Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Mit Interesse haben wir Ihre Ausschreibung zum "2. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention -Tabakprävention vor Ort" gelesen. Obwohl sich die Ausschreibung klar auf die kommunale Ebene der Suchtprävention bezieht, möchten wir Ihnen von unseren Bemühungen auf dem Gebiet der betrieblichen Suchtprävention berichten und auch darüber in welchem Rahmen diese eingebettet sind.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns - obwohl wir die betriebliche Ausrichtung haben - für den Wettbewerb qualifizieren können. Zum anderen sind wir sehr stark an der Dokumentation aller Beiträge interessiert und wären Ihnen für die Bereitstellung dieser sehr dankbar.
Im Bezirksamt Reinickendorf gibt es seit 1997 den Prozess einer betrieblichen Gesundheitsförderung, der unter dem Namen "Gesundheitsorientierte Betriebsentwicklung (GoBe) Einzug in alle Abteilungen gehalten hat.
Ziele von GoBe sind, Gesundheitsquoten zu erhöhen, Belastungen und Konflikte abzubauen, Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden zu verbessern, Motivation zu erhöhen und die Qualität zu sichern und zu steigern. Dabei umfassen die Reinickendorfer Maßnahmen sowohl die Ursachenanalyse krankheitsbedingter Fehlzeiten als auch die Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen, die auf positive Veränderungen im Arbeitsumfeld und im Beschäftigten- und Führungsverhalten abzielen.
Mit Hilfe einer externen Beraterfirma wurde im Frühjahr 1998 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden den Mitarbeiter/innen vorgestellt und in sogenannten Präsentationsinterviews in den einzelnen Abteilungen noch einmal auf ihre Aussagekraft überprüft. die Ergebnisse machten insgesamt deutlich, dass aufgrund abteilungsspezifischer Probleme auch bei den weiteren Maßnahmen eine bereichsorientierte Vorgehensweise erforderlich ist.
Folgende Maßnahmen wurden bisher umgesetzt:
- Materialflussanalysen
- Schnittstellenanalysen
- Gesundheitszirkel
- Arbeitsplatzprogramme
- Deeskalationsseminare
- Stressbewältigungsseminare
- Einrichtung einer Salatbar im Rathaus und in einer Außenstelle. In beiden Dienstgebäudekomplexen gibt es keine Kantine
- Seminare für Führungskräfte u.a. zur Rollenklärung, zum Umgang mit alkoholkranken Mitarbeiter/innen, zum Thema "Mythos Motivation"
- Workshops zu Fragen der Organisations- und Teamentwicklung
- Gesundheitstag
- Azubi-Programm
- Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutz im Bezirksamt Reinickendorf
Mit dem Inkrafttreten des § 3a Arbeitsstättenverordnung - Nichtraucherschutz - im Oktober 2002 wurde das Projektteam von der Dienststelle beauftragt ein Konzept zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Bezirksamt Reinickendorf zu erstellen. Daraus wurde eine "Allgemeine Anweisung zum Nichtraucherschutz" im Bezirksamt Reinickendorf erarbeitet. Diese Anweisung ist vom Bezirksamt beschlossen und vom Personalrat mitbestimmt worden. Sie wurde zum 01. November 2003 wirksam.
Wichtig war dabei allen Beteiligten, rauchende Kolleginnen und Kollegen nicht auszugrenzen, sondern gemeinsame Wege zu finden, Nichtrauchern und Rauchern im Rahmen der gesetzlichen Regelung gerecht zu werden.
Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Bezirksamt Reinickendorf
Nichtraucherschutz lässt sich letztendlich nur über ein absolutes Rauchverbot verwirklichen. Um dieses Ziel mit größtmöglichem Einvernehmen zu erreichen und alle Beteiligten an diesem Prozess teilhaben zu lassen, wurde ein Modell vorgeschlagen, das alle Bereiche (Arbeitsräume, öffentliche Bereiche und Aufenthaltsräume) einschließt. Für den Publikumsverkehr gilt grundsätzlich ein sofortiges Rauchverbot.
- Alle allgemein zugänglichen Bereiche (Foyers, Flure, Toiletten, Aufzüge etc.) sind rauchfrei.
- Für jedes Diensgebäude wird nach den örtlichen Gegebewnheiten ein Rauchbereich vorgehalten und als solcher kenntlich gemacht.
- Arbeiträume mit mehreren Mitarbeitern, von denen mindestens einer Nichtraucher ist, sind rauchfrei. Räume, die über offene Durchgangstüren miteinander verbunden sind, gleten als ein Arbeitsraum.
- An Arbeitsplätzen darf nicht geraucht werden, wenn andere Personen (Bürger oder nichtrauchende Kollegen) anwesend sind.
- Gibt es nur einen Aufenthalts- oder Pausenraum, ist dieser rauchfrei.
- Bei mehreren Aufenthaltsräumen kann ein Bereich zum Rauchen festgelegt werden, wenn Nichtraucher ihn nicht betreten müssen.
Flankierende Maßnahmen
Vor dem Inkrafttreten der Allgemeinen Anweisung wurde Folgendes umgesetzt:
- Die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bevorstehende Verhältnisänderung an ihren Arbeitsplätzen erfolgte über das bezirksamtsinterne GoBe-Informationsblatt. Hierin wurde die Absicht der Maßnahme, die Umsetzung erläutert und über begleitenden Unterstützungangebote informiert. Dem Infoblatt wurde die "Allgemeine Anweisung zum Nichtraucherschutz im Bezirksamt Reinickendorf" beigefügt.
- Für die Information der Bürger wurden Hinweisschilder an den Eingangstüren zum Rathaus und den anderen Dienstgebäuden angebracht.
- Es erfolgte ein Abbau der zur Zeit vorhandenen Aschenbecher und ein deutliches Anbringen von Piktogrammen. Das Aufsichtspersonal (Wachschutz) wurde über die bevorstehende Verhältnisänderung informiert und aufgefordert die Einhaltung des Rauchverbotes im Hause zu kontrollieren und ggf. zu reagieren.
- Unter dem Aspekt der allgemeinen Aufklärung über die Gefahren des Tabakrauchens und des Passivrauchens wurde eine Ausstellung zum Tabakkonsum konzipiert. Diese war für 3 Wochen im Rathaus Reinickendorf angesiedelt und für Beschäftigte wie auch für Bürger frei zu besichtigen.
- Ein Informationstag zum Thema Nichtraucherschutz diente als Auftaktveranstaltung zur Ausstellung. Mit Informationsständen waren der Nichtraucherbund Berlin e.V., Die Landesstelle Berlin gegen die Suchtgefahren e.V., die Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft Raucher-Entwöhnung und Gewichtsreduktion WAREG e.V. und die BKK Berlin beteiligt. An diesem Tag wurde auch ein Workshop unter dem Motto "Aufhören oder Weiterrauchen" für die Beschäftigten des Bezirksamtes angeboten. Hierin wurde über die verschiedenen Möglichkeiten der Raucherentwöhnung informiert und es wurde raucherentwöhnungswilligen Beschäftigten die Möglichkeit angeboten sich zu einem Raucherentwöhnungskurs anzumelden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten von der Dienststelle für den Besuch des Informationstages und des Workshops Dienstbefreiung in dem hierfür erforderlichen Umfang.
Über die Möglichkeit von Vorfinanzierungsgeldern aus der Senatsverwaltung für Inneres für Projekte zum Gesundheitsmanagement konnte die Finanzierung der Ausstellung, des Infotages und eine Teilfinanzierung von Raucherentwöhnungskursen - in Form von Kursgebührbezuschussung - bewerkstelligt werden.
Mit der Umsetzung dieses Maßnahmenbündels bzw. der Realisierung des "Rauchfreien Bezirksamts" verfolgen wir die grundlegenden Ziele der Tabakprävention.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
Projektmitglieder "Gesundheitsorientierte Betriebsentwicklung"
Projektmitglieder "Gesundheitsorientierte Betriebsentwicklung"
Gesundheit-Verwaltung-Wirtschaft
10
Plan-Leitstelle
Bezirksamt
BZgA Nichtraucherbund