Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Aktion "Wir machen mit – kein Alkohol und Tabak an
Kinder und Jugendliche!"
1. Ausgangssituation
Immer mehr Kinder und Jugendliche greifen immer früher zu Alkohol und Zigaretten.
Besonders beliebt sind Alkopops: Limonadengetränke, die mit hochprozentigem Alkohol, wie zum Beispiel Branntwein oder Spirituosen, gemischt sind. Sie sind süß, süffig, farbenfroh und daher gerade bei Jugendlichen so beliebt. Die Werbung vermittelt den Jugendlichen den Eindruck, Alkopops seien extra für sie gemacht.
Doch diese Mischgetränke beinhalten große Gefahren: Aufgrund des hohen Zuckergehalts der Getränke wird der für Jugendliche häufig unangenehme Alkoholgeschmack überdeckt und suggeriert, man nehme ein Erfrischungsgetränk zu sich. Dadurch konsumieren Jugendliche nicht nur höhere Mengen an Alkohol, sondern aufgrund des Zuckergehalts wird der Alkohol noch schneller vom Körper aufgenommen. Somit erhöht sich nicht nur die Gefahr einer Alkoholvergiftung sondern eine körperliche und psychische Gewöhnung an den Alkohol kann viel früher erfolgen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat zwei aktuelle Studien zum Thema Alcopops veröffentlicht, mit dem Ergebnis, das Alkopops die beliebteste alkoholische Getränkeart bei den 14 - 17-Jährigen ist. 48% trinken mindestens einmal pro Monat Alkopops (12% mindestens einmal pro Woche; 36% ein- bis mehrmals pro Monat).
Auch Zigaretten sind nicht nur leicht verfügbare sondern ebenfalls gesellschaftlich akzeptierte Alltagsdrogen. Dabei enthält Zigarettenrauch etwa 4000 Substanzen - darunter mindestens 55 Stoffe, die bisher als Krebsauslöser identifiziert wurden.
75 % aller erwachsenen Raucher haben vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabakrauchen begonnen. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei 13,6 Jahren, die Raucherquote bei den 12- bis 25-Jährigen beträgt 38 %.
Je früher Kinder und Jugendliche mit dem Tabakkonsum beginnen, desto wahrscheinlicher ist das Risiko einer Abhängigkeit und desto größer ist die gesundheitsschädigende Wirkung.
2. Zielsetzung / Zielgruppe
Die Aktion ist präventiv angelegt und richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die noch keinen Alkohol und/ oder Nikotin konsumieren. Ziel ist u.a. Bewusstsein über die Gefahren - die von Alkopops ausgehen - zu schaffen, da viele immer noch glauben, das Alkopops nur wenig Alkohol enthalten und somit auch von Jugendlichen konsumiert werden dürfen.
Eltern, Geschäftsinhaber, Tankstellenbetreiber etc. gehören ebenfalls zur Zielgruppe, denn viele Wissen über mögliche Folgen eines frühen und übermäßigen Alkohol- und Nikotinkonsums sowie über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht bzw. nicht ausreichend Bescheid.
Mit dem Aushang des Plakates demonstrieren Marktleiter, Geschäftsinhaber, Tankstellenbesitzer oder –pächter sowie Wirte und Vereine, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz beachten und an Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol und keine Zigaretten verkaufen bzw. an Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen oder spirituosenhaltige Mixgetränke.
Das Schild soll nicht nur das Bewusstsein der Verkäufer schärfen sondern auch das Kaufverhalten der Jugendlichen beeinflussen, die vielleicht erst gar nicht versuchen Alkohol zu kaufen, wenn Sie das Schild im Geschäft hängen sehen.
Wünschenswert wäre auch, dass Eltern Geschäfte, Tankstellen und Gaststätten meiden, in denen die Aktion nicht unterstützt wird (Plakat hängt nicht sichtbar aus).
3. Durchführung
Die Plakate wurden zusammen mit einer Rückantwortkarte an alle Bad Homburger Gewerbetreibende (270) verschickt. Auf dieser Karte konnte vermerkt werden, ob man die Aktion unterstützt und ggf. noch weitere Informationsmaterialien zu den Themen Alkohol, Nikotin und Jugendschutzgesetz anfordern.
Über diese Aktion hinaus werden die Plakate weiterhin an Veranstalter von Volksfesten, Vereinsfeiern oder neue Geschäftsinhaber etc. versandt.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
- Gewerbetreibende und Veranstalter werden über die Bestimmungen des JuSchG sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung informiert. Des Weiteren werden sie darauf hingewiesen, dass das Ausspielen von Getränken (und somit auch alkoholischen Getränken) in Dosen und Einwegflaschen nicht gestattet ist.
- Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes" auch bei Festveranstaltungen.
- Mitarbeiter des Jugend- und Ordnungsamtes sind auf Volksfesten präsent, um bei einem möglichen Verstoß gegen das JuSchG sofort tätig werden zu können.
- Bei Hinweisen bzgl. eines Verstoßes gegen das JuSchG werden Gewerbetrei-bende mit dem Hinweis auf Einhaltung schriftlich benachrichtigt. Der Gesetzestext wird als Anlage beigefügt. Polizei und Ordnungsamt werden darüber informiert mit der Bitte, bei dem entsprechenden Unternehmen stichprobenartig Kontrollen durchzuführen.
siehe unter 3.28
- Aufklärungsaktion „Wir machen mit – kein Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche!“:
Gewerbetreibende und Veranstalter sollen sensibilisiert werden, keinen Alkohol und Tabak an Jugendliche zu verkaufen und auch den Verzehr nicht zuzulassen. Im Zusammenhang wird ein Plakat „Wir machen mit! Kein Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche“ an alle betreffenden Gewerbe versandt, mit der Bitte, die Aktion durch Aushang zu unterstützen.
(längerfristige Aktion in Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis) - Aktion zum Thema "Alkopops" im Musiklokal "Gambrinus": neben dem Auslegen verschiedener Flyer zum Thema Alkohol und Sucht (insb. Alkopops) wurden zwei verschiedene Wissenstests verteilt (Wirkung u. Folgen von Alkohol etc.) sowie Fragen der Jugendlichen beantwortet und über die Gefahren eines vermehrten Alkohol-Konsums aufgeklärt.
(kurzfristige Aktion in Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis) - Aktion zu den Themen "Alkohol, Nikotin und Cannabis-Produkten" während der Bad Homburger Gesundheitswoche 2005. Jugendliche und Erwachsene konnten sich über oben genannte Themen informieren, verschiedene Wissenstests ausfüllen und mit sogenannten „Rauschbrillen“ (Simulation von 0,8 und 1,2 Promille sowie einen Ecstasy-Trip) einen kleinen Parcours bewältigen.
(Kooperation mit dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis) - längerfristige Präventionsprojekte zu den Themen Sucht und Gewalt in Schulen z.B.:
- Das kleine ich bin Ich (Grundschule)
- Klasse 2000 (Grundschule)
- Just be clever (weiterführende Schulen) (Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Hochtaunuskreis)