Bocholt

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bocholt
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich Jugend, Familie und Sport
Name des Ansprechpartners: 
Sigrid Hobbold
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendpflegerin
Straße/Postfach: 
Berliner Platz 1
Postleitzahl: 
46395
Ort: 
Bocholt
Telefon des Ansprechpartners: 
02871/953193
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Kinder- und Jugendschutzdeklaration für Bocholt

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass für die Durchführung dieser Maßnahme waren u.a. die Ergebnisse der in Bocholt in 2007 durchgeführten Jugendbefragung (über 4.000 Bocholter Jugendliche wurden befragt).
Fast die Hälfte (48,3%) der befragten Jugendlichen hat angegeben, im letzten halben Jahr Alkohol getrunken zu haben. Der Zugang zu Alkohol ist für die Jugendlichen im Vergleich mit dem Zugang zu Zigaretten oder Drogen am einfachsten. 57% können sehr leicht oder leicht an Bier, Wein oder Sekt kommen und etwas mehr als ein Drittel kommt auch einfach an Alkopops und hochprozentigen Alkohol.

Von den 17-Jährigen haben 46% im halben Jahr zur Zigarette gegriffen. Der Anteil der täglichen Raucher steigt mit dem Alter deutlich an. Sind es bei den 13-Jährigen noch 2,2%, steigt dieser Anteil auf 10% bei den 15-Jährigen und 27% bei den 17-Jährigen. Wie die Forschung zeigt, ist insbesondere der frühe Einstieg in den Tabakkonsum problematisch. Ein solcher früher Beginn des Rauchens geht mit einem erhöhten Risiko der Abhängigkeit einher. An Zigaretten kommen ebenfalls etwas mehr als ein Drittel der Bocholter Jugendlichen leicht oder sehr leicht.

Ziel der Maßnahme war es, die Verantwortlichen in den Vereinen, Verbänden und Einrichtungen sowie die Öffentlichkeit neu für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren. Durch die Unterzeichnung der Deklaration verpflichten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer öffentlichkeitswirksam dazu, die Bestimmungen und Ziele des Kinder- und Jugendschutzes zu beachten und umzusetzen. Alle setzen sich mit ihrer Unterschrift dafür ein, beim Ausschank oder Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Minderjährige die Gesetze des Jugendschutzes zu beachten. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner, keine Veranstaltungen wie so genannte Flatrate-Partys anzubieten, die den Alkoholkonsum fördern.

Es geht also bei der Kinder- und Jugendschutzdeklaration für Bocholt zum einen darum, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, aber ebenso darum, den Erwachsenen, die mit ihrem Handeln Kinder und Jugendliche gefährden, eine Grenze aufzuzeigen.

Umsetzung der Maßnahme:
1. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2007

"Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung eine Aktualisierung der alten Kinder- und Jugendschutzdeklaration vorbereitet und im Jahr 2008 das entsprechende Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 1999, ggf. mit einer Erweiterung des bisherigen Personenkreises, erneut durchführt." (Antrag der CDU-Fraktion vom 29.10.2007) Abstimmungsergebnis: einstimmig.

2. Konzept und Inhalt der Deklaration

Unter der Leitidee "Kinder schützen und stärken" wurde die Kinder- und Jugendschutzdeklaration für Bocholt erarbeitet. Der genaue Wortlaut der Deklaration und eine Kopie der Urkunde sind beigefügt.

3. Beteiligungsverfahren

Eingeladen zur Unterzeichnung wurden: Stellv. Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Hotel- und Gaststättenverband, Werbegemeinschaft Stadtmarketing, Tankstellen-, Kioskbetreiber, Stadt Bocholt, vertreten durch den Bürgermeister, Ersten Stadrat, Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung, Fachbereichsleiter Jugend, Familie und Sport, Jugendfreizeitstätten, Schützenvereine Karnevalsvereine, Landjugendgruppen, Jugendseelsorgekonferenz ,Sportvereine und Stadtsportverband, Spielmannszüge, Organisatoren der Abi-Vorfeten.

Angemeldet haben sich 57 Vereine, Verbände und Institutionen mit insgesamt 62 Personen. Darüber hinaus haben sich zehn Interessenten gemeldet, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, die Deklaration aber inhaltlich mittragen. Alle Teilnehmer und Interessenten wurden auf der www.bocholt.de veröffentlicht.

4. Programm anlässlich der Unterzeichnung am 6. Mai 2008, 18.30 Uhr, Ratssaal der Stadt Bocholt, Berliner Platz 1

  • Begrüßung durch den Bürgermeister, Herrn Peter Nebelo
  • Begrüßung durch die stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frau Johanna Kammler
  • Referat von Herrn Georg Bienemann, Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Münster, zu dem Thema "Dem Kindeswohl verpflichtet! Kinder- und Jugendschutz. Eine starke Idee!"
  • Unterzeichnung der Deklaration durch jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer
  • Verabschiedung durch den Ersten Stadtrat, Herrn Waschki

5. Berichterstattung

Über die Veranstaltung wurde im Bocholter Borkener Volksblatt am 07.05.08 berichtet.
Erste positive Auswirkungen der Jugendschutzdeklaration waren durch die Begrenzung beim Alkoholausschank auf dem von der Stadtmarketing Gesellschaft organisierten Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft zu verzeichnen. Auch ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt zurzeit dabei, eine ähnliche Vereinbarung mit den Gaststättenwirten abzuschließen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Verantwortliche in Vereinen, Verbänden und Einrichtungen
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
Welche?: 
Schützen- und Karnevalsvereine, Trinkhallen, Jugendseelsorgekonferenz, Tankstellen, Werbegemeinschaft und Stadtmarketing
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Jugendhilfeausschuss
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Siehe Text der Jugendschutzdeklaration
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Nicht bekannt

Anlagen