Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Vorbemerkung:
Im nachfolgend dargestellten Konzept geht es primär um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Dieser Ansatz wird in breiter angelegte Suchtprävention mit dem Ziel der Lebenskompetenzsteigerung weiter geführt.
Da Grundproblematik, Zielgruppen und Methodik in der Alkohol- und der Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen weitgehend identisch sind, erschien eine Einengung auf nur ein Suchtmittel allein – Alkohol – für unsere Zwecke nicht sinnvoll. Das Konzept zielt damit sowohl auf Alkohol- wie auch Tabakprävention.
1. Ausgangslage
Kinder und Jugendliche machen ihre ersten Erfahrungen mit Suchtmitteln meist mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak. Und dies offenbar in einem Alter, in dem sie von Rechts wegen noch gar nicht an Alkohol und Tabakwaren gelangen dürften:
Eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2004 ergab ein Durchschnittsalter für das erste Glas Alkohol bei 14,1 Jahren, für die erste Zigarette bei 13,6 Jahren (aus "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2004. Wiederholungsbefragung im Auftrag der BZgA", Teilbände Alkohol und Rauchen S. 7/8). Auch aus vielen Heilbronner Schulen wird berichtet, dass bereits einzelne, aber zunehmend mehr Grundschüler rauchen, ältere Jugendliche üben sich vor allem mit harten Alkoholika im sog. "Komasaufen".
Dieser Trend hat folgende Ursachen:
- vorhandene Konsumbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen gegenüber legalen Drogen wie Alkohol und Tabak; Neugierverhalten; Gruppendruck in der Clique
- trotz eindeutiger Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes haben Jugendliche vielfältige Möglichkeiten, legale Drogen in Einzelhandel, Gastronomie, Elternhaus etc. zu erhalten. D.h. offenbar wird das Jugendschutzgesetz in breitem Ausmaß verletzt, Eltern und andere Erziehende kommen ihrer Erziehungsverantwortung nicht genügend nach
- Konsumanreize aus der Erwachsenenwelt, z.B. durch schlechte Vorbilder, jugendspezifische Werbung usw.
- pädagogisch Verantwortliche (Eltern, Kindergarten, Schule, Vereine, Kirchen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe etc.) gehen im Bereich der Suchtprävention zu wenig koordiniert vor
Dieser beunruhigende Trend ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass
- die Wahrscheinlichkeit, auch illegale Drogen zu konsumieren, um so höher ist, je früher ein Kind oder Jugendlicher Erfahrungen mit legalen Suchtmitteln macht: 44% der Cannabiskonsumenten sind Raucher, nur 5% sind Nieraucher; 6% der Cannabiskonsumenten hatten noch nie einen Alkoholrausch, 36% ein bis fünf mal, 67% sogar sechs mal oder häufiger (nach "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2004. Wiederholungsbefragung im Auftrag der BZgA", Teilband Illegale Drogen, S. 42).
- gleichzeitig die Bereitschaft, keine illegalen Drogen zu konsumieren, in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist (so lag sie 1986 noch bei 66%, 2004 lag sie nur noch bei 50 %. Ebd., S. 30)
Der Fachbereich Suchtprävention im Arbeitskreis Sucht für Stadt und Landkreis Heilbronn (s. Pkt. 3.22) hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, Prävention legaler Drogen in seine Zielplanung für die Jahre 2004 und 2005 aufzunehmen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Heilbronn wurde in den Sitzungen vom 26.04.04 und vom 21.03.05 im Umlaufverfahren von den Zielplanungen in Kenntnis gesetzt.
Die Koordinationsstelle für Suchtfragen initiierte daraufhin die Arbeitsgruppe "Prävention legaler Drogen", um zusammen mit dem Beauftragten für erzieherischen Jugendschutz beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, dem Ordnungsamt Heilbronn, der Kreisjugendpflege, der Polizei, dem Sportkreis Heilbronn und anderen ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.
Dieses Konzept soll an zunächst an zwei Modellstandorten – einer in der Stadt, einer im Landkreis Heilbronn – erprobt werden, und dann bei Erfolg auf weitere Orte ausgedehnt werden.
2. Ziele
Grundlage des Konzeptes ist es, bezogen auf Kinder und Jugendliche über eine Verringerung des Angebots und der Nachfrage von Alkohol und Tabak den Missbrauch einzuschränken und damit einer Suchtentwicklung wirksam vorzubeugen:
- die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabakwaren, also das Angebot an Kinder und Jugendliche, soll mit der ausnahmslosen Einhaltung entsprechender Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättenrechtes verringert werden,
- Eltern und Erziehende sollen motiviert werden, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes auch im privaten Umfeld einzuhalten und nicht zu unterlaufen
- die Nachfrage soll mit umfassenden Maßnahmen und Projekten der Suchtprävention verkleinert werden.
Feinziele sind daher:
- kurzfristig: Verhinderung der Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren (branntweinhaltige Getränke: unter 18 Jahren) durch Aufklärungsgespräche mit Gewerbetreibenden und Gastwirten sowie verstärkte Kontrollen durch die Polizei. D.h. strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Paragraphen 9 ("Alkoholische Getränke") und 10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit; Tabakwaren) und
- auf örtlicher Ebene die Einbindung aller thematisch relevanten Einrichtungen, Gremien, Vereinigungen und Zielgruppen in die gemeinsam entwickelten und getragenen Maßnahmen innerhalb des Rahmenkonzeptes
- mittelfristig: präventive Kompetenzsteigerung bei allen pädagogisch Verantwortlichen
- langfristig: Entwicklung eines generalpräventiven gesundheitsfördernden Leitbildes der Gemeinde.
3. Zielgruppen
Entsprechend den Zielvorgaben sind die Zielgruppen des Konzeptes
- diejenigen, die Einfluss darauf nehmen können, dass Kinder und Jugendliche nicht bzw. nur ihrem Alter entsprechend an Alkohol und Tabak kommen können: Gastronomie; Einzelhandel; Vereine, Kirchen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe; Kindergarten, Schule; Eltern.
- Kinder und Jugendliche.
4. Umsetzung
Das Rahmenkonzept wird – stets an den Ressourcen und Besonderheiten des jeweiligen Gemeinwesens orientiert - umgesetzt. Es gliedert sich in eine Einstiegs- und eine Aufbauphase, die sich an örtliche Gegebenheiten anpassen und erweiterungsfähig sind. Nach einer Auswertung kann sich bei Erfolg eine Ausbauphase anschließen, die die Qualität des Erreichten zu einem regelmäßigen Standard absichern soll.
Um das Projekt vor Ort langfristig und als politisch gewollt abzusichern, wird es zu Beginn in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden, ausschließlich bei Zustimmung kann es anlaufen.
Das Konzept wird – wie unter P 1 beschrieben – unter dem Projektnamen "Projekt 16/18 – Jugendschutz vor Ort" an zunächst zwei Orten als Pilotprojekt eingeführt.
Der Name des Projektes leitet sich von den vielfach im Jugendschutzgesetz genannten Altersgrenzen: ab 16 bzw. ab 18 Jahren her. Es soll nach einer Auswertung dieser beiden Pilotprojekte an weiteren Orten in Stadt und Landkreis eingeführt werden.
Der nachfolgend beschriebene Ablauf gilt für die beiden Pilotstandorte ebenso wie für mögliche Folgeprojekte an anderen Orten, sofern sich aus der Evaluation nicht ein Veränderungsbedarf ergibt.
Beschreibung der Phasen, Handlungsfelder
In der Einstiegsphase formiert sich zunächst der Koordinationskreis mit einem verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort. Vertreter aus allen Zielgruppen sollen zur Mitarbeit gewonnen werden.
Die ersten Schritte zur Umsetzung des Konzeptes beziehen sich auf die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes; diese werden dann mit anderen Maßnahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung verknüpft.
- In den relevanten Bereichen Einzelhandel, Gaststätten, Gemeindefesten und bei Vereinen wird während einer Bestandsaufnahme die Bereitschaft zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes motivierend abgefragt.
- Eltern werden auf Informationsabenden über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert und als Verbündete gewonnen.
- In den Schulen bildet sich – falls noch nicht vorhanden – aus engagierten Eltern und Lehrer/innen ein "Schulteam zur Suchtprävention".
- Presseberichte unterrichten die Öffentlichkeit über die Umsetzung des Konzeptes und werben um Unterstützung.
Die Erfahrungen aus der Einstiegsphase fließen in der Aufbauphase in konkrete Maßnahmen ein.
- Je nach Bedarf sind Schulungen zum Jugendschutzgesetz für Mitarbeiter/innen im Einzelhandel oder Gaststättenpersonal ebenso möglich wie solche für Jugendleiter/innen und Betreuer/innen der Vereine oder MitarbeiterInnen in Jugendtreffs. Begleitend werden durch die Polizei Jugendschutzkontrollen durchgeführt.
- Bei Gemeindefesten wird auf den Ausschank von Alkopops verzichtet. Die Veranstalter von Gemeindefesten lassen sich durch das Jugendschutz-Eingreif-Team "JET" der Polizeidirektion Heilbronn beraten und bei der Durchführung unterstützen. Das Konzept von "JET - Jugendschutz-Eingreif-Team" richtet sich präventiv an die Veranstalter, Ordner, Eltern und Jugendlichen und repressiv, durch den gezielten Einsatz von speziellen Eingreifkräften und einer konsequenten mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten Strafverfolgung, gegen mögliche Gewalttäter. Ziele sind die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer akzeptablen Festkultur, die Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen und die schnelle und wirksame Aufklärung von einschlägigen Straftaten.
- Gaststätten schenken zunehmend nicht nur ein einziges (gemäß § 6 GastG), sondern mehrere alkoholfreie Getränke günstiger als das preisgünstigste alkoholhaltige Getränk aus. Sie führen Nichtraucherzonen ein oder werden zu Nichtrauchergaststätten.
- In den Kindergärten und Schulen werden thematische Elternabende zu präventiven Themen angeboten. Diese können verknüpft werden mit Erziehungskursen wie z.B. "Triple P" oder "Starke Eltern – Starke Kinder" oder – in der Stadt Heilbronn - den Elterninformationen zu den Grundschulprojekten "Faustlos"/ "ECHT STARK", gefördert durch die Heilbronner Bürgerstiftung (www.heilbronner-buergerstiftung.de) .
- Mindestens ein Kindergarten beteiligt sich an dem Modellversuch "Rauchfreier Kindergarten". Ziel dieser Maßnahme ist es vor allem, dass Eltern und Erzieherinnen sich ihrer Vorbildwirkung auf die Kinder stärker bewusst werden und auf das Rauchen vor und während des Zusammenseins mit den Kindern verzichten. Gesundheitsbewusstes Verhalten der Kinder soll frühzeitig gefördert, Eltern und Erzieher/innen hierbei stark mit einbezogen werden.
- In den Schulen werden durch die Schulteams klassenstufen-übergreifende schulzeit-begleitende Programme konzipiert und umgesetzt.
Die "Rauchfreie Schule" wird als Ziel formuliert, seine Umsetzung wird begonnen.
Die Klassenstufen 6 – 8 beteiligen sich möglichst vollständig an dem Projekt "Be smart – don’t start" zur Förderung des Nichtrauchens. Hierbei schließen die SchülerInnen einen Klassenvertrag ab, ein halbes Jahr lang nicht zu rauchen.
Die durch den Suchtbeauftragten für Schulen des Regierungspräsidiums Stuttgart angebotenen Schulteamseminare werden regelmäßig besucht.
- Das Thema "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" wird integraler Bestandteil schulischer Verkehrserziehung. Für junge Fahranfänger kann dies mit Programmen wie z.B. "Ohne Sprit fahr ich mit" (Modellprojekt des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg) oder "Alles im Griff" (Projekt der Kreisjugendpflege) verknüpft werden.
- Zigarettenautomaten und Plakatwerbung für Zigaretten im nahen Umfeld von Schulen und Jugendzentren werden (entsprechend den Selbstverpflichtungserklärungen der Zigarettenindustrie und Automatenaufsteller) abgebaut.
- Einzelinitiativen innerhalb des Konzeptes bewerben sich um den Couragepreis des für Stadt und Landkreis Heilbronn gegründeten "Bündnis Jugendschutz". Die im Bündnis Jugendschutz zusammen geschlossenen Einrichtungen und Einzelpersonen treten dafür ein "in ihrem Bereich alles dafür zu tun, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird." Um dieses Engagement zu fördern, hat der von der Diakonie getragene Verein Suchtkrankenhilfe e.V. den Couragepreis mit jährlich 500 EUR gestiftet, der an Einzelpersonen oder Initiativen vergeben wird, die sich besonders engagiert und mutig um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verdient gemacht haben
- Im zuständigen politischen Gremium wird jährlich über den Stand des Projektes berichtet. Der Bürgermeister stellt sich als Schirmherr bei besonderen Veranstaltungen zur Verfügung, um dem Projekt nach außen hin Gewicht und Bestätigung zu verleihen.
Für die Einstiegsphase und die Aufbauphase sind jeweils ca. ein bis anderthalb Jahre vorgesehen, wobei die Phasenübergänge fließend sein werden.
5. Evaluation
Am Ende der Aufbauphase soll das bisher Erreichte dokumentiert und von den Kooperationspartnern vor Ort gemeinsam bewertet werden.
Ausgehend von den in der Einstiegs- und in der Aufbauphase formulierten Zielen sollen Antworten auf die folgenden Evaluationsfragen gefunden werden:
- Inwieweit wird das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gaststättengesetz (GastG) tatsächlich eingehalten und damit die Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Jugendliche verhindert?
- Inwieweit gelingt es, die relevanten Einrichtungen und Personen vor Ort in das Projekt einzubinden?
- Inwieweit gelingt es, Mitarbeiter/innen der relevanten Einrichtungen zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zum JuSchG und anderen präventiven Themen zu bewegen?
- Wie stark engagieren sich Schulen im Bereich der Suchtprävention ?
- Wie gut gelingt die Umsetzung des Teilprojektes "Rauchfreier Kindergarten" an den Pilotstandorten?
- Inwieweit gelingt es, Veranstaltungen für Eltern anzubieten; wie gut werden sie angenommen?
- Welche flankierenden Maßnahmen lassen sich durchführen? – Z.B.
- Verzicht auf den Ausschank von Alkopops bei Gemeindefesten;
- in Gaststätten und auch bei Gemeindefesten ist mehr als ein alkoholfreies preisgünstiges Getränk im Angebot;
- Gaststätten weisen Nichtraucherzonen aus oder werden zur Nichtrauchergaststätte;
- Abbau noch vorhandener Zigarettenautomaten und Plakatwerbung für Zigaretten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren
- Wie stark ist der politische Rückhalt gegeben, dies in einer Region, welche kulturell und wirtschaftlich stark vom Weinbau geprägt ist?
Eine Auswertungsmatrix zu den bisherigen Ergebnissen und Erfolgen am Ende der Anfangsphase ist dem Antrag als Anlage beigefügt.
6. Ausblick
Ist die Bewertung der Effekte positiv, und sind die Kooperationspartner zur Weiterarbeit bereit, kann sich eine Ausbauphase anschließen. Damit soll das bisher Erreichte konsolidiert und dauerhaft fortgeführt werden:
- Die versuchsweise eingeführten Schulungen für Einzelhandel, Gaststätten, Vereine und Jugendarbeit werden nun in einem der jeweiligen Zielgruppe angepassten Rhythmus regelmäßig angeboten. Die begleitenden Jugendschutzkontrollen werden ebenfalls regelmäßig durchgeführt.
- Auch die thematischen Elternabende in den Kindergärten und Schulen werden zu regelmäßigen Bestandteilen der Elternarbeit der jeweiligen Einrichtung.
- Die bislang nicht am Modellversuch "Rauchfreier Kindergarten" beteiligten Kindergärten greifen das Konzept auf und setzen es um.
- An den Schulen wird eine "Suchtvereinbarung" zum Umgang mit suchtgefährdeten SchülerInnen erarbeitet.
- Die Vereine intensivieren ihre präventiven Bemühungen mit einer - ggf. vereinsübergreifenden – Steuerungsgruppe "Suchtprävention im Verein".
- Ebenfalls vereinsübergreifend, aber ergänzt durch Vertreter anderer Bereiche konstituiert sich ein "Runder Tisch Gesundheitsförderung", der sich für gesundheitliche Belange verschiedenster Art in der Gemeinde einsetzt. Eventuell kann dieser Runde Tisch aus dem in der Einstiegsphase genannten Koordinationskreis entstehen.
Für die Ausbauphase ist kein Ende vorgesehen.
In der Entwicklung des Gesamtprojektes bleibt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes JuSchG während der drei beschriebenen Phasen ein durchgehend wichtiges Thema. Bei regelmäßigen Kontrollen verbunden mit Schulungsangeboten ist zu erwarten, dass die Problematik der JuSchG-Verletzungen zurück gehen wird. Stärker hervor treten können demgegenüber breitere Ansätze der Suchtprävention hin zu einem gesunden und lebenswerten Lebensumfeld. Ein örtliches Netzwerk aus Fachkräften und Bürgerinnen und Bürgern, aus professionellem und bürgerschaftlichem Engagement, garantiert die Sicherung und Weiterentwicklung des Erreichten.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
Essstörungen
Jugendhilfeausschuss der Stadt Heilbronn,
Sozialausschuss des Landkreises Heilbronn
Amt für Familie, Jugend und Senioren
Kinder- und Jugendtheater Radelrutsch; "Reise mit der Drogeneisenbahn"
Im "Fachbereich Suchtprävention" des Arbeitskreis Sucht der Stadt und des Landkreises Heilbronn sind alle Akteure der Suchtprävention zusammen geschlossen. Der Fachbereich hat mehrere thematische Arbeitsgruppen, u.a. die Arbeitsgruppe "Suchtprävention an Schulen" und die Arbeitsgruppe "Prävention legaler Drogen".
Die Geschäftsführung des Fachbereiches (s. Pkt. 3.24) liegt beim Kommunalen Suchtbeauftragten-Prävention. Diese Funktionsstelle zur Koordination der Suchtprävention in Stadt und Landkreis Heilbronn besteht seit 1993 und ist bei der Stadtverwaltung Heilbronn - Amt für Familie Jugend und Senioren, Koordinationsstelle für Suchtfragen - angesiedelt. Ihr Aufgabenspektrum richtet sich nach den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ("Richtlinien des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beauftragten für Suchtprophylaxe/Kommunalen Suchtbeauftragten der Stadt- und Landkreise RL-BfS/KSB"). Sie wird finanziert aus Zuschüssen des Landes und der Krankenkassen sowie mit Mitteln der Stadt und des Landkreises Heilbronn.
Aktion Jugendschutz B.-W., Landesstelle für Suchtfragen, Landesgesundheitsamt
Die von den Kommunalen Suchtbeauftragten in Baden-Württemberg entwickelte mobile Ausstellung "Junge-SUCHT-Mädchen" behandelt das Thema Alkohol (außerdem auch noch Rauchen, Illegale Drogen und Essstörungen) in einer Jungen- und einer Mädchenversion. Die Ausstellung kann gegen eine geringe Gebühr in der Koordinationsstelle für Suchtfragen von Schulen, Vereinen und Jugendeinrichtungen entliehen werden, Lehrkräfte und Multiplikator/innen werden geschult.
Projekt "ECHT STARK" - das Grundschulprojekt für starke Kids;
Schulteams zur Suchtprävention (bestehend aus Lehrer/innen, Eltern und teilweise Schüler/innen) an bislang ca. 15 Schulen in Stadt und Landkreis Heilbronn
Für Aussiedler: "Suchtpräventive Willkommensgespräche" für neu zugezogene Aussiedlerfamilien.
Projekt "Jumpers" für Kinder aus suchtbelasteten Familien (regelmäßiges Angebot, sofern die Eltern dem Besuch zustimmen und in stabilem Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle stehen). Angebot der psychosozialen Beratungsstelle des Kreisdiakonieverbandes in Zusammenarbeit mit den Jugendwerkstätten Heilbronn e.V.