Stern Suchtprävention
Die regionale Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung, kurz RAG, verleiht unter anderen Sternen den Stern Suchtprävention an Schulen. Um als Schule mit einem Stern für Suchtprävention ausgezeichnet zu werden gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Schule weist ein Schulprofil und/oder Schulcurriculum vor, in dem die Suchtprävention verankert ist.
- Die Schule informiert und beteiligt regelmäßig die Eltern zur Suchtprävention.
- In der Schule findet ein regelmäßiger Austausch aller an der Schule Beteiligten in Form einer Schulkonferenz oder ähnlichem statt.
- Die Schule veranstaltet regelmäßig jahrgangsübergreifende und/ oder fächerübergreifende Projekte, die größere Bereiche der Schule mit einbeziehen.
- Die Schul- und Hausordnung ist allen Beteiligten bekannt und wird von allen getragen und umgesetzt.
- Die Schule achtet darauf, dass das Thema Sucht alters entsprechend in jedem Schuljahr in der Schule präsent ist.
- Durch regelmäßig wiederkehrende Aktionen wird das Thema Sucht kontinuierlich angesprochen.
- Die Schule hat organisatorische Vereinbarungen getroffen um dem Thema Sucht in ihrer Schule möglichst wenig Raum zu geben (Alkoholverbot, Glücksspiel, Medienumgang).
- Es bestehen kontinuierliche Kooperationen zu außerschulischen Partnern.
- Für SchülerInnen sowie für LehrerInnen, die bereits eine Suchtproblematik aufweisen, gibt es Möglichkeiten in der Schule erste Ansprechpartner zu finden.
Die Schule stellt in ihrer Bewerbung gegenüber der RAG dar, wie diese Vorgaben an Ihrem Standort umgesetzt werden und findet in der RAG auch Kooperationspartner und Berater.
Welche Laufzeit hat das Projekt?:
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?:
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?:
ja
geplant
nein