Landkreis Fürstenfeldbruck

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Landkreis Fürstenfeldbruck
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Jugend und Familie, Fachstelle Jugendschutz und Prävention
Name des Ansprechpartners: 
Frau Antje Siemann
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendschutzfachkraft
Straße/Postfach: 
Münchner Str. 32
Postleitzahl: 
82256
Ort: 
Fürstenfeldbruck
Telefon des Ansprechpartners: 
08141/519-584
Telefax des Ansprechpartners: 
08141/519-590
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Die Saftbar "Coole Drinks - Klarer Kopf"

1. Rahmenbedingungen
1.1) Fachstellen
1.2) Arbeitskreise/Vernetzung
1.3) Präventionsrahmenkonzept
1.4) Finanzielle Mittel
2. Entstehungsgeschichte/Chronik
3. Konzeption
3.1) Einzelmaßnahme "alkoholfreies Cocktailmixtraining"

1. Rahmenbedingungen

1.1) Fachstellen

Mit dem Bereich der Suchtprävention sind beim Landkreis Fürstenfeldbruck zwei Stellen (meh-rere MitarbeiterInnen in Teilzeitbeschäftigung) beschäftigt: zum einen die Suchtberatungsstelle beim Gesundheitsamt und zum anderen die Fachstelle Jugendschutz beim Kreisjugendamt. Zwischen diesen beiden Stellen besteht ein reger Fachaustausch und es werden - soweit möglich - gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen o.ä. geplant und durchgeführt.

1.2) Arbeitskreise/Vernetzung

Zusätzlich gibt es zwei Suchtarbeitskreise, die örtlich in den beiden Städten des Landkreises angesiedelt sind. Hierüber besteht eine weitere Vernetzungsmöglichkeit zwischen den im Suchtbereich aktiv Tätigen und den daran interessierten Stellen.
In den Arbeitskreisen werden inhaltlich folgende Themen behandelt, z.B.: Sammlung von Präventionsangeboten, allg. Informationsaustausch, aktuelle Problemlagen, spezielle Fachthemen, Substitution, gesetzliche Änderungen etc.

1.3) Präventionsrahmenkonzept

Im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es seit dem Kalenderjahr 2000 als Grundlage für die Präventionsarbeit zu verschiedenen Themenbereichen (Sucht, Gewalt, Missbrauch etc.) ein sog. Präventionsrahmenkonzept - siehe Anlage!
Dieses wurde im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und dort beschlossen. Es wird jährlich überprüft und fortgeschrieben.

1.4) Finanzielle Mittel

Für die Präventionsarbeit entsprechend dem Präventionsrahmenkonzept stellt der Landkreis Fördermittel zur Verfügung, die mit einem entsprechend Formular bei der Verwaltung beantragt werden können.
Zusätzlich verfügt die Fachstelle Jugendschutz über eine eigene Haushaltsstelle.

Vorstellung des Wettbewerbsbeitrags - Die Saftbar "Coole Drinks - Klarer Kopf"

2. Entstehungsgeschichte/Chronik

Die Idee einer mobilen und ausleihbaren Saftbar zur Gestaltung von alkoholfreien Festen und Feiern entstand aus dem Vorläuferprojekt "Trink mit Verstand" des Kreisjugendringes. Hierbei ging es in erster Linie darum Gaststättenbetreiber auf das Angebot von günstigen, alkoholfreien Getränken hinzuweisen. Es wurde ein sog. Gaststättenführer entwickelt und es fanden weitere Aktionen im Bereich der Jugendarbeit statt (1986-1988).
Im Kalenderjahr 1990/1991 entstand die Idee eine zerlegbare Holztheke von einer Schreinerklasse der Berufsschule bauen zu lassen. Somit wurde die "Saftbar" des Landkreises Fürstenfeldbruck geboren. Zeitgleich wurde das Projekt mit dem Aufgabenschwerpunkt der "Alkoholprävention" dem Landkreis übertragen.
Im Januar 1992 fand die feierliche Übergabe der fertiggestellten Theke im Rahmen einer Einweihungsfeier mit der damaligen Landrätin statt. Anschließend war die Bar mit Zubehör im Bereich der Jugendarbeit und des Jugendschutzes im Einsatz.

Im Kalenderjahr 1995 sollte der Themenschwerpunkt der Alkoholprävention mit der Saftbar verstärkt bearbeitet werden. Somit wurde nach Möglichkeiten gesucht, den Präventionsgedanken auf eine interessante Art und Weise zu vermitteln. In diesem Zusammenhang wurde bei verschiedenen Hotelfachschulen bzw. Profibarmixern angefragt, ob diese Fachstellen/-leute ein alkoholfreies Cocktailmixtraining anbieten und durchführen könnten. Nach einigen Recherchen erklärte sich ein Profibarmixer bereit das Angebot eines alkoholfreien Mixtrainings im Landkreis Fürstenfeldbruck durchzuführen.
Dieses Angebot schlug ein wie ein Blitz und das Amt für Jugend und Familie konnte sich vor Anmeldungen für diese Veranstaltung kaum retten.

Im Sommer 1995 wurde das erste alkoholfreie Mixtraining mit einem Profibarmixer als Referenten im Landratsamt Fürstenfeldbruck abgehalten. Die Folgejahre 1996 und 1997 wurde dieses Angebot mehrfach (1-2mal jährlich) wiederholt.

Zielsetzung: Das Landkreisangebot der ausleihbaren, kostenfreien Holztheke mit vielfältigem Zubehör, sollte bekannt gemacht werden. Auf das Thema und die Möglichkeit einer attraktiven Alkoholprävention mit schmackhaften, alkoholfreien Cocktails sollte aufmerksam gemacht und zugleich das nötige Handwerkszeug dazu vermittelt werden.

Zielgruppen: Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen, Pädagogen, Lehrer, Jugendleiter, Multiplikatoren und Interessierte.

Im Mai 1996 wurde ein Wettbewerb bzgl. eines Namens oder eines Logos für die Saftbar durchgeführt. Es folgten darauf ca. 100 Einsendungen mit Vorschlägen von Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis. Nach einer Premierung mit Preisvergabe wurden die Ideen und Vorschläge weiter eingesetzt, z.B. als Slogan "Coole Drinks-Klarer Kopf", zur Gestaltung der Außenseite einer Mixbroschüre, zur Gestaltung eines Jugendschutzkalenders mit Postkartenmotiven, als Aufkleber etc.

Im Winter 1996 fand sogar noch eine Zusatzveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsschule FFB statt - wobei es um den Schwerpunkt "alkoholfreier Winter- und Heißgetränke" ging.

Das Zubehör der Saftbar wurde anschließend auf den "Wintereinsatz" erweitert und die Ausleihstatistik stieg wieder deutlich an, d.h. 25-30 Ausleihen im Jahr.

Im Kalenderjahr 1997 konnte die Idee der mobilen, verleihbaren Saftbar an den Landkreis Ebersberg übergeben werden. Der Landkreis Dachau folgte im Kalenderjahr 2003/04.

Dieses Jahr (2005) stand wieder ein Highlight bevor - der Landkreis Fürstenfeldbruck ließ eine neue zerlegbare Holztheke durch Mitarbeiter des Bauhofes planen und fertigstellen - die "alte Bar" ist durch den häufigen Einsatz mittlerweile etwas beschädigt und steht als Reserve zur Verfügung.

Die offizielle und feierliche Einweihung dieser neuen Saftbar fand am 25.10.2005 im Landratsamt Fürstenfeldbruck statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Landrat Karmasin eröffnet. Es gab ein interessantes Rahmenprogramm mit Beiträgen zum Thema Sucht und Alkohol, der verleihbare Sinnesparcours des Gesundheitsamtes wurde vorgestellt und 12 jugendliche "Mixhelferinnen" zeigten den Gästen wie sie die alkoholfreien Cocktails zubereiten können.
Alle TeilnehmerInnen waren begeistert und gaben eine entsprechende Bewertung auf der Auswertungsskala ab. Jeder Gast konnte sich vorstellen die "Saftbar" für zukünftige Veranstaltungen in der eigenen Einrichtung einzusetzen.

Rückmeldungen/Feedback

Viele Landkreiseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen) fanden und finden das Angebot dieser kostenfreien Verleiheinrichtung des Landkreises eine sehr gute Möglichkeit zur aktiven und attraktiven Alkoholprävention. Daher ist die Saftbar auch seit einigen Jahren fester Bestandteil bei feierlichen Aktivitäten bestimmter Schulen im Landkreis oder bei Kindergartenfesten.

Das Einsatzspektrum und die Einsatzmöglichkeiten mit der Saftbar sind sehr vielfältig. Die o.g. Beispiele zeigen nur einen Ausschnitt aus den bisherigen Aktionen.

Der Leitfaden der Alkoholprävention mit der alkoholfreien Saftbar - als eine sinnvolle und attraktive Alternative, die auch Spaß macht - zieht sich jedes Jahr durch den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Fachstelle Jugendschutz. Hierunter fällt nicht allein der Verleih, die Rücknahme und die Instanthaltung der Holztheke und des Zubehörs, sondern vor allem auch die Aufklärungsarbeit und die Durchführung von präventiven Maßnahmen, z.B. das "alkoholfreie Cocktailmixtraining" für Schulklassen oder Jugendgruppen - siehe Konzeption.

Überleitung

Dieses Angebot, als konkrete Einzelmaßnahme, wurde nach der Initiative "alkoholfreie Schule - oder der bewusste Umgang mit Alkohol auf Schulfesten" im Kalenderjahr 2000/01 entwickelt.
Es wird je nach Bedarf mit der Einrichtung abgestimmt welcher Teilnehmerkreis angesprochen werden soll, z.B. in Schulen können Schüler, Lehrer und Eltern zusammen angesprochen werden, das Mixtraining kann aber auch auf bestimmte Klassen oder Jugendgruppen begrenzt werden. Hierbei können interessierte Schüler oder Jugendliche im Vorfeld bei der Auswahl der Cocktails oder beim Einkauf der Zutaten miteinbezogen werden und bei der Einweisung an den Mixtischen mithelfen.
Die Fachstelle Jugendschutz regt an, dass in Anschluss an dieses Mixtraining ein baldiger Einsatz mit der Saftbar und den o.g. Teilnehmern stattfinden sollte, um das Gelernte selbst umzusetzen und, um die Nachhaltigkeit des Ansatzes zu unterstützen und fortzuführen.

3. Konzeption

Der Grundgedanke dieser Art der Alkoholprävention mit der Saftbar ist: über das kostenfreie zur Verfügung stellen einer zerlegbaren Holztheke und der vielfältigen Mixausstattung eine praktikable und ansprechende Alternative für die Gestaltung alkoholfreier Feste anzubieten.
Damit sich das Angebot auf Dauer etablieren lässt und im Bewusstsein der Zielgruppen bleibt sind öffentlichkeitswirsame Aktivitäten oder konkrete Maßnahmen gefragt. Im Folgenden wird eine konkrete Maßnahme vorgestellt.

3.1) Einzelmaßnahme "alkoholfreies Cocktailmixtraining"

mit fachlichen Inputs zu den Themen: Jugendschutz und Alkohol/Alkopops

Einleitung

Alkohol ist ein in unserer Gesellschaft toleriertes, aber keineswegs ungefährliches Sucht- und Rauschmittel. Daher ist frühzeitige Aufklärungs- und Präventionsarbeit notwendig.
Diese kann auf unterschiedliche Art und Weise angeboten und durchgeführt werden.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird über Verbote meist nur das gegenteilige Verhalten erzielt. Daher ist gerade im alkoholpräventiven Bereich der Erwachsene als Vorbild gefordert und das Angebot von interessanten Alternativen gefragt.

Eine alkoholfreie Alternative ist, z. B. die Saftbar: "Coole Drinks - Klarer Kopf" vom Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck, welche ein fester Bestandteil bei verschiedenen Gelegenheiten, Festen und sonstigen Anlässen ist.

Das Angebot:

In Zusammenarbeit mit Profi-Barmixern als Referenten bzw. mit der Jugendschutzfachkraft als Referentin werden Schulungen zur Zubereitung von alkoholfreien Mixgetränken angeboten/Übungen zum praktischen Einsatz der Saftbar.
Als Zeitrahmen hierfür sind 2,5 bis 4 Stunden, incl. Auf- und Abbau, einzuplanen. Die max. TeilnehmerInnenzahl beträgt 30-40 Personen. Bei Kindern oder Jugendlichen empfehlen sich kleinere Gruppen.

Inhalte/Bausteine:

Theoretischer Einstieg über den gesetzlichen Auftrag des Jugendschutzes (entsprechende §§) und Informationen über die Wirkung von Alkohol, Konsumverhalten, Alkopops, Testfragen aus dem BZgA-Quiz "bist-du-stärker-als-alkohol?" etc. (Der Aufbau der theoretischen Inputs orientiert sich allerdings auch an der jeweiligen Zielgruppe).
Hier können sich die TeilnehmerInnen zuerst theoretisch mit den o.g. Themenbereichen auseinandersetzen und im zweiten Teil der Veranstaltung können sie selbst verschiedene Cocktails mixen, dekorieren und anschließend ihre Kreationen probieren.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Kreation eines eigenen Schul- bzw. Jugendgruppencocktails mit eingeschlossen. Dieser sollte einen "pfiffigen" Namen erhalten und bei den nächsten Feierlichkeiten zum Einsatz kommen.

Ziele:

Über das Sammeln eigener Erfahrungen soll hierbei der Zugang zum Thema "Alkoholprävention" erleichtert und das Interesse sowie der Spaß an der Zubereitung alkoholfreier Mix-Getränke geweckt werden.
Aufklärungsarbeit über das Angebot von Alternativen, eine Gemeinschaftsaktion, die Spaß macht – nicht verbotsorientiert!
Es müssen vor allem erwachsene Personen gegenüber der Thematik sensibilisiert und angeregt werden sich mit ihrer Vorbildfunktion und mit den eigenen Konsumgewohnheiten auseinanderzusetzen.

Zielgruppen:

MultiplikatorInnen v.a. aus den Bereichen der Jugenarbeit/VertreterInnen von Vereinen bzw. Verbänden/LehrerInnen/Eltern/MitarbeiterInnen sozialer Einrichtungen sowie Kinder und Jugendliche.

Finanzierung:

Teilnehmerbeiträge und Eigenmittel beim Einsatz von Referenten. Die Jugendschutzfachkraft führt das Angebot im Rahmen ihrer Arbeitszeit durch, es fallen die Kosten für den Einkauf der Säfte, Sirups und des Obstes an. Das gesamte Material wird gestellt.

Evaluation:

Eine direkte wissenschaftliche Auswertung des o.g. Projektes wurde bisher noch nicht durchgeführt. Allerdings wird eine jährliche Ausleihstatistik erhoben und die positiven Rückmeldungen der Entleiher sowie der Teilnehmer an Mixschulungen sprechen auch für sich.
Zukünftig soll ein Frage- und Rückmeldebogen ausgegeben und anschließend ausgewertet werden.

Kurzbeschreibung des Materials/der Ausstattung:

Die Saftbar besteht aus einer zerlegbaren Holztheke und ist mit gut sortiertem Zubehör für den Hobby- und Freitzeitbarmixer ausgestattet (verschiedene Mixgeräte, Shaker, Messbecher, Krüge, Gläser etc.).

Sie kann von verschiedenen Institutionen, Einrichtungen sowie von Privatpersonen gegen eine Kautionsgebühr von 50,-- Euro beim Amt für Jugend und Familie ausgeliehen werden.
Mit der Ausleihe ist die Verpflichtungserklärung des Entleihers für den ausschließlich alkoholfreien Einsatz der Bar verbunden.

Kontakt:
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Amt für Jugend und Familie
Jugendschutz/Frau Siemann
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: 08141/519-584
Fax: 08141/519-590
E-mail: antje.siemann@lra-ffb.bayern.de
Internetseite: www.lra-ffb.de/lra/jugend/jugendschutz.shtml

Auf den o.g. Internetseiten befinden sich u.a. eine Abbildung der Saftbar, zwei Mixrezepte, die Ausleihvereinbarung und die Zubehörliste.
Zusätzlich ist auch das Faltblatt "Alkohol und Jugendliche" auf den Internetseiten abrufbar.

Fürstenfeldbruck, den 13.12.2005
Antje Siemann, Jugendschutzfachkraft

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

(Das Präventionsrahmenkonzept wurde vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.)

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 

Hinweisschreiben an die Gemeinden/Gewerbeämter/Gewerbetreibende über gesetzliche Veränderungen - neues JuSchG - /Erstellung und Verteilung von Falt-blättern

Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

Informationsveranstaltungen für Veran-stalter sog. Hallenfeste o.ä. in Zusam-menarbeit von Gemeinde, Polizei und Jugendschutz/Einsatz und Verleih der "Saftbar" - alkoholfreie Mitmachmixstände bei öffentlichen Veranstaltungen/Einsatz und Verleih des Sinnesparcours und des Gefühletunnels/Projektbetreuung "Spielzeugfreier Kindergarten"

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Amt für Jugend und Familie, Fachstelle Jugend-schutz

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Es gibt zwei regionale Suchtarbeitskreise, die mehrmals im Jahr einberufen werden

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Bisher nur Materialbestellungen bei der BzgA oder Verteilung von Kampagnenmate-rial der LZG sowie der Krankenkassen, Abruf der entsprechenden Newsletter auch der DHS

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Einsatz und Verleih der Saftbar für alkoholfreie Feste und Feiern (siehe Wettbewerbsbeitrag und Konzeption)
  2. Durchführung von alkoholfreien Mixschulungen (siehe Wettbewerbsbeitrag und Konzeption)
  3. Einsatz und Verleih des Ge-fühl-Tunnels und des Sinnesparcours (siehe Beschreibung als Einzelmaßnahme)
  4. Informationsveranstaltungen, z.B. Elternabende
  5. Schulveranstaltungen, Projekttage
  6. Verkehrs- und Fahrsicherheitstrainings etc.
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Beratung und Weitervermittlung: siehe oben und bei den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Anlagen