Herzogtum Lauenburg (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Herzogtum Lauenburg (Landkreis)
Bundesland: 
Schleswig-Holstein
Einreichende Dienststelle: 
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen für die Partner der Kooperationsvereinbarung Jugendschutz
Name des Ansprechpartners: 
Ole Märtens
Funktion des Ansprechpartners: 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Straße/Postfach: 
Barlachstraße 5
Postleitzahl: 
23909
Ort: 
Ratzeburg
Telefon des Ansprechpartners: 
04541/888482
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Kooperationsvereinbarung Jugendschutz im Kreis Herzogtum Lauenburg

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Eine Gemeinschaftsinitiative der Polizei, der Ordnungsbehörden, der Alkohol- und Drogenberatung (ADB) und des Kreises Herzogtum Lauenburg

Anlass und Ausgangssituation

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist ein Flächenkreis in Schleswig-Holstein und gehört mit rd. 2/3 seiner Fläche zur Metropolregion Hamburg.

Es gab seit 2005 verschiedene Initiativen und Kontakte des erzieherischen Jugendschutzes zu Ordnungsbehörden und Polizei im Kreis Herzogtum Lauenburg, die über Einzelfragen hinausgehend eine bessere Vernetzung erreichen sollten. Hierzu gehörte u.a. ein Fachtag im Jahr 2006, zu dem alle Ordnungsbehörden und Polizeidienststellen eingeladen wurden.

Ab 2007 hat Polizeidirektor Jürgen Anhalt das Thema "Begleitung von Veranstaltungen durch Mitarbeiter der zuständigen Ordnungsbehörde, des Jugendamtes und der Polizei" vorangebracht. Er brachte aus seiner vorangegangenen Tätigkeit in der Stadt Lübeck sehr gute Erfahrungen mit, für die er u.a. beim Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg warb.

Der Tod eines Jugendlichen in Hamburg in Folge von "Koma-Saufen" am 03.04.2007 war der entscheidende Anlass für die CDU-Fraktion und die Fraktion der GRÜNEN Anträge in der Sitzung vom 14.06.07 im Kreistag zu stellen, die auf eine bessere Vernetzung von Angeboten der Alkohol- und Drogenberatung (ADB), der Polizei, der Jugendhilfe und der Ordnungsbehörden abzielten. Die Umsetzung wurde an den Jugendhilfeausschuss delegiert, der die Verwaltung der Jugendhilfe beauftragte, eine unterschriftsreife Kooperationsvereinbarung vorzulegen.

Zu dieser Zeit erschien ein ganzseitiger Artikel in der Wochenzeitschrift DIE ZEIT, Nr. 28 vom 05.07.2007, "Samstagnacht auf dem Land", der plakativ Alkoholmissbrauch auf Landjugendfesten am Beispiel einer Veranstaltung im Kreis Herzogtum Lauenburg darstellte.

In enger Abstimmung mit Vertretern der Polizei, der kreisangehörigen Kommungen, der ADB, der Polizei und der Jugendhilfe wurde die Ausgangssituation ermittelt und Ziele festgelegt. Zur Ermittlung der Ausgangslage wurden alle Ordnungsbehörden im Kreis Herzogtum Lauenburg angeschrieben. Es entstand ein differenziertes Bild über die Art der Veranstaltungen, die Vielzahl der Veranstalter und die unterschiedlichen Strategien der Ordnungsbehörden bei der Genehmigung von Veranstaltungen. Rd. 120 Veranstaltungen mit Alkoholausschank wurden pro Jahr im Zeitraum 2006/2007 bewilligt. Bei Veranstaltungen mit überwiegend jungem Publikum war die Landjugend als Veranstalter sehr häufig vertreten. Der Bedarf einer Zusammenarbeit wurde von allen Beteiligten erkannt. Für den ländlichen Raum wurden bestehende Konzepte geprüft und angepasst.

So entstand eine unterschriftsreife Kooperationsvereinbarung (Anl. 1), die im Herbst 2007 vom Jugendhilfeausschuss bewilligt und für die Umsetzung mit rd. 30.000 € ausgestattet wurde. Am 12.03.08 wurde die Kooperationsvereinbarung von den Bürgermeistern und Amtsvorstehern aller (!) kreisangehörigen Städte und Ämter, dem Geschäftsführer der ADB, dem Leiter der Polizeidirektion und dem Landrat für den Kreis Herzogtum Lauenburg unterschrieben. Diese breite Trägerschaft ist in Schleswig-Holstein bis jetzt einmalig. Die vereinbarten Strukturen und Ziele werden im nächsten Abschnitt vorgestellt.

Konzeption und Ziele

Kern der Zusammenarbeit ist die Auffassung, gemeinsames Handeln könne mehr bewirken, als die vereinzelten Bemühungen der Kooperationspartner. Die Kooperationsvereinbarung beschreibt daher

  • die Ziele der Vereinbarung (was soll erreicht werden?)
  • die Steuerung der Kooperation (wer ist für was zuständig?)
  • die inhaltlichen Aufträge der Kooperation (wie sollen die Ziele erreicht werden?)

Hinter der Kooperation steht die gemeinsame Vorstellung, dass die Prävention dann erfolgreich wird, wenn der Beitrag der Behörden und des freien Trägers dazu beiträgt, einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Bezug auf einen gesünderen Umgang mit Alkohol zu unterstützen. Als gemeinsames Projekt liegt der Schwerpunkt auf Prävention.

Die Ziele der Zusammenarbeit sind:

  • Entwicklung geeigneter Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher vor exzessivem Alkoholkonsum
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Stellen
  • Schulung für und Durchführung von gemeinsamen Jugendschutzkontrollen und Hilfeangeboten durch die Jugendhilfe, die Polizei und die Ordnungsbehörden
  • Zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit vor, während und nach der Veranstaltung

Auf der Umsetzungsebene stellen sich die Maßnahmen (M) so dar:

M1 Öffentlichkeitsarbeit:
Die gemeinsame Kampagne soll die Bürger im Kreis Herzogtum Lauenburg in das gemeinsame Ziel Prävention, Hilfe und Schutz einbinden, Sponsoren für Aktionen zu finden und Alternativen zum exzessiven Alkoholkonsum und seinen Folgen angemessen, zielgruppengerecht und ansprechend zu implementieren. Jungen und Mädchen sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen. Die Kommunikationskampagne soll durch eine Agentur umgesetzt werden.

M2 Jugendschutzkontrollen und Hilfeangebote
Hier liegen die Kernkompetenzen von Polizei, Ordnungsbehörden, ADB und Jugendhilfe. Diese Aufgabe wird von allen Kooperationspartnern übernommen.

M3 Finanzen
Der Kreis übernimmt aus Kreismitteln die gesamten anfallenden Sachkosten, die auf der operativen Ebene mit allen Partnern abgestimmt werden. Personalkosten tragen die beteiligten Partner im Rahmen ihrer originären Aufgaben selber, im Bereich der Jugendhilfe werden Fachkräfte auf Honorarbasis beschäftigt. Für Aktionen und das Öffentlichkeitskonzept sollen Sponsoren und Förderer gefunden werden.

M4 Evaluation
Die gesamte Kooperationsvereinbarung soll evaluiert werden. So lange keine externe Evaluation im Kostenrahmen gefunden wird, gibt es eine interne Bewertung durch möglichst alle Akteure. Ziel ist es, die Bemühungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung extern evaluieren zu lassen.

M5 Prävention
Für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe stehen 9.000 € für eigene Projekte zur Verfügung. Die Projektanträge erwarten eine Eigenbeteiligung von mind. 10%, die Nennung eines Zieles und eine Kostenplanung. Im Verwendungsnachweis wird ein Bericht verlangt, der veröffentlicht werden kann.

Folgende Zielgruppen wurden ausgemacht und sollen partnerschaftlich und wertschätzend erreicht werden:

Wer wird erreicht?

Wie erreichen wir Zielgr.?

Was machen wir?

Jugendliche / Eltern

Über die Kampagne, Anzeigen, Pressemitteilungen, Präsenz auf Veranstaltungen, Internetauftritt www.ich-kann-auch-anders.de etc.

Informationen über mehr Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen z.B. Regelungen mit der erziehungsbeauftragten Person

Jugendliche, die exzessive Trinkgewohnheiten auf Veranstaltungen zeigen

Sollen von den Aktionsteams Jugendschutz auf Veranstaltungen angesprochen und geschützt werden

Ggf. Kontrolle des Alters, der mitgeführten Getränke, der erziehungsbeauftragten Person, situationsangemessene Reaktion, z.B. in Bezug auf Alkohol im Einverständnis vernichten vs. Einziehung, ggf. Übergabe an Eltern / Erziehungsbeauftragte

aber auch Jugendliche, die auf Veranstaltungen sind und adäquat feiern

Sollen von den Aktionsteams Jugendschutz angesprochen und ihr Verhalten positiv verstärkt werden
Parallel Beratungsangebote durch die ADB

Präsenz ab Veranstaltungsbeginn, Gesprächsangebote

Eltern, deren Kinder auf Veranstaltungen unter problematischen Umständen angetroffen werden

Übergabe des Kindes in die Obhut der Eltern

Gesprächsangebot über die aktuelle Situation
Hilfemöglichkeiten

Veranstalter

Im Vorwege, während und nach der Veranstaltung

Regelungen vereinbaren, die den Jugendschutz verbessern, gemeinsames Handeln "auf Augenhöhe"

Insbesondere: Landjugend

Durch Ansprache, gemeinsame Veranstaltungen

Anregen von eigenen Lösungen, um auf Landjugendfeten (Stoppelfeste, Scheunenfeten etc.) den Jugendschutz künftig besser zu beachten (s. Anlage Selbstverpflichtung der Landjugend)

Umfeld von Veranstaltern

Besuch von Einzelhandel mit Alkoholverkauf (z.B. Tankstellen)

Sensibilität erhöhen

Bevölkerung

Zeitungsartikel

Sensibilisierung für die Problematik Komasaufen, Aufzeigen von eigenen Möglichkeiten

Sponsoren

Durch unser Handeln und durch gezielte Ansprache

Darstellung, dass Jugendschutz breit unterstützt wird, sowie einwerben finanzieller Unterstützung von Events, die eine attraktive Alternative zum Koma-Saufen sind (z.B. alkoholfreie Cocktailbar, Erlebnisangebote)

Fachkräfte der beteiligten Partner

Fortbildungen, Auswertungen

Gemeinsames Anliegen lebendig umsetzen, Darstellung des gemeinsamen Nutzens der Zusammenarbeit

Vorgehen und Umsetzung

Vereinbarung

Juni bis September 2007:

Entwicklung einer gemeinsamen und abgestimmten Kooperationsvereinbarung Jugendschutz (s. Anlage 1)

September bis Dezember 2007:

Zustimmung und finanzielle Ausstattung im Jugendhilfeausschuss des Kreises

Ab Herbst 2007:

Abstimmung der Ordnungsbehörden mit dem Ziel eines einheitlicheren Vorgehens bei der Genehmigung von Veranstaltungen, v.a. mit Blick auf den Jugendschutz.

Dezember 2007 bis März 2008:

Gespräche mit den beteiligten Kommunen

Ab Januar 08:

Treffen der "operativen Ebene", (d.h. dem Leiter der Prävention bei der Polizeidirektion, dem Sprecher der Ordnungsbehörden, dem Leiter der ADB und geschäftsführend dem Jugendschützer des Kreises; diese vier koordinieren auf Kreisebene), Abstimmung über inhaltliche Ziele, Qualitätsziele, Zuständigkeiten und Aufbau der Matrixorganisation der beteiligten Partner im Gesamtkonzept. Ab 12.03.08 auch Abstimmung der konkreten Umsetzung der vereinbarten Ziele, Terminvereinbarungen, Personaleinsatz. Abstimmungstreffen der Kooperationspartner mit einem Referat vom Jugendschutz des Kreises Pinneberg, von dem wir Anregungen für unsere Aktionsteams Jugendschutz übernehmen. Auch die Trennung von kooperativer Begleitung vs. Razzia wurde von dort übernommen.

12.03.08 Unterschrift unter die Kooperationsvereinbarung

Schulungen der Aktionsteams

12.03.08

Schulung von 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Polizei, Ordnungsbehörden, ADB und Jugendamt, Festlegung auf den Namen Aktionsteam Jugendschutz

05.11.08

Auswertung mit Teilnehmern an den Aktionsteams Jugendschutz

Begleitung von Veranstaltungen durch die Aktionsteams Jugendschutz und mit einem Stand der Alkohol- und Drogenberatung (i.d.R. zwischen 2.000 und 8.000 Gäste pro besuchter Veranstaltung)

25.04.08

Diskothek von 21 - 3 Uhr (zzgl. Vorbesprechung mit Veranstalter eine Woche vorher)

17.05.08

OpenAir-Veranstaltung in Schwarzenbek

31.05.08

Landjugend-Zeltfete in Breitenfelde

21.06.08

Landjugend-Fete in Steinhorst (im Jahr 2007 Gegenstand eines ZEIT-Artikels)

12.07.08

Rathausfest in Wentorf b. Hmb., Start der Kampagne Ich kann auch anders! Profil statt Promille, Kooperation mit örtlicher Jugendarbeit

16.08.08

Feuerwehrfest "Klönsnak achtern Diek" in Grünhof/Geesthacht, Kooperation mit örtlicher Jugendarbeit

31.10.08

Herbstmarkt in Mölln

Bei der Begleitung von Veranstaltungen wird darauf geachtet, dass möglichst jedes Aktionsteam Jugendschutz gemischtgeschlechtlich besetzt ist und dass die Rollen Polizei, Ordnungsbehörde und Jugendamt besetzt sind.

Kooperation mit Trägern

24.02.08

Treffen mit allen Ortsvorständen und Kreisvorstand der Landjugend zum Thema Jugendschutz auf Veranstaltungen - führte zu einer weitreichenden Selbstverpflichtung der Landjugenden im Kreis Herzogtum Lauenburg (Anlage 2).

Zwei Veranstaltungen mit der Landesstelle gegen Suchtgefahren in Schleswig-Holstein (LSSH) vor Ort (Party Erlebnis Parcours mit alkoholfreier Cocktailbar (JiM'sBar)) in Geesthacht und in Ratzeburg.

Der Klarsichtparcours der LSSH wird zz. auch als Ergebnis des entstandenen Netzwerkes als Kooperationsveranstaltung der ADB, der LSSH und des Jugendschutzes des Kreises durchgeführt.

Öffentlichkeitskampagne

Ausschreibung und Vergabe für ein Kommunikationskonzept, um die Zielgruppen adäquat zu erreichen. Entscheidung für Ich kann auch anders! Profil statt Promille. Die Öffentlichkeitskampagne wird unter D3 detaillierter dargestellt.

Beginn einer Sponsoringkampagne

Werben für die finanzielle Unterstützung von Angeboten auf Veranstaltungen (s. Anlage 3). Jugendlichen soll auf Veranstaltungen eine attraktive Alternative zum Rausch angeboten werden. Sponsoren können Projekte oder Angebote für junge Menschen fördern. Die Arbeit der beteiligten Behörden ist nicht Gegenstand.

Einbindung weiterer Partner

Eine mobile alkoholfreie Cocktailbar wird 2009 mit dem Nachbarkreis Stormarn bei den Drogenberatungsstellen eingerichtet. Gewartet wird der Anhänger durch ein Jugendprojekt, durchgeführt von durch die Alkohol- und Drogenberatung geschulten Jugendliche. (Details hierzu s.a. Projektbeschreibung unter D2).

Ergebnisse und Erreichtes

Bei den Einsätzen der Aktionsteams Jugendschutz veränderte sich der Zugang zu jungen Menschen. Während zunächst beispielsweise großer Wert auf die Zettel "erziehungsbeauftragte Person" gelegt wurde, wurde später mehr darauf geachtet, welcher junge Mensch Hilfe bzw. einen Eingriff zu seinem Schutz benötigte. Dazu gehörte es, Kinder zu ihren Eltern zu bringen, bzw. sie abholen zu lassen und unbeaufsichtigten Alkohol zu vernichten. Das Angebot an junge Menschen richtete sich Gesprächsangebote und auf Gefahrenabwehr und wurde von diesen toleriert und positiv angenommen.

Bezogen auf die Aktionsteams Jugendschutz wurde auf der Auswertungsveranstaltung zurückgemeldet, dass die Beteiligten eine bessere Kommunikation auch über die konkrete Zusammenarbeit hinaus festgestellt hätten. Die gegenseitige Wertschätzung sei gestiegen.

Die Kooperationsvereinbarung Jugendschutz hat im Kreis Herzogtum Lauenburg dazu beigetragen, gezielter und öffentlichkeitswirksamer den Jugendschutz voranzubringen. Die Unterscheidung zwischen Razzia (als Kernkompetenz bei Ordnungsbehörden und Polizei bei konkreten Verdachtsmomenten) und Begleitung von Veranstaltungen (Ziel gemeinsam mit Veranstaltern, lokalen Strukturen und der kreisweit koordinierten Kooperationsvereinbarung den Jugendschutz umzusetzen) hat zu einer Rollenklarheit beigetragen.

Bei den begleiteten Veranstaltungen gab es überwiegend positive Rückmeldungen. Von Jugendlichen kam z.B. die Rückmeldung "Mist, dass ihr ausgerechnet mich ertappt habt, aber gut, dass ihr da seid." Die Präsenz der Aktionsteams Jugendschutz vom Beginn der Veranstaltung bis zum Ende erhöhte die Akzeptanz bei den Besuchern und führte zu vielen Gesprächen. Auch von Polizeibeamten, die die besuchten Veranstaltungen langjährig begleiteten und die Wirksamkeit des Aktionsteams Jugendschutz zunächst skeptisch bewerteten, wurde ein positives Resümee gezogen. Von den Veranstaltern kam z.T. die Rückmeldung, die begleitete Veranstaltung habe weniger Gewalt und weniger Alkoholmissbrauch gehabt. Weitere Ursachen hierfür könnten allerdings auch eine Wirkung von Witterung, verstärkten Sicherheitsmaßnahmen oder anderen Faktoren sein.

Aus Sicht aller beteiligten Behörden und der ADB ist eine Fortsetzung der kreisweiten Kooperation im Jahr 2009 sinn- und wirkungsvoll.

Geplant ist eine Ausweitung der Kommunikationskampagne, eine mobile alkoholfreie Cocktailbar, Alternativen für junge Menschen auf Veranstaltungen, eine Zusammenarbeit bei der Kampagne und dem Jugendschutzansatz mit dem Nachbarkreis Stormarn, eine externe Vergabe der Evaluation, Zusammenarbeit mit Veranstaltern und weiteren Partnern, und natürlich unsere Kernaufgabe: 5 bis 10 Einsätze der Aktionsteams Jugendschutz.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Veranstalter von Veranstaltungen mit Alkoholausschank
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Ämter, kreisangehörige Städte
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 
Alkohol- und Drogenberatung, Veranstalter (s.o.)
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Kooperationsvereinbarung (Anlage)
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Partyerlebnis- und Klarsichtparcours, LSSH, Begleitung mit Teams, Kreis Pinneberg
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Kommunikationskampagne, Kreis Stormarn

Einzelprojekte

Anlagen