Böblingen (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Böblingen (Landkreis)
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Böblingen
Name des Ansprechpartners: 
Litzenburger
Funktion des Ansprechpartners: 
Präventionsbeauftragter
Straße/Postfach: 
Parkstr. 16
Postleitzahl: 
71034
Ort: 
Böblingen
Telefon des Ansprechpartners: 
07031/6631538
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

JUBB - Jugendschutz im Landkreis Böblingen

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Gemeinsames Interventionsprogramm der Polizeidirektion, der Kommunen und des Landkreises Böblingen zur Verhinderung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

Das Konsummuster für Alkohol ändert sich bei einer Teilgruppe Jugendlicher. Den ersten Alkoholvollrausch haben viele Schülerinnen und Schüler bereits vor dem 16. Lebensjahr, die Zahl klinisch stationärer Behandlungen nach schwerer Alkoholvergiftung steigt auch im Kreis Böblingen tendeziell an und behandlungsbedürftige Alkoholprobleme bei Mädchen und jungen Frauen nehmen zu. Riskantes Trinken, das sogenannte "Koma trinken" (Trinken bis zum Umfallen) oder "Binge Drinking" (Wer ist am schnellsten betrunken?) nimmt bei einer Teilgruppe unter den Jugendlichen zu und Angebote wenig verantwortungsvoller Veranstalter wie "Flatrate-Trinken" (einmal zahlen - ungebremst konsumieren) und 99-Cent-Partys (alkoholhaltige Getränke sind erheblich verbilligt) fördern den zunehmenden Alkoholmissbrauch. Die jungen Leute schaden damit nicht nur ihrer Gesundheit, aufgrund des Kontrollverlustes enden solche Besäufnisse oftmals mit Prügeleien, Nachtruhestörungen, Vandalismus- und Gewaltdelikten und leider auch tragisch für die Betroffenen: bei Mädchen als Opfer sexueller Gewalt oder gar tödlich, wie am Beispiel des von der Bahn überfahrenen Jungen, der im Vollrausch auf den Gleisen eingeschlafen war.

Und die wenigsten wissen, was wissenschaftlich bewiesen ist: Früher Trinkbeginn erhöht die Wahrscheinlichkeit von Alkoholabhängigkeit in der Lebenszeit erheblich. Das für die Öffentlichkeit bestimmte Jugendschutzgesetz ist aus gutem Grund eindeutig (kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren, keine Spirituosen unter 18 Jahren).

Mit einem gemeinsamen Interventionsprogramm der Polizeidirektion, der Kommunen und des Landkreises zur Verhinderung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen wollen die Akteure Flagge zeigen - gegen die weit verbreitete unkritische Einstellung zum hohen Alkoholkonsum und einen realistischen Blick auf dessen Folgen bei den Jugendlichen und Kindern.

1. Ziel:

Die Verhinderung des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen.

2. Hintergrund:

Die Anzahl der alkoholgefährdeten bzw. sogar abhängigen Jugendlichen ist nach wie vor beständig hoch.
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern hat sich ebenfalls deutlich erhöht.
Viele weitere Entwicklungen in diesem Zusammenhang wie beispielsweise das sogenannte Binge Drinking oder die steigende Zahl der betrunkenen Mädchen geben den Anlass für ein erweitertes Konzept zum Jugendschutz mit einem besonderen Schwerpunkt des Themas Alkohol.

3. Struktureller Inhalt:

Das Konzept besteht aus zwei Schwerpunkten

  1. der Kontrolle und Intervention
  2. der Information

Beide Inhalte, repressive Kontrollen aber auch informative Präventionsinhalte erscheinen sinnvoll in der Kombination um zumindest eine Schadensbegrenzung zu erreichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit aller Beteiligten, neben der Polizei und dem Landkreis vor allem mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden.

Hier spielen beispielsweise die Ordnungsämter im kontrollierenden Maße und die Jugendsozialarbeit durch präventive Inhalte eine große Rolle.

4. Kontrolle und Intervention

1. Zielgruppe: Konsumenten (Kinder und Jugendliche und deren Eltern)

Im Rahmen polizeilicher Jugendschutzstreifen werden Kontrollen schwerpunktmäßig an polizeibekannten Treffpunkten durchgeführt. Vorrangig ist dabei das Unterbinden unerlaubten (unterhalb der Altersgrenze) bzw. exzessiven Alkoholkonsums bis hin im Extremfall das Einleiten von Rettungsmaßnahmen.

Darüber hinaus werden folgende Verständigungsmaßnahmen der Antreffsituation entsprechend durchgeführt:

  • schriftliche Kontrollmitteilung an die Erziehungsberechtigten (ggfs. mit freiwillig abgegebenem Alkoholmesswert)
  • sofortige Verständigung der Erziehungsberechtigten mit der Aufforderung den Betreffenden abzuholen
  • bei schwerem Alkoholmissbrauch und Anhaltspunkten für eine Suchtgefährdung erfolgt ein Bericht an das Jugendamt.

Eine weiterführende Maßnahme in gesonderten Fällen ist die Einbeziehung der Jugend- und Drogenberatungsstelle (z. B. durch das Projekt XX-Klar)

2. Zielgruppe: Abgabestellen (Handel, Tankstellen, Gastronomie und Veranstalter)

Die Ordnungsämter können zur Genehmigung von Veranstaltungen ein Gestattungsmuster anwenden, das die Belange des Jugendschutzes zum Wohl der Kinder in den Vordergrund rückt.

Hier spielen Maßnahmen der Polizei (im Anlass Berichte bzw. Anzeigen wegen Verstößen) und der Ordnungsämter die Hauptrolle.
Die Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die konsequente Ahndung von Verstößen bilden dabei den Schwerpunkt der Maßnahmen.
Die Ordnungsämter können hier ein Gestattungsmuster nach dem Gaststättengesetz anwenden, das die Belange des Jugendschutzes zum Wohl der Kinder in den Vordergrund rückt.

Festveranstalter erhalten Unterstützung bei der Planung, ihnen werden Plakate zur Verfügung gestellt und sie werden für Selbstverpflichtungen motiviert, die teilweise über den gesetzlichen Jugendschutz hinausgehen, z. B. den grundsätzlichen Verzicht auf sogenannte Alcopops im Ausschank.

Den Ordnungsämtern werden in diesem Zusammenhang einheitliche Anschreiben zur Verfügung gestellt.

5. Information

1. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche

Hier steht die Umsetzung des Jugendschutzkonzepts Red Box im Mittelpunkt. Die rote Dose wird durch Präventionsbeamte der Polizei, Jugendsozialarbeiter und Lehrkräfte in allen 7. Klassen im Landkreis Böblingen mit einer zweistündigen Unterrichtseinheit bereits im 3. Jahr umgesetzt.
Flankierend werden Informationsveranstaltungen für Eltern oder Mitarbeiter der Jugendsozialarbeit angeboten.
Eine Erweiterung des Konzepts ist die stärkere Einbeziehung der SMV (Schülervertretung) an den Schulen.

2. Zielgruppe: Eltern

Die Erreichbarkeit vieler Eltern im Zusammenhang mit problematischem Verhalten von Kindern und Jugendlichen ist ein großes Problem im Rahmen erfolgreicher Präventionsarbeit.

Um neben "regulären" Elternabenden die Thematik möglichst breit zu streuen, werden Elternvertreter bei Gesamtelternbeiratssitzungen informiert und motiviert als Multiplikatoren in ihrem Elternsprengel zu fungieren. Die Elterninformation wird mittels des Red Box-Konzeptes unterstützt.

3. Zielgruppe: Abgabestellen, Veranstalter

Ziel ist neben der intensiven kontrollierenden Arbeit der Polizei die Abgabestellen bzw. die Veranstalter vor Ort aufzusuchen und sie persönlich über die Konzeption JUBB zu informieren.

Es erscheint sinnvoll dies von pädagogisch geschulten Kräften vor Ort (z. B. Jugendreferenten) durchführen zu lassen um eine möglichst breite Motivation der Zusammenarbeit zu erreichen.
Zur Unterstützung erhalten die Gemeinden Plakate (A3 Format), die in den Einrichtungen angebracht werden sollen.
Die Broschüre "Feste feiern aber richtig" steht ebenfalls weiter zur Verfügung.

4. Zielgruppe: Vereine, Jugendeinrichtungen

Der Kreisjugendring Böblingen informiert die Vereine und Jugendeinrichtungen über die Möglichkeiten von Informationsveranstaltungen und Materialien (Plakate, Broschüren), die zur Verfügung stehen.

5. Zielgruppe: Krankenhäuser, Ärzte

Der Arbeitskreis Suchthilfe koordiniert die Information und angestrebte Kooperation mit den Krankenhäusern und Ärzten.

Ziel ist neben einer erfolgreichen Prävention auch eine gegebenenfalls frühzeitig einzuleitende Frühintervention zu ermöglichen.

Ansprechpartner sind hier die Suchthilfezentren als Träger der Jugend- und Drogenberatungsstelle.

6. Fazit

Das Präventionskonzept JUBB - Jugendschutz im Landkreis Böblingen macht sich zur Aufgabe, gemeinsam mit allen Partnern und Verantwortlichen in Städten und Gemeinden für eine bessere Umsetzung des Jugendschutzes einzutreten. Polizei und pädagogische Kräfte werden sich dafür einsetzen, den besorgniserregenden Alkoholkonsum bzw. Missbrauch vieler Jugendlicher deutlich zu reduzieren und zumindest eine spürbare Schadensbegrenzung zu erreichen.

"JUBB - Jugendschutz im Kreis Böblingen"
Gemeinsames Interventionsprogramm zur Verhinderung des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen der Polizei, der Kommunen und des Landkreises

Information
1. Zielgruppe: Kinder, Jugendliche Maßnahmen: (Präventionsbeamte, Präventionsbeauftragter des Landkreises)
  • "Red Box" - Konzept (alle 7. Klassen)
  • Jugendsozialarbeit Infoveranstaltung nach Bedarf
  • Info SMV
2. Zielgruppe: Eltern Maßnahmen: (Präventionsbeamte, Präventionsbeauftragter des Landkreises)
  • Infoveranstaltung für Elternvertreter bei Gesamtelternbeiratssitzungen mit dem Ziel, diese zu Multiplikatoren auszubilden
  • Elterninfo i.V.m. "Red Box"
3. Zielgruppe: Abgabestellen, Veranstalter Maßnahmen: (Jugendsozialarbeit, Polizei, ggf. im Team)
  • Aufsuchen und informieren über:
    • Kontrollen
    • JugendschutzG
    • Problematik
  • Übergabe von Infomaterial (Flyer, Plakate, Broschüre für Veranstalter)
4. Zielgruppe: Vereine, Jugendeinrichtungen Maßnahmen: (Kreisjugendring)
  • Infoveranstaltungen, Infomaterial
5. Zielgruppe: Krankenhäuser, Ärzte Maßnahmen: (Präventionsbeauftragter AK Suchthilfe)
  • Institutionsübergreifende Kooperationen
Kontrollen und Intervention
1. Zielgruppe: Konsumenten (Kinder, Jugendliche, Eltern) Maßnahmen: (Polizei / Ordnungsamt)
  • Ggf. Rettungsdienst
  • Konsum unterbinden
  • Alcotest - freiwillig
  • Verständigung der Sorgeberechtigten/Elternbrief
  • Ggf. Bericht an das Jugendamt/Ordnungsamt
  • Platzverweise/Aufenthaltsverbote
  • Ggf. Suchthilfeangebot (XX-Klar)
2. Zielgruppe: Abgabestellen (Handel, Tankstellen, Gastronomie, Veranstalter) Maßnahmen: (Polizei)
  • Bericht/Anzeige an das Ordnungsamt
Maßnahmen: (Ordnungsamt)
  • Konsequente Ahndung
  • Abgestimmtes Vorgehen auf Kreisebene (Gestattungsvertrag, einheitliches Anschreiben, etc.)

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Kommunale Jugendreferenten
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Satzung I GO Kommunales Suchthilfenetzwerk, Förderverein Sicherer Landkreis Böblingen
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Bundesmodellprojekt HaLT (teilweise)
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Red-Box-Konzeption

Einzelprojekte