Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Für ein drogenfreies Aufwachsen unserer Kinder braucht es eine ganze Stadt!
Suchtprävention als ganzheitliche Aufgabenstellung, von der vorgeburtlichen Hilfestellung für süchtige bzw. rauchende Mütter bis zum Beratungsangebot für suchtgefährdete bzw. süchtige junge Menschen.
Verhältnisprävention und Verhaltensprävention als Policy Mix einer verzahnten universellen, selektiven und indizierten Suchtprävention.
Im Dezember 2005 hat der Hamburger Senat ein Konzept zur Prävention und Frühintervention des Suchtmittelkonsums und -missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen – Drogenfreie Kindheit und Jugend – vorgelegt. Ziel war es, den Trend zu immer mehr und früherem Konsum von Sucht- und Rauschmitteln bei Kindern und Jugendlichen umzukehren. Auf diese Weise sollen und müssen verhängnisvolle Suchtkarrieren am besten gar nicht erst entstehen. Die ersten Daten aus der neuen Hamburger SCHULBUS-Studie zeigen, dass es Grund zum Optimismus gibt, dass die umfassenden Anstrengungen auf allen Ebenen nicht erfolglos waren. Das Senatskonzept "Drogenfreie Kindheit und Jugend" hat Strukturen, Kooperationen, Ziele und Zielgruppen konkretisiert und in einem Aufgabenplan festgeschrieben.
Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Zielsetzungen:
Kinder: Abstinenz von allen legalen und illegalen Drogen, Förderung von Verhaltensweisen und Kompetenzen, die vor einem Suchtmittelmissbrauch oder einer Sucht schützen.
Jugendalter: Förderung der Risikokompetenz gegenüber dem Gebrauch von Suchtmitteln, Abstinenz von illegalen Drogen und reflektierter Umgang mit anderen Suchtmitteln. Nichtrauchen fördern.
Generell soll das…
- Einsiegsalter in den Konsum angehoben,
- die Zielgruppen mit einem erhöhten Risiko früher erreicht,
- die Konsum und Konsumentenzahlen verringert
- und Hilfen für Kinder in suchtbelasteten Familien geschaffen
…werden.
Zu den besonderen Risikogruppen gehören Kinder und Jugendliche, die in einem suchtbelasteten Umfeld aufwachsen. Ein Grund, warum Suchtprävention auch in der Jugendhilfe verankert sein muss. Diese Gesichtspunkte haben dazu geführt, das Aufgabenfeld der Suchtprävention vom Amt für Gesundheit, das generell für die Suchtkrankenhilfe zuständig ist, auf das Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung zu übertragen. Seit März 2006 liegt die Verantwortung für die behördenübergreifende Koordination und Kooperation dort im Referat für Kinder- und Jugendpolitik.
Die wesentlichen Elemente des Konzepts zur Drogenfreien Kindheit und Jugend wurden von den beteiligten Behörden und Institutionen seitdem bereits umgesetzt:
- Eine Vereinbarung mit den Bezirksämtern, in den Jugendämtern Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen für die Vernetzung und den Informationstransfer vor Ort zu bestimmen
- die Verankerung der Suchtprävention in der Globalrichtlinie zur offenen Kinder- und Jugendarbeit
- die Gründung des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ)
- die Schaffung von fünf (sechs in 09) zusätzlichen regionalen Beratungsangeboten für Jugendliche und die Festlegung von Qualitätsstandards der Suchtprävention und
- der Start einer langfristigen öffentlichkeitskampagne unter der Dachmarke STADT HAMBURG STATT DROGEN
Weitere Vorhaben, um z.B. Kinder, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, besser zu erreichen und ihnen Hilfen zu vermitteln, wird auch im Zusammenhang der Programme und Maßnahmen von Hamburg schützt seine Kinder, der Rahmenvereinbarung zur Kooperation „Suchtgefährdete und suchtkranke Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr“ www.LINA-Net.de im Vernetzungsprojekt Connect berücksichtigt.
Dennoch dürfen bei der stetig zunehmenden Professionalisierung und kontinuierliche Profilierung des Arbeitsbereichs nicht die Ziele der Suchtprävention und deren konkrete Umsetzung in der Praxis ausschließlich an die wenigen zuständigen Einrichtungen und deren Fachkräfte delegieren werden. Im Gegenteil: Suchtprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, an der regelhaft und auch anlassbezogen immer wieder verschiedene gesellschaftliche Gruppen aktiv beteiligt werden müssen. Dabei ist die Aussicht auf Erfolg umso größer, je verbindlicher die Kooperationen der verschiedenen Praxisfelder untereinander und die Abstimmungsprozesse mit den fachbehördlichen Stellen ausgestaltet werden können. Hierzu gehören die abgestimmten Maßnahmen zum Jugendschutz genauso wie polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Verkehrskontrollen oder die Einbindung von suchtpräventiven Fragestellungen in die Hilfstellungen für Eltern in Fragen zur Erziehung und Umgang mit adoleszenten Verhaltensformen. Aber auch die Schulung und Sensibilisierung von ARGE Mitarbeitern, Jugend- und Sportgruppenleitern.
Der Beitrag für den Wettbewerb und die drei Einzelbeispiele können nur einen Ausschnitt der Strukturellen Bemühungen und der Praxis abbilden, der beigefügte Bericht Suchtprävention in Hamburg und die Beiträge aus den vergangenen Wettbewerben zur Kommunalen Suchtprävention sollen das Bild abrunden.
Sie machen das breite facettenreiche Spektrum Hamburger Suchtprävention deutlich. Im Bericht zur Suchtprävention wird auch das Aufgabenspektrum des neu gegründeten Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) dargestellt. Mit dem DZSKJ wurde erstmals ein Schwerpunkt der Forschung im Bereich Sucht im Kindes und Jugendalter festgelegt. Die Maßnahmen des ebenfalls beiliegenden Konzepts zur Drogenfreien Kindheit und Jugend haben Bewegung in die Hamburger Suchtprävention gebracht. Dieser Schwung wird weiter genutzt und es sind noch viele weitere Anstrengungen nötig, um die Verbreitung von Suchtmitteln in Hamburg zu reduzieren. Mit Stadt Hamburg Statt Drogen sollen die Bemühungen eine Dachmarke erhalten. Exzessiver Konsum von Tabak, Alkohol und Drogen darf bei Kindern und Jugendlichen nicht einfach hingenommen werden. Notwendig ist eine Kultur des Hinschauens und vernünftiger Reaktionen auf unerwünschte und gefährdende Verhaltensweisen. Die Verantwortung hierfür liegt bei allen gesellschaftlichen Kräften.