug Info-Material dabei und geben gerne Tipps für alkoholfreien Getränkespass, sie scheuen sich aber auch nicht, Jemandem das Jugendschutzgesetz unter die Nase zu halten.

Insgesamt sollen die Clean Scouts aber keine Moralapostel oder Spaßbremsen sein, sondern Wegweiser zum besseren, weil klar erlebten Spaß.

Als Clean Scouts sind immer mindestens drei Leute in den auffälligen T-Shirts zusammen unterwegs, damit sie auffallen, gesehen werden und ins Gespräch kommen oder angesprochen werden können. Sie erfüllen keine Ordnungs- oder Eingreif-Funktion im repressiven Sinne. Bei Eskalierung von Situationen ziehen sie sich zurück und rufen die zuständigen Organe zu Hilfe. Für solche Notfälle, und nur dafür, haben sie Handys dabei, mit deren Hilfe sie sich schnell und direkt mit Ordnungsbehörden, Polizei und Veranstaltungsleitung in Verbindung setzen können.

Ein großer Vorteil des Konzeptes "Clean Scouts" ist, dass es keiner umfangreichen Vor- Ausbildung bedarf, also auch Freiwillige aus den Vereinen können ohne viel Vorbereitung Clean Scouts werden.

2.3 Festkultur - Regeln für Feste im Kreis Offenbach

"Abläufe und Inhalte von Festen haben sich verändert. Unsere gesamte Kultur des Feierns wurde in den letzten Jahrzehnten immer stärker von konsumorientierten Inhalten und weniger von den ursprünglichen Traditionen geprägt. Damit einher geht eine immer weiter fortschreitende Verlagerung des Zeitrahmens für Feste. In die "interessante" Phase kommen Feste meist erst gegen Mitternacht; das Ende verschiebt sich dementsprechend immer weiter in den Morgen hinein. Begleitet wird diese Verschiebung von einer größer werdenden Anzahl an unliebsamen Vorkommnissen vor allem nach 03:00 Uhr. Es kommt zu Streitigkeiten, Schlägereien und Unfällen, Polizei und Sanitäter müssen gerufen werden, Jugendliche kommen mit oft lebensgefährlicher Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Verstöße gegen das Jugendschutz- und Gaststättengesetz werden hingenommen – die Kenntnis dieser Regeln ist kaum vorhanden."

Damit die Risiken bei Festveranstaltungen eingegrenzt werden können, gibt es Empfehlungen für die Gemeinde, die Polizei und die Veranstalter:

Empfehlenswerte Regelungen sind:

Zeitliche Vorgaben

  • Das Programm beginnt spätestens um 21:00 Uhr
  • Das Programm endet spätestens um 01:30 Uhr
  • Ausschank und Musik enden ½ Stunde vor Veranstaltungsende
  • Voller Eintrittspreis bis 01:00 Uhr

Kontrollen

  • Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz
  • Ausweiskontrollen am Einlass obligatorisch: Alterskontrolle!
  • Betrunkene werden nicht eingelassen. Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen. Bei illegalen Drogen erfolgt Anzeige. Waffen aller Art sind verboten.
  • Geeignetes und geschultes Ordnungspersonal (Mitarbeiter des Vereins, Sicherheitsdienst, Sanitäter, Feuerwehr etc.) in und vor der Halle und auf dem Parkplatz (Richtwert: pro 50 Besucher 1 Ordner)
  • Empfohlen wird die Einbeziehung von Jugendlichen oder Erwachsenen nach dem Konzept der "Clean-Scouts".
  • Klar benannte Verantwortliche - bei Polizei und Bürgermeisteramt bekannt und stets erreichbar

Alkohol

  • Keine Lockangebote für preiswerten Alkohol
  • Kein Ausschank von branntweinhaltigen Alkopops
  • Keine Alkoholabgabe an Betrunkene
  • Der Veranstalter hat Vorbildfunktion und bleibt daher nüchtern

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Gastronomie, Festveranstalter, Handel
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 
Veranstalter von Festen
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 
Festveranstalter, Präventionsrat
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Gemeinsame Resolution der Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
"Clean Scouts"

Anlagen