Stuttgart

Typ: 
kreisfreie Stadt
Einreichende Dienststelle: 
Gesundheitsamt, Gesundheits- und Sozialplanung
Name des Ansprechpartners: 
Susanne Keefer
Funktion des Ansprechpartners: 
Beauftragte für Suchtprophylaxe
Straße/Postfach: 
Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt, Bismarckstraße 3, 70176 Stuttgart
Postleitzahl: 
70173
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Telefon des Ansprechpartners: 
0711 2167474
Telefax des Ansprechpartners: 
0711 2168308
E-Mail des Ansprechpartners: 
susanne.keefer@stuttgart.de
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
http://www.stuttgart.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Club against Drugs - Drogenprävention in Stuttgarter Diskotheken

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Clubs against Drugs

Kern des Projekts ist die regelmäßige Zusammenarbeit der wichtigsten Stuttgarter Clubs und Diskotheken, v.a. im Bereich Techno und House-Musik in Form eines Runden Tisches. Die Leitung liegt bei der Beauftragten für Suchtprophylaxe der Landeshauptstadt Stuttgart, außerdem sind eine Drogenberatungsstelle (Release e.V.) sowie das Amt für öffentliche Ordnung und die Landespolizeidirektion Stuttgart II beteiligt.

Neben regelmäßigen Treffen mit den Geschäftsführern der Clubs, bei denen unter anderem Informationen über neue Drogen und Konsummuster ausgetauscht werden, wurden gemeinsam Qualitätsstandards entwickelt, auf die sich die beteiligten Clubs verpflichten. Inhalte sind eine harte Kontrolle an den Türen und im Bereich der Clubs und sofortige Anzeige auch bei kleinen Drogenfunden, um drogenkonsumierende Gäste, vor allem aber Drogenhändler aus den Diskotheken fernzuhalten. Weitere Ziele sind, Notfälle zu verhindern, unbeteiligte Gäste nicht zu gefährden und die Diskotheken in der Öffentlichkeit in ein besseres Licht zu rücken (Signal, dass Drogenkonsum von den Diskothekenbetreibern nicht erwünscht wird). Die Betreiber verpflichten sich zu einer regelmäßigen Teilnahme am Runden Tisch, zur Einhaltung der Qualitätsstandards sowie dazu, ihr Personal (Türsteher, Barkeeper, DJs..) regelmäßig zu schulen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart und Release e.V. bieten regelmäßige Fortbildungen für Diskothekenpersonal zu folgenden Themen an:

1) Drogenkunde

Haschisch, Amphetamine, Ecstasy, LSD, Kokain

Aussehen, Einnahmeart, Wirkungen, Nebenwirkungen, Gefahren

2) Erste Hilfe im Drogennotfall

3) Rechtliche Aspekte

Drogenbesitz, "geringe Menge", Kontrollieren von Personen, Zeugnisverweigerungsrecht, Zeugen / Verfahren /Anzeigenerstattung, Fallbesprechungen

4) Kommunikation

Grundlagen der Gesprächsführung, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle, Erprobung von Situationen aus der Praxis im Rollenspiel - Deeskalation, Reflexion über eigenes Handeln mit Hilfe von Videoaufzeichnungen.

Die Clubs haben ein gemeinsames Logo "Clubs against Drugs", einen Flyer und ein Plakat entwickelt und das Projekt in einer Pressekonferenz 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Es ist geplant, das Projekt dem jungen Diskothekenpublikum im Frühjahr auf der ASPO (Abenteuer Sport Messe) in Stuttgart in Form eines "Event-Zeltes" vorzustellen, in dem drei Tage lang DJs der verschiedenen Clubs Musik machen, dabei Informationen und Spiele rund um das Thema Suchtprävention und Gesundheitsförderung angeboten werden (Fahrtest, Hörtest, Quiz, Showbühne)

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
  • Diskothekenpersonal schulen
  • Drogenhandel in Diskos einschränken
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
  • Vernetzung präventiver Aktivitäten
Gibt es Minimalziele?: 

ja, das z.T. schlecht Image der Diskotheken als Umschlagplatz zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Stadtverwaltung, Drogenberatung und Clubs zu fördern sowie gemeinsame Strategien der Clubs zu entwickeln

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Diskothek
  • Verwaltung
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

nein

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Es ist bekannt, dass Diskothekenbesucher überdurchschnittlich häufig Drogen konsumieren (S. Drogenaffinitätsstudie). Besonders im Bereich der Techno und House-Szene bewegen sich viele Konsumierende, die jedoch kaum im Hilfesystem anlaufen, da sie (bisher) nur wenig oder keine soziale Probleme aus dem Drogenkonsum erfahren. Diese Zielgruppe zu erreichen war unser Ziel, darum direkt der Weg zu den Clubs, in denen sich junge Konsumenten von Partydrogen häufig aufhalten. Andererseits bewegen sich auch in dieser Szene viele junge Menschen, die keine Drogen konsumieren und dies auch nicht tun möchten. Sie sollen davor geschützt werden, dass sie bei Diskothekenbesuchen z.T. massiv "angeworben" werden können.

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

s.2.6

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

Sicherheitsbedürfnis (hier im Club wird auf mich aufgepasst), z.T. Informationsbedürfnis (über Wirkungen und Gefahren illegaler Drogen)

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Diskothekenbetreiber und -personal (Schwerpunkt)
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Musikszenen und Jugendkultur (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Amt für öffentliche Ordnung als Koordinierungsstelle
  • Gesundheitsamt (federführend)
  • Polizei
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Polizei
  • Sonstige
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • kontinuierliche Zusammenarbeit
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

1998

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

1998

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, Die regelmäßige Zusammenarbeit in Arbeitskreisen mit verschiedenen Trägern und Dienststellen zu verschiedenen Themen hat in Stuttgart Tradition. Neu ist die Zielgruppe und inso-fern auch der Teilnehmerkreis. Neu ist zum Beispiel auch die geplante Beteiligung an der ASPO (Abenteuer Sport Messe), in Verbindung mit einem Party-Event und Infos über neue Drogen etc..

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, Disktothekenbesucher, Diskothekenbetreiber

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

Allen Beteiligten (auch der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung) ist bewusst, dass der Konsum illegaler Drogen in Diskotheken nicht ausgeräumt werden kann. Jedoch soll nicht nur der allgemeine Handel, sondern besonders auch das Ansprechen bisher nicht Drogen nutzender Besucher stark eingeschränkt werden. Auch sollen die Besucher aufrichtig über die Risiken verschiedener Drogen informiert werden. Diese akzeptierende Zielrichtung mit Informationen zum Safer Use ist in Stuttgart relativ neu. Neu sind außerdem die Zielgruppe derjenigen Drogengebraucher, die bislang nicht durch soziale Probleme oder äußeren Druck auffallen und von selbst keine Beratungsstelle aufsu-chen würden. Bislang gab es auch für Konsumenten von Party-Drogen kaum ein entsprechendes Angebot. Die Drogenberatungsstellen mit ihrer Komm-Struktur richten sich eher an Heroinabhängige (Streetwork) oder eben an diejenigen, die selbständig Beratung suchen. Die relativ große Zahl der Konsumenten von Ecstasy, Speed oder LSD, die in ihrem Alltag (bisher?) kaum Probleme durch ihren Drogenkonsum erleben, wurden bislang in Stuttgart von keinem Angebot erreicht. In diesem Zusammenhang wird nun auch über die Einrichtung einer Internet-Beratung angedacht.

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 1994

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

nein

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Informationsvermittlung
  • Verhältnisprävention (struktureller Ansatz)
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Risikofaktoren
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

Öffentlichkeitsarbeit durch Plakate, Flyer, Zeitungsberichte, Beteiligung an der Abenteuer Sport Messe (ASPO) (Musikzelt mit Event-Charakter..)

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Kontinuierliches Fortbildungsprogramm für Diskothekenpersonal (Türsteher, Barkeeper, DJs, Clubbetreiber): 1. Drogenkunde (welche Drogen gibt es, wie sehen sie aus, wie wirken sie, wel-ches sind die Risiken..) 2. Rechtliche Aspekte (Kontrolle an der Türe, Verhalten bei Drogenfunden, Erteilung von Hausverbot, Anzeige bei der Polizei, Was tun, wenn Besucher sich nicht kontrollieren lasssen möchten, Überwachung der Toiletten...) 3. Erste Hilfe im Drogennotfall 4. Kommunikation und Deeskalation (schwierige Situationen mit Gewaltandrohung oder tätlichen Angriffen in den Griff bekommen, ohne gleich zurückzuschlagen..)

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

nein

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

12.5