Pädagogische Einzelgespäche

Kinder und Jugendliche, die bei Jugendschutzkontrollen an Orten angetroffen werden, an welchen sie sich nicht aufhalten dürfen werden im Regelfall ihren Eltern zugeführt. Im Einzelfall muss auch eine Unterbringung in einer Notpflegefamilie veranlasst werden. Neben Gesprächen vor Ort und in der Nacht wird im Nachhinein mit Eltern und jungen Menschen ein pädagogisches Gespräch durchgeführt. Inhalt des Gespräches ist zunächst der Verstoß gegen den das Jugendschutzgesetzt, die Ursachen und Gefahren von Alkoholkonsum sowie gegebenenfalls erzieherische Schwierigkeiten.

Erforderliche Hilfen werden gegebenenfalls initiiert.

Handelt es sich dabei um: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welches ist die Zielgruppe?: 
Multiplikatoren
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Andere
Ist die Maßnahme unter dem Aspekt der Flächenwirkung in Ihrer Kommune (bei Landkreisen in den kreisangehörigen Gemeinden): 
flächendeckend
teilweise flächendeckend
eher punktuell in ausgewählten Einrichtungen (bzw. Kommunen)
sonstiges:
Wann wurde mit der Maßnahme begonnen?: 
vor 2000
2000 bis 2002
nach 2002
Welche Laufzeit hat die Maßnahme?: 
Dauerangebot
Bis zu zwei Jahren
Mehr als zwei Jahre
Wie lange ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert?: 
Dauerhaft
Offen
Jahre:
Wird die Maßnahme dokumentiert?: 
ja
nein
Wird die Maßnahme evaluiert?: 
Selbstevaluation wurde durchgeführt
Fremdevaluation wurde durchgeführt
Evaluation ist geplant
Keine Evaluation
Hat die Maßnahme eine geschlechtsspezifische Ausrichtung?: 
ja
nein
Gibt es in der Maßnahme eine interkommunale Kooperation?: 
ja
nein
Gibt es in der Maßnahme eine überregionale Kooperation?: 
ja
nein
Welche Methoden und Materialien werden eingesetzt?: 
Selbst entwickelte Methoden und Instrumente
Von Dritten entwickelten Methoden und Instrumente
Beides
Sind diese evaluiert?: 
ja
nein