Hamburg

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Hamburg
Bundesland: 
Hamburg
Einreichende Dienststelle: 
Behörde für Soziales, Familie Gesundheit und Verbraucherschutz
Name des Ansprechpartners: 
Sven Kammerahl
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachreferent
Straße/Postfach: 
Hamburger Straße 37
Postleitzahl: 
22083
Ort: 
Hamburg
Telefon des Ansprechpartners: 
040/428632573
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

STADT HAMBURG STATT DROGEN

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Für ein drogenfreies Aufwachsen unserer Kinder braucht es eine ganze Stadt!
Suchtprävention als ganzheitliche Aufgabenstellung, von der vorgeburtlichen Hilfestellung für süchtige bzw. rauchende Mütter bis zum Beratungsangebot für suchtgefährdete bzw. süchtige junge Menschen.
Verhältnisprävention und Verhaltensprävention als Policy Mix einer verzahnten universellen, selektiven und indizierten Suchtprävention.

Im Dezember 2005 hat der Hamburger Senat ein Konzept zur Prävention und Frühintervention des Suchtmittelkonsums und -missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen – Drogenfreie Kindheit und Jugend – vorgelegt. Ziel war es, den Trend zu immer mehr und früherem Konsum von Sucht- und Rauschmitteln bei Kindern und Jugendlichen umzukehren. Auf diese Weise sollen und müssen verhängnisvolle Suchtkarrieren am besten gar nicht erst entstehen. Die ersten Daten aus der neuen Hamburger SCHULBUS-Studie zeigen, dass es Grund zum Optimismus gibt, dass die umfassenden Anstrengungen auf allen Ebenen nicht erfolglos waren. Das Senatskonzept "Drogenfreie Kindheit und Jugend" hat Strukturen, Kooperationen, Ziele und Zielgruppen konkretisiert und in einem Aufgabenplan festgeschrieben.

Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Zielsetzungen:

Kinder: Abstinenz von allen legalen und illegalen Drogen, Förderung von Verhaltensweisen und Kompetenzen, die vor einem Suchtmittelmissbrauch oder einer Sucht schützen.
Jugendalter: Förderung der Risikokompetenz gegenüber dem Gebrauch von Suchtmitteln, Abstinenz von illegalen Drogen und reflektierter Umgang mit anderen Suchtmitteln. Nichtrauchen fördern.

Generell soll das…

  • Einsiegsalter in den Konsum angehoben,
  • die Zielgruppen mit einem erhöhten Risiko früher erreicht,
  • die Konsum und Konsumentenzahlen verringert
  • und Hilfen für Kinder in suchtbelasteten Familien geschaffen

…werden.

Zu den besonderen Risikogruppen gehören Kinder und Jugendliche, die in einem suchtbelasteten Umfeld aufwachsen. Ein Grund, warum Suchtprävention auch in der Jugendhilfe verankert sein muss. Diese Gesichtspunkte haben dazu geführt, das Aufgabenfeld der Suchtprävention vom Amt für Gesundheit, das generell für die Suchtkrankenhilfe zuständig ist, auf das Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung zu übertragen. Seit März 2006 liegt die Verantwortung für die behördenübergreifende Koordination und Kooperation dort im Referat für Kinder- und Jugendpolitik.

Die wesentlichen Elemente des Konzepts zur Drogenfreien Kindheit und Jugend wurden von den beteiligten Behörden und Institutionen seitdem bereits umgesetzt:

  • Eine Vereinbarung mit den Bezirksämtern, in den Jugendämtern Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen für die Vernetzung und den Informationstransfer vor Ort zu bestimmen
  • die Verankerung der Suchtprävention in der Globalrichtlinie zur offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • die Gründung des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ)
  • die Schaffung von fünf (sechs in 09) zusätzlichen regionalen Beratungsangeboten für Jugendliche und die Festlegung von Qualitätsstandards der Suchtprävention und
  • der Start einer langfristigen öffentlichkeitskampagne unter der Dachmarke STADT HAMBURG STATT DROGEN

Weitere Vorhaben, um z.B. Kinder, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, besser zu erreichen und ihnen Hilfen zu vermitteln, wird auch im Zusammenhang der Programme und Maßnahmen von Hamburg schützt seine Kinder, der Rahmenvereinbarung zur Kooperation „Suchtgefährdete und suchtkranke Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr“ www.LINA-Net.de im Vernetzungsprojekt Connect berücksichtigt.

Dennoch dürfen bei der stetig zunehmenden Professionalisierung und kontinuierliche Profilierung des Arbeitsbereichs nicht die Ziele der Suchtprävention und deren konkrete Umsetzung in der Praxis ausschließlich an die wenigen zuständigen Einrichtungen und deren Fachkräfte delegieren werden. Im Gegenteil: Suchtprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, an der regelhaft und auch anlassbezogen immer wieder verschiedene gesellschaftliche Gruppen aktiv beteiligt werden müssen. Dabei ist die Aussicht auf Erfolg umso größer, je verbindlicher die Kooperationen der verschiedenen Praxisfelder untereinander und die Abstimmungsprozesse mit den fachbehördlichen Stellen ausgestaltet werden können. Hierzu gehören die abgestimmten Maßnahmen zum Jugendschutz genauso wie polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Verkehrskontrollen oder die Einbindung von suchtpräventiven Fragestellungen in die Hilfstellungen für Eltern in Fragen zur Erziehung und Umgang mit adoleszenten Verhaltensformen. Aber auch die Schulung und Sensibilisierung von ARGE Mitarbeitern, Jugend- und Sportgruppenleitern.

Der Beitrag für den Wettbewerb und die drei Einzelbeispiele können nur einen Ausschnitt der Strukturellen Bemühungen und der Praxis abbilden, der beigefügte Bericht Suchtprävention in Hamburg und die Beiträge aus den vergangenen Wettbewerben zur Kommunalen Suchtprävention sollen das Bild abrunden.

Sie machen das breite facettenreiche Spektrum Hamburger Suchtprävention deutlich. Im Bericht zur Suchtprävention wird auch das Aufgabenspektrum des neu gegründeten Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) dargestellt. Mit dem DZSKJ wurde erstmals ein Schwerpunkt der Forschung im Bereich Sucht im Kindes und Jugendalter festgelegt. Die Maßnahmen des ebenfalls beiliegenden Konzepts zur Drogenfreien Kindheit und Jugend haben Bewegung in die Hamburger Suchtprävention gebracht. Dieser Schwung wird weiter genutzt und es sind noch viele weitere Anstrengungen nötig, um die Verbreitung von Suchtmitteln in Hamburg zu reduzieren. Mit Stadt Hamburg Statt Drogen sollen die Bemühungen eine Dachmarke erhalten. Exzessiver Konsum von Tabak, Alkohol und Drogen darf bei Kindern und Jugendlichen nicht einfach hingenommen werden. Notwendig ist eine Kultur des Hinschauens und vernünftiger Reaktionen auf unerwünschte und gefährdende Verhaltensweisen. Die Verantwortung hierfür liegt bei allen gesellschaftlichen Kräften.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
Welche?: 
Sogenannte Party-Drogen, Essstörungen
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Kleinkinder bis 1 Jahr und Migranten/innen
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 
Beratungsstellen
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche?: 
Eventveranstalter
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
z.B. die Drucksachen Drogenfreie Kindheit und Jugend, Rahmenvereinbarung zur Kooperation Suchtgefährdete und Suchtkranke schwangere Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr, Rahmenvereinbarung über die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Alkohol- und Drogenberatungsangebotes als Frühintervention im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Hamburger Bezirken sowie die Kooperationsmodalitäten zwischen bezirklicher Jugendarbeit und Suchthilfe, Connect (Hilfen für suchtbelastete Familien)
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
FreD, HaLT, Be smart, PeP (in Kooperation entstanden)
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Alkohol. Irgendwann ist der Spaß vorbei, DVD Kiffende KIDS, trinkende KIDS sowie diverse Info-Cards, die Regionen in Bayern (Miesbach), NRW (Klewe) und Schleswig-Holstein (Husum) haben sich für Kunstrausch interessiert und wollten es auch machen.

Einzelprojekte

Anlagen