Suchtmittelmissbrauch, -gefährdung, -abhängigkeit, Co-abhängigkeit
Suchtprobleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben neben der Dramatik im persönlichen Bereich wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, die Arbeitssicherheit, die Arbeitsabläufe und das Arbeitsklima. Dem Arbeitsplatz fällt dabei in mehrfacher Hinsicht eine wesentliche Rolle im Zusammenhang der Suchtentwicklung zu. Die innerbetriebliche Suchtberatung will bei erkannter Suchtmittelgefährdung bzw. –abhängigkeit frühzeitig mit einem differnzierten Stufenplan, der in Form einer Dienstvereinbarung vorliegt, informieren, darüberhinaus durch gezielte Informations- und Präventionsangebote aufklären und Vorgesetzte in einer konsequenten und klaren Haltung unterstützen. Die Tätigkeit läßt sich anhand der drei Säulen Information und Aufklärung, Beratung und Intervention und vermittlung und Moderation darstellen.
1. Information und Aufklärung, Prävention
Angebot und Durchführung von Informations- und Seminarangeboten
- Wirkung legaler und illegaler Suchtmittel
- breites Verständnis von „Sucht“
- Grenzen „normalen“ Konsums
- Essstörungen
- Co-abhängiges Verhalten
- Therapiemöglichkeiten
- Sonstige Zielgruppen (z.B. Lehrkräfte)
Bereitstellen und Verteilen von Informationsmaterial
Organisation von Veranstaltungen durch externen Anbietern(z.B.Krankenkassen)
Informationen und Aktionen bei Sonderveranstaltungen
2. Beratung, Coaching, Intervention
Betrieblicher Sozialdienst als zentraler Ansprechpartner für die Stadtverwaltung
Einzelberatungsgespräche zur
- Stärkung der Eigenverantwortung, Problem- und Krankheitseinsicht
- Motivation zur Verhaltensänderung und/ oder Behandlungsbereitschaft
- Wahrnehmung weiterführender Beratung oder Therapie
- Nachsorge nach Therapie, langfristigen Stabilisierung
Beratung von Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen
- Informationsvermittlung
- Stärkung der Handlungskompetenz, zum Umgang mit Betroffenen, zur eigenen Abgrenzung
Einbezug und Beratung von Familienangehörigen
Kontakthalten während der Therapiephase
Vorbereitung und Begleitung während der Wiedereingliederung nach Therapie
3.Vermittlung, Moderation, Mediation
- Prozessbegleitung und Koordination der Beteiligten im stufenweisen Vorgehen nach der Dienstvereinbarung „Umgang mit alkoholgefährdeten, -kranken MA“
- Verfahrensklarheit herstellen, Unterstützungs- und Sanktionsinstrumente bereitstellen
- Voraussetzungen und Rechtssicherheit für nachfolgende Handlungsschritte schaffen
- Moderations- und Mediationsgespräche bei Konflikten, denen Suchtmittelabhängigkeit zu Grunde liegt
- Veränderung von betrieblichen Strukturen, die missbrauchbegünstigende Wirkung haben
- Information und Diskussion, abgestimmt auf Erfordernisse einzelner Fachbereiche
- Thematisierung von Angeboten und Pausenregelungen (z.B.Getränkeautomaten)