Neckar-Odenwald-Kreis

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Neckar-Odenwald-Kreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Name des Ansprechpartners: 
Peter Fieger
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiter des Koordinierungsbüros KKP
Straße/Postfach: 
Renzstraße 10
Postleitzahl: 
74821
Ort: 
Mosbach
Telefon des Ansprechpartners: 
06261/841001
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Feste feiern, aber richtig!"

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ein Teilprojekt der Kommunalen Kriminalprävention im Rahmen des Projekts "Jugend im öffentlichen Raum"

Teil 1: Projekt "Jugend im öffentlichen Raum"

1. Ausgangslage

Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Werteverlustes bei Kindern und Jugendlichen und eines immer deutlicher zu Tage tretenden familiären Erziehungsdefizits kommt dem Jugendschutzgesetz eine immer größere Gewichtung zu. Klagen von Erwachsenen über jugendliche Verfehlungen in der Öffentlichkeit gehören zum allgemeinen Stimmungsbild. Das Überhandnehmen von Gewaltproblemen mit Jugendlichen prägt den Alltag. Alkoholexzessen folgen mutwillige Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, häufig bei Tanzveranstaltungen in den frühen Morgenstunden zwischen 01.00 Uhr und 03.00 Uhr. Zunehmend sind, wie die Polizeistatistik zeigt, Jugendliche im Alter von 15-17 Jahren in derartige Auseinandersetzungen verwickelt.

Kommunalverantwortliche und Polizei sehen sich dabei vor einem vielschichtigen Problem, das zwar die Jugendlichen als Störer erkennen lässt, jedoch nicht allein durch auf sie zielgerichtete Maßnahmen zu lösen ist. Repression kann nur dann Früchte tragen, wenn sie durch zielgerichtete Präventionsmaßnahmen ergänzt wird. Dies ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Lösungsprozess mehrere Verantwortungs- und Entscheidungsträger gefordert sind.

Da auch im Neckar-Odenwald-Kreis in der zurückliegenden Zeit ein Anstieg in der Jugendkriminalität - insbesondere bei den Gewaltdelikten unter alkoholischer Beeinflussung - zu verzeichnen war, wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und Polizeidirektion das Projekt "Jugend im öffentlichen Raum" Mosbach ins Leben gerufen.

2. Konzeption:

Das Projekt "Jugend im öffentlichen Raum" ist auf mehrere Jahre bzw. auf Dauer angelegt und ist in vier Teilbereiche untergliedert:

A) Säule "Schule"

Die Schule als öffentlicher Raum ist für manche Schüler geeignet, ihre aufgestaute Aggression freien Lauf zu lassen. Dies reicht von der Verrohung des Umgangstons, verbaler Beleidigung, Mobbing bis hin zur Körperverletzung und zur Pausenhof- und Schulwegerpressung. Drogen und Alkohol sowie die neuen Medien (Internet und Handy) spielen ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle.

Das Teilprojekt Schule richtet sich an die Lehrer, Schüler und Eltern gleichermaßen. Ziel ist es, die Lehrer zu sensibilisieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Die Schüler sollen erkennen, dass sie als Teil der Gesellschaft nicht nur Rechte besitzen, sondern auch Pflichten und dass sie daraus auch Verantwortung übernehmen müssen. Gegenüber den Eltern sollen die rechtlichen Inhalte des Jugendschutzgesetzes vermittelt und ein gewisses Problembewusstsein geweckt werden.

B) Säule "Öffentliche Veranstaltungen"

Öffentliche Veranstaltungen sind oft Ausgangspunkt von übermäßigem Alkoholkonsum und daraus resultierende Gewaltdelikte von Jugendlichen und Heranwachsenden. Problematisch sind hierbei die auf Kreisebene uneinheitlichen "Standards" wie Beginn und Ende einer Veranstaltung, Kontrollen, Alkoholausschank.

Eine Analyse von Körperverletzungsdelikten unter dem Einfluss von Alkohol im Neckar-Odenwald-Kreis hat ergeben, dass diese Delikte hauptsächlich bei öffentlichen Veranstaltungen meinst nach Mitternacht zu verzeichnen sind. Die Mehrzahl der Tatverdächtigen stammen aus dem Kreis der Jugendlichen und Heranwachsenden.

Das Teilprojekt möchte einheitliche Standards für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis erarbeiten und die Veranstalter zur Einhaltung dieser Standards animieren. Die Vereine sollen über ihre strafrechtliche Verantwortung aufgeklärt und sensibilisiert werden, das Jugendschutzgesetz umzusetzen. Gleichzeitig richtet es sich direkt an Kinder und Jugendliche, die die Gefahren des Alkohols kennen lernen sollen und aufgezeigt bekommen, wie Gewaltdelikte bei öffentlichen Veranstaltungen vermieden oder reduziert werden können.

C) Säule "Gewerbe"

Der steigende Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen hat gerade in den letzten Jahren gravierend zugenommen. Neben den Spätfolgen des übermäßigen Alkoholgenusses ist auch die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr durch den Genuss von Alkohol nicht zu unterschätzen. Die Gewerbetreibenden, Gastwirte und der Einzelhandel profitieren zunehmend von der sich veränderten Einstellung der Jugendlichen.

Ziel dieses Teilprojektes ist die Sensibilisierung bei den Gewerbetreibenden hinsichtlich ihrer Verpflichtung aus dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz.

D) Säule "Städtebau"

Der öffentliche Raum gehört mit seinen Funktionen zu den Kernelementen des städtischen und kommunalen Lebens. Öffentliche Räume bilden eine Plattform für die Begegnung der verschiedensten Gruppen mit unterschiedlicher Nutzungsabsicht.

Der öffentliche Raum wurde jedoch bisher weder in seiner Gestaltung noch in den Regeln seiner Nutzung auf Jugendliche und deren besondere Bedürfnisse und Interessenslage ausgerichtet. Demzufolge entstehen bei der Nutzung der öffentlichen Räume zahlreiche Konflikte zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.

Ziel des Projektes ist zum einen, öffentliche Räume für Jugendliche zu schaffen, die auch auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sind. Außerdem soll eine Akzeptanz zwischen Erwachsenen und Jugendliche zur gemeinsamen Nutzung der öffentlichen Räumen erreicht werden. Wichtig ist dabei eine Steigerung des Sicherheitsgefühls beim Aufenthalt in öffentlichen Raum.

Teil 2: Wettbewerbsbeitrag "Feste Feiern, aber richtig!"

1. Ziele

Der Wettbewerbsbeitrag "Feste Feiern, aber richtig!" wurde Mitte 2007 ins Leben gerufen und ist ein Teilprojekt des Projekts "Jugend im öffentlichen Raum", das hauptsächlich in den Säulen "Öffentliche Veranstaltungen", aber auch in den Säulen "Schule" und "Gewerbe" zu finden ist. Ausgehend von den statistischen Erhebungen der Polizei, den Beobachtungen der Gesellschaft und der Verantwortungsbereitschaft der kommunalpolitisch Verantwortlichen sind Ziele des Teilprojekts:

  • Kreisweite Standardisierung von öffentlichen Veranstaltungen
  • Unterstützung von Vereinen und Veranstaltern bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
  • Schutz der Jugend vor übermäßigem Alkoholgenuss
  • Verhinderung bzw. Eindämmung von Gewalttaten unter Jugendlichen
  • Sensibilisierung von Eltern und Gewerbetreibenden beim Kauf und Verkauf von Alkohol
2. Aktionen:
A) Gemeinsame Erklärung der Bürgermeister im Neckar-Odenwald-Kreis

Eine Arbeitsgruppe des Gemeindetags Kreisverband Neckar-Odenwald-Kreis, der Polizeidirektion Mosbach und des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis erarbeiteten gemeinsame Hinweise und Regeln (Standards) zum Ablauf von Veranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis, da die uneinheitliche Handhabe in den einzelnen Städten und Gemeinden zu immer größeren Problemen bei den Veranstaltungen geführt haben.

Die erarbeiteten Hinweise beinhalten zum großen Teil geltenden Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz, aber auch weiterführende Details wie Tipps zu Einlasskontrollen und für den Ordnerdienst. Weiter enthält die Ausarbeitung die Verpflichtung des Veranstalters zur Beendigung von Musikdarbietungen bis 2.00 Uhr und des Ausschanks um 3.00 Uhr.

Alle 27 Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich dem erarbeiteten Papier angeschlossen und eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Sie enthält folgenden Tenor:

"Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis verpflichten sich

  • bei künftigen Festen in Raum und Freiluft, den Veranstaltern die Beachtung dieser Hinweise nahe zu legen bzw. soweit möglich, diese Form von Bedingungen bzw. Auflagen als Anlage in die entsprechende Gestattung aufzunehmen.
  • Die Vermietung oder Verpachtung gemeindeeigener Veranstaltungsorte vertraglich von der Verpflichtung des Veranstalters zur Beachtung dieser Hinweise abhängig zu machen,
  • Gemeindeeigener Veranstaltungen nur unter Beachtung dieser Hinweise durchzuführen.

Damit ist der Neckar-Odenwald-Kreis der erste und zur Zeit der einzige Landkreis in Baden-Württemberg, dem es gelungen ist, einen kreisweiten Standard für Veranstaltungen zum Schutze der Jugend festzulegen.

B) Aktion : Kontrollarmbändchen

Einlass- und Ausschankkontrollen bei Festen und Veranstaltungen sind notwendig, um die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einhalten zu können. Der Arbeitskreis Suchprophylaxe, das Landratsamt und die Polizeidirektion hat den Veranstaltern eine Möglichkeit aufgezeigt, auf effektive Weise Einlasskontrollen durchzuführen und den Alkoholausschank zu kontrollieren. Beim Einlass bekommen die Gäste je nach Alter verschiedene Einwegarmbändchen. So kann der Veranstalter Jugendliche gezielt um 24 Uhr zum Verlassen der Veranstaltungen auffordern oder sie beim Kauf von alkoholischen Getränken kontrollieren. Durch die finanzielle Beteiligung der AOK-Rhein-Neckar-Odenwald ist der Kauf der Armbändchen für den Veranstalter ein sehr geringer finanzieller Posten.

C) Selbstverpflichtungen

Im Neckar-Odenwald-Kreis finden jährlich die beiden Volksfeste "Schützenmarkt" in Buchen und "Frühlingsfest" in Mosbach statt. Im Vorfeld der Veranstaltungen hat die Polizeidirektion Mosbach die alkoholausschenkenden Gastwirte auf die Einhaltung des Jugendschutz-gesetzes direkt vor Ort angesprochen und sie gebeten, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu unterschreiben und öffentliche auszuhängen. Alle Wirte haben die Erklärung unterschrieben.

D) Jugendschutzmappe

Die gemeinsame Erklärung der Bürgermeister, ein Schreiben zur Aktion Kontrollarmbändchen und die freiwillige Selbstverpflichtung wurden eingebettet in eine "Jugendschutzmappe", die allen Vereinsvorsitzenden und Veranstaltern im Neckar-Odenwald-Keis über die jeweiligen Bürgermeisterämter zur Verfügung gestellt wurden. Die Jugendschutzmappe wurde angereichert mit einem Anschreiben des Landrats und des Leiters der Polizeidirektion Mosbach, einem Schaubild über das Jugendschutzgesetz, einer Broschüre über Jugendschutz sowie einer Checkliste "Jugendschutz bei Veranstaltungen". So ist sie ist ein ideales Nachschlagewerk für die Planung einer Veranstaltung.

E) Informationsveranstaltungen

Aus der Erfahrung heraus, dass mit der direkten Ansprache eine deutliche bessere Nachhaltigkeit zu erzielen ist, haben das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und die Polizeidirektion Mosbach in vielen Gemeinden Vereinsvorstände und Veranstalter zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Schwerpunkte der Veranstaltungen waren vor allem:

  • der Inhalt der Jugendschutzmappe
  • Umgang mit Lebensmittels auf Vereins- und Straßenfesten
  • Versicherungsfragen
  • Einsatz von Sicherheitskräften

Die Resonanz der bisher stattgefundenen Informationsveranstaltungen war enorm. Bis zu 130 Teilnehmer an einem Abend konnten verzeichnet werden. Ziel ist es, bis 2009 für alle Gemeinden solche Veranstaltungen angeboten zu haben.

F) Elternabende

Nicht nur Vereine sind Adressaten der Aufklärung über den Jugendschutz, sondern auch Eltern, Schüler und Lehrer. Bei mehreren Vorträgen zum Thema "Gewalt und Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen" in verschiedenen Schulen im Landkreis wurden nicht nur den Eltern die Problematik des Jugendalkoholismus und der damit oft zusammenhängenden Gewalttaten vor Augen geführt. Auch die Schüler wurden bereits in den Tagen zuvor im Unterricht mit dem Thema konfrontiert.

G) Jugendschutzkontrollen

Repressive Maßnahmen sind die logischen Folgerungen von Präventionsmaßnahmen. Nur dadurch wird den Jugendlichen und Verantwortlichen aufgezeigt, dass dieses Thema von den kommunalpolitisch Verantwortlichen und der Polizei ernst genommen wird. Mit Durchführung des Projekts "Jugend im öffentlichen Raum" haben auch die Jugendschutzkontrollen im Kreis zugenommen; eine auch bewusst von der Presse begleitet.

H) Sicherheitsgespräche

Die Polizei bietet den Veranstaltern im Vorfeld bei größeren Veranstaltungen kostenlose "Sicherheitsgespräche" an. Die Veranstalter bekommen nicht nur Tipps und Informationen, welche Vorkehrungen für eine Veranstaltung dem Anlass entsprechend geboten und angemessen sind, auch die Polizei ist entsprechend vorgewarnt und kann bei ihrem Einsatzplan die Veranstaltung berücksichtigen.

I) Neue geplante/vorbereitete Aktionen

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und die Polizeidirektion starten mit weiteren Aktionspartnern noch im Januar 2009 zwei weiteren Aktionen zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus:

  • Alterskontrollscheibe
    Sehr oft stehen Verkäuferinnen und Verkäufer in Hektik und bei vollen Kassen vor dem Problem, in sekundenschnelle bei Kontrolle des Ausweises zu "errechnen", wie alt der vor ihm stehende Kunde ist und welchen Alkohol man ihm verkaufen darf. Helfen soll hier die s.g. "Alterkontrollscheibe", die das Berechnen des Alters erleichtert. Unterstützt wird diese Aktion vom Arbeitskreis Suchtprophylaxe und dem Förderverein Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis e.V.. Die Alterskontrollscheibe soll allen Supermärkten, Discounter, Getränkehandel und Tankstellen im Neckar-Odenwald-Kreis kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Krankenhausbehandlungsbroschüre
    In Zusammenarbeit mit den beiden Krankenhäusern der Neckar-Odenwald-Kliniken sollen Jugendliche, die infolge übermäßigen Alkoholgenusses in die Kliniken eingeliefert werden, vor ihrer Entlassung nochmals mit der "Rauschnacht" konfrontiert werden. Das Landratsamt und die Polizei hat hier eine eigens für diesen Personenkreis gedachte Broschüre erstellt. Eine geschulte Pflegekraft wird den Jugendlichen in einem Gespräch - möglichst mit den Eltern - die Gefahren eines Rausches und die Spätfolgen darstellen.

    Ähnliche Vorgehensweise ist mit Jugendlichen geplant, die von der Polizei infolge übermäßigen Alkoholgenusses direkt den Eltern zugeführt werden. Die Jugendsachbearbeiter der Polizei suchen wenige Tage nach der "Rauschnacht" die Jugendlichen zu Hause zu einem Gespräch auf.

3. Evaluation

Erste Erfolge zum Projekt "Feste feiern, aber richtig!" waren bereits nach kurzer Zeit bemerkbar. Zum einen ist bei den Veranstaltern ein deutlich sensibleres Vorgehen beim Planen von Veranstaltungen ersichtlich. Jugendliche berichten, dass es nicht mehr so einfach sei, ohne Alterskontrollen in die Veranstaltungen zu gelangen und Alkohol zu konsumieren. Die neuesten Jugendschutzkontrollen bestätigen, dass die Veranstalter die Auflagen im wesentlichen vorbildlich erfüllen.

Auch die statistischen Auswertungen sind positiv. Die Polizeidirektion Mosbach berichtet, dass bereits schon 2007 die Anzahl der Gewalttaten im Neckar-Odenwald-Kreis entgegen des Landestrends und als einziger Landkreis in Baden-Württemberg rückläufig war. Die ersten Auswertungen für 2008 ergeben ein ähnliches Bild. Die Zahl der Krankenhausbehandlungsfälle von Jugendlichen im Neckar-Odenwald-Kreis ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurückgegangen (Anlage 2).

Teil 3: Einhaltung der Bewertungskriterien

Der neue landesweite Ansatz in der baden-württembergische Kommunalen Kriminalprävention geht von einem lagebildorientierten Vorgehen aus. D.h. Kommunale Prävention soll dort ansetzen, wo es tatsächlich nötig ist. Im Neckar-Odenwald-Kreis ergab eine Bedarfsanalyse, dass vor allem die Bekämpfung des Jugendalkoholismus und der Jugendkriminalität Priorität einzuräumen ist. Dadurch entstand das Projekt "Jugend im öffentlichen Raum" und das Teilprojekt "Feste feiern, aber richtig!".

Das Teilprojekt "Feste feiern, aber richtig" ist sehr weit angelegt und benutzt gezielt die verschiedenen Säulen des Leitprojekts "Jugend im öffentlichen Raum" (Schule, öffentliche Veranstaltungen, Gewerbe), um eine möglichst breite Basis anzusprechen. Die Maßnahmen kombinieren die Verhältnisprävention (Gemeinsame Er klärung der BM) mit der Verhaltensprävention (Sicherheitsgespräche, Informationsveranstaltungen). Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien werden gleichermaßen in das Konzept mit einbezogen. Außerdem wurden andere Akteure, die sich nicht unmittelbar mit Suchtprävention befassen (Vereine, Gastwirte), eingebunden.

Wichtig war uns vor allem die kreisweite Verflechtung des Projekts. Dies ist uns mit der Gemeinsamen Erklärung der Bürgermeister sehr gut gelungen. Kommunalen Einflussmöglichkeiten wurden dabei optimal ausgenutzt. Alle Städte und Gemeinden und auch die lokale Presse stehen öffentlich hinter dem Projekt und unterstützen dieses.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
geplant, event. beim Landesschützenverband

Anlagen