Schmalkalden – Meiningen

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Schmalkalden – Meiningen
Bundesland: 
Thüringen
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Schmalkalden – Meiningen/ Jugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Frau Knippel
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendschutzverantwortliche des Jugendamtes
Straße/Postfach: 
Obertshäuser Platz 1
Postleitzahl: 
98617
Ort: 
Meiningen
Telefon des Ansprechpartners: 
0 36 93/ 48 55 35
Telefax des Ansprechpartners: 
0 36 93/ 48 52 17
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

2.1. Ausgangssituation

Immer mehr und immer jüngere Kinder und Jugendliche trinken Alkohol. Eltern und Schulen fühlen sich häufig überfordert. Der Konsum von Alkohol vor allem von Alkopops wird häufig als normal und „cool“ angesehen. Fehlende Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten erschweren die Durchsetzung des Jugendschutzes in diesem Bereich.

2.2. Ziele

Ziel ist nicht die „Verteuflung“ des Alkohols, sondern die Sensibilisierung eines möglichst großen Teils der Bevölkerung dahingehend, dass es nicht normal ist, wenn Kinder in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren. Somit sollen vor allem diejenigen sensibilisiert und mobilisiert werden, welche in irgendeiner Form Verantwortung für Jugendschutz tragen.

2.3. Bestandteile des Konzepts

2.3.1. Informationen für Eltern

Durch Flyer sollen Eltern neben der Beschreibung der derzeitigen Situation 1. Informationen zu Alkohol und Jugendschutz erhalten und 2. aufgefordert werden sich selbst aktiv zu beteiligen. Hierfür liegen den Flyern Einlagen zur Mitteilung einer Feststellung bei (siehe Anlage).

2.3.2. Informationen für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende beziehen Informationen zum aktuellen Jugendschutzgesetz über die Presse. Zudem erhalten auf diesem Weg die Gewerbebetreibenden Hinweise zu Pflichten und Kontrollen im Umgang mit dem Jugendschutzgesetz. Entsprechende Aushänge zum § 3 JuSchG sind für Gewerbetreibende über das Jugendamt erhältlich.

2.3.3. Einbeziehung von Ämtern, Behörden und Beteiligten
  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt relevante Konzepte.
  2. Hausinterne Fachbereichs- bzw. Fachdienstleiter sind in das Projekt involviert (Ordnungs- und Gewerbeamt, Kämmerei, Rechtsamt).
  3. Das Konzept wird öffentlich vorgestellt (Leitern der Polizeiinspektion, Ordnungsämtern der Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeistern, Jugendeinrichtungen).
  4. Fachlich begleitet wird das Projekt unter anderem von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern der Suchtberatungsstellen, dem Gesundheitsamt, Beratungslehrern sowie dem Unterausschuss Jugendarbeit.

2.4. Aktionen

2.4.1. Plakate

Parallel zu den Flyern wurden 4 Plakate von einem Jugendlichen im FSJ entworfen, die unter anderem in den Jugendtreffs aushängen (siehe Anhang).

2.4.2. Hinweise für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende erhalten durch das Gewerbeamt mit dem Hinweisblatt zur Beantragung einer Gestattung ausdrückliche Hinweise zum JuSchG.

2.4.3. Beratungen mit den Kontaktbereichsbeamten

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kontaktbereichsbeamten fördert die Umsetzung des Konzepts, da gewöhnlich in den ländlichen Gebieten der Kontakt zu den betreffenden Einrichtungen durch die KOBs gegeben ist.

2.4.4. Kontrollen

Durch örtliche Ordnungs- und Gewerbeämter, KOBs, die Außenrevision des Landratsamtes sowie das Jugendamt finden gemeinsame, flächendeckende Kontrollen in den Verkaufeinrichtungen und Gaststätten statt. Dabei werden Hinweise auf Aushangspflicht und Abgabebestimmungen, das Angebot zur Erwerbung von Aushängen sowie die Ankündigung weiterer Kontrollen gegeben. Weitere gemeinsame Kontrollen von Polizei und Jugendamt finden in Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen statt.

2.4.5. Beschleunigte Bußgeldverfahren

Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden ist ein beschleunigtes Bußgeldverfahren möglich. Die „Strafe folgt somit auf dem Fuß“. Durch entsprechende Vereinbarungen hat der Jugendschutz oberste Priorität. Bußgeldverfahren sind der Bußgeldstelle zugeordnet.

2.4.6. Saftmobil

Durch das Saftmobil werden alkoholfreie Cocktails zu jugendtypischen Preisen an jugendtypischen Orten als Alternative zu Alkohol angeboten. Das mobile Fahrzeug ist mit einer hauptamtlichen Stelle besetzt und wird von Jugendlichen ehrenamtlich ergänzt. Auf Anforderung oder Eigeninitiative kommt es zum Einsatz. Auf diese Weise kann ein niedrigschwelliges Angebot durch Kommunikation nicht nur für Jugendliche ermöglicht werden.

2.5. Entwicklung

Im August 2002 wurde das Konzept im Jugendhilfeausschuss beschlossen. 2003 erfolgten erste öffentliche Präsentationen (siehe Anlage) und anschließend die Vorstellung in Städten und Kommunen sowie bei den Kontaktbereichsbeamten. Im Mai 2003 erfolgte die Einberufung der Arbeitsgruppe zur fachlichen Begleitung unter der Regie und Moderation von „Suchthilfe in Thüringen“ gGmbH. Ab Juni 2003 wurden durch das Gewerbeamt Erklärungen als Beilage bei Gestattungen ausgeben. Die Fertigstellung und der Druck der Plakate, Flyer und Aushänge wurden im August 2003 abgeschlossen. Das Saftmobils ist seit 2004 im Einsatz. 2005 fanden im Zeitraum April – November monatlich bis zu 12 Einsätze statt. Die Wintermonate werden zur Vorbereitung und zur Vorstellung des Projektes in den Schulen genutzt.

Mit der Inbetriebnahme des Saftmobils erfolgte ein spürbarer Aufschwung der Öffentlichkeitsarbeit.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Die Konzeption wurde vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, im Kreistag vorge-stellt und positiv zur Kenntnis genommen.

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 

Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit erfolgt eine Aufforderung an Gemeinden und Vereine zum Anschluss an das Konzept.

Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

- Kooperation zwischen Institutionen
<br/>- öffentlichkeitswirksames Arbeiten für alle Gruppen
<br/>- Einbindung von Multiplikatoren
<br/>

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Weitere? (bitte benennen): 

Sozialplanung

Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Jugendamt

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Fachgruppe "Präventive Maßnahmen des Jugendschutzes"

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

SIT gGmbH, Büro „impuls“ Erfurt, Jugendschutzbeauftragte anderer Landkreise in Thüringen

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Softmobil
  2. Flayer für Eltern
  3. Jugendschutzplakate
  4. Jugendschutzaushänge
  5. Jugendschutzkontrollen
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein

Anlagen