Freiberg am Neckar

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Freiberg am Neckar
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Forum Kinder- und Jugendschutz/Beratungsstelle
Name des Ansprechpartners: 
Jürgen Schmidt
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachsozialarbeiter
Straße/Postfach: 
Marktplatz 2
Postleitzahl: 
71691
Ort: 
Freiberg a.N.
Telefon des Ansprechpartners: 
07141-790031
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

KOVEM – Kooperatives Verantwortungs- und Entscheidungmodell zur Früherkennung und Intervention von Suchtverhalten bei Schülern

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Vorgeschichte

Für das Verständnis des im Weiteren beschriebenen kommunalen Suchtpräventionsprojektes ist die etwas ausführlichere Beschreibung seines Entstehungskontextes notwendig.

Anfang der 90er Jahre machte sich im Stadtzentrum von Freiberg am Neckar, einer Stadt mit 16 000 Einwohnern eine Gruppe von ca. 20 Jugendlichen öffentlich bemerkbar. Diese wurden von vielen Freiberger Bürgern bedrohlich wahrgenommen. Die Jugendlichen provozierten unter anderem durch den Konsum von illegalen Drogen, hauptsächlich Cannabis. Sie traten aggressiv auf, in dem Sie andere Jugendliche bedrohten und gelegentlich auch angriffen. Sie verhielten sich dominierend und hinterließen Müll.

Die Jugendlichen stammten meistens aus benachteiligten Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere türkischer Herkunft. Sie wuchsen bildungsfern auf und wiesen großteils schwierige Schulbiographien auf. Als unter anderem durch Beobachtungen der Polizei bekannt wurde, dass diese Jugendlichen mit illegalen Drogen handelten und Mitschüler der zentral im Stadtzentrum gelegenen Schule (1700 Schüler) mit "Stoff“ versorgten, eskalierte ein politischer Streit sowohl um die Frage der Verantwortung ("wer hat versagt?“) als auch um die Frage einer raschen Abhilfe ("wie wird Freiberg wieder clean?“). Die Bürger bekamen Angst um den Ruf ihrer Stadt und deren Institutionen. Sie sorgten sich aber auch um ihre Kinder.

Die Auseinandersetzung wurde sowohl im Gemeinderat als auch in der Öffentlichkeit und über die Presse vehement geführt. Mal Schule, mal Elternhäuser, mal Gemeinderat oder Verwaltung: der schwarze Peter wurde hin- und hergeschoben. Insbesondere Schule und Lehrer rückten in den Fokus. Es wurde ihnen vorgeworfen, sich nicht genügend pädagogisch zu engagieren, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachzukommen, wegzuschauen oder die Jugendlichen nicht genügend anzunehmen, zu verstehen und zu betreuen. Die Schule wehrte sich und wies den Vorwurf, dass Schüler ihrer Schule Drogen konsumierten zurück. Drogenkonsum spiele sich im privaten und Freizeitbereich ab und nicht in der Schule. Es sei die Stadt verantwortlich, die zu wenig für die Jugend tun würde. Vor allem diejenigen, deren Elternhäuser versagten und die nach der Schule allein und unbetreut auf der Straße rumhängen seien gefährdet. Zudem habe man zu wenig personelle Mittel um sich um jeden einzelnen "Problemschüler“ zu kümmern. Demonstrativ wurde vor dem Eingang der Schule, als Abgrenzung zum städtischen Marktplatz eine "blaue Linie“ angebracht, die deutlich machen sollte, wo der soziale und problembelastete Bereich liege und wo die "clean“ Schule ihren Aufgaben nachginge. Schule sei schließlich für den Unterricht zuständig und nicht für die Suchtprobleme von Schülern, die sich im privaten Bereich äußerten.
Man einigte sich letztlich auf einen Kompromiss. Die Stadt war bereit, für die Schule einen Sozialarbeiter einzustellen, der sich gemeinsam mit den Lehrern um die "Probleme der Schüler kümmern solle“. So blieb beiden Einrichtungen wenigstens der öffentliche Vorwurf erspart, nichts für die Probleme von Jugendlichen tun zu wollen.

Bis Mitte des Schuljahres 2000/01 blieb es jedoch weitgehendst bei der offiziellen schulischen Sichtweise. Dies änderte sich jedoch auf Grund mehrerer Vorfälle innerhalb eines Jahres dramatisch: ein Schüler wurde bei der Fahrt ins Schullandheim und beim Grenzübertritt von der Polizei mit einer größeren Menge Cannabis erwischt, eine andere Schülerin brach auf Grund einer akuten Intoxikation durch illegale Drogen in der Schultoilette zusammen, eine weitere war auf Grund einer unbehandelten Essstörungen so geschwächt, dass diese in eine gefährliche medizinisch Situation geriet und schließlich verabredete sich eine ganze 8. Schulklasse zum nachmittäglichen Kiffen im Unterricht. Viele Eltern waren sehr besorgt, der Ruf der Schule litt nun merklich unter dem Vorwurf wegzuschauen.

Die Stadtverwaltung setzte mit ihrem neu angestellten Sozialarbeiter als Lehre aus dem öffentlichen Konflikt um den richtigen Weg auf Dialog. Nicht erst im Krisenfall sollte ein funktionierendes Netzwerk den Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken, sondern schon im Vorfeld sollten Weichen gestellt und Grundlagen gebildet werden. In einem auf Initiative der Stadt Freiberg a.N. 1996 gegründeten Forum Kinder- und Jugendschutz, dessen Schirmherrschaft der Bürgermeister der Stadt übernahm, vernetzten sich Bürger und Institutionen zum einem Aktions- und Diskussionskreis, um die Risiken des Aufwachsens in Freiberg zu minimieren. Dort verbanden sich mit der Zeit in einer Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitiger Wertschätzung Vertreter der örtlichen Schulen, der Elternschaft, der Wirtschaft, der Stadtverwaltung und des Gemeinderates, der Polizei und Jugendhilfe zusammen. Das Forum Kinder- und Jugendschutz wurde mit Finanzmitteln ausgestattet, die Handlungs- und Förderspielräume vor allem in der sekundären Präventionsarbeit im Bereich von Sucht, Gewalt und Medienkonsum schafften. Dies bildete die Grundlage dafür, dass die im Folgenden beschriebene Ausgangslage erfolgreich überwunden werden konnte.

2. Ausgangslage

In den Schuljahren 2001/02 bis 2004/05 wurden in und außerhalb der Oscar-Paret-Schule ca. 80 Jugendliche und Kinder in festen Jugendcliquen wahrgenommen, die exzessiv illegale harte (Kokain, Ecstasy) und weiche Drogen (Mischkonsum aus Alkohol und hauptsächlich Cannabis) konsumierten und in denen gedealt wurde. Fast alle konsumierten Tabak. Die Peergruppen waren ca. für 1 Jahr stabil und wurden dann von der nächsten Generation abgelöst. Die Altersspanne erstreckte sich von 12 bis 17 Jahre. Davon waren 2/3 Jungen. Ca. die Hälfte gehörte der Abteilung Hauptschule an, die andere Hälfte teilte sich schätzungsweise zu je 25% der Realschule und dem Gymnasium auf. 80% der Jugendlichen experimentierte mit Drogen, um das Grundbedürfnis nach Zugehörigkeit zur Peergroup zu befriedigen und dem Bedürfnis nach Spaß, Aktion und Abenteuer nachzugehen oder um sich erwachsen zu fühlen. Bei 20% der Schüler entwickelten sich jedoch riskante, regelmäßige, auf einen Rausch bedachte Konsummuster. Einige wenige (5) waren zumindest psychisch abhängig und mussten nach den Erstinterventionen meistens in Kliniken und Jugendhilfeeinrichtungen vermittelt werden.

In manchen Schulklassen nahm der Konsum größere Ausmaße an. Es wurde vor und nach dem Unterricht und in den Pausen Cannabis konsumiert. Mit diesem Konsum konnten Schüler auch im Sinne einer Mutprobe Stärke und Macht demonstrieren. Es gehörte zum guten Ton mitzumachen. Wer es nicht tat isolierte sich eher und hatte um seine Zugehörigkeit zu kämpfen. Die Motivation zu lernen litt drastisch, da das Bedürfnis nach Spaß und Aktion immer drängender wurde und größeren Raum einnahm. Bei der Hälfte der Schüler aller achten Klassen der Abteilung Realschule war die Versetzung in Gefahr. Bei ca. einem Drittel der Schüler die regelmäßig konsumierten, trat dieser Misserfolg auch ein. Je nach Dauer des Konsums waren schon deutliche Entwicklungsverzögerungen zu spüren. Lehrer waren hilflos und sahen sich kichernden und unmotivierten Klassen gegenüber.

Viele Eltern erhielten von der Situation Kenntnis. Sie verhielten sich sehr unterschiedlich. Ein Teil billigte zwar nicht direkt den Cannabiskonsum, neigte aber zu einem klamm heimlichen Tolerieren und war aber auch nicht bereit die eigenen Kinder zu konfrontieren. Sie betrachteten das Kiffen als ein vorübergehendes Symptom, dass sich von alleine auslebe ("Nicht so schlimm! Haben wir früher doch auch gemacht!“) Ein anderer Teil der Eltern, vor allen diejenigen, die ihre Kinder nicht unter den Konsumenten wähnten und die selbst auch über keine eigenen Drogenerfahrungen verfügten, forderten von der Schule ein drastisches durchgreifen. Beide Elterngruppen verhielten sich zur Schule wenig kooperativ. Die einen aus Angst vor Sanktionierung ihrer Kinder, die anderen aus einer Vorwurfs- und Anspruchshaltung heraus. So wurden Eltern, leider manchmal mit einem traditioneller Weise vorwurfsvollen Kommunikationsstil "in die Schule bestellt“ und mit dem möglichen Drogenkonsum der Kinder konfrontiert ("Wir haben den Verdacht/Beweis, dass ihr Kind Drogen konsumiert!“). Sie erlebten dies meist als Angriff und reagierten oft aggressiv, um ihr Kind und das Familienimage zu schützen. Die Lehrer wurden darauf hin noch vorsichtiger und zogen sich zurück. Damit war, wie in einer zerstrittenen Familie ein Teufelskreis in Gang gesetzt: die Schüler feierten sich im Kick unbehelligt und ohne unmittelbare Konsequenzen die Normen und Werte der Schulgemeinschaft zu stürzen und ihre eigenen zu etablieren. Sie stießen mit ihrem Verhalten auf wenig präsente Erwachsene, die ihnen wenig Sicherheit und Orientierung gebende Grenzen vermittelten. Die pädagogisch Verantwortlichen verstrickten sich in Konflikte, entwerteten sich gegenseitig und zogen sich enttäuscht zurück. Die Werte und Normen der sozialen Gemeinschaft in Schulklassen und Peergoups verschoben sich so teilweise als Massenphänomen zu Gunsten derjenigen Jugendlichen, die Drogenkonsum attraktiv fanden.

Aus dieser Not heraus entwickelte und erprobte ein interdisziplinäres Team im Rahmen von sekundärer Suchtprävention des Forums Kinder- und Jugendschutz das im weiteren aufgeführt pädagogische Konzept. Das Team setzt sich aus 3 Suchtpräventionslehrern und dem für die Schule eingestellten Fachsozialarbeiter zusammen. Anfänglich nahmen ein Vertreter der Schulleitung und die Polizei teil. Das erprobte Konzept stieß bei Schülern, Lehrern und Eltern auf großen Anklang und wurde auf Beschluss der schulischen Gremien als verbindliches Handlungskonzept in Mittelstufe der Klassen 5-10 fest im Schulprofil verankert.

3. Ziele und Grundsätze

KOVEM ist ein stoffgebundenes, sekundärpräventives, abstinenzorientiertes Kommunikations-Konzept zur aufsuchenden pädagogischen Intervention bei Schülern der Mittelstufe mit Hinweisen auf Suchtverhalten. Es ist kein Therapiekonzept und kein Selektionsinstrument für auffällige Schüler, sondern ein Baustein des akzentuierten Erziehungskonzeptes der Oscar-Paret-Schule, das durch die Kommune finanzielle und fachliche Unterstützung erfährt. KOVEM ist in den Grundsätzen einer humanen Beziehungsgestaltung durch gegenseitige Verantwortung, wohlwollender Kooperation und freiheitlicher Entscheidungen geankert. Es möchte eine Atmosphäre der Anerkennung und der Wertschätzung möglich machen, in der problematisches Suchtverhalten verantwortungsbewusst und kooperativ unter den Mitgliedern der Schulgemeinschaft thematisiert werden kann, um gute Entscheidungen im Hinblick auf ein gelingendes Leben des Einzelnen, ebenso wie seiner Mitmenschen und die eventuelle Annahme von Hilfen möglich zu machen.

Unsere Ziele sind:

  1. Früherkennung von Drogenkonsum (seit Beginn des Schuljahrs 2008/09 auch Alkohol).
    Wir wollen frühzeitig, schon in der Experimentierphase von Schülern Drogenkonsum wahrnehmen, bevor eine Gewöhnung oder andere risikoreiche Konsum- oder Verhaltensmuster sich verfestigen.
  2. Stärkung der Bindung zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und der Schulgemeinschaft und deren sozialer Werte.
    Wir wollen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft Orientierung und Handlungssicherheit in Bezug auf Suchtverhalten geben.
  3. Abstinenz durch Begleitung im Einzelfall:
    Wir wollen Schülern im Einzelfall die Erfahrung der Abstinenz und das damit einhergehende Lebensgefühl vermitteln, um mögliche psycho-soziale Konflikte und emotionale Beeinträchtigungen wahrnehm-, behandel- oder lösbar zu machen.
  4. Schutz von Schülern.
    Wir wollen das Risiko von Schülern in frühem Alter mit Drogen in Kontakt zu kommen minimieren.
  5. Verbesserung der Erziehungssituation in Schule und Familie:
    Wir wollen Eltern und Lehrern Unterstützung in der Ausübung eines konsequenten und wertschätzenden Erziehungsstils geben und Orientierung für die Verbesserung eines kooperativen Kommunikationsstils geben.
  6. Verbesserung des Unterrichtsklimas.
    Wir wollen durch die Unterstützung von Abstinenz Schülern eine Orientierung zu einer verbesserten neurolgischen und motivationalen Ausgangsbasis für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht geben.
  7. Hilfe statt Strafe.
    Wir wollen Hilfen zur gelingenden Lebensbewältigung bei erkennbaren starken psycho-sozialen Beeinträchtigungen und Problemlagen geben, die süchtiges Verhalten begünstigen.

4. Umsetzung

Bei Hinweisen auf Drogenkonsum von Schülern haben sich alle Lehrer der Oscar-Paret-Schule auf ein verbindliches Handlungskonzept geeinigt. Dieses beinhaltet (differenzierte Prozessbeschreibung siehe Anlage):

  1. Bei Hinweisen auf süchtiges Verhalten ist eine kollegiale Beratung mit einem Mitglied des Teams Suchtprävention vorzunehmen. Die Anhaltspunkte für Suchtverhalten sind auf der Grundlage einer Check-ab-Liste zu gewichten und auf ihre Substanz hin zu überprüfen.
  2. Bei ernstzunehmenden Hinweisen, die in der kollegialen Beratung Sorge um Schüler auslösen, werden Schüler und deren Eltern zu einem KOVEM-Erstgespräch eingeladen. Die Verantwortung für das Gespräch übernehmen die Einladenden, da deren Sorge der Anlass. Schüler und Eltern werden gebeten, mit dem Lehrer in der (Ab-)Klärung seiner Sorge zu kooperieren. Im Vorfeld wird besprochen, wer (Eltern, Klassenlehrer, Team Suchtprävention, Schulleiter, Fachlehrer, Eltern) in welcher Rolle (Moderator, Experte, Unterstützer) am Gespräch teilnimmt.
  3. Im jeweiligen Einzelfall mit seinem speziellen Suchtstoff oder Verhaltensmustern kann das Anliegen des Lehrers in die Bitte um einen Drogentest oder eine andere medizinische Untersuchung (Essstörungen) münden.
    Beispiel für einen Gesprächsverlauf: "Max, ich finde es prima, dass Du sagst, dass Du nie Drogen genommen hast. Ich merke, meine Sorge ist aber immer noch nicht ganz ausgeräumt. Wärst Du denn bereit mir mehr Vertrauen und Sicherheit zu geben, indem Du einen Drogentest machen würdest? Könntest Du Dir vorstellen mir für die Zukunft meine Sorge abzuschwächen, indem du zukünftig einen Drogentest machst? Ich wäre sehr erleichtert und könnte Dir viel unbeschwerter gegenüber treten! Es ist natürlich die freie Entscheidung von Dir und Deinen Eltern! Ich würde mir diese Form der Zusammenarbeit sehr wünschen!“
  4. Bei Kooperationszusagen werden dem Schüler und den Eltern Hilfsangebote in Form von begleiteten Verhaltensverträgen gemacht . Ein in Schulnähe praktizierender Arzt führt die vom Forum Kinder- und Jugendschutz finanzierten Drogentests durch. Die Einhaltung des Verhaltensvertrages wird regelmäßig überprüft. Der Umgang mit Rückfällen oder Vertragsbrüchen wird entdramatisiert und vorher "moralinfrei“ besprochen.
  5. Bei Hinweisen auf Drogenhandel oder stark gefährdendem Verhalten anderer Schüler wird je nach Einzelfall und Kooperationsbereitschaft des Schülers und der Eltern die Mitarbeit der Polizei erwogen. Bei Verantwortungsübernahme des Schülers wird immer nach dem Grundsatz Hilfe statt Strafe gehandelt und eine Wiedergutmachung einem Unterrichts- oder Schulausschluss vorgezogen.
  6. Polizeiliche Ermittlungsverfahren, in denen der Schüler und seine Eltern kooperieren, werden insofern unterstützt, als dass eine schulische Wiedergutmachung in ein Diversionsverfahren einfließen kann und damit eine Anklageerhebung und Vorbestrafung verhindert.
  7. Mitschüler, die Hinweise über ein gefährdendes Suchtverhalten von Schulkameraden erhalten und sich Sorgen machen werden ermutigt, sich beim Team Suchtprävention Hilfe zu holen, um zu einer hilfreichen Gesprächstrategie mit dem Schulkameraden in der Thematisierung des Suchtverhaltens zu kommen.

Das Lehrerkollegium wurde in einem ganzen pädagogischen Tag, auch mit Hilfe von Trainings in der Umsetzung von KOVEM fortgebildet.

5. Ergebnisse und Fazit

Im Laufe der nun fast 7-jährigen Laufzeit des Projektes kam es zu einer kontinuierlichen Abnnahme von beobachtbaren Phänomenen des illegelalen Drogenkonsums. Seit Mitte letzten Schuljahres ist keine drogenkonsumierende (illegale) Jugendclique und sind keine anderen Einzelfälle mehr bekannt geworden. Alle KOVEM-Verhaltensverträge mit Schülern sind erfolgreich abgeschlossen worden. Über die Jahre sind ca. 120 Schülerinnen und Schüler betreut worden. Gegen 5 wurden wegen Handels in der Schule polizeilich ermittelt. 3 wurden angeklagt. In allen Fällen konnte ein Schulausschluss durch Wiedergutmachungen der Schüler vermieden werden. 4 dieser Schüler haben einen erfolgreichen Schulabschluss gemacht, eine ist gerade in der 10. Klasse Realschule und auf einem guten Weg. 5 Schüler wurden als suchtabhängig wahrgenommen, da sie sich nicht an die Verhaltensverträge halten konnten. 4 wurden in stationäre Einrichtungen vermittelt mit anschließender weiterer Betreuung und Behandlung in Jugendhilfeeinrichtungen.

Daher haben wir nunmehr beschlossen unseren "Aktionsradius" auszuweiten und Alkoholkonsum als Anlass für KOVEM-Gespräche und KOVEM-Verhaltensverträge hinzuzunehmen. In diesem Rahmen sind wir im Moment in 4 KOVEM-Gesprächen. Ein alkoholkonsumierender Schüler (8. Klasse) hat schon einen Vertrag abgeschlossen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
Welche?: 
Essstörungen
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Schulische Vereinbarung (siehe Anlage)
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Don’t start – be Smart! (BzgA)
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Chill-Out i.d. Koop. mit Ludwigsburger Schulen

Anlagen