Bad Homburg v.d.Höhe

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bad Homburg v.d.Höhe
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Der Magistrat, FD 50.2 Förderung junger Menschen
Name des Ansprechpartners: 
Sonja Biegler
Funktion des Ansprechpartners: 
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
Straße/Postfach: 
Rathausplatz 1
Postleitzahl: 
61348
Ort: 
Bad Homburg vor der Höhe
Telefon des Ansprechpartners: 
06172 / 100 – 5011
Telefax des Ansprechpartners: 
06172 / 100 - 5062
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Aktion "Wir machen mit – kein Alkohol und Tabak an
Kinder und Jugendliche!"

1. Ausgangssituation

Immer mehr Kinder und Jugendliche greifen immer früher zu Alkohol und Zigaretten.
Besonders beliebt sind Alkopops: Limonadengetränke, die mit hochprozentigem Alkohol, wie zum Beispiel Branntwein oder Spirituosen, gemischt sind. Sie sind süß, süffig, farbenfroh und daher gerade bei Jugendlichen so beliebt. Die Werbung vermittelt den Jugendlichen den Eindruck, Alkopops seien extra für sie gemacht.
Doch diese Mischgetränke beinhalten große Gefahren: Aufgrund des hohen Zuckergehalts der Getränke wird der für Jugendliche häufig unangenehme Alkoholgeschmack überdeckt und suggeriert, man nehme ein Erfrischungsgetränk zu sich. Dadurch konsumieren Jugendliche nicht nur höhere Mengen an Alkohol, sondern aufgrund des Zuckergehalts wird der Alkohol noch schneller vom Körper aufgenommen. Somit erhöht sich nicht nur die Gefahr einer Alkoholvergiftung sondern eine körperliche und psychische Gewöhnung an den Alkohol kann viel früher erfolgen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat zwei aktuelle Studien zum Thema Alcopops veröffentlicht, mit dem Ergebnis, das Alkopops die beliebteste alkoholische Getränkeart bei den 14 - 17-Jährigen ist. 48% trinken mindestens einmal pro Monat Alkopops (12% mindestens einmal pro Woche; 36% ein- bis mehrmals pro Monat).
Auch Zigaretten sind nicht nur leicht verfügbare sondern ebenfalls gesellschaftlich akzeptierte Alltagsdrogen. Dabei enthält Zigarettenrauch etwa 4000 Substanzen - darunter mindestens 55 Stoffe, die bisher als Krebsauslöser identifiziert wurden.
75 % aller erwachsenen Raucher haben vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabakrauchen begonnen. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei 13,6 Jahren, die Raucherquote bei den 12- bis 25-Jährigen beträgt 38 %.
Je früher Kinder und Jugendliche mit dem Tabakkonsum beginnen, desto wahrscheinlicher ist das Risiko einer Abhängigkeit und desto größer ist die gesundheitsschädigende Wirkung.

2. Zielsetzung / Zielgruppe

Die Aktion ist präventiv angelegt und richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die noch keinen Alkohol und/ oder Nikotin konsumieren. Ziel ist u.a. Bewusstsein über die Gefahren - die von Alkopops ausgehen - zu schaffen, da viele immer noch glauben, das Alkopops nur wenig Alkohol enthalten und somit auch von Jugendlichen konsumiert werden dürfen.

Eltern, Geschäftsinhaber, Tankstellenbetreiber etc. gehören ebenfalls zur Zielgruppe, denn viele Wissen über mögliche Folgen eines frühen und übermäßigen Alkohol- und Nikotinkonsums sowie über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht bzw. nicht ausreichend Bescheid.

Mit dem Aushang des Plakates demonstrieren Marktleiter, Geschäftsinhaber, Tankstellenbesitzer oder –pächter sowie Wirte und Vereine, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz beachten und an Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol und keine Zigaretten verkaufen bzw. an Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen oder spirituosenhaltige Mixgetränke.

Das Schild soll nicht nur das Bewusstsein der Verkäufer schärfen sondern auch das Kaufverhalten der Jugendlichen beeinflussen, die vielleicht erst gar nicht versuchen Alkohol zu kaufen, wenn Sie das Schild im Geschäft hängen sehen.
Wünschenswert wäre auch, dass Eltern Geschäfte, Tankstellen und Gaststätten meiden, in denen die Aktion nicht unterstützt wird (Plakat hängt nicht sichtbar aus).

3. Durchführung

Die Plakate wurden zusammen mit einer Rückantwortkarte an alle Bad Homburger Gewerbetreibende (270) verschickt. Auf dieser Karte konnte vermerkt werden, ob man die Aktion unterstützt und ggf. noch weitere Informationsmaterialien zu den Themen Alkohol, Nikotin und Jugendschutzgesetz anfordern.

Über diese Aktion hinaus werden die Plakate weiterhin an Veranstalter von Volksfesten, Vereinsfeiern oder neue Geschäftsinhaber etc. versandt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 
  • Gewerbetreibende und Veranstalter werden über die Bestimmungen des JuSchG sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung informiert. Des Weiteren werden sie darauf hingewiesen, dass das Ausspielen von Getränken (und somit auch alkoholischen Getränken) in Dosen und Einwegflaschen nicht gestattet ist.
  • Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes" auch bei Festveranstaltungen.
  • Mitarbeiter des Jugend- und Ordnungsamtes sind auf Volksfesten präsent, um bei einem möglichen Verstoß gegen das JuSchG sofort tätig werden zu können.
  • Bei Hinweisen bzgl. eines Verstoßes gegen das JuSchG werden Gewerbetrei-bende mit dem Hinweis auf Einhaltung schriftlich benachrichtigt. Der Gesetzestext wird als Anlage beigefügt. Polizei und Ordnungsamt werden darüber informiert mit der Bitte, bei dem entsprechenden Unternehmen stichprobenartig Kontrollen durchzuführen.
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

siehe unter 3.28

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Aufklärungsaktion „Wir machen mit – kein Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche!“:
    Gewerbetreibende und Veranstalter sollen sensibilisiert werden, keinen Alkohol und Tabak an Jugendliche zu verkaufen und auch den Verzehr nicht zuzulassen. Im Zusammenhang wird ein Plakat „Wir machen mit! Kein Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche“ an alle betreffenden Gewerbe versandt, mit der Bitte, die Aktion durch Aushang zu unterstützen.
    (längerfristige Aktion in Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis)
  2. Aktion zum Thema "Alkopops" im Musiklokal "Gambrinus": neben dem Auslegen verschiedener Flyer zum Thema Alkohol und Sucht (insb. Alkopops) wurden zwei verschiedene Wissenstests verteilt (Wirkung u. Folgen von Alkohol etc.) sowie Fragen der Jugendlichen beantwortet und über die Gefahren eines vermehrten Alkohol-Konsums aufgeklärt.
    (kurzfristige Aktion in Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis)
  3. Aktion zu den Themen "Alkohol, Nikotin und Cannabis-Produkten" während der Bad Homburger Gesundheitswoche 2005. Jugendliche und Erwachsene konnten sich über oben genannte Themen informieren, verschiedene Wissenstests ausfüllen und mit sogenannten „Rauschbrillen“ (Simulation von 0,8 und 1,2 Promille sowie einen Ecstasy-Trip) einen kleinen Parcours bewältigen.
    (Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis)
  4. längerfristige Präventionsprojekte zu den Themen Sucht und Gewalt in Schulen z.B.:
  •  Das kleine ich bin Ich (Grundschule)
  •  Klasse 2000 (Grundschule)
  •  Just be clever (weiterführende Schulen) (Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis)
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein

Einzelprojekte