Bad Wildungen

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bad Wildungen
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Soziales
Name des Ansprechpartners: 
Renate Hinse
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiterin Amt für Soziales
Straße/Postfach: 
Am Markt 1
Postleitzahl: 
34537
Ort: 
Bad Wildungen
Telefon des Ansprechpartners: 
05621/701350
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Handlungsziele der Jugendarbeit in Bad Wildungen

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Rechtliche Rahmenbedingungen von Jugendarbeit

Die Jugendarbeit soll in erster Linie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen verbessern.

Jugendarbeit soll insbesondere dazu beitragen,

  • Positive Lebensbedingungen für junge Menschen herzustellen.
  • Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen (§ 1 Abs. 3 KJHG).
  • Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern (§ 9 Abs. 3 KJHG).
  • Die jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 2 KJHG).

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitli-cher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Internationale Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Jugendberatung (§ 11KJHG)

Zielsetzung der außerschulischen Jugendbildung ist es, die Jugendlichen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen.

Handlungsmaxime des Jugendhauses Bad Wildungen

Die Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit der Stadt Bad Wildungen orientiert sich u. a. an folgenden Handlungsprinzipien:

Freiwilligkeit
Die Angebote der kommunalen Jugendarbeit bauen im Gegensatz zur Schulpflicht aus-schließlich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und des Mitwirkens der Kinder und Ju-gendlichen. Die "Freiwilligkeit der Teilnahme" ist Grundlage für die Zuwendung auf die Bedürfnisse und Interessen der Besucher/innen und Basis für den Aufbau einer vertrauens-schaffenden Atmosphäre.

Mitbestimmung
Mit der Teilnahme an der Gestaltung und dem Leben des Jugendhauses ist systematisch die Beteiligung und Mitbestimmung der Besucher/innen verbunden. Partizipation ist für die kommunale Jugendarbeit selbstverständlich. Sie erfolgt als Mitwirkung und Mitgestaltung am Programm, als Übernahme von Verantwortung für die Gestaltung der Räume und den Regeln des Zusammenlebens und als aktive Teilhabe am Gemeinwesen.

Kinder und Jugendliche zur Mitwirkung am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu befähigen, gehört zu den zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit.

Alltagsorientierung
Als niederschwelliges Angebot sollen die Angebote des Jugendhauses die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen erreichen. Heranwachsende sind oft erst im Kontext ihrer Gruppe, Clique, Stadtteil- und Beziehungsstrukturen zu verstehen. Der Bezug zu den Alltagserfah-rungen der Jugendlichen wird durch eine ganzheitliche Sichtweise und einer Vernetzung mit dem Gemeinwesen ermöglicht. Die Unterstützung im Alltag, die Hilfe zur Selbsthilfe ist Ziel des pädagogischen Handelns.

Integration
Kinder- und Jugendarbeit darf weder ab- noch ausgrenzen. Sie muss aber die Balance zwi-schen der gezielten Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und der Ver-hinderung von Ghettosituationen immer wieder neu herstellen.
Die Einrichtung der kommunalen Jugendarbeit verstehen sich als offenes Haus, die auch widersprüchlichen und eigensinnigen Lebensentwürfen Platz lässt, ohne die Bedürfnisse al-ler Besucher/innen zu vernachlässigen.

Im Kontext einer Arbeit mit Heranwachsenden ausländischer Herkunft bedeutet dies die immer wieder neue Herstellung einer offenen, interkulturellen Verständigung.

Prävention
In erster Linie soll Kinder- und Jugendarbeit dazu beitragen, stabile und lebenswerte Ver-hältnisse zu schaffen und zu erhalten, in denen Konflikte und Krisen bearbeitet und bewäl-tigt werden können. Als zusätzliche Prävention soll die Arbeit im Jugendhaus im Vorfeld spezialisierter Hilfen und Beratungsstellen angesiedelt sein, um soziales Abgleiten zu ver-meiden.

Einmischung
Einmischung ist als Konsequenz der Einsicht zu verstehen, dass Kinder- und Jugendarbeit nicht auf Jugendhilfe beschränkt bleibt, sondern auch in andere Politikfelder hineinreichen kann. Das Prinzip Einmischung realisiert Lernerfahrungen ihn Projekten, die politische und ökonomische Ursachen sichtbar machen und Bündnispartner außerhalb der eigenen Gruppe finden lassen.

Räumliches Angebot
Jugendarbeit hat die Aufgabe, Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen die nicht be-reits funktionalisiert, dass heißt auf einen Zweck allein zugeschnitten sind. Nachwachsende Altersgruppen brauchen einen gestaltbaren Lebensraum, dessen Nutzungsmöglichkeiten immer wieder neu angeeignet und ausgehandelt werden können.

Jugendarbeit im Jugend und Kulturzentrum Bad Wildungen

Das Rahmenkonzept der kommunalen Kinder und Jugendförderung definiert in seinen Leitzielen wesentliche Ansprüche und Richtlinien an den sich die Angebote orientieren müssen. Hierzu gehören:

  • Chancengleichheit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Bezug auf soziale Herkunft, Geschlecht und Nationalität
  • Verfolgung emanzipatorischer Ziele, Recht auf Entwicklung und Partizipation insbe-sondere gesellschaftlich benachteiligter Gruppen
  • Offensives und flexibles Eingehen auf die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Zu den daraus resultierenden Arbeitsprinzipien und Aufgaben gehören:

  • Integration von Menschen ausländischer Herkunft
  • Geschlechterdifferenzierte Angebote mit der Zielsetzung: Abbau der Benachteiligung von Mädchen und von Geschlechterhierarchien
  • Angebote für Kinder, die dem Phänomen des "Verschwindens der Kindheit” und der "Universalität der Medien” entgegenwirken sowie Kinderbeteiligung
  • Selbstorganisierte und projektorientierte Lernmöglichkeiten
  • Stadtteil- bzw. sozialräumliche Orientierung der Einrichtungen
  • Kooperation aller Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe auf Stadtteilebene
  • Förderung von mobiler Jugendarbeit und Cliquenbetreuung
  • Förderung von Schulsozialarbeit

Leitziele

  1. Die Kinder- und Jugendarbeit im Jugend und Kulturzentrum soll die gesellschaftliche In-tegration von Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern.
    Ziele und Arbeitsprinzipien unserer Arbeit sind daher:
    • Chancengleichheit, Bildungsdefizite ausgleichen
    • soziale Partizipation, Förderung der Selbständigkeit und des Selbstbewusstseins, Über-nahme von Verantwortung
    • Eigenverantwortlichkeit, Fähigkeit zur Selbstkritik und zur realistischen Selbsteinschät-zung
  2. Die Kinder- und Jugendarbeit im Jugend und Kulturzentrum soll die Kommunikation und die kulturelle Vielfalt verschiedener Gruppen fördern und zu einem friedlichen, solida-rischen Miteinander beitragen.
    Ziele und Arbeitsprinzipien sind daher:
    • Empathiefähigkeit fördern
    • Gewaltfreies Handeln und gewaltfreie Kommunikation, Kompromissfähigkeit
    • nationalistischen oder rassistischen Tendenzen entgegenwirken
  3. Mädchen und junge Frauen sollen besonders gefördert werden.
    Ziele und Arbeitsprinzipien sind daher:
    • Parteilichkeit zugunsten der Mädchen
    • Abbau von Geschlechterhierarchie und sexistischem Denken und Handeln
    • Geschlechterdifferenzierte Angebote
  4. Kreativität und Aktivität sollen gefördert werden und helfen, konsumorientiertes, pas-sives Verhalten abzubauen.
    Ziele und Arbeitsprinzipien sind daher:
    • Das Erkennen und die Artikulation der eigenen Bedürfnisse und Interessen
    • Das Entdecken und Entwickeln eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten
    • Förderung von kulturellem, sportlichem und ökologischem Denken und Handeln.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
AG Jugend
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte