Berchtesgadener Land (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Berchtesgadener Land (Landkreis)
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Kinder, Jugend und Familien
Name des Ansprechpartners: 
August Heidl
Funktion des Ansprechpartners: 
Präventionsfachkraft
Straße/Postfach: 
Salzburger Str. 64
Postleitzahl: 
83435
Ort: 
Bad Reichenhall
Telefon des Ansprechpartners: 
08651/773-413
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Weißbacher Erklärung gegen Alkoholmissbrauch im Berchtesgadener Land „5von10“- Maßnahmenkatalog

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land vereinbarten im Sommer 2008 gegen den steigenden Alkoholmissbrauch initiativ zu werden. Ausgangspunkt war ein Artikel über die steigende Anzahl Jugendlicher, die mit Alkoholvergiftung in Krankenhäusern eingeliefert wurden. (siehe Zeitungsartikel Ausgangssituation) Ziel der Initiative der Bürgermeister war, zu einer Reduktion des Alkoholmissbrauchs im Landkreis beizutragen.

In Kooperation von Amt für Kinder, Jugend und Familien, Fachbereich Prävention, Fachambulanz für Suchtkranke, Polizeidirektion Traunstein und den Bürgermeistern wurde daraufhin eine Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch getroffen, die Weißbacher Erklärung (siehe Anhang). Die Erklärung erhielt ihren Namen aufgrund des Sitzungsortes, Weißbach an der Alpenstraße, wo die Vereinbarung unterzeichnet wurde.  Landrat Georg Grabner unterstützte von Beginn an die Initiative der Bürgermeister und unterzeichnete ebenfalls.

Die Weißbacher Erklärung sollte neben der Absichtserklärung auch in konkreten Umsetzungsmaßnahmen fußen.  Aus diesem Grunde wurde das Konzept "5von10" entwickelt, welches Best-practice-Ideen der Alkoholprävention aus Deutschland und Österreich bündelt.

"5von10" soll einen Beitrag zum aktiven Jugendschutz bei Veranstaltungen in den Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land leisten.

Die Vereinbarung kommt im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Feste, Feiern und Veranstaltungen zum Einsatz. Veranstalter benennen eine/n Jugendschutzschutzbeauftragte/n für die Veranstaltung, der/die während der Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert und sich aktiv um die Umsetzung der "5von10"-Vereinbarungen kümmert.

Die Vereinbarung zielt daraufhin ab, bestehende Jugendschutzbestimmungen und darüber hinaus reichende Maßnahmen des Jugendschutzes bei Veranstaltungen umzusetzen. Veranstalter bzw. Jugendschutzbeauftragte/r entscheiden sich für mindestens 5 der vorliegenden 10 Punkte.

Wir werben für den Jugendschutz.

Wir sorgen für eine Kontrolle der Jugendlichen in und um das Fest – durch Ordnungsdienst, Security, usw.

Wir verlangen einen Altersnachweis für Jugendliche an der Bar und im Ausschank.

Der/die Jugendschutzbeauftragte unterweist das Bedienungspersonal über Jugendschutzbestimmungen.

Wir schenken mit Verantwortung aus - kein Alkohol an Betrunkene und unter 16-jährige.

Wir sorgen dafür, dass Erwachsene (über 18-jährige) im Barbereich ausschenken.

Wir animieren nicht zum Rauschtrinken, z.B. Happy-hour, Kübelsaufen, usw.

Wir bieten mindestens zwei attraktive alkoholfreie 0,5l Getränke deutlich günstiger als Bier an.

Wir achten auf die Ausgangszeiten laut Jugendschutzgesetz.

Wir kümmern uns um betrunkene Jugendliche, z.B. Heimbringdienst, Elterninformation, usw.

Ein Exemplar der Vereinbarung verbleibt beim Ordnungsamt, zwei Kopien gehen an den Veranstalter zum Aushang bzw. Kontrolle durch den/die Jugendschutzbeauftragte/n. Um die Erfahrungen der Veranstaltung auszuwerten, liefert der/die Jugendschutzbeauftragte innerhalb von 14 Tagen einen Bericht an das Ordnungsamt.

Das Einzigartige am Konzept "5von10" ist die Tatsache, dass ALLE Gemeinden und Städte des Landkreises Berchtesgadener Land die Vereinbarung unterstützen und die Maßnahme in ihrem kommunalen Zuständigkeitsbereich umsetzen und auch kontrollieren.

Damit das Konzept von allen Beteiligten mitgetragen wird, werden Informationsabende für Festveranstalter und Vereine von Referenten des Amts für Kinder, Jugend und Familien und der Fachambulanz für Suchtkranke abgehalten. Daraus resultiert eine intensive Auseinandersetzung innerhalb des Landkreises zum Thema Alkohol.

Die Zwischenergebnisse des Projekts werden in einer Evaluation Ende 2009 zusammengefasst und im Bedarfsfall durch weitere Maßnahmen ergänzt.

Die Bewertungskriterien des Wettbewerbs werden größtenteils erfüllt, da

  • eine Ausgangsanalyse erstellt wurde
  • das Ziel definiert wurde
  • Instrumente des Qualitätsmanagement und der Evaluation eingesetzt werden
  • innovative suchtpräventive Strategien enthalten sind
  • das Konzept ganzheitlich angelegt ist
  • Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention kombiniert wurden
  • Eltern und Familien berücksichtigt wurden
  • Akteure, außerhalb der Suchtprävention eingebunden sind – sprich alle Bürger/innen des Landkreises
  • eine verbindlich vereinbarte Vernetzung und Kooperation stattfindet
  • kommunale Einflussmöglichkeiten optimal genutzt wurden
  • das Konzept flächendeckend wirkt
  • die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Implementierung gewährleistet ist
  • auf kommunalpolitischer Ebene verankert und unterstützt wird – durch Bürgermeister und Landrat
  • bestehende Projekte und Maßnahmen berücksichtigt wurden
  • und das Konzept bereits an andere Landkreise weitergereicht wurde.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Gesamtbevölkerung
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Weißbacher Erklärung (siehe Anhang)
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
"5von12" Maßnahmenkatalog gegen Alkoholmissbrauch
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Weißbacher Erklärung und "5von10"-Konzept wurde von Landräten aus Traunstein und Rosenheim angefordert.

Anlagen