Düsseldorf

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Düsseldorf
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Gesundheitsamt/Suchtkoordination
Name des Ansprechpartners: 
Andreas Speck
Funktion des Ansprechpartners: 
Suchtkoordinator
Straße/Postfach: 
Kölner Straße 180
Postleitzahl: 
40227
Ort: 
Düsseldorf
Telefon des Ansprechpartners: 
0211/8997019
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Düsseldorfer Pilotprojekt: "Zukunft ohne Sucht"

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Hinführung

Jüngste Veröffentlichungen zur Verbreitung von Suchtmitteln unter Jugendlichen weisen daraufhin, dass die Verbreitung von Nikotin, Alkohol und Cannabis nach wie vor eine zentrale Herausforderung der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen darstellt. Im Fokus der fachlichen Aufmerksamkeit sind in den letzten Jahren insbesondere die legalen Substanzen gerückt. Dieser Bedeutungswandel begründet sich einerseits mit den gravierenden Gesundheitsgefahren des Rauchens und des Trinkens und andererseits in der – empirisch belegbaren – Erkenntnis, dass biografisch frühe Erfahrungen mit Zigaretten und Alkohol die Wahrscheinlichkeit erhöhen, auch illegale Substanzen wie Cannabis zu konsumieren.

2. Rahmenziele der Suchtprävention

Übergreifendes Ziel der Suchtprävention ist es, "den mit dem schädlichen Gebrauch von legalen und illegalen Substanzen verbundenen sozialen und persönlichen Schäden vorzubeugen sowie vorzeitige Todesfälle zu verhindern. Dieses Globalziel lässt sich mit Blick auf die Bielefelder Erklärung zur Suchtprävention der DHS (2005) in drei Grobziele differenzieren:

  • Kinder und Jugendliche, die keine Suchtmittel konsumieren, müssen in ihrer Haltung bestärkt werden – Konsumbeginn vermeiden
  • der Konsumbeginn soll soweit wie möglich hinausgeschoben werden - Konsumbeginn verzögern
  • bei bereits Konsumierenden soll die Konsummenge reduziert bzw. ein risikoarmer Konsum angestrebt werden – risikoarmen Konsum fördern.

Suchtpräventive Praxis ist sowohl durch personalkommunikative Methoden und Zugänge als auch durch strukturell bzw. politisch ausgerichtete Maßnahmen geprägt. Dabei ist suchtpräventive Praxis weniger ein eigenständiges Handlungsfeld als vielmehr eine Querschnittsaufgabe, die ressortübergreifend umgesetzt werden muss.

3. Qualitätsanforderungen an gemeinwesenorientierter Suchtprävention

Hinsichtlich der theoretischen Fundierung verweisen Wirksamkeitsstudien auf die Notwendigkeit, substanzunspezifische Maßnahmen (etwa Stärkung von Ressourcen) mit substanzspezifischen Programmen zu verbinden und zu verzahnen. Darüber hinaus haben sich in der Auseinandersetzung mit den Ergebnissen suchtpräventiver Praxis im Laufe der letzten Jahre verschiedene Qualitätskriterien herauskristallisiert, die den Erfolg der Suchtprävention gewährleisten, z.B.

  • Frühzeitigkeit: Maßnahmen der Suchtprävention sollten nicht erst dann ansetzen, wenn erste Konsumerfahrungen bei den Kindern und Jugendlichen bereits vorliegen, sondern so frühzeitig wie möglich.
  • Kontinuität: Suchtpräventive Maßnahmen sollten langfristig angelegt sein, und die biografische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begleiten.
  • Zielgruppenorientierung: Maßnahmen sollten die konkreten Bedürfnisse und Lebenszusammenhänge der anvisierten Zielgruppe in der Konzeptionalisierung der Maßnahmen berücksichtigen.
  • Settingorientierung: Suchtprävention vermittelt sich vor allem über konkrete Erziehung und Beziehung. Deshalb sollten konkrete Maßnahmen dort ansetzen, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten und ihre Persönlichkeit ausbilden: in der Familie, in dem Freundeskreis, in Institutionen der Primärpädagogik, der Schule und Freizeit.
  • Vernetzung: Suchtprävention kann nicht an eine Fachstelle delegiert werden, sondern muss über Multiplikatoren und ressort- bzw. trägerübergreifend angelegt sein. Auch sollten die jeweiligen Konzeptionen auf einander abgestimmt und verzahnt sein.
  • Nachhaltigkeit: Konkrete Maßnahmen der Suchtprävention sollten auch Impulse sein, die auch zu einer längerfristigen Veränderung organisatorischer Strukturen (etwa schulische OE-Prozesse/ Nichtrauchervereinbarungen etc.) führen.

4. Konzeptionelle Vorüberlegungen

Düsseldorf hält eine ganze Palette von Maßnahmen zur Suchtprävention bereit. Bislang aber gab es keinen Versuch, diese Maßnahmen sozialräumlich zu bündeln und zu koordinieren. Vor diesem Hintergrund wurde seitens des Gesundheitsamtes und auf der Grundlage eines Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf die Initiative gestartet, in einer vernetzten Aktion die bestehenden Angebote pilothaft und langfristig auf einen Stadtbezirk zu konzentrieren, um die o.g. Qualitätsstandards in die Praxis umzusetzen.

Dabei wurde ein Stadtbezirk ausgesucht, der in seinen soziodemographischen Merkmalen – zumindest annähernd – für die gesamte Stadt Düsseldorf repräsentativ ist.

In dem ausgewählten Stadtbezirk befinden sich 33 Kindergärten, 7 Jugendzentren, zwei Hauptschulen sowie ein Gymnasium.

5. Welche konkreten Ziele sollen mit dem Programm "Zukunft ohne Sucht"
erreicht werden?

Das folgende Programm ist in seinen konkreten Zielen grundsätzlich kompatibel zur gegenwärtigen Landesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen wie z.B. "Leben ohne Qualm", da in den verschiedenen Unterprogrammen (etwa im Bereich Schule) der Nikotinkonsum thematisiert wird. Allerdings geht "Zukunft ohne Sucht" darüber hinaus, da auch der Alkoholkonsum – je nach "setting" und konkreter Zielgruppe – in die Programmimplementierung integriert werden soll. Darüber hinaus verfolgt das Düsseldorfer Projekt folgenden Zielkatalog:

  • Ausweitung der Erreichungsquote in dem ausgewählten Stadtbezirk hinsichtlich suchtpräventiver Maßnahmen bei direkten und indirekten Zielgruppen (quantitativ als auch qualitativ).
  • Optimierung der Kooperation und Koordination suchtpräventiver Maßnahmen und verantwortlicher Organisationen. So sollen im Stadtbezirk langfristige und verbindliche Kooperation zwischen pädagogischen Institutionen (Kitas, Schulen, Jugendzentren) und Anbietern der Suchtprävention eingeleitet werden.
  • Erhöhung der Akzeptanz suchtpräventiver Maßnahmen in den pädagogischen Institutionen (Kitas, Schulen, Jugendzentren) des Stadtbezirkes.
  • Erkenntnisse über die Möglichkeiten, gemeindeorientierte Suchtprävention zu optimieren und auf andere Stadtbezirke zu übertragen.

6. Welche konkreten Maßnahmen werden angeboten?

Konzeptionell wurde zunächst vor allem auf Programme und Curricula zurückgegriffen, die schon evaluiert und in ihrer Wirksamkeit belegt sind:

  1. Spielzeugfreier Kindergarten für den Elementarbereich oder – als Alternative – ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm für MitarbeiterInnen der primärpädagogischen Einrichtungen
  2. Klasse 2000 für die Grundschulen (1.- 4. Klassen)
  3. ALF für die Weiterbildenden Schulen (Klasse 5 und 6) oder – als Alternative – ein geschlechtsspezifisches Manual (Klasse 7-9).

Für die Jugendzentren im ausgewählten Stadtbezirk wurden eigenständige Fortbildungs- und Multiplikatorenprogramme entworfen. Für den Bezirkssozialdienst ist ein Konzept vorgesehen zum Umgang mit Kindern aus suchtbelasteten Familienzusammenhängen. Begleitaktivitäten wie öffentlichkeitsarbeit und ständiger Verlaufsbericht an politische Gremien des Bezirkes und der Stadt Düsseldorf sind für 2009 ebenfalls geplant.

Entscheidend ist für die Planung, dass zentrale "settings" wie Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen in das Gesamtkonzept integriert werden. Das wichtige "setting" der Familie wird über Begleitmaßnahmen für Eltern (Elternabende etc.) erreicht. Eingebunden in die schulspezifischen Curricula sind auch Lehrer- bzw. Teamfortbildungen.

7. Welche Zielgruppen (direkt-indirekt) im Stadtbezirk sollen erreicht werden?

I. Jugendliche von 3 bis 14 Jahren:

  • Kindergartenkinder
  • SchülerInnen der Grund- und weiterführenden Schulen
  • TeilnehmerInnen der Jugendarbeit
  • KlientInnen der Bezirkssozialarbeit
  • Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familienzusammenhängen

II. Multiplikatoren:

  • Lehrkräfte
  • SozialarbeiterInnen
  • ErzieherInnen
  • Eltern

8. Koordinierung der Maßnahmen

Zur Koordinierung der Aktivitäten und zur Sicherung der Qualität wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der sich im regelmäßigen Turnus (alle zwei Monate) trifft und den Projektverlauf begleiten soll. Die Geschäftsführung obliegt dem Gesundheitsamt. Dem Ausschuss gehören an:

  • Vertreter der freien Träger der Düsseldorfer Suchtprävention (Düsseldorfer Diakonie, Caritasverband Düsseldorf, Düsseldorfer Drogenhilfe e.V., Suchtberatungsstelle KOMPASS des SKFM.e.V., Frauensuchtberatungsstelle BerTha F, Vertreter der Suchtselbsthilfe)
  • Gesundheitsamt
  • Jugendamt
  • Bezirkssozialarbeit
  • Selbsthilfe
  • Schulamt
  • Polizei

9. Wer ist konkret für die Umsetzung welcher Maßnahmen verantwortlich?

Bereich Primärpädagogik: Düsseldorfer Diakonie und Düsseldorfer Drogenhilfe e.V.
Bereich Grundschule: Caritasverband Düsseldorf
Bereich weiterführende Schule: Frauensuchtberatungsstelle BerthaF Selbsthilfe
Jugendfreizeiteinrichtungen: Suchtberatungsstelle KOMPASS-SKFM e.V.
Gesamtkoordination: Suchtkoordination des Gesundheitsamtes

10. Zeitrahmen:

Das Gesamtprogramm ist zunächst auf zwei Jahre angelegt (Ende 2007-Ende 2009).

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Selbsthilfe
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Ratsbeschluss
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
ALF, Spielzeugfreier Kindergarten, Klasse 2000
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte