Karlsruhe

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Karlsruhe
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Präventionsbüro der Drogenhilfe Karlsruhe der Stadt Karlsruhe
Name des Ansprechpartners: 
Dieter Moser
Funktion des Ansprechpartners: 
Beauftragter für Suchtprophylaxe
Straße/Postfach: 
Kaiserstraße 64
Postleitzahl: 
76133
Ort: 
Karlsruhe
Telefon des Ansprechpartners: 
0721/1335391
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Jugendschutz Karlsruhe

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Abgestimmte Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche bei öffentlichen Veranstaltungen

Ausgangslage

Bis zum Alter von 14 Jahren hatten hier wie anderenorts bereits 50% der Schülerinnen und Schüler zumindest einen Alkoholvollrausch. Obwohl insgesamt, vor allem nach der Erhöhung der Alkopopsteuer im August 2004 ein leichter Rückgang des Alkoholkonsums bei Jugendlichen zu beobachten ist, gibt es Teilgruppen Jugendlicher mit außerordentlich hartem Konsummuster. „Binge-drinking“ oder „Koma-Saufen“ kennzeichnen treffend dieses Trinkverhalten. Ziel dieses Verhaltens ist der Vollrausch.
Leider ist dieses problematische Trinkverhalten Jugendlicher auch bei Großveranstaltungen in Karlsruhe zunehmend häufiger zu beobachten. Nach Berichten der Polizei kommt es bei einzelnen Veranstaltungen zu regelrechten Saufgelagen. Die Veranstaltung bildet lediglich den äußeren Rahmen für dieses Phänomen. Im Extremfall können sich die Betroffenen nicht mehr auf den Beinen halten und müssen von den vor Ort tätigen Hilfs- und Rettungsorganisationen versorgt werden. Die Karlsruher Klinik für Kinder- und Jugendmedizin wird mit steigender Tendenz für nachfolgende körperliche Entgiftungen in Anspruch genommen. Im Jahr 2005 mussten 25 Kinder und 58 Jugendliche entgiftet werden, im Jahr 2006 noch 11 Kinder und 65 Jugendliche. Diese Problematik veranlasste die Stadt Karlsruhe in Kooperation mit dem Polizeipräsidium und vielen weiteren Beteiligten, das Konzept „Jugendschutz Karlsruhe“ zu entwickeln und umzusetzen.

Zielsetzung

Reduzierung des riskanten Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen zur Förderung einer körperlich, psychisch und sozial gesunden Entwicklung einschließlich der Verminderung des Risikos einer Suchtentwicklung. Gleichzeitig werden mit den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen ordnungspolitische und jugendschützerische Ziele verfolgt. Die Anzahl verübter Straftaten durch Jugendliche unter Alkoholeinfluss soll vermindert werden.

Maßnahmenübersicht

Die durchzuführenden Maßnahmen sind drei Bereichen zugeordnet: Strukturelle Voraussetzungen, pädagogische Einflussnahme und anlassbezogener Einsatz von Jugendschutzteams.

I. Strukturelle Voraussetzungen

Alle Verkaufsstellen für alkoholische Getränke, die Gesamtheit bestehender Gaststätten aber auch die anlassbezogene Gastronomie werden zielgerichtet über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert. Jeder Betreiber hat einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für Fragen des Jugendschutzes zu benennen. Das vor Ort tätige Verkaufspersonal wird in der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes geschult. Kontrollmaßnahmen werden im Vorfeld von Großveranstaltungen durchgeführt. Sowohl Auflagen für Veranstalter als auch Verkaufsbeschränkungen bezogen auf alkoholische Getränke sind möglich. Verstöße gegen konkrete gesetzliche Regelungen werden sanktioniert.

II. Pädagogische  Einflussnahme

Speziell für diesen Themenbereich konzipierte Elternabende sollen Eltern sensibilisieren, informieren, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, ihre Vorbildfunktion verdeutlichen. Kenntnisse über rechtliche und medizinische Grundlagen werden ebenso vermittelt wie Kenntnisse über schützende Faktoren. Flankierend wird Informationsarbeit zum Thema des riskanten Umgangs mit Alkohol in Schulen und bei Vereinen angeboten. In Anlehnung an das bundesweit umgesetzte Projekt „HaLT“ bietet die Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe für erstmals mit Alkohol auffällig gewordene Jugendliche das Programm „RESET (Alkohol)“ an.

III. Jugendschutzteams

Für den Einsatz vor Ort wurden mehr als 100 „Jugendschützer“ ausgebildet, die in Teams zum Einsatz kommen. Jedes Team besteht aus einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten, einem Vertreter der Hilfsorganisationen, d.h. Rettungsdienste, sowie einem Vertreter aus dem sozialen Bereich. Aufgabe dieser Teams ist die direkte und gezielte Intervention vor Ort, d.h. Kinder werden bei Alkoholkonsum in jedem Fall angesprochen, Jugendliche immer dann, wenn Handlungsbedarf vorliegt, aber auch dann, wenn erkennbar gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde.
Die Vertreter der Hilfeorganisationen entscheiden über notwendige medizinische Hilfeleistungen wie z.B. die Hinzuziehung eines Arztes. Im einfachsten Fall werden die Eltern der so betroffenen Kinder oder auch Jugendlichen darüber informiert, wo sie ihre Tochter bzw. ihren Sohn abholen sollen. Bei der Übergabe findet ein kurzes Elterngespräch statt; die Eltern werden eingeladen, einen Beratungstermin in den folgenden Tagen zeitnah wahrzunehmen. Den Eltern wird ein entsprechender Informationsbrief ausgehändigt. Sollte ein polizeiliches Eingreifen erforderlich sein, so wird der Vorgang an die zuständigen Beamten übergeben. Verstärkt werden die Jugendschutzteams durch polizeiliche und psychosoziale Hintergrundbereitschaft. Sollte beispielsweise eine Inobhutnahme eines Kindes erforderlich sein, so wird sie durch den psychosozialen Dienst veranlasst, ebenso wie eine erforderlich polizeiliche Maßnahme durch den polizeilichen Einsatzleiter veranlasst werden kann.

Maßnahmenumfang 2007

Für insgesamt 13 Einsatztage bzw. -nächte wurden in der Summe 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt; fast 4.000 Kinder und Jugendliche wurden angesprochen; in 200 Fällen wurden die Eltern schriftlich informiert; in weiteren 70 Fällen erfolgte entweder die Übergabe an Personensorgeberechtigte oder aber eine Inobhutnahme.
Das Projekt „Jugendschutz Karlsruhe“ zeigt im zweiten Projektjahr bereits deutliche Erfolge im Hinblick auf die Anzahl der im öffentlichen Raum alkoholisiert angetroffener Kinder und Jugendliche. Auch die Zahl der erforderlichen Entgiftungen für diese Zielgruppe sinkt.

Maßnahmenumfang 2008

Veranstaltungen: 7 mit 12 Einsatztagen
Mitarbeiter: 350 (70)
Kontaktierte Jugendliche: 4940
Eltern: Übergaben: 30, Briefe: 59
Klinik: 4
Alkohol: entsorgte Flaschen: 235
Wirte: 125 Betreiber (Poster/Informationsgespräche), Je Einsatz 1 – 3 Vorteams für Betreibe

Das gesamte Projekt wurde analog vom Landkreis Karlsruhe übernommen.

Homepage zum Thema:   www.jugendschutz-ka.de

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Gastronomen, Einzelhandel (Alkohol-Verkaufsstellen)
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 
Feste, Festivals, Straßenfeste
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Stadtmarketing, Rettungsdienste
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 
Hilfsorganisationen (DRK, ASB usw.)
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
RESET (HaLT), MOVE (Ausbildung der Helfer)
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Das gesamte Konzept im Landkreis Karlsruhe

Anlagen