Landkreis Limburg-Weilburg

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Landkreis Limburg-Weilburg
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Kreisjugendamt Limburg-Weilburg
Name des Ansprechpartners: 
Herrn Martin Kaiser
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendschutzbeauftragter
Straße/Postfach: 
Schiede 43/ Postfach 1552
Postleitzahl: 
65549
Ort: 
Limburg
Telefon des Ansprechpartners: 
06431/ 296-341
Telefax des Ansprechpartners: 
06431/ 296-112
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

"Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg"

I. Ausgangssituation

Der in Mittelhessen gelegene Landkreis Limburg-Weilburg setzt sich aus 5 Städten und 14 Gemeinden zusammen und hatte am 30.12.2004 insgesamt 176.158 Einwohner.

Seit Ende der 70-er Jahre erlebten Discoveranstaltungen, die von Vereinen im Rahmen von Vereinsjubiläen durchgeführt wurden, im Landkreis Limburg-Weilburg einen Boom. Anschließend ließ sich eine Phase beobachten, in der zunehmend mehr kommerzielle Discos im Landkreis eröffnet und immer weniger Discoveranstaltungen von Vereinen durchgeführt worden sind. Dieser Trend ist seit Mitte der 90-er Jahre wiederum gegenläufig: Die meisten kommerziellen Discos im Landkreis Limburg-Weilburg sind inzwischen geschlossen und es finden immer häufiger in den einzelnen Ortsteilen der Städte und Gemeinden nicht- kommerzielle Discoveranstaltungen statt.

Seit 1999 führt das Kreisjugendamt Limburg - Weilburg im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in regelmäßigen Abständen so genannten Jugendschutzbeobachtungen bei Discoveranstaltungen durch. Die bei den Besuchen der Veranstaltungen gemachten Beobachtungen werden aus Sicht des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bewertet, protokolliert und anschließend mit Empfehlungen den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg zur Verfügung gestellt (siehe beigefügte Anlage).

Vor ca. 2 Jahren ließ sich aufgrund unserer Beobachtungsbesuche und aufgrund von Rückmeldungen, die uns von den Städten, Gemeinden und der Polizei erreichten, feststellen, dass es immer häufiger zu Problemen bei der Durchführung der Discoveranstaltungen, insbesondere den Kirmesdiscoveranstaltungen, kam.

Folgende problematische Entwicklungen aus Sicht des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ließen sich beobachten:

  • Die Anzahl stark alkoholisierter Jugendlicher nahm insgesamt zu.
  • Die Preisgestaltung der Veranstalter animierte Jugendliche häufig dazu, bevorzugt alkoholische Getränke zu konsumieren. Bei den Happy Hour - Angeboten handelt es sich sehr häufig um hochprozentige alkoholische Mixgetränke.
  • Auch an unter 16-jährige Jugendliche wurde Alkohol verkauft.
  • Der Altersdurchschnitt der Jugendlichen, die Alkohol konsumierten, nahm insgesamt ab.
  • Alkopops wurden entgegen den Bestimmungen des JUSchG auch an unter 18-jährige abgegeben und von diesen häufig sehr stark konsumiert.
  • Das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter nahm ab: Auch an Jugendliche in einem stark alkoholisierten Zustand wurden noch alkoholische Getränke verkauft. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal konsumierte ebenfalls oftmals in einem hohen Maße Alkohol (negative Vorbildfunktion).
  • Die Anwesenheitsgrenzen nach dem Jugendschutzgesetz wurden häufig nicht mehr eingehalten: Zum Teil hielten sich auch Kinder ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bei Discoveranstaltungen auf.
  • Es konnte eine Zunahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen u. a. auch bedingt durch einen hohen Alkoholkonsum festgestellt werden. Mehrfach trugen die eingesetzten Sicherheitsdienste noch zu einer weiteren Eskalation der Auseinandersetzung bei.

Auf Initiative des Ersten Kreisbeigeordneten und Jugenddezernenten des Landkreises Limburg-Weilburg, Manfred Michel, entschloss sich das Kreisjugendamt Anfang 2004 dazu, mit einer umfassenden Informationskampagne, dieser Entwicklungen entgegenzutreten. Als Kooperationspartner konnten die Polizeidirektion Limburg-Weilburg und die Industrie- und Handelskammer Limburg gewonnen werden. Die Polizeidirektion war uns als Kooperationspartner wichtig, um den Bereich des gesetzlichen Kinder - und Jugendschutzes abzudecken. Die Industrie- und Handelskammer sollte ihre Kompetenzen im Bereich der Sicherheitsdienste und Bewachungsunternehmen mit in das Projekt einbringen, da die meisten Discoveranstaltungen im Landkreis von Bewachungsunternehmen abgesichert werden.

Die Vorbereitung der Informationskampagne begann Mitte 2004 mit der Konzipierung der Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg –Weilburg - Informationen und Hinweise für Veranstalter, " im Oktober 2004 wurde die Kampagne offiziell im Rahmen eines Pressegespräches gestartet; bis zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits mehrere Aktionen und Maßnahmen durchgeführt worden.

II. Ziele

Die Hauptziele der Informationskampagne sind den o. g. Entwicklungen entgegenzutreten, dem Kinder - und Jugendschutz bei Discoveranstaltungen wieder mehr Bedeutung beizumessen und den Alkoholkonsum von Jugendlichen bei Discoveranstaltungen einzuschränken. Mit der Informationskampagne verfolgen wir folgende Einzelziele:

  • Aufklärung über die Gefahren von überhöhtem Alkohol.
  • Aufklärung über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, die für die Durchführung von Discoveranstaltungen relevant sind und die Hinführung zu einer stärkeren Beachtung der Vorschriften.
  • Zusätzliche Aufklärung über das Abgabeverbot von Alkopops und anderen branntweinhaltigen Getränken an unter 18-jähige Jugendliche und die Hinführung zu einer stärkeren Beachtung.
  • Schaffung eines größeren Verantwortungsbewusstseins der Veranstalter gegenüber Jugendlichen hinsichtlich des Konsums von alkoholischen Getränken.
  • Reduktion des Angebotes an branntweinhaltigen alkoholischen Getränken bei Discoveranstaltungen.
  • Schaffung von Anreizen, dass bei Discoveranstaltungen bevorzugt alkoholfreie Getränke konsumiert werden.
  • Reduktion der Anzahl gewalttätiger Auseinandersetzungen bei Discoveranstaltungen.

III. Zielgruppen

Neben der breiten Öffentlichkeit und den Kindern und Jugendlichen selbst, möchten wir mit der Kampagne insbesondere die Personengruppen erreichen, die an der Genehmigung und Durchführung von Discoveranstaltungen beteiligt sind. Diese sind im Einzelnen:

  • Veranstalter von nicht - kommerziellen Discos.
  • Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Städten und Gemeinden des Landkreises, die für die Genehmigungen von Discos zuständig sind.
  • Sicherheits- und Unterwachungsunternehmen, die auf den Discoveranstaltungen im Landkreis eingesetzt werden.

Als Multiplikatoren sollen folgende Personengruppen erreicht werden:

  • Bürgermeister der Städte und Gemeinde des Landkreises als verantwortliche politische Entscheidungsträger
  • Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg
  • In der Jugendarbeit tätige ehrenamtliche und hauptamtliche Personen (z.B. Jugendpflegen/ Jugendbetreuer wie. z.B. Jugendfeuerwehrwarte)

IV. Maßnahmen und Aktionen

a.) Pressegespräch zum Start der Informationskampagne "Jugendschutz und Discoveranstaltungen"

Im Rahmen eines Pressegespräches wurde die Informationskampagne "Jugendschutz und Discoveranstaltungen" gestartet. Der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent des Landkreises Limburg - Weilburg stellte die Kampagne vor, erläuterte ihre Ziele, die geplanten Maßnahmen und Aktionen, sowie die einzelnen Informationsmaterialien (siehe die beigefügte Materialien und den beigefügten Pressespiegel). Die Vertreter der Industrie - und Handelskammer Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg gaben darüber hinaus zusätzliche Informationen zum Einsatz von Sicherheitsdiensten bei Discoveranstaltungen bzw. erläuterten die Punkte, die aus Sicht der Polizei bei der Durchführung Discos zu beachten sind.

b.) Informationsbroschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg – Informationen und Hinweise für Veranstalter"

In Kooperation mit der Polizeidirektion Limburg - Weilburg und der Industrie - und Handelskammer Limburger gab das Kreisjugendamt im letzten Jahr die Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg - Weilburg -Informationen und Hinweise für Veranstalter" heraus (siehe Anlage). Die Broschüre informiert über die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, die bei der Durchführung von Discoveranstaltungen zu beachten sind, und erläutert diese. Darüber hinaus gibt die Broschüre Empfehlungen und Hinweise, wie diese Vorschriften aus Sicht des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in die Praxis umgesetzt werden können.
Die Broschüre wurde an alle Städte und Gemeinden des Landkreises mit der Bitte weitergeleitet, diese im Rahmen des Genehmigungsverfahrens an die Veranstalter von Discos weiterzuleiten.

Ergänzend verschickte das Kreisjugendamt an die Städte und Gemeinden zusätzliche Informationsmaterialien zum einen allgemein zum Jugendschutzgesetz (siehe Anlage: Drehscheibe "Rund um den Jugendschutz"), zum anderen speziell zum Abgabeverbot von Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren (Plakat "Schmeckt wie Gummibärchen - wirkt wie Korn") mit der Bitte, die Materialien auszulegen bzw. aufzuhängen.

c.) Informationsveranstaltung für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Städte und Gemeinde, die für die Genehmigung von Discoveranstaltungen zuständig sind.

Im Februar dieses Jahres fand auf Einladung des Ersten Kreisbeigeordneten und Jugenddezernenten, die über die Bürgermeister der Städte und Gemeinden lief, ein Informationsgespräch für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter statt, die für die Genehmigung von Discoveranstaltungen zuständig sind. Der Einladung waren von 19 Städten und Gemeinden des Landkreises insgesamt 17 Vertreterinnen und Vertreter gefolgt. Im Rahmen des Informationsgespräches wurden Erfahrungen über den Verlauf von Discoveranstaltungen in Hinblick auf den Alkoholkonsum und - missbrauch von Jugendlichen, der Einhaltung der Alter- und Zeitgrenzen des Jugendschutzgesetzes und dem Einsatz von Sicherheitsdiensten erörtert. Seitens der Vertreter der Städten und Gemeinden gab es viele verschiedene Anregungen und "Best - Practise - Beispiele", wie der Alkoholkonsum von Jugendlichen bei Discoveranstaltungen eingedämmt und das Gefährdungspotential für Jugendliche reduziert werden kann (z.B. Preisgestaltung/ Verweigerungen von Genehmigungen bei Veranstaltern, die in der Vergangenheit massiv gegen die Einhaltung der Jugendschutzgesetze verstoßen haben). Aufgrund des Gespräches kamen viele Teilnehmer der Informationsveranstaltung zu dem Entschluss, dem Jugendschutz und insbesondere der Alkoholprävention bei zukünftigen Discoveranstaltungen mehr Bedeutung beizumessen.

d.) Vorstellung der Informationskampagne bei der Herbstdienstversammlung der Jugendfeuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg

Nach der Sportjugend ist die Jugendfeuerwehr der größte Jugendverband im Landkreis Limburg-Weilburg. In 104 Jugendfeuerwehren sind über 1700 Kinder und Jugendliche organisiert.

Auf der Herbstdienstversammlung der Jugendfeuerwehren stellte der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent im November 2004 die Informationskampagne mit ihren Zielsetzungen vor. Die Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen…" und die Drehscheibe "Rund um den Jugendschutz" wurde den Tagungsunterlagen der teilnehmenden Jugendfeuerwehrwarten beigefügt.

e.) Vorstellung der Informationskampagne in der Arbeitsgemeinschaft der Orts- und Stadtjugendpflegen

In insgesamt 16 der 19 Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg sind hauptamtliche Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger tätig. Sie sind in einer Arbeitsgemeinschaft, die sich in regelmäßigen Abständen trifft, organisiert.

Der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Limburg-Weilburg stellte die Informationskampagne den Orts - und Stadtjugendpflegen über die Arbeitsgemeinschaft vor und übergab ihnen ein umfangreiches Informationspaket zum Jugendschutz (u. a. Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen.."/ Drehscheibe "Rund um den Jugendschutz").

f.) Verteilung der Informationsmaterialien an die weiterführenden Schulen des Landkreises Limburg-Weilburg

Den weiterführenden Schulen im Landkreis wurde mit einem Begleitschreiben des Jugendschutzbeauftragten Informationsmaterial zum Abgabeverbot von Alkopops an Jugendliche unter 18 - jährige zur Verfügung gestellt. Auch der Schulferienkalender 2005, den das Kreisjugendamt in regelmäßigen Abständen mit einer Auflage in Höhe von 6000 Exemplaren herausbringt, stand unter dem Motto "Schmeckt wie Gummibärchen- wirkt wie Korn" und wies auf das Abgabeverbot von Alkopops an unter 18-jährige hin.

V. Fazit und Ausblick

Es ist uns bewusst, dass die Ziele unserer Kampagne nur langfristig zu erreichen sind und uns das Thema "Jugendschutz und Discoveranstaltungen" und die damit verbundene Problematik des Alkoholmissbrauchs bei Discoveranstaltungen auch in den nächsten Jahren beschäftigen wird.
Verschiedene Rückmeldungen, die wir bis heute erhalten haben, und eigene Beobachtungen, die wir gemacht haben, sprechen jedoch dafür, dass wir mit unserer Kampagne die Impulse an der richtigen Stelle gesetzt haben und die Thematik im Landkreis Beachtung findet. Wir machen dieses an folgenden Punkten fest:

  • In den letzten Monaten riefen im Kreisjugendamt vermehrt Veranstalter an, baten um Informationen zum Jugendschutzgesetz und um zusätzliches Informationsmaterial (Plakate, Aushänge) zum Thema Alkoholmissbrauch. Im Gesprächsverlauf teilten sie dem Jugendschutzbeauftragten mit, dass es ihr Ziel sei, bei der geplanten Veranstaltung bewusster mit dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz umzugehen.
  • Beim diesjährigen Maskenball in Bad Camberg-Oberselters wurden die Empfehlungen der Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen..." umgesetzt und alkoholfreie Getränke bewusst zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten, als alkoholische Getränke (siehe Pressespiegel). Auf den Verkauf von Alkopops wurde gänzlich verzichtet.
  • Ein Resultat der Veranstaltung mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Städte und Gemeinden war, dass ihnen bewusster wurde, welche Gefahren in Hinblick auf Alkoholmissbrauch von Discoveranstaltungen ausgehen können; viele von ihnen äußerten die Absicht, dem gesetzlichen Jugendschutz im Genehmigungsverfahren zukünftig mehr Bedeutung beizumessen.

Wir halten unsere Informationskampagne "Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg" aus folgenden Gründen für eine vorbildliche Präventionsstrategie:

  • Die Kampagne setzt bei den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen an: Kinder und Jugendliche konsumieren häufig bei Discoveranstaltungen zum ersten Mal Alkohol bzw. dort findet unter Umständen eine Alkoholgewöhnung bzw. Alkoholakzeptanz statt.
  • Die Kampagne ist sehr breit gefächert und richtet sich an sehr unterschiedliche Zielgruppen und Multiplikatoren.
  • Politischen Entscheidungsträger sind in die Kampagne mit eingebunden (Ersten Kreisbeigeordneten und Jugenddezernent des Landkreises/ Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg).
  • Die Kampagne baut sowohl auf präventive Einflussmöglichkeiten (z.B. Broschüre "Jugendschutz und Discoveranstaltungen…"), als auch auf repressive Einflussmöglichkeiten (z.B. im Genehmigungsverfahren von Discoveranstaltungen).

Um die Nachhaltigkeit unseres Präventionsansatzes abzusichern, beabsichtigen wir die Aktionen und Projekte im Bereich "Jugendschutz und Discoveranstaltungen" unter Hinzuziehung weiterer Kooperationspartner fortzuführen. So planen wir in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg eine Informationsveranstaltung für die Sicherheits- und Bewachungsunternehmen durchzuführen, die bei Discoveranstaltungen im Landkreis eingesetzt werden.

In Kooperation mit den Hotel - und Gaststättenverbänden Limburg und Oberlahn ist zudem eine gemeinsame Plakat - Aktion unter dem Motto "Jugendschutzgesetz beachten" geplant.

Auch die Jugendschutzbeobachtungen bei Discoveranstaltungen werden vom Kreisjugendamt Limburg-Weilburg in regelmäßigen Abständen weiterhin durchgeführt.

Limburg, den 01.11.2005
Kaiser, Jugendschutzbeauftragter

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 
  • Informationsveranstaltung und Diskussion mit den für die Genehmigung von Discoveranstaltungen zuständigen Sachbearbeitern der Städte und Gemeinden.
  • Informationsveranstaltung für die Sicherheitsdienste und Bewachungsunternehmen
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Weitere? (bitte benennen): 

Sozialdezernat

Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Kreisjugendamt

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Weitere Akteure: 

Industrie - und Handelskammer , Weitere Akteure: Orts - und Stadtjugendpflegen der Städte und Gemeinden, Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg (zweitgrößter Jugendverband im Landkreis Limburg-Weilburg)

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Pressegespräch zum Start der Informationskampagne „Jugendschutz und Discoveranstaltungen.
  2. Informationsbroschüre „Jugendschutz und Discoveranstaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg-Informationen und Hinweise für Veranstalter.
  3. Informationsveranstaltung für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Städte und Gemeinde, die für die Genehmigung von Discoveranstaltungen zuständig sind.
  4. Vorstellung der Informationskampagne bei der Herbstdienstversammlung der Jugendfeuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg.
  5. Vorstellung der Informationskampagne in der Arbeitsgemeinschaft der Orts- und Stadtjugendpflegen.
  6. Verteilung der Informationsmaterialien an die weiterführenden Schulen des Landkreises Limburg-Weilburg.
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein

Anlagen