Stadt Heilbronn

Typ: 
kreisfreie Stadt
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadt Heilbronn
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Familie, Jugend und Senioren; Koordinationsstelle für Suchtfragen
Name des Ansprechpartners: 
Andreas Robra
Funktion des Ansprechpartners: 
Kommunaler Suchtbeauftragter
Straße/Postfach: 
Gymnasiumstr. 44
Postleitzahl: 
74072
Ort: 
Heilbronn
Telefon des Ansprechpartners: 
07131/ 56-2132
Telefax des Ansprechpartners: 
07131/ 56-3747
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Vorbemerkung:

Im nachfolgend dargestellten Konzept geht es primär um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Dieser Ansatz wird in breiter angelegte Suchtprävention mit dem Ziel der Lebenskompetenzsteigerung weiter geführt.

Da Grundproblematik, Zielgruppen und Methodik in der Alkohol- und der Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen weitgehend identisch sind, erschien eine Einengung auf nur ein Suchtmittel allein – Alkohol – für unsere Zwecke nicht sinnvoll. Das Konzept zielt damit sowohl auf Alkohol- wie auch Tabakprävention.

1. Ausgangslage

Kinder und Jugendliche machen ihre ersten Erfahrungen mit Suchtmitteln meist mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak. Und dies offenbar in einem Alter, in dem sie von Rechts wegen noch gar nicht an Alkohol und Tabakwaren gelangen dürften:

Eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2004 ergab ein Durchschnittsalter für das erste Glas Alkohol bei 14,1 Jahren, für die erste Zigarette bei 13,6 Jahren (aus "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2004. Wiederholungsbefragung im Auftrag der BZgA", Teilbände Alkohol und Rauchen S. 7/8). Auch aus vielen Heilbronner Schulen wird berichtet, dass bereits einzelne, aber zunehmend mehr Grundschüler rauchen, ältere Jugendliche üben sich vor allem mit harten Alkoholika im sog. "Komasaufen".

Dieser Trend hat folgende Ursachen:

  • vorhandene Konsumbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen gegenüber legalen Drogen wie Alkohol und Tabak; Neugierverhalten; Gruppendruck in der Clique
  • trotz eindeutiger Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes haben Jugendliche vielfältige Möglichkeiten, legale Drogen in Einzelhandel, Gastronomie, Elternhaus etc. zu erhalten. D.h. offenbar wird das Jugendschutzgesetz in breitem Ausmaß verletzt, Eltern und andere Erziehende kommen ihrer Erziehungsverantwortung nicht genügend nach
  • Konsumanreize aus der Erwachsenenwelt, z.B. durch schlechte Vorbilder, jugendspezifische Werbung usw.
  • pädagogisch Verantwortliche (Eltern, Kindergarten, Schule, Vereine, Kirchen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe etc.) gehen im Bereich der Suchtprävention zu wenig koordiniert vor

Dieser beunruhigende Trend ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass

  1. die Wahrscheinlichkeit, auch illegale Drogen zu konsumieren, um so höher ist, je früher ein Kind oder Jugendlicher Erfahrungen mit legalen Suchtmitteln macht: 44% der Cannabiskonsumenten sind Raucher, nur 5% sind Nieraucher; 6% der Cannabiskonsumenten hatten noch nie einen Alkoholrausch, 36% ein bis fünf mal, 67% sogar sechs mal oder häufiger (nach "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2004. Wiederholungsbefragung im Auftrag der BZgA", Teilband Illegale Drogen, S. 42).
  2. gleichzeitig die Bereitschaft, keine illegalen Drogen zu konsumieren, in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist (so lag sie 1986 noch bei 66%, 2004 lag sie nur noch bei 50 %. Ebd., S. 30)

Der Fachbereich Suchtprävention im Arbeitskreis Sucht für Stadt und Landkreis Heilbronn (s. Pkt. 3.22) hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, Prävention legaler Drogen in seine Zielplanung für die Jahre 2004 und 2005 aufzunehmen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Heilbronn wurde in den Sitzungen vom 26.04.04 und vom 21.03.05 im Umlaufverfahren von den Zielplanungen in Kenntnis gesetzt.

Die Koordinationsstelle für Suchtfragen initiierte daraufhin die Arbeitsgruppe "Prävention legaler Drogen", um zusammen mit dem Beauftragten für erzieherischen Jugendschutz beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, dem Ordnungsamt Heilbronn, der Kreisjugendpflege, der Polizei, dem Sportkreis Heilbronn und anderen ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

Dieses Konzept soll an zunächst an zwei Modellstandorten – einer in der Stadt, einer im Landkreis Heilbronn – erprobt werden, und dann bei Erfolg auf weitere Orte ausgedehnt werden.

2. Ziele

Grundlage des Konzeptes ist es, bezogen auf Kinder und Jugendliche über eine Verringerung des Angebots und der Nachfrage von Alkohol und Tabak den Missbrauch einzuschränken und damit einer Suchtentwicklung wirksam vorzubeugen:

  • die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabakwaren, also das Angebot an Kinder und Jugendliche, soll mit der ausnahmslosen Einhaltung entsprechender Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättenrechtes verringert werden,
  • Eltern und Erziehende sollen motiviert werden, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes auch im privaten Umfeld einzuhalten und nicht zu unterlaufen
  • die Nachfrage soll mit umfassenden Maßnahmen und Projekten der Suchtprävention verkleinert werden.

Feinziele sind daher:

  • kurzfristig: Verhinderung der Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren (branntweinhaltige Getränke: unter 18 Jahren) durch Aufklärungsgespräche mit Gewerbetreibenden und Gastwirten sowie verstärkte Kontrollen durch die Polizei. D.h. strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Paragraphen 9 ("Alkoholische Getränke") und 10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit; Tabakwaren) und
  • auf örtlicher Ebene die Einbindung aller thematisch relevanten Einrichtungen, Gremien, Vereinigungen und Zielgruppen in die gemeinsam entwickelten und getragenen Maßnahmen innerhalb des Rahmenkonzeptes
  • mittelfristig: präventive Kompetenzsteigerung bei allen pädagogisch Verantwortlichen
  • langfristig: Entwicklung eines generalpräventiven gesundheitsfördernden Leitbildes der Gemeinde.

3. Zielgruppen

Entsprechend den Zielvorgaben sind die Zielgruppen des Konzeptes

  1. diejenigen, die Einfluss darauf nehmen können, dass Kinder und Jugendliche nicht bzw. nur ihrem Alter entsprechend an Alkohol und Tabak kommen können: Gastronomie; Einzelhandel; Vereine, Kirchen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe; Kindergarten, Schule; Eltern.
  2. Kinder und Jugendliche.

4. Umsetzung

Das Rahmenkonzept wird – stets an den Ressourcen und Besonderheiten des jeweiligen Gemeinwesens orientiert - umgesetzt. Es gliedert sich in eine Einstiegs- und eine Aufbauphase, die sich an örtliche Gegebenheiten anpassen und erweiterungsfähig sind. Nach einer Auswertung kann sich bei Erfolg eine Ausbauphase anschließen, die die Qualität des Erreichten zu einem regelmäßigen Standard absichern soll.

Um das Projekt vor Ort langfristig und als politisch gewollt abzusichern, wird es zu Beginn in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden, ausschließlich bei Zustimmung kann es anlaufen.

Das Konzept wird – wie unter P 1 beschrieben – unter dem Projektnamen "Projekt 16/18 – Jugendschutz vor Ort" an zunächst zwei Orten als Pilotprojekt eingeführt.

Der Name des Projektes leitet sich von den vielfach im Jugendschutzgesetz genannten Altersgrenzen: ab 16 bzw. ab 18 Jahren her. Es soll nach einer Auswertung dieser beiden Pilotprojekte an weiteren Orten in Stadt und Landkreis eingeführt werden.

Der nachfolgend beschriebene Ablauf gilt für die beiden Pilotstandorte ebenso wie für mögliche Folgeprojekte an anderen Orten, sofern sich aus der Evaluation nicht ein Veränderungsbedarf ergibt.

Beschreibung der Phasen, Handlungsfelder

In der Einstiegsphase formiert sich zunächst der Koordinationskreis mit einem verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort. Vertreter aus allen Zielgruppen sollen zur Mitarbeit gewonnen werden.

Die ersten Schritte zur Umsetzung des Konzeptes beziehen sich auf die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes; diese werden dann mit anderen Maßnahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung verknüpft.

  • In den relevanten Bereichen Einzelhandel, Gaststätten, Gemeindefesten und bei Vereinen wird während einer Bestandsaufnahme die Bereitschaft zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes motivierend abgefragt.
  • Eltern werden auf Informationsabenden über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert und als Verbündete gewonnen.
  • In den Schulen bildet sich – falls noch nicht vorhanden – aus engagierten Eltern und Lehrer/innen ein "Schulteam zur Suchtprävention".
  • Presseberichte unterrichten die Öffentlichkeit über die Umsetzung des Konzeptes und werben um Unterstützung.

Die Erfahrungen aus der Einstiegsphase fließen in der Aufbauphase in konkrete Maßnahmen ein.

  • Je nach Bedarf sind Schulungen zum Jugendschutzgesetz für Mitarbeiter/innen im Einzelhandel oder Gaststättenpersonal ebenso möglich wie solche für Jugendleiter/innen und Betreuer/innen der Vereine oder MitarbeiterInnen in Jugendtreffs. Begleitend werden durch die Polizei Jugendschutzkontrollen durchgeführt.
  • Bei Gemeindefesten wird auf den Ausschank von Alkopops verzichtet. Die Veranstalter von Gemeindefesten lassen sich durch das Jugendschutz-Eingreif-Team "JET" der Polizeidirektion Heilbronn beraten und bei der Durchführung unterstützen. Das Konzept von "JET - Jugendschutz-Eingreif-Team" richtet sich präventiv an die Veranstalter, Ordner, Eltern und Jugendlichen und repressiv, durch den gezielten Einsatz von speziellen Eingreifkräften und einer konsequenten mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten Strafverfolgung, gegen mögliche Gewalttäter. Ziele sind die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer akzeptablen Festkultur, die Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen und die schnelle und wirksame Aufklärung von einschlägigen Straftaten.
  • Gaststätten schenken zunehmend nicht nur ein einziges (gemäß § 6 GastG), sondern mehrere alkoholfreie Getränke günstiger als das preisgünstigste alkoholhaltige Getränk aus. Sie führen Nichtraucherzonen ein oder werden zu Nichtrauchergaststätten.
  • In den Kindergärten und Schulen werden thematische Elternabende zu präventiven Themen angeboten. Diese können verknüpft werden mit Erziehungskursen wie z.B. "Triple P" oder "Starke Eltern – Starke Kinder" oder – in der Stadt Heilbronn - den Elterninformationen zu den Grundschulprojekten "Faustlos"/ "ECHT STARK", gefördert durch die Heilbronner Bürgerstiftung (www.heilbronner-buergerstiftung.de) .
  • Mindestens ein Kindergarten beteiligt sich an dem Modellversuch "Rauchfreier Kindergarten". Ziel dieser Maßnahme ist es vor allem, dass Eltern und Erzieherinnen sich ihrer Vorbildwirkung auf die Kinder stärker bewusst werden und auf das Rauchen vor und während des Zusammenseins mit den Kindern verzichten. Gesundheitsbewusstes Verhalten der Kinder soll frühzeitig gefördert, Eltern und Erzieher/innen hierbei stark mit einbezogen werden.
  • In den Schulen werden durch die Schulteams klassenstufen-übergreifende schulzeit-begleitende Programme konzipiert und umgesetzt.

Die "Rauchfreie Schule" wird als Ziel formuliert, seine Umsetzung wird begonnen.

Die Klassenstufen 6 – 8 beteiligen sich möglichst vollständig an dem Projekt "Be smart – don’t start" zur Förderung des Nichtrauchens. Hierbei schließen die SchülerInnen einen Klassenvertrag ab, ein halbes Jahr lang nicht zu rauchen.

Die durch den Suchtbeauftragten für Schulen des Regierungspräsidiums Stuttgart angebotenen Schulteamseminare werden regelmäßig besucht.

  • Das Thema "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" wird integraler Bestandteil schulischer Verkehrserziehung. Für junge Fahranfänger kann dies mit Programmen wie z.B. "Ohne Sprit fahr ich mit" (Modellprojekt des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg) oder "Alles im Griff" (Projekt der Kreisjugendpflege) verknüpft werden.
  • Zigarettenautomaten und Plakatwerbung für Zigaretten im nahen Umfeld von Schulen und Jugendzentren werden (entsprechend den Selbstverpflichtungserklärungen der Zigarettenindustrie und Automatenaufsteller) abgebaut.
  • Einzelinitiativen innerhalb des Konzeptes bewerben sich um den Couragepreis des für Stadt und Landkreis Heilbronn gegründeten "Bündnis Jugendschutz". Die im Bündnis Jugendschutz zusammen geschlossenen Einrichtungen und Einzelpersonen treten dafür ein "in ihrem Bereich alles dafür zu tun, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird." Um dieses Engagement zu fördern, hat der von der Diakonie getragene Verein Suchtkrankenhilfe e.V. den Couragepreis mit jährlich 500 EUR gestiftet, der an Einzelpersonen oder Initiativen vergeben wird, die sich besonders engagiert und mutig um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verdient gemacht haben
  • Im zuständigen politischen Gremium wird jährlich über den Stand des Projektes berichtet. Der Bürgermeister stellt sich als Schirmherr bei besonderen Veranstaltungen zur Verfügung, um dem Projekt nach außen hin Gewicht und Bestätigung zu verleihen.

Für die Einstiegsphase und die Aufbauphase sind jeweils ca. ein bis anderthalb Jahre vorgesehen, wobei die Phasenübergänge fließend sein werden.

5. Evaluation

Am Ende der Aufbauphase soll das bisher Erreichte dokumentiert und von den Kooperationspartnern vor Ort gemeinsam bewertet werden.

Ausgehend von den in der Einstiegs- und in der Aufbauphase formulierten Zielen sollen Antworten auf die folgenden Evaluationsfragen gefunden werden:

  • Inwieweit wird das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gaststättengesetz (GastG) tatsächlich eingehalten und damit die Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Jugendliche verhindert?
  • Inwieweit gelingt es, die relevanten Einrichtungen und Personen vor Ort in das Projekt einzubinden?
  • Inwieweit gelingt es, Mitarbeiter/innen der relevanten Einrichtungen zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zum JuSchG und anderen präventiven Themen zu bewegen?
  • Wie stark engagieren sich Schulen im Bereich der Suchtprävention ?
  • Wie gut gelingt die Umsetzung des Teilprojektes "Rauchfreier Kindergarten" an den Pilotstandorten?
  • Inwieweit gelingt es, Veranstaltungen für Eltern anzubieten; wie gut werden sie angenommen?
  • Welche flankierenden Maßnahmen lassen sich durchführen? – Z.B.
    • Verzicht auf den Ausschank von Alkopops bei Gemeindefesten;
    • in Gaststätten und auch bei Gemeindefesten ist mehr als ein alkoholfreies preisgünstiges Getränk im Angebot;
    • Gaststätten weisen Nichtraucherzonen aus oder werden zur Nichtrauchergaststätte;
    • Abbau noch vorhandener Zigarettenautomaten und Plakatwerbung für Zigaretten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren
  • Wie stark ist der politische Rückhalt gegeben, dies in einer Region, welche kulturell und wirtschaftlich stark vom Weinbau geprägt ist?

Eine Auswertungsmatrix zu den bisherigen Ergebnissen und Erfolgen am Ende der Anfangsphase ist dem Antrag als Anlage beigefügt.

6. Ausblick

Ist die Bewertung der Effekte positiv, und sind die Kooperationspartner zur Weiterarbeit bereit, kann sich eine Ausbauphase anschließen. Damit soll das bisher Erreichte konsolidiert und dauerhaft fortgeführt werden:

  • Die versuchsweise eingeführten Schulungen für Einzelhandel, Gaststätten, Vereine und Jugendarbeit werden nun in einem der jeweiligen Zielgruppe angepassten Rhythmus regelmäßig angeboten. Die begleitenden Jugendschutzkontrollen werden ebenfalls regelmäßig durchgeführt.
  • Auch die thematischen Elternabende in den Kindergärten und Schulen werden zu regelmäßigen Bestandteilen der Elternarbeit der jeweiligen Einrichtung.
  • Die bislang nicht am Modellversuch "Rauchfreier Kindergarten" beteiligten Kindergärten greifen das Konzept auf und setzen es um.
  • An den Schulen wird eine "Suchtvereinbarung" zum Umgang mit suchtgefährdeten SchülerInnen erarbeitet.
  • Die Vereine intensivieren ihre präventiven Bemühungen mit einer - ggf. vereinsübergreifenden – Steuerungsgruppe "Suchtprävention im Verein".
  • Ebenfalls vereinsübergreifend, aber ergänzt durch Vertreter anderer Bereiche konstituiert sich ein "Runder Tisch Gesundheitsförderung", der sich für gesundheitliche Belange verschiedenster Art in der Gemeinde einsetzt. Eventuell kann dieser Runde Tisch aus dem in der Einstiegsphase genannten Koordinationskreis entstehen.

Für die Ausbauphase ist kein Ende vorgesehen.

In der Entwicklung des Gesamtprojektes bleibt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes JuSchG während der drei beschriebenen Phasen ein durchgehend wichtiges Thema. Bei regelmäßigen Kontrollen verbunden mit Schulungsangeboten ist zu erwarten, dass die Problematik der JuSchG-Verletzungen zurück gehen wird. Stärker hervor treten können demgegenüber breitere Ansätze der Suchtprävention hin zu einem gesunden und lebenswerten Lebensumfeld. Ein örtliches Netzwerk aus Fachkräften und Bürgerinnen und Bürgern, aus professionellem und bürgerschaftlichem Engagement, garantiert die Sicherung und Weiterentwicklung des Erreichten.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Weitere? (bitte benennen): 

Essstörungen

Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Heilbronn,
Sozialausschuss des Landkreises Heilbronn

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Amt für Familie, Jugend und Senioren

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Weitere Akteure: 

Kinder- und Jugendtheater Radelrutsch; "Reise mit der Drogeneisenbahn"

Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Im "Fachbereich Suchtprävention" des Arbeitskreis Sucht der Stadt und des Landkreises Heilbronn sind alle Akteure der Suchtprävention zusammen geschlossen. Der Fachbereich hat mehrere thematische Arbeitsgruppen, u.a. die Arbeitsgruppe "Suchtprävention an Schulen" und die Arbeitsgruppe "Prävention legaler Drogen".

Die Geschäftsführung des Fachbereiches (s. Pkt. 3.24) liegt beim Kommunalen Suchtbeauftragten-Prävention. Diese Funktionsstelle zur Koordination der Suchtprävention in Stadt und Landkreis Heilbronn besteht seit 1993 und ist bei der Stadtverwaltung Heilbronn - Amt für Familie Jugend und Senioren, Koordinationsstelle für Suchtfragen - angesiedelt. Ihr Aufgabenspektrum richtet sich nach den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ("Richtlinien des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beauftragten für Suchtprophylaxe/Kommunalen Suchtbeauftragten der Stadt- und Landkreise RL-BfS/KSB"). Sie wird finanziert aus Zuschüssen des Landes und der Krankenkassen sowie mit Mitteln der Stadt und des Landkreises Heilbronn.

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Aktion Jugendschutz B.-W., Landesstelle für Suchtfragen, Landesgesundheitsamt

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Die von den Kommunalen Suchtbeauftragten in Baden-Württemberg entwickelte mobile Ausstellung "Junge-SUCHT-Mädchen" behandelt das Thema Alkohol (außerdem auch noch Rauchen, Illegale Drogen und Essstörungen) in einer Jungen- und einer Mädchenversion. Die Ausstellung kann gegen eine geringe Gebühr in der Koordinationsstelle für Suchtfragen von Schulen, Vereinen und Jugendeinrichtungen entliehen werden, Lehrkräfte und Multiplikator/innen werden geschult.

Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 

Projekt "ECHT STARK" - das Grundschulprojekt für starke Kids;
Schulteams zur Suchtprävention (bestehend aus Lehrer/innen, Eltern und teilweise Schüler/innen) an bislang ca. 15 Schulen in Stadt und Landkreis Heilbronn

Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Für Aussiedler: "Suchtpräventive Willkommensgespräche" für neu zugezogene Aussiedlerfamilien.

Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Projekt "Jumpers" für Kinder aus suchtbelasteten Familien (regelmäßiges Angebot, sofern die Eltern dem Besuch zustimmen und in stabilem Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle stehen). Angebot der psychosozialen Beratungsstelle des Kreisdiakonieverbandes in Zusammenarbeit mit den Jugendwerkstätten Heilbronn e.V.

Einzelprojekte