Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Gemeinsames Interventionsprogramm der Polizeidirektion, der Kommunen und des Landkreises Böblingen zur Verhinderung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen
Das Konsummuster für Alkohol ändert sich bei einer Teilgruppe Jugendlicher. Den ersten Alkoholvollrausch haben viele Schülerinnen und Schüler bereits vor dem 16. Lebensjahr, die Zahl klinisch stationärer Behandlungen nach schwerer Alkoholvergiftung steigt auch im Kreis Böblingen tendeziell an und behandlungsbedürftige Alkoholprobleme bei Mädchen und jungen Frauen nehmen zu. Riskantes Trinken, das sogenannte "Koma trinken" (Trinken bis zum Umfallen) oder "Binge Drinking" (Wer ist am schnellsten betrunken?) nimmt bei einer Teilgruppe unter den Jugendlichen zu und Angebote wenig verantwortungsvoller Veranstalter wie "Flatrate-Trinken" (einmal zahlen - ungebremst konsumieren) und 99-Cent-Partys (alkoholhaltige Getränke sind erheblich verbilligt) fördern den zunehmenden Alkoholmissbrauch. Die jungen Leute schaden damit nicht nur ihrer Gesundheit, aufgrund des Kontrollverlustes enden solche Besäufnisse oftmals mit Prügeleien, Nachtruhestörungen, Vandalismus- und Gewaltdelikten und leider auch tragisch für die Betroffenen: bei Mädchen als Opfer sexueller Gewalt oder gar tödlich, wie am Beispiel des von der Bahn überfahrenen Jungen, der im Vollrausch auf den Gleisen eingeschlafen war.
Und die wenigsten wissen, was wissenschaftlich bewiesen ist: Früher Trinkbeginn erhöht die Wahrscheinlichkeit von Alkoholabhängigkeit in der Lebenszeit erheblich. Das für die Öffentlichkeit bestimmte Jugendschutzgesetz ist aus gutem Grund eindeutig (kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren, keine Spirituosen unter 18 Jahren).
Mit einem gemeinsamen Interventionsprogramm der Polizeidirektion, der Kommunen und des Landkreises zur Verhinderung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen wollen die Akteure Flagge zeigen - gegen die weit verbreitete unkritische Einstellung zum hohen Alkoholkonsum und einen realistischen Blick auf dessen Folgen bei den Jugendlichen und Kindern.
1. Ziel:
Die Verhinderung des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen.
2. Hintergrund:
Die Anzahl der alkoholgefährdeten bzw. sogar abhängigen Jugendlichen ist nach wie vor beständig hoch.
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern hat sich ebenfalls deutlich erhöht.
Viele weitere Entwicklungen in diesem Zusammenhang wie beispielsweise das sogenannte Binge Drinking oder die steigende Zahl der betrunkenen Mädchen geben den Anlass für ein erweitertes Konzept zum Jugendschutz mit einem besonderen Schwerpunkt des Themas Alkohol.
3. Struktureller Inhalt:
Das Konzept besteht aus zwei Schwerpunkten
- der Kontrolle und Intervention
- der Information
Beide Inhalte, repressive Kontrollen aber auch informative Präventionsinhalte erscheinen sinnvoll in der Kombination um zumindest eine Schadensbegrenzung zu erreichen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit aller Beteiligten, neben der Polizei und dem Landkreis vor allem mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden.
Hier spielen beispielsweise die Ordnungsämter im kontrollierenden Maße und die Jugendsozialarbeit durch präventive Inhalte eine große Rolle.
4. Kontrolle und Intervention
1. Zielgruppe: Konsumenten (Kinder und Jugendliche und deren Eltern)
Im Rahmen polizeilicher Jugendschutzstreifen werden Kontrollen schwerpunktmäßig an polizeibekannten Treffpunkten durchgeführt. Vorrangig ist dabei das Unterbinden unerlaubten (unterhalb der Altersgrenze) bzw. exzessiven Alkoholkonsums bis hin im Extremfall das Einleiten von Rettungsmaßnahmen.
Darüber hinaus werden folgende Verständigungsmaßnahmen der Antreffsituation entsprechend durchgeführt:
- schriftliche Kontrollmitteilung an die Erziehungsberechtigten (ggfs. mit freiwillig abgegebenem Alkoholmesswert)
- sofortige Verständigung der Erziehungsberechtigten mit der Aufforderung den Betreffenden abzuholen
- bei schwerem Alkoholmissbrauch und Anhaltspunkten für eine Suchtgefährdung erfolgt ein Bericht an das Jugendamt.
Eine weiterführende Maßnahme in gesonderten Fällen ist die Einbeziehung der Jugend- und Drogenberatungsstelle (z. B. durch das Projekt XX-Klar)
2. Zielgruppe: Abgabestellen (Handel, Tankstellen, Gastronomie und Veranstalter)
Die Ordnungsämter können zur Genehmigung von Veranstaltungen ein Gestattungsmuster anwenden, das die Belange des Jugendschutzes zum Wohl der Kinder in den Vordergrund rückt.
Hier spielen Maßnahmen der Polizei (im Anlass Berichte bzw. Anzeigen wegen Verstößen) und der Ordnungsämter die Hauptrolle.
Die Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die konsequente Ahndung von Verstößen bilden dabei den Schwerpunkt der Maßnahmen.
Die Ordnungsämter können hier ein Gestattungsmuster nach dem Gaststättengesetz anwenden, das die Belange des Jugendschutzes zum Wohl der Kinder in den Vordergrund rückt.
Festveranstalter erhalten Unterstützung bei der Planung, ihnen werden Plakate zur Verfügung gestellt und sie werden für Selbstverpflichtungen motiviert, die teilweise über den gesetzlichen Jugendschutz hinausgehen, z. B. den grundsätzlichen Verzicht auf sogenannte Alcopops im Ausschank.
Den Ordnungsämtern werden in diesem Zusammenhang einheitliche Anschreiben zur Verfügung gestellt.
5. Information
1. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Hier steht die Umsetzung des Jugendschutzkonzepts Red Box im Mittelpunkt. Die rote Dose wird durch Präventionsbeamte der Polizei, Jugendsozialarbeiter und Lehrkräfte in allen 7. Klassen im Landkreis Böblingen mit einer zweistündigen Unterrichtseinheit bereits im 3. Jahr umgesetzt.
Flankierend werden Informationsveranstaltungen für Eltern oder Mitarbeiter der Jugendsozialarbeit angeboten.
Eine Erweiterung des Konzepts ist die stärkere Einbeziehung der SMV (Schülervertretung) an den Schulen.
2. Zielgruppe: Eltern
Die Erreichbarkeit vieler Eltern im Zusammenhang mit problematischem Verhalten von Kindern und Jugendlichen ist ein großes Problem im Rahmen erfolgreicher Präventionsarbeit.
Um neben "regulären" Elternabenden die Thematik möglichst breit zu streuen, werden Elternvertreter bei Gesamtelternbeiratssitzungen informiert und motiviert als Multiplikatoren in ihrem Elternsprengel zu fungieren. Die Elterninformation wird mittels des Red Box-Konzeptes unterstützt.
3. Zielgruppe: Abgabestellen, Veranstalter
Ziel ist neben der intensiven kontrollierenden Arbeit der Polizei die Abgabestellen bzw. die Veranstalter vor Ort aufzusuchen und sie persönlich über die Konzeption JUBB zu informieren.
Es erscheint sinnvoll dies von pädagogisch geschulten Kräften vor Ort (z. B. Jugendreferenten) durchführen zu lassen um eine möglichst breite Motivation der Zusammenarbeit zu erreichen.
Zur Unterstützung erhalten die Gemeinden Plakate (A3 Format), die in den Einrichtungen angebracht werden sollen.
Die Broschüre "Feste feiern aber richtig" steht ebenfalls weiter zur Verfügung.
4. Zielgruppe: Vereine, Jugendeinrichtungen
Der Kreisjugendring Böblingen informiert die Vereine und Jugendeinrichtungen über die Möglichkeiten von Informationsveranstaltungen und Materialien (Plakate, Broschüren), die zur Verfügung stehen.
5. Zielgruppe: Krankenhäuser, Ärzte
Der Arbeitskreis Suchthilfe koordiniert die Information und angestrebte Kooperation mit den Krankenhäusern und Ärzten.
Ziel ist neben einer erfolgreichen Prävention auch eine gegebenenfalls frühzeitig einzuleitende Frühintervention zu ermöglichen.
Ansprechpartner sind hier die Suchthilfezentren als Träger der Jugend- und Drogenberatungsstelle.
6. Fazit
Das Präventionskonzept JUBB - Jugendschutz im Landkreis Böblingen macht sich zur Aufgabe, gemeinsam mit allen Partnern und Verantwortlichen in Städten und Gemeinden für eine bessere Umsetzung des Jugendschutzes einzutreten. Polizei und pädagogische Kräfte werden sich dafür einsetzen, den besorgniserregenden Alkoholkonsum bzw. Missbrauch vieler Jugendlicher deutlich zu reduzieren und zumindest eine spürbare Schadensbegrenzung zu erreichen.
"JUBB - Jugendschutz im Kreis Böblingen"
Gemeinsames Interventionsprogramm zur Verhinderung des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen der Polizei, der Kommunen und des Landkreises
Information | |
---|---|
1. Zielgruppe: Kinder, Jugendliche | Maßnahmen: (Präventionsbeamte, Präventionsbeauftragter des Landkreises)
|
2. Zielgruppe: Eltern | Maßnahmen: (Präventionsbeamte, Präventionsbeauftragter des Landkreises)
|
3. Zielgruppe: Abgabestellen, Veranstalter | Maßnahmen: (Jugendsozialarbeit, Polizei, ggf. im Team)
|
4. Zielgruppe: Vereine, Jugendeinrichtungen | Maßnahmen: (Kreisjugendring)
|
5. Zielgruppe: Krankenhäuser, Ärzte | Maßnahmen: (Präventionsbeauftragter AK Suchthilfe)
|
Kontrollen und Intervention | |
---|---|
1. Zielgruppe: Konsumenten (Kinder, Jugendliche, Eltern) | Maßnahmen: (Polizei / Ordnungsamt)
|
2. Zielgruppe: Abgabestellen (Handel, Tankstellen, Gastronomie, Veranstalter) | Maßnahmen: (Polizei)
|
Maßnahmen: (Ordnungsamt)
|