Stadt Marne

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadt Marne
Bundesland: 
Schleswig-Holstein
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich II Ordnungsverwaltung
Name des Ansprechpartners: 
Martin Alpen
Funktion des Ansprechpartners: 
Sachgebietsleiter Ordnungsverwaltung
Straße/Postfach: 
Alter Kirchhof
Postleitzahl: 
25709
Ort: 
Marne
Telefon des Ansprechpartners: 
(04851) 9596-27
Telefax des Ansprechpartners: 
(04851) 9596-39
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Die Stadt Marne, die Stadt der Marschen und Köge, ist eine freundliche, saubere Kleinstadt, die mit ihren ca. 6.000 Einwohnern den Mittelpunkt des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens der Südermarsch im Ferienland Dithmarschen bildet. Auf der Landkarte finden Sie Marne nordöstlich der Mündung der Elbe in die Nordsee. Neben vielen anderen Attraktivitäten bildet die Stadt Marne die Hochburg des norddeutschen Karnevals. Jedes Jahr organisiert die Marner Karnevalsgesellschaft den Rosenmontagsumzug durch das Stadtgebiet. In den letzten Jahren ist der Umzug stetig gewachsen. So sind heute ca. 30 Fahrzeuge und 30 Fußgruppen am Umzug beteiligt. Insgesamt nehmen ca. 1.200 Personen aktiv am Umzug teil. Der Rosen-montagsumzug erweist sich jedes Jahr als Zuschauermagnet. So waren beim Umzug 2004 schätzungsweise 20.000 Zuschauer, die sich dieses Spektakel vom Straßenrand aus angesehen haben. Nach Ende des Umzuges um 17.00 Uhr feiern die Teilnehmer und Schaulustigen des Umzuges in den Marner Gaststätten und Diskotheken weiter.

Dieser Rosenmontagstag, an dem alle Bewohner und Zugereisten ausgelassen feiern sollten, hatte jedoch auch seine Schattenseiten. Seit Jahren war ein starker Alkoholkonsum von Jugendlichen und leider auch bei Kindern am Rosenmontag deutlich erkennbar. So mussten einige Kinder und Jugendliche aufgrund von Alkoholmissbrauch an eine medizinische Versorgung weitergegeben werden. Andere Kinder und Jugendliche mussten "aus dem Verkehr gezogen werden" und bis zur Abholung durch die Eltern in Gewahrsam der Polizei gebracht werden. Verstärkt wurde das Problem durch den zunehmenden Genuss sogenannter Alkopops, von denen viele Jugendliche glauben, sie seien harmlos.

Um diesem Problem Herr zu werden, ist in einer gemeinsamen Maßnahme von Polizei, Kreisjugendamt, Stadtverwaltung Marne, Amtsverwaltung Kirchspiellandgemeinde Marne-Land und Marner Karnevalsgesellschaft im Jahre 2004 erstmalig der Versuch unternommen worden, den Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen.

Die Maßnahme zur Vorbeugung von Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche am Rosenmontag sieht im Detail wie folgt aus:

  1. Für den medizinischen und den Sanitätsdienst wird ein Lazarett im Haus der Jugend in Marne eingerichtet, mit entsprechendem Fachpersonal, das alle Alkohol bedingt beeinträchtigten Kinder und Jugendliche zunächst fachlich betreut.
  2. In diesem Lazarett befinden sich die Mitarbeiterinnen des Hauses der Jugend, ein Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Marne bzw. des Amtes Kirchspielslandgemeinde Marne-Land, Vertreter der Polizei und Vertreter des Kreisjugendamtes. Dadurch soll eine rechtmäßige und qualifizierte in Obhutnahme der alkoholisierten Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein.
  3. Gleichzeitig steht ein Bus des Kreisjugendamtes zur Verfügung. Der Fahrer wird durch die Stadtverwaltung Marne gestellt. Der Bus steht für einen Pendeldienst zur Verfügung, dem das Nachhausebringen von beeinträchtigten oder gefährdeten Kindern und Jugendlichen obliegt.
  4. Sollte es nicht möglich sein, die Sorgeberechtigten der alkoholisierten Kinder und Jugendlichen ausfindig zu machen, besteht die Möglichkeit, die Kinder in Obhutunterkünften des Kreisjugendamtes unterzubringen. Eine solche Unterbringung ist kostenpflichtig und wird auf die Eltern umgelegt. Das Nutzen dieser Option war in der Vergangenheit nicht notwendig.
  5. Ab Umzugsbeginn geht die Polizei auch in Zivil auf Streife. Alle Kinder und Jugendlichen, die alkoholisiert wirken oder im Besitz von Alkohol sind, werden vorerst in das Lazarett im Haus der Jugend verbracht. Die weitere Vorgehensweise wurde im oberen Teil bereits beschrieben.

Alle an dieser Maßnahme Teilnehmenden sind sich einig, über die Wichtigkeit der Prävention im Vorwege der Veranstaltung. Hierbei wird auch der offensive Hinweis auf die Kostengeltendmachung bei in Obhutnahme als bedeutender Teil des präventiven Verlaufs betrachtet. Aus diesem Grund besucht die Polizei Marne alle Marner Schulen einige Tage vor Beginn des Rosenmontagsumzuges. Dort wird sehr offensiv auf die bevorstehenden Maßnahmen während des Umzuges und deren Konsequenzen beim Aufgreifen von alkoholisierten Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Auch die Presse weist auf das gemeinsame Vorgehen der Polizei, der Stadtverwaltung Marne, des Amtes Kirchspielslandgemeinde Marne-Land, des Kreisjugendamtes und der Marner Karnevalsgesellschaft hin. Außerdem werden alle Marner Gewerbetreibenden auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Ein eigens dafür gefertigtes Merkblatt wird diesem Gewerbetreibenden zur Information einige Tage vor Beginn des Rosenmontagsumzuges zugesandt. Eine Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch die Polizei wird seitens des Ordnungsamtes angekündigt und wird auch stichprobenartig durch die Polizei durchgeführt. Die oben beschriebene Maßnahme führte zu dem Erfolg, dass am diesjährigen Rosenmontag lediglich vier alkoholisierte Jugendliche aufgegriffen und ihren Eltern übergeben werden mussten. Alkoholisierte Kinder wurden keine angetroffen. Bei einer Anzahl von ca. 20.000 Feiernden wird die Anzahl von vier aufgegriffenen alkoholisierten Jugendlichen als relativ gering gehalten und die gesamte Maßnahme als insgesamt erfolgreich betrachtet.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein